Diese Ausschreibung zu WAFB 3.0 – Wetterstationen (WAFB = Witterungsabhängiger Freileitungsbetrieb), umfasst die vollständige, funktionsbereite und mangelfreie Errichtung und den Betrieb eines Systems zur Erfassung und zentralen Bereitstellung von Wetterdaten für den WAFB 3.0 (weitere Informationen, siehe Leistungsverzeichnis). Dies beinhaltet nachfolgende Aufgaben: — Ausführungsplanung; — Design Wetterstation (Berechnung, Konstruktion); — Produktion der Wetterstationen (Fertigung, Prüfung, Lieferung); — Installation der Wetterstationen (Montage, Inbetriebsetzung); — Datenübertragung und Bereitstellung der Daten über eine Datenaggregationsplattform; — Betreiben der Systeme durch den Auftragnehmer über 1 Jahr (Wetterdaten-Messung, Daten-Übertragung, Daten-Bereitstellung auf DA-Plattform); — Dokumentation und Schulungen des Auftraggebers.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Kurze Beschreibung:
Diese Ausschreibung zu WAFB 3.0 – Wetterstationen (WAFB = Witterungsabhängiger Freileitungsbetrieb), umfasst die vollständige, funktionsbereite und mangelfreie Errichtung und den Betrieb eines Systems zur Erfassung und zentralen Bereitstellung von Wetterdaten für den WAFB 3.0 (weitere Informationen, siehe Leistungsverzeichnis).
Dies beinhaltet nachfolgende Aufgaben:
— Ausführungsplanung;
— Design Wetterstation (Berechnung, Konstruktion);
— Produktion der Wetterstationen (Fertigung, Prüfung, Lieferung);
— Installation der Wetterstationen (Montage, Inbetriebsetzung);
— Datenübertragung und Bereitstellung der Daten über eine Datenaggregationsplattform;
— Betreiben der Systeme durch den Auftragnehmer über 1 Jahr (Wetterdaten-Messung, Daten-Übertragung, Daten-Bereitstellung auf DA-Plattform);
— Dokumentation und Schulungen des Auftraggebers.
Diese Ausschreibung zu WAFB 3.0 – Wetterstationen (WAFB = Witterungsabhängiger Freileitungsbetrieb), umfasst die vollständige, funktionsbereite und mangelfreie Errichtung und den Betrieb eines Systems zur Erfassung und zentralen Bereitstellung von Wetterdaten für den WAFB 3.0 (weitere Informationen, siehe Leistungsverzeichnis).
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-03-25 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-27 📅
Datum des Beginns: 2020-11-02 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 062-149444
ABl. S-Ausgabe: 62
Zusätzliche Informationen
a) Der uneingeschränkte und vollständige Zugang zu den Auftragsunterlagen steht nur Bewerbern offen, die im Vorfeld die Geheimhaltungs- und Verwendungsbeschränkungsvereinbarung unterzeichnet und eingereicht haben.
Die Geheimhaltungs- und Verwendungsbeschränkungsvereinbarung (Vertraulichkeitsvereinbarung) kann unter
https://bis-fx.transnetbw.de/portal-seefx/%7Epublic/e9bc389c-8e5c-451d-94bd-5d1cd7020748?download heruntergeladen werden und muss per E-Mail an
eu-ausschreibung@transnetbw.de gesendet werden.
Siehe I.3.
b) Formale Vorgaben an die Bewerbung:
Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch einzureichen. Den Link zum Hochladen der Teilnahmeunterlagen erhalten die Bieter, nachdem die Geheimhaltungs- und Verwendungsbeschränkungsvereinbarung (Vertraulichkeitsvereinbarung) unterschrieben vorliegt.
Die Nutzung des Portals ist für Bewerber und Bieter kostenfrei.
Teilnahmeanträge können dort hochgeladen werden.
Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
a) Der uneingeschränkte und vollständige Zugang zu den Auftragsunterlagen steht nur Bewerbern offen, die im Vorfeld die Geheimhaltungs- und Verwendungsbeschränkungsvereinbarung unterzeichnet und eingereicht haben.
