Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß §165 (4) BauGB: Entwicklungsszenario und abschließender Bericht mit verschiedenen Leistungsbereichen
Der zu vergebende Auftrag umfasst verschiedene Leistungsbereiche – Kurzdarstellung, vollständige Beschreibung unter Ziffer II.2.4) in Verbindung mit den Verfahrensunterlagen:
1. Auswertung und Verdichtung vorliegender Fachgutachten, Studien, Empfehlungen, Anregungen mit bis zu 3 „Iterationsstufen“ zu einem bevorzugten Entwicklungsszenario einschließlich Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Umsetzungskonzept,
2. Durchführung und Auswertung der Ergebnisse notwendiger und zielführender Beteiligungen,
3. Juristische Prüfung der formalen Voraussetzungen und planungsrechtlich einschlägige Darlegung der Erkenntnisse,
4. Gesamtkoordination des Projektes einschließlich der Moderation dafür erforderlicher Arbeitsgruppen,
5. Durchgängig präsente Projektleitung durch eine fachlich qualifizierte Führungsperson,
6. Optional: Koordination der Überarbeitung der „Studien zu Stadt und Landschaft“ (laufende Mehrfachbeauftragung) in Ergänzung zu Punkt 1.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß §165 (4) BauGB: Entwicklungsszenario und abschließender Bericht mit...”
Titel
Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß §165 (4) BauGB: Entwicklungsszenario und abschließender Bericht mit verschiedenen Leistungsbereichen
SEM4-VU-Bericht
Der zu vergebende Auftrag umfasst verschiedene Leistungsbereiche – Kurzdarstellung, vollständige Beschreibung unter Ziffer II.2.4) in Verbindung mit den Verfahrensunterlagen:
1. Auswertung und Verdichtung vorliegender Fachgutachten, Studien, Empfehlungen, Anregungen mit bis zu 3 „Iterationsstufen“ zu einem bevorzugten Entwicklungsszenario einschließlich Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Umsetzungskonzept,
2. Durchführung und Auswertung der Ergebnisse notwendiger und zielführender Beteiligungen,
3. Juristische Prüfung der formalen Voraussetzungen und planungsrechtlich einschlägige Darlegung der Erkenntnisse,
4. Gesamtkoordination des Projektes einschließlich der Moderation dafür erforderlicher Arbeitsgruppen,
5. Durchgängig präsente Projektleitung durch eine fachlich qualifizierte Führungsperson,
6. Optional: Koordination der Überarbeitung der „Studien zu Stadt und Landschaft“ (laufende Mehrfachbeauftragung) in Ergänzung zu Punkt 1.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 250 000 💰
Der Magistrat wurde am 14.12.2017 von der Stadtverordnetenversammlung beauftragt, für den Bereich „Frankfurt-Nordwest“ (Gemarkung Niederursel und Praunheim) vorbereitende Untersuchungen gemäß §165 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Aus der ersten Projektphase liegen bereits umfassend Fachgutachten vor. Gutachten zu Bodendenkmälern, Kampfmittelbelastung und der Auswirkungen einer Maßnahme auf landwirtschaftliche Betriebe sollen zeitnah vergeben werden. Die Ermittlung der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer erfolgt derzeit durch das Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main. Im November 2020 wird eine Mehrfachbeauftragung von Studien zu Stadt und Landschaft abgeschlossen. Das Gesamtprojekt unterliegt bei umfangreichen Aufgaben einem straffen Zeitplan, was zu einer hohen „Taktung“ führt, die ein hohes Maß an Engagement bei allen Beteiligten erfordert.
1. Entwicklungsszenario mit bis zu 3 „Iterationsstufen“ und abschließender Bericht der vorbereitende Untersuchungen.
Dieser Leistungsteil umfasst die Auswertung und Verdichtung vorliegender Fachgutachten, von Studien zu Stadt und Landschaft, der Empfehlungen des beratenden Consiliums, der Anregungen der Öffentlichkeit und von Betroffenen zu einem bevorzugten Entwicklungsszenario einschließlich Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Kosten- und Finanzierungsübersicht einschließlich Förderkulisse) und Umsetzungskonzept.
