Verwaltungshelfer für das Planfeststellungsverfahren „Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle"; Die Landesdirektion Sachsen ist die zuständige Behörde für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach § 8 Abs. 1 Satz 1 LuftVG i. V. m. § 2 Abs. 2 LuftZuVO. In einem konkreten Planfeststellungsverfahren für die Flughafen Leipzig/Halle GmbH wird eine hohe Beteiligung der Öffentlichkeit und dementsprechend hohe Anzahl an Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern erwartet (geschätzt rund 10 000 Stück). Hinzu kommen Stellungnahmen und sonstige Äußerungen der zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange. Die Anhörungsbehörde wird auch eine mündliche Verhandlung der Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten (Privatpersonen, TÖB, Antragstellerin) in einem auf ggf. mehrere Werktage anzusetzenden Erörterungstermin durchführen. Die Leistungen des Verwaltungshelfers sollen — die Bereitstellung einer Datenbankanwendung für das Einwendermanagement; — die Erfassung der Einwendungen und Stellungnahmen in der Datenbank; — die Auftrennung der Einwendungen und Stellungnahmen in ihre Einzelargumente; — Leistungen für die mündliche Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen sowie — ergänzend Leistungen für den Abschluss des Anhörungsverfahrens sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datendienste
Referenznummer: C11-0453/12/5
Kurze Beschreibung:
Verwaltungshelfer für das Planfeststellungsverfahren „Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle";
Die Landesdirektion Sachsen ist die zuständige Behörde für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach § 8 Abs. 1 Satz 1 LuftVG i. V. m. § 2 Abs. 2 LuftZuVO. In einem konkreten Planfeststellungsverfahren für die Flughafen Leipzig/Halle GmbH wird eine hohe Beteiligung der Öffentlichkeit und dementsprechend hohe Anzahl an Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern erwartet (geschätzt rund 10 000 Stück). Hinzu kommen Stellungnahmen und sonstige Äußerungen der zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange. Die Anhörungsbehörde wird auch eine mündliche Verhandlung der Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten (Privatpersonen, TÖB, Antragstellerin) in einem auf ggf. mehrere Werktage anzusetzenden Erörterungstermin durchführen. Die Leistungen des Verwaltungshelfers sollen
— die Bereitstellung einer Datenbankanwendung für das Einwendermanagement;
— die Erfassung der Einwendungen und Stellungnahmen in der Datenbank;
— die Auftrennung der Einwendungen und Stellungnahmen in ihre Einzelargumente;
— Leistungen für die mündliche Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen sowie
— ergänzend Leistungen für den Abschluss des Anhörungsverfahrens sein.
Verwaltungshelfer für das Planfeststellungsverfahren „Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle";
Die Landesdirektion Sachsen ist die zuständige Behörde für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach § 8 Abs. 1 Satz 1 LuftVG i. V. m. § 2 Abs. 2 LuftZuVO. In einem konkreten Planfeststellungsverfahren für die Flughafen Leipzig/Halle GmbH wird eine hohe Beteiligung der Öffentlichkeit und dementsprechend hohe Anzahl an Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern erwartet (geschätzt rund 10 000 Stück). Hinzu kommen Stellungnahmen und sonstige Äußerungen der zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange. Die Anhörungsbehörde wird auch eine mündliche Verhandlung der Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten (Privatpersonen, TÖB, Antragstellerin) in einem auf ggf. mehrere Werktage anzusetzenden Erörterungstermin durchführen. Die Leistungen des Verwaltungshelfers sollen
— die Bereitstellung einer Datenbankanwendung für das Einwendermanagement;
— die Erfassung der Einwendungen und Stellungnahmen in der Datenbank;
— die Auftrennung der Einwendungen und Stellungnahmen in ihre Einzelargumente;
— Leistungen für die mündliche Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen sowie
— ergänzend Leistungen für den Abschluss des Anhörungsverfahrens sein.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datendienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Datenaufbereitung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Verwaltungshelfer für das Planfeststellungsverfahren „Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle";