Die Geheimhaltungs- und Verwendungsbeschränkungsvereinbarung (Vertraulichkeitsvereinbarung) kann unter
Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch einzureichen. Den Link zum Hochladen der Teilnahmeunterlagen erhalten die Bieter, nachdem die Geheimhaltungs- und Verwendungsbeschränkungsvereinbarung (Vertraulichkeitsvereinbarung) unterschrieben vorliegt.
Die Nutzung des Portals ist für Bewerber und Bieter kostenfrei.
Teilnahmeanträge können dort hochgeladen werden.
Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Diese Ausschreibung zu WAFB 3.0 – Wetterstationen (WAFB = Witterungsabhängiger Freileitungsbetrieb), umfasst die vollständige, funktionsbereite und mangelfreie Errichtung und den Betrieb eines Systems zur Erfassung und zentralen Bereitstellung von Wetterdaten für den WAFB 3.0 (weitere Informationen, siehe Leistungsverzeichnis).
Diese Ausschreibung zu WAFB 3.0 – Wetterstationen (WAFB = Witterungsabhängiger Freileitungsbetrieb), umfasst die vollständige, funktionsbereite und mangelfreie Errichtung und den Betrieb eines Systems zur Erfassung und zentralen Bereitstellung von Wetterdaten für den WAFB 3.0 (weitere Informationen, siehe Leistungsverzeichnis).
— Produktion der Wetterstationen (Fertigung, Prüfung, Lieferung);
— Installation der Wetterstationen (Montage, Inbetriebsetzung);
— Datenübertragung und Bereitstellung der Daten über eine Datenaggregationsplattform;
— Betreiben der Systeme durch den Auftragnehmer über 1 Jahr (Wetterdaten-Messung, Daten-Übertragung, Daten-Bereitstellung auf DA-Plattform);
— Dokumentation und Schulungen des Auftraggebers.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: WAFB 3.0 – Wetterstationen Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Siehe II.1.4).
Beschreibung der Verlängerungen:
Mögliche Vertragsverlängerungen gemäß den Optionen unter Ziffer 5.5-5.7 im Leistungsverzeichnis:
— Mobilfunkverbindung über den Vertragszeitraum hinaus (Ziffer 5.5);
— Betrieb der Datenaggregationsplattform über den Vertragszeitraum hinaus (Ziffer 5.6);
— Instandhaltung der Wetterstationen über den Vertragszeitraum hinaus (Ziffer 5.7).
Beschreibung der Optionen:
Mögliche Optionen gemäß Ziffer 5.5-5.7 im Leistungsverzeichnis und Positionen 11-13 im Preisblatt:
— Mobilfunkverbindung über den Vertragszeitraum hinaus (Ziffer 5.5, Pos. 11 im Preisblatt);
— Betrieb der Datenaggregationsplattform über den Vertragszeitraum hinaus (Ziffer 5.6, Pos. 12 im Preisblatt);
— Instandhaltung der Wetterstationen über den Vertragszeitraum hinaus (Ziffer 5.7, Pos. 13 im Preisblatt).
Bezeichnung des Loses: WAFB 3.0 – Wetterstationen Los 2
Losnummer: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
151 Standorte innerhalb von Baden-Württemberg.
Ausführungsorte, siehe Dokument „Standortliste“, Anlage 14 zum Leistungsverzeichnis
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen zu III.1.1 müssen folgende Unterlagen/Formblätter zwingend vollständig ausgefüllt eingereicht werden (K.O. Kriterien):
— Formblatt 1 „Teilnahmeantrag – Übersicht und Nachweise“;
— Formblatt 5 „Darstellung des Unternehmens“;
— Formblatt 6 „Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§123-125 GWB“;
— Formblatt 7 „Verpflichtungserklärung LTMG“;
— Formblatt 8 „Eigenerklärungen Sprache und Mindestlohngesetz“;
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt) oder vergleichbarer Nachweis. Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, legen bitte eine Begründung bezüglich des Nichteintrags in Form einer Eigenerklärung bei;
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt) oder vergleichbarer Nachweis. Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, legen bitte eine Begründung bezüglich des Nichteintrags in Form einer Eigenerklärung bei;
— Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (Nachweis über Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben) (nicht älter als 6 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt).