Kern des zu vergebenden Leistungspaketes ist es, die vorliegenden Erkenntnisse in einem Entwicklungsszenario und Umsetzungskonzept zu verdichten, mit Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu erörtern und nachfolgend die formalen Anwendungsvoraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß §165 BauGB zu prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist in einem Abschlussbericht über die vorbereitenden Untersuchungen zu dokumentieren, der als Entscheidungsgrundlage für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main dienen soll, ob eine städtebauliche „Entwicklungsmaßnahme“ (SEM) „Frankfurt-Nordwest“ durchgeführt werden kann und soll.
Um als Entscheidungsgrundlage über die Durchführung einer SEM dienen zu können und – im Fall gegebener Anwendungsvoraussetzungen des §165 BauGB letztlich als rechtssichere Begründung einer Entwicklungssatzung zu dienen – muss daher vom Auftragnehmer sichergestellt werden, dass alle für diese Entscheidung erforderlichen Belange angemessen behandelt und dokumentiert werden. Dies umfasst sowohl die planerische, als auch die ökonomische und die rechtliche Ebene. Vom Auftragnehmer werden im gesamten Bearbeitungsprozess Aspekte eines bevorzugten Entwicklungsszenarios vor dem Hintergrund des besonderen Städtebaurechts zu beurteilen sein.
Die VU wird mit dem Abschlussbericht das in dieser Prozessphase zentrale Dokument liefern, wie auch das Durchführungsteam und insbesondere die Projektleitung (PL) eine zentrale Rolle in dieser Prozessphase spielen werden. Um dieser Rolle gerecht zu werden und die Leistungsziele erreichen zu können, umfasst der zu vergebende Auftrag weitere Leistungsbausteine:
2. Durchführung und Auswertung der Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden einschließlich der Leitung und Moderation dafür erforderlicher Erörterungstermine.
3. Juristische Prüfung, ob die formalen Voraussetzungen einer Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorliegen und planungsrechtlich einschlägige Darlegung der Erkenntnisse.
4. Gesamtkoordination des Projektes einschließlich der Moderation dafür erforderlicher Arbeitsgruppen.
5. Durchgängig präsente Projektleitung durch eine fachlich qualifizierte Führungsperson.
6. Optional: Koordination der Überarbeitung der „Studien zu Stadt und Landschaft“ (laufende Mehrfachbeauftragung) in Ergänzung zu Punkt 1.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung und Qualifikation des verbindlichen Durchführungsteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Qualitätssicherung, insb. juristische Begleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Koordinations-, Moderations- und Beteiligungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektrahmenterminplan und Personaleinsatzplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 20 %
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 250 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Wenn zur Fertigstellung der vereinbarten Leistungsziele eine längere Bearbeitung erforderlich ist als angenommen, kann der Vertrag durch den AG über das o....”
Beschreibung der Verlängerungen
Wenn zur Fertigstellung der vereinbarten Leistungsziele eine längere Bearbeitung erforderlich ist als angenommen, kann der Vertrag durch den AG über das o. g. Datum hinaus verlängert werden. Diese mögliche Verlängerung der Leistungszeit, muss bei der Angebotserstellung berücksichtigt werden.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Kriterien sind in den Verfahrensunterlagen, insbesondere der Wertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb, zu entnehmen.
Die Auswahl der...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Kriterien sind in den Verfahrensunterlagen, insbesondere der Wertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb, zu entnehmen.
Die Auswahl der Wirtschaftsteilnehmer erfolgt nach den beschriebenen Eignungskriterien. Die Wirtschaftsteilnehmer werden zur Abgabe eines Angebotes auf Grundlage weiterer zur Verfügung gestellter Unterlagen separat aufgefordert. Im nachfolgenden Verhandlungsverfahren werden die eingereichten bzw. präsentierten Informationen geprüft und bewertet. Die Bewertung erfolgt zum Großteil im Rahmen der bewerteten Präsentation bei den Bietergesprächen. Durch die Teilnahme am TNW entsteht kein Rechtsanspruch auf Auftragserteilung und damit verbundener Vergütung.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Bitte beachten Sie auch die Informationen unter Ziffer „VI.3) Zusätzliche Angaben“.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“III.1.1.1 Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird dringend empfohlen, die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Vorlage für den Teilnahmeantrag...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
III.1.1.1 Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird dringend empfohlen, die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Vorlage für den Teilnahmeantrag zu verwenden, um unvollständige Angaben zu vermeiden. Die ausgefüllten Unterlagen sind elektronisch bei der unter Ziffer I.3) der Bekanntmachung genannten Stelle gemäß den dortigen Vorgaben und den Angaben in den Vergabeunterlagen, einzureichen.