Die Landesdirektion Sachsen ist die zuständige Behörde für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach § 8 Abs. 1 Satz 1 LuftVG i. V. m. § 2 Abs. 2 LuftZuVO. In einem konkreten Planfeststellungsverfahren für die Flughafen Leipzig/Halle GmbH wird eine hohe Beteiligung der Öffentlichkeit und dementsprechend hohe Anzahl an Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern erwartet (geschätzt rund 10 000 Stück). Hinzu kommen Stellungnahmen und sonstige Äußerungen der zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange. Die Anhörungsbehörde wird auch eine mündliche Verhandlung der Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten (Privatpersonen, TÖB, Antragstellerin) in einem auf ggf. mehrere Werktage anzusetzenden Erörterungstermin durchführen. Die Leistungen des Verwaltungshelfers sollen
Die Landesdirektion Sachsen ist die zuständige Behörde für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach § 8 Abs. 1 Satz 1 LuftVG i. V. m. § 2 Abs. 2 LuftZuVO. In einem konkreten Planfeststellungsverfahren für die Flughafen Leipzig/Halle GmbH wird eine hohe Beteiligung der Öffentlichkeit und dementsprechend hohe Anzahl an Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern erwartet (geschätzt rund 10 000 Stück). Hinzu kommen Stellungnahmen und sonstige Äußerungen der zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange. Die Anhörungsbehörde wird auch eine mündliche Verhandlung der Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten (Privatpersonen, TÖB, Antragstellerin) in einem auf ggf. mehrere Werktage anzusetzenden Erörterungstermin durchführen. Die Leistungen des Verwaltungshelfers sollen
— die Bereitstellung einer Datenbankanwendung für das Einwendermanagement;
— die Erfassung der Einwendungen und Stellungnahmen in der Datenbank;
— die Auftrennung der Einwendungen und Stellungnahmen in ihre Einzelargumente;
— Leistungen für die mündliche Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen sowie
— ergänzend Leistungen für den Abschluss des Anhörungsverfahrens sein.
Geschätzter Gesamtwert: 257 700 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 257 700 EUR 💰
Dauer: 36 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Leipzig
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung; aktueller Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts-, oder Vereinsregisters oder ein vergleichbarer Nachweis
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe von Gesamtumsatz und auftragsbezogenen Umsatz der letzten 3 Jahre (Der auftragsbezogene Jahresmindestumsatz gemäß § 45 Abs. 2 VgV beträgt ein Drittel der angebotenen Gesamtvergütung.); Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 500 000 EUR.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe von Gesamtumsatz und auftragsbezogenen Umsatz der letzten 3 Jahre (Der auftragsbezogene Jahresmindestumsatz gemäß § 45 Abs. 2 VgV beträgt ein Drittel der angebotenen Gesamtvergütung.); Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 500 000 EUR.
Mindeststandards:
Der auftragsbezogene Jahresmindestumsatz gemäß § 45 Abs. 2 VgV beträgt ein Drittel der angebotenen Gesamtvergütung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe zu möglichen Interessenskonflikten; Benennung einer Referenz einer vergleichbaren Leistung aus den letzten zehn Jahren; Benennung des Projektleiters und seines Stellvertreters einschl. Angaben zu deren Befähigung (mindestens Hochschulabschluss im Bauingenieurwesen, Naturwissenschaften oder Rechtswissenschaften) und Erfahrung (praktische Erfahrung durch Tätigkeit in einem vergleichbaren Projekt in den letzten 3 Jahren); Bezifferung des für die Leistungserbringung vorgesehenen, des davon bereits im Unternehmen beschäftigten und des ggf. bis zur Leistungserbringung noch zu gewinnenden Personals einschl. Angaben zur Befähigung (mindestens ein Mitarbeiter mit (Fach-)Hochschulabschluss im Bauingenieurwesen, Naturwissenschaften oder Rechtswissenschaften sowie mindestens ein Mitarbeiter mit Qualifikation als Betriebs- bzw. Fachinformatiker oder abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium der Informatik) und Erfahrung (praktische Erfahrung durch Tätigkeit in einem vergleichbaren Projekt in den letzten 3 Jahren (je nach Tätigkeit im Projekt alle Mitarbeiter oder Mehrzahl der eingesetzten Mitarbeiter); Beschreibung der zum Einsatz kommenden Datenbankanwendung.