Bewerber aus EU-Ländern, in denen diese Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise bzw. Erklärungen abzugeben und eine staatlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft bewerben, ist zudem Formblatt 2 „Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft“ (Erklärung jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zur Vertretungsbefugnis und zur gesamtschuldnerischen Haftung von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft) auszufüllen.
Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft bewerben, ist zudem Formblatt 2 „Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft“ (Erklärung jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zur Vertretungsbefugnis und zur gesamtschuldnerischen Haftung von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft) auszufüllen.
Zudem sind folgende Unterlagen/Formblätter von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert auszufüllen:
Sofern der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen (Drittunternehmen im Sinne der Eignungsleihe) bedienen möchte, sind zudem folgende Unterlagen / Formblätter gesondert auszufüllen.
— Formblatt 8 „Eigenerklärungen Sprache und Mindestlohngesetz“ (von jedem Drittunternehmen gesondert auszufüllen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen zu III.1.2 müssen folgende Unterlagen / Formblätter von jedem Bewerber und ggf. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und ggf. jedem Drittunternehmen im Sinne der Eignungsleihe zwingend vollständig ausgefüllt eingereicht werden (K.O. Kriterien):
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen zu III.1.2 müssen folgende Unterlagen / Formblätter von jedem Bewerber und ggf. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und ggf. jedem Drittunternehmen im Sinne der Eignungsleihe zwingend vollständig ausgefüllt eingereicht werden (K.O. Kriterien):
— Formblatt 9 „Erklärung zu Umsätzen“: Es gilt ein Mindestumsatz von 3 Mio. EUR pro Jahr bezogen auf Tätigkeiten, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Soweit vorhanden ist der Nachweis durch die Vorlage der Kennziffern aus den Geschäftsberichten der letzten 3 Jahre zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Formblatt 9 „Erklärung zu Umsätzen“: Es gilt ein Mindestumsatz von 3 Mio. EUR pro Jahr bezogen auf Tätigkeiten, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Soweit vorhanden ist der Nachweis durch die Vorlage der Kennziffern aus den Geschäftsberichten der letzten 3 Jahre zu erbringen.
Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden addiert. Umsätze von Drittunternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine „Verpflichtungserklärung Drittunternehmen“ (Formblatt 4) – vgl. Ziff. III.1.1) vorgelegt wird;
— Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden;
— Nachweis über das Bestehen einer Produkthaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen zu III.1.3 müssen folgende Unterlagen / Formblätter zwingend vollständig eingereicht werden (K.O. Kriterien):
— Formblatt 10 „Referenzen“:
Zugelassen sind ausschließlich Bewerber und Bewerbergemeinschaften die eine Referenz nachweisen können, die mindestens 3 Wetterstationen umfasst und deren Fertigstellung ab dem Tag der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.
Zugelassen sind ausschließlich Bewerber und Bewerbergemeinschaften die eine Referenz nachweisen können, die mindestens 3 Wetterstationen umfasst und deren Fertigstellung ab dem Tag der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.
Hierfür ist das Projekt kurz zu beschreiben, insbesondere mit folgenden Angaben:
—— Name des Auftraggebers (mind. ein verantwortlicher Ansprechpartner für eventuelle Rückfragen);
—— Ort;
—— Gesamtkosten des Projektes;
—— Auftragsinhalt;
—— Zeitdauer des Vertragsverhältnisses;
—— Jahr der Fertigstellung.
Referenzen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Drittunternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine „Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft“ (Formblatt 2) bzw. eine „Verpflichtungserklärung Drittunternehmen“ (Formblatt 4) – vgl. Ziff. III.1.1) vorgelegt wird.