III.1.1.2 Verbindliche Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 GWB und §124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium).
III.1.1.3 Verbindliche Eigenerklärungen zu „Tariftreue und Mindestentgelt“ gemäß Formblatt (Ausschlusskriterium).
III.1.1.4 Verbindliche Eigenerklärungen zur „Vergabesperre“ gemäß Formblatt (Ausschlusskriterium).
III.1.1.5 Nachweise der Berufszulassung für die Projektleitung und deren Stellvertretung sowie der Berufszulassung und des unter Ziffer III.2.1) dieser Bekanntmachung geforderten Berufstandes für die juristische Begleitung (Ausschlusskriterium).
Hinweise zu den verwendeten Begriffen finden Sie unter VI.3) in dieser Bekanntmachung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“III.1.2.1 Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Absatz 4 Satz 2 VgV bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
III.1.2.1 Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Absatz 4 Satz 2 VgV bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut, für Personenschäden mit einer Deckung von 2 000 000 EUR und sonstige Schäden mit einer Deckung von 1 000 000 EUR, jeweils zweifach maximiert und, falls erforderlich, eine Erklärung dieser Versicherung im Auftragsfall auf die erforderlichen Deckungssummen aufzustocken, von allen an der Bewerbung beteiligten Unternehmen (Ausschlusskriterium).
III.1.2.2 – Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmen).
Die Beauftragung eines Nach-/Subunternehmens wird nicht als „Bewerber-/Bietergemeinschaft“ im Sinne von Punkt III.1.1.2 gesehen.
Auch Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft können sich Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmen) bedienen. Mehrfachbeteiligungen als Nachunternehmer sind möglich. Jeder Nachunternehmer muss eine Verpflichtungserklärung gemäß § 47 Absatz 1 VgV zur Bereitstellung der entsprechenden Leistungen/Kapazitäten abgeben (Ausschlusskriterium). Alle Aufgabenteile, die als Unterauftrag vergeben werden sollen, sind gemäß § 46 Absatz 3, Satz 10 VgV als Übersicht anzugeben, welches Unternehmen für die Erbringung welcher Leistungen verantwortlich ist.
III.1.2.3 – Bewerber-/Bietergemeinschaft
Mit der Bewerbung als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung über den bevollmächtigtenVertreter vorzulegen (Ausschlusskriterium).
Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft separat vorlegen (Ausschlusskriterium).
Bewerbergemeinschaften müssen mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung vorlegen (Ausschlusskriterium).
Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder in verschiedenen Bietergemeinschaften sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren (Ausschlusskriterium).
Hinweise zu den verwendeten Begriffen finden Sie unter VI.3) in dieser Bekanntmachung.
“Das Fehlen der zu den Kriterien III.1.1.2 bis III.1.1.5 und III.1.2.1 geforderten Nachweise/Eigenerklärungen führt zum Ausschluss der Bewerbung. Sind...”
Das Fehlen der zu den Kriterien III.1.1.2 bis III.1.1.5 und III.1.2.1 geforderten Nachweise/Eigenerklärungen führt zum Ausschluss der Bewerbung. Sind aufgrund der Bewerbungsform Nachweise zu den Kriterien III.1.2.2 und III.1.2.3 erforderlich, führt auch bei diesen Kriterien das Fehlen der geforderten Nachweise zum Ausschluss der Bewerbung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“III.1.3.1. (C.1): Angaben zur Qualifikation/Erfahrungen von Projektleitung und deren Stellvertretung. Je Person: Name, Abschluss, persönliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
III.1.3.1. (C.1): Angaben zur Qualifikation/Erfahrungen von Projektleitung und deren Stellvertretung. Je Person: Name, Abschluss, persönliche Berufserfahrung in den Bereichen 1, 2 & 4 gem. Ziff. II.2.4 der Bekanntmachung seit Ausbildungsende (bis einschl. 2019).
Eine nachträgliche Änderung der angegebenen Personen im weiteren Verfahren ist aufgrund der Wertungsrelevanz nur mit Personen möglich, die nachweislich mindestens die gleiche Qualifikation aufweisen.