Angabe zu möglichen Interessenskonflikten; Benennung einer Referenz einer vergleichbaren Leistung aus den letzten zehn Jahren; Benennung des Projektleiters und seines Stellvertreters einschl. Angaben zu deren Befähigung (mindestens Hochschulabschluss im Bauingenieurwesen, Naturwissenschaften oder Rechtswissenschaften) und Erfahrung (praktische Erfahrung durch Tätigkeit in einem vergleichbaren Projekt in den letzten 3 Jahren); Bezifferung des für die Leistungserbringung vorgesehenen, des davon bereits im Unternehmen beschäftigten und des ggf. bis zur Leistungserbringung noch zu gewinnenden Personals einschl. Angaben zur Befähigung (mindestens ein Mitarbeiter mit (Fach-)Hochschulabschluss im Bauingenieurwesen, Naturwissenschaften oder Rechtswissenschaften sowie mindestens ein Mitarbeiter mit Qualifikation als Betriebs- bzw. Fachinformatiker oder abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium der Informatik) und Erfahrung (praktische Erfahrung durch Tätigkeit in einem vergleichbaren Projekt in den letzten 3 Jahren (je nach Tätigkeit im Projekt alle Mitarbeiter oder Mehrzahl der eingesetzten Mitarbeiter); Beschreibung der zum Einsatz kommenden Datenbankanwendung.
Mindeststandards:
Befähigung des Projektleiters und seines Stellvertreters: mindestens Hochschulabschluss im Bauingenieurwesen, Naturwissenschaften oder Rechtswissenschaften
Erfahrung des Projektleiters und seines Stellvertreters: praktische Erfahrung durch Tätigkeit in einem vergleichbaren Projekt in den letzten 3 Jahren
Befähigung der Mitarbeiter: mindestens ein Mitarbeiter mit (Fach-)Hochschulabschluss im Bauingenieurwesen, Naturwissenschaften oder Rechtswissenschaften sowie mindestens ein Mitarbeiter mit Qualifikation als Betriebs- bzw. Fachinformatiker oder abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium der Informatik
Befähigung der Mitarbeiter: mindestens ein Mitarbeiter mit (Fach-)Hochschulabschluss im Bauingenieurwesen, Naturwissenschaften oder Rechtswissenschaften sowie mindestens ein Mitarbeiter mit Qualifikation als Betriebs- bzw. Fachinformatiker oder abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium der Informatik
Erfahrung der Mitarbeiter: praktische Erfahrung durch Tätigkeit in einem vergleichbaren Projekt in den letzten 3 Jahren (je nach Tätigkeit im Projekt alle Mitarbeiter oder Mehrzahl der eingesetzten Mitarbeiter)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung des Projektleiters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,00
Preis (Gewichtung): 70,00
Die Vergabeunterlagen stehen für jedermann zum Herunterladen unter dem in Ziffer I.3 angegebenen Link bereit. Nachfragen zu der zu vergebenden Leistung und/oder dem Vergabeverfahren sind in Textform möglichst bis zum 7. Juli 2020 zu stellen.
Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Informationen werden bis spätestens zum 10. Juli 2020 unter dem o. a. Link veröffentlicht. Die Bewerber müssen regelmäßig prüfen, ob unter diesem Link weitere Informationen veröffentlicht wurden.
