Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
Der von Niedersachsen Ports betriebene Seehafen Emden ist der drittgrößte Nordseehafen und westlichste Seehafen Deutschlands. Er liegt am Nordufer der Ems ca. 38 Seemeilen südöstlich der Flussmündung an der Nordsee. Grundsätzlich können Schiffe bis zu einem Tiefgang von 8,50 m den Hafen jederzeit erreichen; tideabhängig beträgt der maximale Zugangstiefgang ca. 10,70 m.
Niedersachsen Ports hat mit Bekanntmachung vom 22.5.2020 eine Ausschreibung zur Vermarktung des Grundstücks „Rysumer Nacken" (E 10 A) veröffentlicht (EU-Bekanntmachungs-Nr. 2020/S 118-287695).
Ziel des entsprechenden Verfahrens war es, einem Ansiedler die Möglichkeit zu bieten, auf dem Grundstück E 10 A eine Photovoltaikfreiflächenanlage (Solarpark) zu errichten und zu betreiben – der regenerativ gewonnene Strom sollte dabei nach Möglichkeit regional, z. B. als Wasserstoff, genutzt werden. Bereits in den Vergabeunterlagen wurde darauf hingewiesen, dass sich das Grundstück nicht im Geltungsbereich eines bestandskräftigen Bebauungsplans befindet und die – voraussichtlich erforderliche – Aufstellung eines Bebauungsplans auf Veranlassung und auf Kosten des (dann) Ansiedlers, beispielsweise über einen Städtebaulichen Vertrag, zu erfolgen hat. In dem vorgenannten Verfahren finden derzeit Verhandlungen statt. Eine Teilnahme an diesem Verfahren „Rysumer Nacken" ist aufgrund des aktuellen Verfahrensstatus nicht mehr möglich.
Für den Fall, dass sich eine Photovoltaikfreiflächenanlage (Solarpark) in der oben beschriebenen Form aus bauplanungsrechtlichen Gründen auf dem Grundstück E 10 A nicht realisieren lässt, möchte Niedersachsen Ports das hier gegenständliche Grundstück E 9 A im Bereich des Wybelsumer Polder mit einer Größe von ca. 148 ha als Ausweichfläche zur Verfügung stellen. Es wird klargestellt, dass eine Photovoltaikfreiflächenanlage (Solarpark) mit regionaler Nutzung der regenerativ gewonnenen Energie entweder im Bereich Rysumer Nacken oder im Bereich Wybelsumer Polder errichtet werden wird. Soweit eine Errichtung des Solarparks im Bereich des Rysumer Nacken auf Grundlage der oben dargestellten Ausschreibung realisiert werden kann, wird das hier gegenständliche Verfahren aufgehoben werden. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Erstattung der sich aus der Teilnahme an dem Verfahren ergebenden Aufwendungen haben.
Vor diesem Hintergrund wird das hier gegenständliche Verfahren zur Überlassung des Grundstücks E 9 A mit dem Zweck der Errichtung und des Betriebs einer Photovoltaikfreiflächenanlage (Solarpark) mit regionaler Nutzung der regenerativ gewonnenen Energie, u. a. zur Produktion und Vertrieb von grünem Wasserstoff, vorsorglich durchgeführt. Die zu errichtende Photovoltaikfreiflächenanlage wird daher nachfolgend „PVA mit Wasserstoffproduktion" genannt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-18.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vg. Grundstück E 9 A
175-20 VHV Fläche E 9 A
Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste📦
Kurze Beschreibung:
“Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen...”
Kurze Beschreibung
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
Der von Niedersachsen Ports betriebene Seehafen Emden ist der drittgrößte Nordseehafen und westlichste Seehafen Deutschlands. Er liegt am Nordufer der Ems ca. 38 Seemeilen südöstlich der Flussmündung an der Nordsee. Grundsätzlich können Schiffe bis zu einem Tiefgang von 8,50 m den Hafen jederzeit erreichen; tideabhängig beträgt der maximale Zugangstiefgang ca. 10,70 m.
Niedersachsen Ports hat mit Bekanntmachung vom 22.5.2020 eine Ausschreibung zur Vermarktung des Grundstücks „Rysumer Nacken" (E 10 A) veröffentlicht (EU-Bekanntmachungs-Nr. 2020/S 118-287695).