III.1.3.2. (C.2): Nachweis der fachlichen Eignung durch Wertung von insgesamt maximal 8 Eignungsnachweisen aus den vergangenen 10 Jahren mit in Art und Umfang vergleichbarer Aufgabenstellung: In C.2.1 bis zu 2 Projektreferenzen, in C.2.2 bis zu 3 Abwägungsvorschläge und in C.2.3 bis zu 3 Eignungsnachweise für eine juristische Begleitung.
Entsprechend der zu vergebenden Leistung steht die Abkürzung „VU-SEM-§165“ im Rahmen dieses Verfahrens immer für eine „Vorbereitende Untersuchung mit Abschlussbericht für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach §165 (4) BauGB“.
Hinweise zum Erreichen der Maximalwertung: Aufgrund der summierenden Bewertung ist zum Erreichen der höchstmöglichen inhaltlichen Bewertung bei C.2.1 und C.2.2 die Einreichung/Angabe mehrerer Eignungsnachweise erforderlich. Bei C.2.3. wird die Maximalwertung durch den Nachweis C.2.3-a erreicht (vgl. Bewertungsmatrix und Angaben in der Vorlage des Teilnahmeantrages).
C.2.1-Erfahrung in der Durchführung von Vorbereitende Untersuchung mit Abschlussbericht für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach §165 (4) BauGB oder vergleichbaren Studien mit Berichterstellung
Leistungszeit des Projektes
Bearbeitetes Plangebiet
Art des Projektes (Auswahl aus „Machbarkeitsstudie für ein städtebauliches Projekt“ oder „Erstellung einer Vorbereitenden Untersuchung mit Abschlussbericht für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach §165 (4) BauGB“ (VU-SEM-§165)“
In der Projektreferenz erbrachte Tätigkeitsbereiche (vgl. Auflistung in der Wertungsmatrix)
C.2.2-Erfahrung mit der Durchführung und Auswertung von Beteiligungen
Wertung von bis zu 3 einzureichenden Abwägungsvorschlägen. Für jeden eingereichten Abwägungsvorschlag ist separat anzugeben:
Bezeichnung des Abwägungsvorschlages
Der Abwägungsvorschlag als Text
Projekt in dessen Rahmen der Abwägungsvorschlag erarbeitet wurde mit folgenden Angaben zu diesem Projekt:
Leistungszeit des Projektes
Bearbeitetes Plangebiet
Art des Projektes (Auswahl aus Bauleitplanung oder „VU-SEM-§165“)
C.2.3-Erfahrung mit der juristischen Prüfung und planungsrechtlich einschlägiger Darlegung der Erkenntnisse“ (Wertung von einem oder von bis zu 3 Eignungsnachweisen)
C.2.3-a: Einreichung eines von dem für die zu vergebende juristische Begleitung vorgesehenen Unternehmen verfassten, juristisch einschlägigen Argumentationsgangs in einem VU-Bericht entlang der Anwendungsvoraussetzungen des §165 BauGB (zur Maximalwertung erforderlich).
C.2.3-b1 bis C.2.3-b3: Kann der Eignungsnachweis zu C.2.3-a nicht erbracht werden, so kann die Eignung in diesem Kriterieum auch mit bis zu 3 bewerteten alternativen Eignungsnachweisen im besonderen Städtebaurecht, erster und zweiter Teil erbracht werden:
Für jeden eingereichten Eignungsnachweis ist separat anzugeben:
Angabe der Leistungszeit
Art des Eignungsnachweises (Auswahl aus Fachartikel, Sanierungssatzung, Tätigkeit für einen Treuhänder oder Träger einer Entwicklungs- oder Stadterneuerungsmaßnahme).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Die eingereichten Nachweise/Erklärungen müssen zur Wertung die nachfolgend und in den Unterlagen angegebenen qualitativen Mindestkriterien erfüllen. Werden...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Die eingereichten Nachweise/Erklärungen müssen zur Wertung die nachfolgend und in den Unterlagen angegebenen qualitativen Mindestkriterien erfüllen. Werden diese qualitativen Mindestkriterien nicht erfüllt, so erfolgt eine „Nullwertung“ des betroffenen Eignungsnachweises, aber kein Ausschluss der Bewerbung.