Bewerber haben auch die Möglichkeit, sich in diesem Verfahren freiwillig auf der Vergabeplattform zu registrieren. Freiwillig registrierte Bewerber erhalten neu eingestellte Informationen automatisch zugesandt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 116-282017 (2020-06-16)
Ergänzende Angaben (2020-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verwaltungshelfer für das Planfeststellungsverfahren „Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle“;
Die Landesdirektion Sachsen ist die zuständige Behörde für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach § 8 Abs. 1 Satz 1 LuftVG i. V. m. § 2 Abs. 2 LuftZuVO. In einem konkreten Planfeststellungsverfahren für die Flughafen Leipzig/Halle GmbH wird eine hohe Beteiligung der Öffentlichkeit und dementsprechend hohe Anzahl an Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern erwartet (geschätzt rund 10 000 Stück). Hinzu kommen Stellungnahmen und sonstige Äußerungen der zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange. Die Anhörungsbehörde wird auch eine mündliche Verhandlung der Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten (Privatpersonen, TÖB, Antragstellerin) in einem auf ggf. mehrere Werktage anzusetzenden Erörterungstermin durchführen. Die Leistungen des Verwaltungshelfers sollen
— die Bereitstellung einer Datenbankanwendung für das Einwendermanagement,
— die Erfassung der Einwendungen und Stellungnahmen in der Datenbank,
— die Auftrennung der Einwendungen und Stellungnahmen in ihre Einzelargumente,
— Leistungen für die mündliche Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen sowie
— ergänzend Leistungen für den Abschluss des Anhörungsverfahrens
sein.
Verwaltungshelfer für das Planfeststellungsverfahren „Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle“;
Die Landesdirektion Sachsen ist die zuständige Behörde für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach § 8 Abs. 1 Satz 1 LuftVG i. V. m. § 2 Abs. 2 LuftZuVO. In einem konkreten Planfeststellungsverfahren für die Flughafen Leipzig/Halle GmbH wird eine hohe Beteiligung der Öffentlichkeit und dementsprechend hohe Anzahl an Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern erwartet (geschätzt rund 10 000 Stück). Hinzu kommen Stellungnahmen und sonstige Äußerungen der zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange. Die Anhörungsbehörde wird auch eine mündliche Verhandlung der Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten (Privatpersonen, TÖB, Antragstellerin) in einem auf ggf. mehrere Werktage anzusetzenden Erörterungstermin durchführen. Die Leistungen des Verwaltungshelfers sollen
— die Bereitstellung einer Datenbankanwendung für das Einwendermanagement,
— die Erfassung der Einwendungen und Stellungnahmen in der Datenbank,
— die Auftrennung der Einwendungen und Stellungnahmen in ihre Einzelargumente,
— Leistungen für die mündliche Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen sowie
— ergänzend Leistungen für den Abschluss des Anhörungsverfahrens
sein.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dateneingabe📦
Verwaltungshelfer für das Planfeststellungsverfahren „Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle“;
— die Bereitstellung einer Datenbankanwendung für das Einwendermanagement,
— die Erfassung der Einwendungen und Stellungnahmen in der Datenbank,
— die Auftrennung der Einwendungen und Stellungnahmen in ihre Einzelargumente,
— ergänzend Leistungen für den Abschluss des Anhörungsverfahrens
sein.
Quelle: OJS 2020/S 127-311473 (2020-06-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verwaltungshelfer für das Planfeststellungsverfahren „Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle“;
Die Landesdirektion Sachsen ist die zuständige Behörde für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach § 8 Abs. 1 Satz 1 LuftVG i. V. m. § 2 Abs. 2 LuftZuVO. In einem konkreten Planfeststellungsverfahren für die Flughafen Leipzig/Halle GmbH wird eine hohe Beteiligung der Öffentlichkeit und dementsprechend hohe Anzahl an Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern erwartet (geschätzt rund 10.000 Stück). Hinzu kommen Stellungnahmen und sonstige Äußerungen der zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange. Die Anhörungsbehörde wird auch eine mündliche Verhandlung der Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten (Privatpersonen, TÖB, Antragstellerin) in einem auf ggf. mehrere Werktage anzusetzenden Erörterungstermin durchführen. Die Leistungen des Verwaltungshelfers sollen
— die Bereitstellung einer Datenbankanwendung für das Einwendermanagement;
— die Erfassung der Einwendungen und Stellungnahmen in der Datenbank;
— die Auftrennung der Einwendungen und Stellungnahmen in ihre Einzelargumente;
— Leistungen für die mündliche Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen sowie
— ergänzend Leistungen für den Abschluss des Anhörungsverfahrens sein.