Referenzen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Drittunternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine „Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft“ (Formblatt 2) bzw. eine „Verpflichtungserklärung Drittunternehmen“ (Formblatt 4) – vgl. Ziff. III.1.1) vorgelegt wird.
— Technisches Datenblatt als Nachweis zur Erfüllung folgender Kriterien des Windsensors der Wetterstation:
—— Sensor-Typ: Ultraschall;
—— Messbereich (Speed): 0-60 m/s;
—— Genauigkeit (Speed): 0,3 m/s;
—— Ansprechschwelle: 0,2 m/s;
—— Richtung: 0-359
—— Auflösung: 2
— Eigenerklärung „Serverstandort und Datenaggregationsplattform“, gemäß Formblatt 1
Bestätigung, dass sich der Serverstandort und die Datenaggregationsplattform physikalisch in Deutschland befinden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Anzahlungsbürgschaft gem. Ziffer 8.4 des Generalunternehmervertrags
Auftragserfüllungsbürgschaft gem. Ziffer 8.4 des Generalunternehmervertrags
Gewährleistungsbürgschaft gem. Ziffer 8.4 des Generalunternehmervertrags
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-05-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-31 📅
a) Der uneingeschränkte und vollständige Zugang zu den Auftragsunterlagen steht nur Bewerbern offen, die im Vorfeld die Geheimhaltungs- und Verwendungsbeschränkungsvereinbarung unterzeichnet und eingereicht haben.
Die Geheimhaltungs- und Verwendungsbeschränkungsvereinbarung (Vertraulichkeitsvereinbarung) kann unter
Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch einzureichen. Den Link zum Hochladen der Teilnahmeunterlagen erhalten die Bieter, nachdem die Geheimhaltungs- und Verwendungsbeschränkungsvereinbarung (Vertraulichkeitsvereinbarung) unterschrieben vorliegt.
Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch einzureichen. Den Link zum Hochladen der Teilnahmeunterlagen erhalten die Bieter, nachdem die Geheimhaltungs- und Verwendungsbeschränkungsvereinbarung (Vertraulichkeitsvereinbarung) unterschrieben vorliegt.
Die Nutzung des Portals ist für Bewerber und Bieter kostenfrei.
Teilnahmeanträge können dort hochgeladen werden.
Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden.
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen hingewiesen:
— ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB);
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB);
— die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).
Quelle: OJS 2020/S 062-149444 (2020-03-25)
Ergänzende Angaben (2020-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Diese Ausschreibung zu WAFB 3.0 – Wetterstationen (WAFB = Witterungsabhängiger Freileitungsbetrieb), umfasst die vollständige, funktionsbereite und mangelfreie Errichtung und den Betrieb eines Systems zur Erfassung und zentralen Bereitstellung von Wetterdaten für den WAFB 3.0 (weitere Informationen, siehe Leistungsverzeichnis).
Dies beinhaltet nachfolgende Aufgaben:
– Ausführungsplanung,
– Design Wetterstation (Berechnung, Konstruktion),
– Produktion der Wetterstationen (Fertigung, Prüfung, Lieferung),
– Installation der Wetterstationen (Montage, Inbetriebsetzung),
– Datenübertragung und Bereitstellung der Daten über eine Datenaggregationsplattform,
– Betreiben der Systeme durch den Auftragnehmer über 1 Jahr (Wetterdaten-Messung, Daten-Übertragung, Daten-Bereitstellung auf DA-Plattform),
– Dokumentation und Schulungen des Auftraggebers.
Diese Ausschreibung zu WAFB 3.0 – Wetterstationen (WAFB = Witterungsabhängiger Freileitungsbetrieb), umfasst die vollständige, funktionsbereite und mangelfreie Errichtung und den Betrieb eines Systems zur Erfassung und zentralen Bereitstellung von Wetterdaten für den WAFB 3.0 (weitere Informationen, siehe Leistungsverzeichnis).
– Produktion der Wetterstationen (Fertigung, Prüfung, Lieferung),
– Installation der Wetterstationen (Montage, Inbetriebsetzung),
– Datenübertragung und Bereitstellung der Daten über eine Datenaggregationsplattform,
– Betreiben der Systeme durch den Auftragnehmer über 1 Jahr (Wetterdaten-Messung, Daten-Übertragung, Daten-Bereitstellung auf DA-Plattform),
– Dokumentation und Schulungen des Auftraggebers.
Quelle: OJS 2020/S 069-165397 (2020-04-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation (außer Software)
Referenznummer: 2020/S 062-14944
Kurze Beschreibung:
Diese Ausschreibung zu WAFB 3.0 – Wetterstationen (WAFB = Witterungsabhängiger Freileitungsbetrieb),umfasst die vollständige, funktionsbereite und mangelfreie Errichtung und den Betrieb eines Systems zurErfassung und zentralen Bereitstellung von Wetterdaten für den WAFB 3.0 (weitere Informationen, sieheLeistungsverzeichnis).
Dies beinhaltet nachfolgende Aufgaben:
— Ausführungsplanung,
— Design Wetterstation (Berechnung, Konstruktion),
— Produktion der Wetterstationen (Fertigung, Prüfung, Lieferung),
— Installation der Wetterstationen (Montage, Inbetriebsetzung),
— Datenübertragung und Bereitstellung der Daten über eine Datenaggregationsplattform,
— Betreiben der Systeme durch den Auftragnehmer über 1 Jahr (Wetterdaten-Messung, Daten-Übertragung, Daten-Bereitstellung auf DA-Plattform),
— Dokumentation und Schulungen des Auftraggebers.
Diese Ausschreibung zu WAFB 3.0 – Wetterstationen (WAFB = Witterungsabhängiger Freileitungsbetrieb),umfasst die vollständige, funktionsbereite und mangelfreie Errichtung und den Betrieb eines Systems zurErfassung und zentralen Bereitstellung von Wetterdaten für den WAFB 3.0 (weitere Informationen, sieheLeistungsverzeichnis).
— Produktion der Wetterstationen (Fertigung, Prüfung, Lieferung),
— Installation der Wetterstationen (Montage, Inbetriebsetzung),
— Datenübertragung und Bereitstellung der Daten über eine Datenaggregationsplattform,
— Betreiben der Systeme durch den Auftragnehmer über 1 Jahr (Wetterdaten-Messung, Daten-Übertragung, Daten-Bereitstellung auf DA-Plattform),
— Dokumentation und Schulungen des Auftraggebers.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation (außer Software)📦
Diese Ausschreibung zu WAFB 3.0 – Wetterstationen (WAFB = Witterungsabhängiger Freileitungsbetrieb),umfasst die vollständige, funktionsbereite und mangelfreie Errichtung und den Betrieb eines Systems zurErfassung und zentralen Bereitstellung von Wetterdaten für den WAFB 3.0 (weitere Informationen, sieheLeistungsverzeichnis).
Diese Ausschreibung zu WAFB 3.0 – Wetterstationen (WAFB = Witterungsabhängiger Freileitungsbetrieb),umfasst die vollständige, funktionsbereite und mangelfreie Errichtung und den Betrieb eines Systems zurErfassung und zentralen Bereitstellung von Wetterdaten für den WAFB 3.0 (weitere Informationen, sieheLeistungsverzeichnis).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-16 📅
Name: Wilmers Messtechnik GmbH
Nationale Registrierungsnummer: De
Postanschrift: Hammer Steindamm 35
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland 🇩🇪
Name: Unilab Systemhaus GmbH
Postanschrift: Technologiepark 34
Postort: Paderborn
Postleitzahl: 33100
Name: Mosdorfer GmbH
Nationale Registrierungsnummer: At
Postanschrift: Mosdorfergsse 1
Postort: Weiz
Postleitzahl: 8160
Land: Österreich 🇦🇹
Name: OTLM d.o.o.
Nationale Registrierungsnummer: Sl
Postanschrift: Riharjeva ulica 38
Postort: Ljubljana
Postleitzahl: 1000
Land: Slowenien 🇸🇮
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
— Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden.Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden.Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB),
— Die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).