C.2.1-Erfahrung in der Durchführung von Vorbereitende Untersuchung mit Abschlussbericht für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach §165 (4) BauGB oder vergleichbaren Studien mit Berichterstellung
Leistungszeit des Projektes – Mindestkriterium: Abschluss der Bearbeitung in den vergangenen 10 Jahren, frühestens 2009
Bearbeitetes Plangebiet – Mindestkriterium: Bearbeitetes Plangebiet >= 20 ha
C.2.2-Erfahrung mit der Durchführung und Auswertung von Beteiligungen
Leistungszeit des Projektes in dessen Rahmen der Eignungsnachweis erstellt wurde – Mindestkriterium: Abschluss der Bearbeitung in den vergangenen 10 Jahren, frühestens 2009
Bearbeitetes Plangebiet (im Projekt) – Mindestkriterium: Bearbeitetes Plangebiet >= 20 ha
C.2.3-Erfahrung mit der juristischen Prüfung und planungsrechtlich einschlägiger Darlegung der Erkenntnisse
Leistungszeit des Erstellung – Mindestkriterium: Abschluss der Bearbeitung in den vergangenen 10 Jahren, frühestens 2009).
Fachartikel – Mindestkriterium: 2 000 Zeichen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Die für die Erbringung der juristischen Leistungsteile gemäß Nr. 3 in Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung vorgesehene Person muss eine juristische...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Die für die Erbringung der juristischen Leistungsteile gemäß Nr. 3 in Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung vorgesehene Person muss eine juristische Ausbildung haben und Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen (vgl. auch Ziffer „II.2.2) Weitere CPV-Codes“ dieser Bekanntmachung: 79140000).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig.
Abschlagszahlungen erfolgen in angemessenen zeitlichen Abständen für nachgewiesene Leistungen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-16
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-12-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-15 📅
“VI.3.1) Begriffserläuterungen: Informationen zu den Begriffen HOAI/Leistungsphasen/Honorarzone finden Sie unter: http://www.hoai.de/ – „Gesetze“ – „HOAI...”
VI.3.1) Begriffserläuterungen: Informationen zu den Begriffen HOAI/Leistungsphasen/Honorarzone finden Sie unter: http://www.hoai.de/ – „Gesetze“ – „HOAI 2013“ (http://www.hoai.de/online/HOAI_2013/HOAI_2013.php – Stand 30.3.2016) insbesondere § 5 und die Abschnitte 2 bis 4,
VI.3.2) Die unter Punkt I.3) angegebene Internetseite darf erst nach EU-weiter Veröffentlichung dieser Bekanntmachung online gehen. Daher wird die unter I.3 genannte Verfahrenswebseite frühestens am 18.9.2020, 9.00 Uhr freigeschaltet,
VI.3.3) Fragen zum Teilnahmeantrag können nur im Forum auf der unter Punkt I.3) angegebenen Internetseite und nur bis zum 5.10.2020, 12.00 Uhr eingestellt werden. Diese Frist ist erforderlich, um eine rechtzeitige Beantwortung (vgl. §20 (3) VgV) zu ermöglichen. Eingereichte Fragen werden zu dem im Forum genannten Termin im Forum beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die Fragenbeantwortung gesammelt im Forum erfolgt und keine Antworten verschickt werden. Es liegt damit in der Verantwortung der Interessenten, sich selbst im Forum über Informationen zum Verfahren zu informieren;
VI.3.4) Die im Verfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen dienen der Information der sich am Verfahren beteiligenden Unternehmen und sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte, nicht an der Bewerbung beteiligte Unternehmen, ist nicht zulässig und kann zum Ausschluss führen. Die Teilnahme der mit den Voruntersuchung betrauten Büros an diesem Verfahren ist nicht ausgeschlossen. Daher werden im Sinne der Gleichbehandlung aller Interessenten die Grundlagen und Ergebnisse dieser Voruntersuchungen und -planungen auf der unter Punkt I.3) angegebenen Internetseite veröffentlicht, oder stehen auf der Webseite der Stadt Frankfurt am Main öffentlich zur Verfügung. Damit wird ein Vorteil auf Seiten der Verfasser von vorneherein ausgeschlossen. Nachfragen an die Verfasser sind unzulässig und können zum Ausschluss vom Verfahren führen;
VI.3.5) Wenn eine Bewertung der Bewerbung oder des Angebotes ganz oder teilweise durch ein Bewertungsgremium erfolgt, wird sich der Auftraggeber die Empfehlung aller Berater zu Eigen machen.