Verwaltungshelfer für das Planfeststellungsverfahren „Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle“;
Die Landesdirektion Sachsen ist die zuständige Behörde für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach § 8 Abs. 1 Satz 1 LuftVG i. V. m. § 2 Abs. 2 LuftZuVO. In einem konkreten Planfeststellungsverfahren für die Flughafen Leipzig/Halle GmbH wird eine hohe Beteiligung der Öffentlichkeit und dementsprechend hohe Anzahl an Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern erwartet (geschätzt rund 10.000 Stück). Hinzu kommen Stellungnahmen und sonstige Äußerungen der zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange. Die Anhörungsbehörde wird auch eine mündliche Verhandlung der Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten (Privatpersonen, TÖB, Antragstellerin) in einem auf ggf. mehrere Werktage anzusetzenden Erörterungstermin durchführen. Die Leistungen des Verwaltungshelfers sollen
— die Bereitstellung einer Datenbankanwendung für das Einwendermanagement;
— die Erfassung der Einwendungen und Stellungnahmen in der Datenbank;
— die Auftrennung der Einwendungen und Stellungnahmen in ihre Einzelargumente;
— Leistungen für die mündliche Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen sowie
— ergänzend Leistungen für den Abschluss des Anhörungsverfahrens sein.
Gesamtwert des Auftrags: 461 270 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Landesdirektion Sachsen ist die zuständige Behörde für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach § 8 Abs. 1 Satz 1 LuftVG i. V. m. § 2 Abs. 2 LuftZuVO. In einem konkreten Planfeststellungsverfahren für die Flughafen Leipzig/Halle GmbH wird eine hohe Beteiligung der Öffentlichkeit und dementsprechend hohe Anzahl an Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern erwartet (geschätzt rund 10.000 Stück). Hinzu kommen Stellungnahmen und sonstige Äußerungen der zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange. Die Anhörungsbehörde wird auch eine mündliche Verhandlung der Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten (Privatpersonen, TÖB, Antragstellerin) in einem auf ggf. mehrere Werktage anzusetzenden Erörterungstermin durchführen. Die Leistungen des Verwaltungshelfers sollen
Die Landesdirektion Sachsen ist die zuständige Behörde für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach § 8 Abs. 1 Satz 1 LuftVG i. V. m. § 2 Abs. 2 LuftZuVO. In einem konkreten Planfeststellungsverfahren für die Flughafen Leipzig/Halle GmbH wird eine hohe Beteiligung der Öffentlichkeit und dementsprechend hohe Anzahl an Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern erwartet (geschätzt rund 10.000 Stück). Hinzu kommen Stellungnahmen und sonstige Äußerungen der zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange. Die Anhörungsbehörde wird auch eine mündliche Verhandlung der Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten (Privatpersonen, TÖB, Antragstellerin) in einem auf ggf. mehrere Werktage anzusetzenden Erörterungstermin durchführen. Die Leistungen des Verwaltungshelfers sollen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-10 📅
Name: Probiotec GmbH
Postanschrift: Schillingsstraße 333
Postort: Düren
Postleitzahl: 52355
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 242169093-0📞
E-Mail: probiotec@weyer-gruppe.com📧
Land: Düren
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 461 270 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2020/S 167-404731 (2020-08-24)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 461 270 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit