Beschreibung der Beschaffung
Der von Niedersachsen Ports betriebene Seehafen Emden ist der drittgrößte Nordseehafen und westlichste Seehafen Deutschlands. Er liegt am Nordufer der Ems ca. 38 Seemeilen südöstlich der Flussmündung an der Nordsee. Grundsätzlich können Schiffe bis zu einem Tiefgang von 8,50 m den Hafen jederzeit erreichen; tideabhängig beträgt der maximale Zugangstiefgang ca. 10,70 m.
Der Seehafen Emden besteht aus 2 Teilen:
— dem tideoffenen Außenhafen mit Wybelsumer Polder, Larrelter Polder und dem Hafenentwicklungsgebiet Rysumer Nacken sowie
— dem durch 2 Seeschleusen zugänglichen tidefreien Binnenhafen, bestehend aus Binnenhafen und Neuem Binnenhafen.
Die rund um die Uhr betriebene Große Seeschleuse verfügt über eine Kammer mit 260 m Länge und 40 m Breite sowie eine Drempeltiefe von NN -11,76 m. Die Nesserlander Schleuse steht der Schifffahrt mit einer Länge von 170 m, einer Breite von 18 m und einer Drempeltiefe von NN -7,00 m zur Verfügung.
Emden ist ein bedeutender Ro-Ro-Hafen und leistungsstarker Universalhafen mit festen Standbeinen im Automobilumschlag, im Umschlag von Flüssiggütern, Forstprodukten, Baustoffen und von On- und Offshore-Windkraftanlagen. Jährlich werden hier mehr als 6 Mio. Tonnen Güter umgeschlagen. Direkt am Fahrwasser der Ems und damit am seeschiffstiefen Wasser bieten große Erweiterungsflächen gute Zukunftsperspektiven.
Wichtige Aufgaben am Standort Emden sind insbesondere der Betrieb eigener Umschlagseinrichtungen, der Betrieb der Eisenbahninfrastruktur und der Seeschleusen, das Festmachen von Seeschiffen in den Schleusen sowie die Organisation der Schiffsabfallentsorgung. Niedersachsen Ports ist zudem als Energieversorgungsunternehmen im Bereich des Hafens tätig.
Der Seehafen Emden profitiert von seiner guten Infrastruktur, einer starken Hafenwirtschaft und den entsprechenden Umschlagseinrichtungen. Hierzu gehören:
— 9 Ro-Ro-Liegeplätze und eine sehr leistungsstarke mobile Ro-Ro-Rampe;
— Umschlags- und Lagerinfrastruktur für Güter in Flüssig- und Soleform im Bereich des Ölhafens;
— Einrichtungen für die Lagerung und Veredelung von Rohstoffen, für die Papiererzeugung;
— moderne Kaianlagen und Terminals mit leistungsstarken Umschlagseinrichtungen für feste Güter aller Art;
— Infrastruktur für den Umschlag von On- und Offshore-Windkraftanlagen sowie Offshore-Versorgung und
— sichere Bereiche für den Umschlag von Gefahr- und Militärgütern.
Die Hafenanlagen in Emden sind über die Güterbahnhöfe „Emden“ und „Emden-Außenhafen“ an das Schienennetz der Deutschen Bahn angebunden. Die Strecke Emden-Rheine-Ruhrgebiet ist zweigleisig elektrifiziert und für die höchste DB-Lastenklasse zugelassen.
Über die Autobahnanschlussstellen Emden-West (Entfernung zum Außenhafen: 3,8 km) und Emden-Ost (Entfernung zum Binnenhafen: 2 km) der Bundesautobahn A 31 ist der Emder Hafen hervorragend an das deutsche und niederländische Fernstraßennetz angebunden.
Die Ems und der Dortmund-Ems-Kanal verbinden den Hafen nach Süden mit dem bundesdeutschen Wasserstraßennetz. Nach Westen eröffnet der Eemskanaal den Zugang zum niederländischen Kanalnetz und zum Niederrhein.
Der Seehafen Emden verfügt außerdem über enorme Flächenreserven zur weiteren Hafenentwicklung.
Niedersachsen Ports steht als Eigentümer in Emden im Bereich des Rysumer Nacken das Grundstück E10 A zur Verfügung. Das Grundstück E10 A umfasst insgesamt ca. 160 ha. Auf dem Grundstück E10 A soll ein Unternehmen angesiedelt werden, welches auf dem Grundstück E10 A innerhalb eines festzulegenden Zeitraums ab Zuschlag Photovoltaikfreiflächenanlagen (Solarpark) errichtet und in Betrieb nimmt.
Vor diesem Hintergrund führt Niedersachsen Ports dieses Verhandlungsverfahren für eine Ansiedlungen auf dem Grundstück E10 A mittels Abschluss eines Miet- oder Erbbaurechtsvertrages (mit Verpflichtung zum Bau und zum Betrieb des Solarparks im vorstehend genannten Sinn) durch.
Zur Vereinfachung werden Miet- und Erbbaurechtsvertrag im Folgenden zusammenfassend als „Grundstücksvertrag“ bezeichnet.
Unternehmen, die sich für den Abschluss eines Grundstücksvertrages interessieren, werden im Folgenden unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend „Bieter“ genannt. Dies gilt auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.