VI.3.6) Werden die informationshalber zur Verfügung gestellten Honorarunterlagen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgefüllt eingereicht, muss ein Ausschluss dieser Bewerbung erfolgen! Zur Einreichung von Angebotsunterlagen werden die Wirtschaftsteilnehmer gesondert aufgefordert!
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126348-120📞
Fax: +49 6151126834 📠
URL: https://rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=67d994a92f94eb2b7d8ef0b9e455a1c9🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Postanschrift: Bierstadter Straße 2
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 611-1738-0📞
Fax: +49 611-1738-40 📠
URL: http://www.akh.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügeobliegenheit gem. 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen: Demnach ist ein Antrag unzulässig, soweit:
„1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheit gem. 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen: Demnach ist ein Antrag unzulässig, soweit:
„1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 611-1738-0📞
Fax: +49 611-1738-40 📠
Quelle: OJS 2020/S 182-438811 (2020-09-15)
Ergänzende Angaben (2020-09-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der zu vergebende Auftrag umfasst verschiedene Leistungsbereiche – Kurzdarstellung, vollständige Beschreibung unter Ziffer II.2.4) in Verbindung mit den...”
Kurze Beschreibung
Der zu vergebende Auftrag umfasst verschiedene Leistungsbereiche – Kurzdarstellung, vollständige Beschreibung unter Ziffer II.2.4) in Verbindung mit den Verfahrensunterlagen:
1. Auswertung und Verdichtung vorliegender Fachgutachten, Studien, Empfehlungen, Anregungen mit bis zu drei 'Iterationsstufen' zu einem bevorzugten Entwicklungsszenario einschließlich Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Umsetzungskonzept,
2. Durchführung und Auswertung der Ergebnisse notwendiger und zielführender Beteiligungen,
3. Juristische Prüfung der formalen Voraussetzungen und planungsrechtlich einschlägige Darlegung der Erkenntnisse,
4. Gesamtkoordination des Projektes einschließlich der Moderation dafür erforderlicher Arbeitsgruppen,
5. Durchgängig präsente Projektleitung durch eine fachlich qualifizierte Führungsperson,
6. Optional: Koordination der Überarbeitung der „Studien zu Stadt und Landschaft“ (laufende Mehrfachbeauftragung) in Ergänzung zu Punkt 1.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 182-438811
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter” Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter” Andere zusätzliche Informationen
“Die Registrierungserfordernis für den Downloadbereich wurde aufgehoben. Wir bitten um eine freiwillige Registrierung. Vielen Dank!”
Quelle: OJS 2020/S 188-454620 (2020-09-23)
Ergänzende Angaben (2020-09-26)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.4)
Ort des zu ändernden Textes: Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Alter Wert
Text: „Telefon: +49 611-1738-0
Fax: +49 611-1738-40“
Neuer Wert
Text:
“„Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer“” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.1)
Ort des zu ändernden Textes: Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Alter Wert
Text:
“Telefon: +49 6151126348-120
Fax: +49 6151126834
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=67d994a92f94eb2b7d8ef0b9e455a1c9” Neuer Wert
Text:
“Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer”
Quelle: OJS 2020/S 191-460280 (2020-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Magistrat der Stadt Frankfurt am Main - Stadtplanungsamt
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der zu vergebende Auftrag umfasst verschiedene Leistungsbereiche - Kurzdarstellung, vollständige Beschreibung unter Ziffer II.2.4) in Verbindung mit den...”
Kurze Beschreibung
Der zu vergebende Auftrag umfasst verschiedene Leistungsbereiche - Kurzdarstellung, vollständige Beschreibung unter Ziffer II.2.4) in Verbindung mit den Verfahrensunterlagen:
1. Auswertung und Verdichtung vorliegender Fachgutachten, Studien, Empfehlungen, Anregungen mit bis zu 3 „Iterationsstufen“ zu einem bevorzugten Entwicklungsszenario einschließlich Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Umsetzungskonzept.