Ziel des entsprechenden Verfahrens war es, einem Ansiedler die Möglichkeit zu bieten, auf dem Grundstück E 10 A eine Photovoltaikfreiflächenanlage (Solarpark) zu errichten und zu betreiben – der regenerativ gewonnene Strom sollte dabei nach Möglichkeit regional, z. B. als Wasserstoff, genutzt werden. Bereits in den Vergabeunterlagen wurde darauf hingewiesen, dass sich das Grundstück nicht im Geltungsbereich eines bestandskräftigen Bebauungsplans befindet und die – voraussichtlich erforderliche – Aufstellung eines Bebauungsplans auf Veranlassung und auf Kosten des (dann) Ansiedlers, beispielsweise über einen Städtebaulichen Vertrag, zu erfolgen hat. In dem vorgenannten Verfahren finden derzeit Verhandlungen statt. Eine Teilnahme an diesem Verfahren „Rysumer Nacken" ist aufgrund des aktuellen Verfahrensstatus nicht mehr möglich.
Für den Fall, dass sich eine Photovoltaikfreiflächenanlage (Solarpark) in der oben beschriebenen Form aus bauplanungsrechtlichen Gründen auf dem Grundstück E 10 A nicht realisieren lässt, möchte Niedersachsen Ports das hier gegenständliche Grundstück E 9 A im Bereich des Wybelsumer Polder mit einer Größe von ca. 148 ha als Ausweichfläche zur Verfügung stellen. Es wird klargestellt, dass eine Photovoltaikfreiflächenanlage (Solarpark) mit regionaler Nutzung der regenerativ gewonnenen Energie entweder im Bereich Rysumer Nacken oder im Bereich Wybelsumer Polder errichtet werden wird. Soweit eine Errichtung des Solarparks im Bereich des Rysumer Nacken auf Grundlage der oben dargestellten Ausschreibung realisiert werden kann, wird das hier gegenständliche Verfahren aufgehoben werden. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Erstattung der sich aus der Teilnahme an dem Verfahren ergebenden Aufwendungen haben.
Vor diesem Hintergrund wird das hier gegenständliche Verfahren zur Überlassung des Grundstücks E 9 A mit dem Zweck der Errichtung und des Betriebs einer Photovoltaikfreiflächenanlage (Solarpark) mit regionaler Nutzung der regenerativ gewonnenen Energie, u. a. zur Produktion und Vertrieb von grünem Wasserstoff, vorsorglich durchgeführt. Die zu errichtende Photovoltaikfreiflächenanlage wird daher nachfolgend „PVA mit Wasserstoffproduktion" genannt.
1️⃣
Ort der Leistung: Emden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Seehafen Emden 26725 Emden
Beschreibung der Beschaffung:
“Das für die Errichtung einer PVA mit Wasserstoffproduktion ggf. zur Verfügung stehende Grundstück E 9 A mit einer Gesamtgröße von ca. 148 ha liegt im...”
Beschreibung der Beschaffung
Das für die Errichtung einer PVA mit Wasserstoffproduktion ggf. zur Verfügung stehende Grundstück E 9 A mit einer Gesamtgröße von ca. 148 ha liegt im Bereich des Wybelsumer Polder. Niedersachsen Ports behält sich vor, das Grundstück E 9 A im Laufe des Verfahrens aus sachlichen Erwägungen zu verkleinern.
Die Lage des Grundstückes E 9 A im Hafenentwicklungsgebiet ist aus den Vergabeunterlagen beigefügten Lageplan ersichtlich. Das Grundstück E 9 A steht für die hier gegenständliche Nutzung voraussichtlich ab dem 1.11.2021 zur Verfügung.
Auf dem Grundstück E 9 A befinden derzeit sich 10 Windenergieanlagen. Die Teilflächen, auf denen sich die Windenergieanlagen befinden und entsprechende Schutzstreifen sind nicht Bestandteil des mit diesem Verfahren zur Verfügung gestellten Ansiedlungsgrundstücks. Die Größe der Schutzstreifen wird im Rahmen der Verhandlungen festgelegt. Für den Fall des Rückbaus der 10 Windenergieanlagen behält sich Niedersachsen Ports das Recht vor, die dann freiwerdenden Flächen in das Ansiedlungsgrundstück einzubeziehen (Option).
Im Bereich des Wybelsumer Polder befinden sich Wirtschaftswege/Polderwege und Zuwegungen, die u. a. auch für den Betrieb der Windenergieanlagen genutzt werden. Die Möglichkeit zur Mitnutzung dieser Wege ist dauerhaft sicherzustellen.
Das Grundstück E 9 A ist laut Flächennutzungsplan als gewerbliche Bauflächen bzw. als Sondergebiet gewerbliche Bauflächen und Windenergie ausgewiesen. Im Flächennutzungsplan wird das Grundstück durch Umrandung als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" gekennzeichnet.
Das Grundstück E 9 A befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans D 150 K, welcher die Flächen wiederum als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" ausweist. Ein Teil der Flächen befindet sich darüber hinaus im Geltungsbereich des zur Errichtung der Windenergieanlagen beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplans D 133.
Die erforderliche Änderung der Bebauungspläne hat auf Veranlassung und auf Kosten des (dann) Ansiedlers zu erfolgen, beispielsweise über einen Städtebaulichen Vertrag. Niedersachsen Ports geht davon aus, dass hierfür u. a. die Erstellung eines Kompensationskonzeptes sowie entsprechender Gutachten erforderlich sein werden. Es wird klargestellt, dass diese Unterlagen auf Kosten und in Verantwortung des (dann) Ansiedlers zu erarbeiten sind.
Die Ansiedlung auf dem Grundstück E 9 A wird im Rahmen eines Mietvertrages mit Verpflichtung zum Bau und zum Betrieb einer PVA mit Wasserstoffproduktion erfolgen.
Ggf. kann auch über eine erbbaurechtliche Gestaltung verhandelt werden. Niedersachsen Ports behält sich vor, vorzugeben, dass alle Bieter über eine erbbaurechtliche Gestaltung zu verhandeln und anschließend ein entsprechendes Angebot abzugeben haben. Allen Bietern wird in diesem Falle die Möglichkeit eingeräumt, mit angemessener Frist noch den Wechsel in das von Niedersachsen Ports festgelegte Vertragssystem durchführen zu können.
Zur Vereinfachung wird im Folgenden nur von „Grundstücksverträgen" gesprochen.
Eine Vergabe des Grundstücks E 9 A ist im Ganzen oder in Teilflächen und nur im Rahmen des vorgegebenen Nutzungszwecks möglich.
Niedersachsen Ports und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Grundstücksvertrag unter anderem anhand der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrages haben. Niedersachsen Ports unterstützt Ansiedlungsprojekte, die vielfältige und innovative Lösungen für eine nachhaltige Nutzung von Ressourcen umsetzen. Angebote mit entsprechendem Ansatz erhalten Wertungsvorteile.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 360
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Laufzeit des Grundstücksvertrages kann ggf. in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Sie richtet sich jedoch – bei einer...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Laufzeit des Grundstücksvertrages kann ggf. in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Sie richtet sich jedoch – bei einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren – ggf. nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die angegebene Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu verstehen.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 1
Maximale Anzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Niedersachsen Ports behält sich vor, die Anzahl der zum Angebot aufzufordernden...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Niedersachsen Ports behält sich vor, die Anzahl der zum Angebot aufzufordernden Bieter auf 3 zu beschränken. Niedersachsen Ports kann dies anhand einer Bewertung der eingereichten Referenzen mithilfe der nachstehend aufgeführten Kriterien vornehmen (jede Referenz kann hierbei entsprechende Punkte sammeln, die zur Gesamtwertung zusammengezählt werden):
— Umfang der Erfahrungen (vergleichende Wertung der Anzahl der von den Bietern eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der jeweiligen Betriebszeiträume) und
— Aktualität der Referenzen.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der guten Ordnung halber weist Niedersachsen Ports darauf hin, dass die Bietergemeinschaft aus dem Verfahren „Rysumer Nacken" (Grundstück E 10 A) bereits...”
Zusätzliche Informationen
Der guten Ordnung halber weist Niedersachsen Ports darauf hin, dass die Bietergemeinschaft aus dem Verfahren „Rysumer Nacken" (Grundstück E 10 A) bereits hinsichtlich einer zukünftigen Nutzung des hier gegenständlichen Grundstücks E 9 A angefragt hat. Es steht zu vermuten, dass sich diese auch um die Ausweichmöglichkeit im Bereich dieses Grundstückes bewerben wird.
Die hier gegenständliche Ausschreibung wurde von Niedersachsen Ports derart gestaltet, dass etwaige durch den bisherigen Austausch mit dieser Bietergemeinschaft entstandene Informationsvorteile ausgeglichen werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind unter Verwendung des Formblatt A bzw. des Formblatt B einzureichen:
1. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind unter Verwendung des Formblatt A bzw. des Formblatt B einzureichen:
1. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/ EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB / Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern.
2. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/ en, dass weder sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und (EG) 2580/2001 sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
3. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002 und (EG) 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen
Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
4. Eigenerklärung des Bieters, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.
5. Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
1. Angaben zum Gesamtumsatz...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
1. Angaben zum Gesamtumsatz in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2017, 2018 und 2019, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
2. Angaben zum vergleichbaren Umsatz in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2017, 2018 und 2019, auf bes.
Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten. Vergleichbar ist der Betrieb von Photovoltaikanlagen/Solarparks mit mind. 30 MW Gesamtleistung.
Es wird klargestellt, dass ein entsprechender Umsatz keine Mindestanforderung darstellt. Soweit zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit auf ein Drittunternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die entsprechenden Angaben sowohl für den Bieter/das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft, als auch für das in Bezug genommene Drittunternehmen einzureichen.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
(1) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
(2) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.
(3) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein).
“Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im...”
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten einzureichen.
Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit) kann auch durch „Drittunternehmer" (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer z. B. als Mieter/Pächter) erbracht werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (z. B. zur Anmietung im Falle des Abschlusses des Grundstücksvertrages) muss auf Anforderung von Niedersachsen Ports (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Je Bieter/Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Je Bieter/Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.
Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit mindestens einer vergleichbaren Ansiedlung (Referenzen) in einer selbst zu erstellenden Anlage.
Vergleichbar sind Projekte, in denen Photovoltaikanlagen/Solarparks mit mind. 30 MW Gesamtleistung errichtet und über einen Zeitraum von mind. 1 Jahr betrieben worden sind. Darüber hinaus sind Erfahrungen in der Produktion und Nutzung von grünem Wasserstoff nachzuweisen.
Soweit zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit auf ein Drittunternehmen (Untermieter/Mieter) zurückgegriffen werden soll, ist sowohl für den Bieter/die Bietergemeinschaft (Projektentwicklung, Errichtung, Vermietung), als auch für das in Bezug genommene Drittunternehmen (Anmietung) jeweils mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt einzureichen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit) kann auch durch „Drittunternehmer" (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer z. B. als Mieter/Pächter) erbracht werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (z. B. zur Anmietung im Falle des Abschlusses des Grundstücksvertrages) muss auf Anforderung von Niedersachsen Ports (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Im Verfahren zugelassen sind
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Verfahren zugelassen sind
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten Ansiedlung. Ein solcher Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft ist bis zum Beginn der Verhandlungsrunde zulässig, soweit dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als Bieter aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Niedersachsen Ports behält sich vor, angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass der Bieter für das Projekt eine Projektgesellschaft als Vertragspartner vorsieht. In diesem Falle...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass der Bieter für das Projekt eine Projektgesellschaft als Vertragspartner vorsieht. In diesem Falle behält sich Niedersachsen Ports vor, angemessene Kapitalausstattung, Sicherheiten, etc. zu fordern.
Soweit ein Bieter einen Dritten mit der Führung des Verfahrens beauftragt (Projektentwickler oder sonstiger Dritter als Verhandlungsführer), ist auf Anforderung von Niedersachsen Ports eine Vollmacht zur Vertretung vorzulegen. Vor Abschluss eines Grundstücksvertrages muss schriftlich bestätigt werden, dass sich der Vollmachtgeber die im Verlaufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Äußerungen des Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände zurechnen lässt.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-18
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“1. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes...”
1. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er Niedersachsen Ports unverzüglich in Textform über die Plattform darauf hinzuweisen.
2. Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen Ports zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese – soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich – in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterzuleiten.
3. Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden während des Teilnahmewettbewerbs in dem Projektraum der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung gestellt.
4. Niedersachsen Ports behält sich vor, die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.
5. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.
6. Niedersachsen Ports und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Grundstücksvertrag unter anderem anhand der in dem Informationsmemorandum abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrages haben.
7. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte – mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater – ist nicht gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebots zu verpflichten. Die Bieter haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Niedersachen Ports weist darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung i. S. d. § 298 StGB darstellt.
8. Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens und im Anschluss
An dieses zum Zwecke der Auftragsausführung bzw. Erfüllung der Niedersachsen Ports obliegenden Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die Bieter haben zu garantieren, dass nur solche Daten an Niedersachsen Ports übersandt werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FDAYP
Bekanntmachungs-ID: CXP4YX9D7JQ
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB, Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB, Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.