2. Durchführung und Auswertung der Ergebnisse notwendiger und zielführender Beteiligungen.
3. Juristische Prüfung der formalen Voraussetzungen und planungsrechtlich einschlägige Darlegung der Erkenntnisse.
4. Gesamtkoordination des Projektes einschließlich der Moderation dafür erforderlicher Arbeitsgruppen.
5. Durchgängig präsente Projektleitung durch eine fachlich qualifizierte Führungsperson.
6. Optional: Koordination der Überarbeitung der „Studien zu Stadt und Landschaft“ (laufende Mehrfachbeauftragung) in Ergänzung zu Punkt 1.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 265 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Magistrat wurde am 14.12.2017 von der Stadtverordnetenversammlung beauftragt, für den Bereich „Frankfurt-Nordwest“ (Gemarkung Niederursel und Praunheim)...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Magistrat wurde am 14.12.2017 von der Stadtverordnetenversammlung beauftragt, für den Bereich „Frankfurt-Nordwest“ (Gemarkung Niederursel und Praunheim) vorbereitende Untersuchungen gemäß §165 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Aus der ersten Projektphase liegen bereits umfassend Fachgutachten vor. Gutachten zu Bodendenkmälern, Kampfmittelbelastung und der Auswirkungen einer Maßnahme auf landwirtschaftliche Betriebe sollen zeitnah vergeben werden. Die Ermittlung der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer erfolgt derzeit durch das Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main. Im November 2020 wird eine Mehrfachbeauftragung von Studien zu Stadt und Landschaft abgeschlossen. Das Gesamtprojekt unterliegt bei umfangreichen Aufgaben einem straffen Zeitplan, was zu einer hohen „Taktung“ führt, die ein hohes Maß an Engagement bei allen Beteiligten erfordert.
1. Entwicklungsszenario mit bis zu drei „Iterationsstufen “und abschließender Bericht der vorbereitende Untersuchungen
Dieser Leistungsteil umfasst die Auswertung und Verdichtung vorliegender Fachgutachten, von Studien zu Stadt und Landschaft, der Empfehlungen des beratenden Consiliums, der Anregungen der Öffentlichkeit und von Betroffenen zu einem bevorzugten Entwicklungsszenario einschließlich Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Kosten- und Finanzierungsübersicht einschließlich Förderkulisse) und Umsetzungskonzept.
Kern des zu vergebenden Leistungspaketes ist es, die vorliegenden Erkenntnisse in einem Entwicklungsszenario und Umsetzungskonzept zu verdichten, mit Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu erörtern und nachfolgend die formalen Anwendungsvoraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß §165 BauGB zu prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist in einem Abschlussbericht über die vorbereitenden Untersuchungen zu dokumentieren, der als Entscheidungsgrundlage für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main dienen soll, ob eine städtebauliche „Entwicklungsmaßnahme“ (SEM) „Frankfurt-Nordwest“ durchgeführt werden kann und soll.
Um als Entscheidungsgrundlage über die Durchführung einer SEM dienen zu können und — im Fall gegebener Anwendungsvoraussetzungen des §165 BauGB letztlich als rechtssichere Begründung einer Entwicklungssatzung zu dienen - muss daher vom Auftragnehmer sichergestellt werden, dass alle für diese Entscheidung erforderlichen Belange angemessen behandelt und dokumentiert werden. Dies umfasst sowohl die planerische, als auch die ökonomische und die rechtliche Ebene. Vom Auftragnehmer werden im gesamten Bearbeitungsprozess Aspekte eines bevorzugten Entwicklungsszenarios vor dem Hintergrund des besonderen Städtebaurechts zu beurteilen sein.
Die VU wird mit dem Abschlussbericht das in dieser Prozessphase zentrale Dokument liefern, wie auch das Durchführungsteam und insbesondere die Projektleitung (PL) eine zentrale Rolle in dieser Prozessphase spielen werden. Um dieser Rolle gerecht zu werden und die Leistungsziele erreichen zu können, umfasst der zu vergebende Auftrag weitere Leistungsbausteine:
2. Durchführung und Auswertung der Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden einschließlich der Leitung und Moderation dafür erforderlicher Erörterungstermine.
3. Juristische Prüfung, ob die formalen Voraussetzungen einer Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorliegen und planungsrechtlich einschlägige Darlegung der Erkenntnisse.
4. Gesamtkoordination des Projektes einschließlich der Moderation dafür erforderlicher Arbeitsgruppen.
5. Durchgängig präsente Projektleitung durch eine fachlich qualifizierte Führungsperson.
6. Optional: Koordination der Überarbeitung der „Studien zu Stadt und Landschaft“ (laufende Mehrfachbeauftragung) in Ergänzung zu Punkt 1.
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Zusätzliche Informationen:
“Bitte beachten Sie auch die Informationen unter Ziffer VI.3) „Zusätzliche Angaben“.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 182-438811
Auftragsvergabe
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Titel:
“Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß §165 (4) BauGB: Entwicklungsszenario und abschließender Bericht mit...”
Titel
Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß §165 (4) BauGB: Entwicklungsszenario und abschließender Bericht mit verschiedenen Leistungsbereichen
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Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AS+P Albert Speer + Partner GmbH
Postanschrift: Hedderichstraße 108-110
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60596
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 69605011-0📞
E-Mail: mail@as-p.de📧
Fax: +49 69605011-500 📠
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.as-p.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 250 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 265 000 💰
“VI.3.1) Begriffserläuterungen: Informationen zu den Begriffen HOAI / Leistungsphasen / Honorarzone finden Sie unter: http://www.hoai.de/ – „Gesetze“ – „HOAI...”
VI.3.1) Begriffserläuterungen: Informationen zu den Begriffen HOAI / Leistungsphasen / Honorarzone finden Sie unter: http://www.hoai.de/ – „Gesetze“ – „HOAI 2013“ (http://www.hoai.de/online/HOAI_2013/HOAI_2013.php - Stand 30.3.2016) insbesondere § 5 und die Abschnitte 2 bis 4;
VI.3.2) Die unter Punkt I.3 angegebene Internetseite darf erst nach EU-weiter Veröffentlichung dieser Bekanntmachung online gehen. Daher wird die unter I.3 genannte Verfahrenswebseite frühestens am 18.9.2020, 09:00 Uhr freigeschaltet;
VI.3.3) Fragen zum Teilnahmeantrag können nur im Forum auf der unter Punkt I.3) angegebenen Internetseite und nur bis zum 5.10.2020, 12.00 Uhr eingestellt werden. Diese Frist ist erforderlich, um eine rechtzeitige Beantwortung (vgl. §20 (3) VgV) zu ermöglichen. Eingereichte Fragen werden zu dem im Forum genannten Termin im Forum beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die Fragenbeantwortung gesammelt im Forum erfolgt und KEINE Antworten verschickt werden. Es liegt damit in der Verantwortung der Interessenten, sich selbst im Forum über Informationen zum Verfahren zu informieren;
VI.3.4) Die im Verfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen dienen der Information der sich am Verfahren beteiligenden Unternehmen und sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte, nicht an der Bewerbung beteiligte Unternehmen, ist nicht zulässig und kann zum Ausschluss führen. Die Teilnahme der mit den Voruntersuchung betrauten Büros an diesem Verfahren ist nicht ausgeschlossen. Daher werden im Sinne der Gleichbehandlung aller Interessenten die Grundlagen und Ergebnisse dieser Voruntersuchungen und -planungen auf der unter Punkt I.3) angegebenen Internetseite veröffentlicht, oder stehen auf der Webseite der Stadt Frankfurt am Main öffentlich zur Verfügung. Damit wird ein Vorteil auf Seiten der Verfasser von vorneherein ausgeschlossen. Nachfragen an die Verfasser sind unzulässig und können zum Ausschluss vom Verfahren führen;
VI.3.5) Wenn eine Bewertung der Bewerbung oder des Angebotes ganz oder teilweise durch ein Bewertungsgremium erfolgt, wird sich der Auftraggeber die Empfehlung aller Berater zu Eigen machen.
VI.3.6) Werden die informationshalber zur Verfügung gestellten Honorarunterlagen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgefüllt eingereicht, muss ein Ausschluss dieser Bewerbung erfolgen! Zur Einreichung von Angebotsunterlagen werden die Wirtschaftsteilnehmer gesondert aufgefordert!
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Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügeobliegenheit gem. 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen: Demnach ist ein Antrag unzulässig, soweit
„1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheit gem. 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen: Demnach ist ein Antrag unzulässig, soweit
„1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
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Quelle: OJS 2021/S 075-192364 (2021-04-14)