Wartung und Prüfung von hand- und kraftbetätigten Anlagen in diversen Dienstliegenschaften (54 Wirtschaftseinheiten) in der nördlichen Region von Baden-Württemberg der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben — Direktion Freiburg — VOEK 029-20

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Wartung und Prüfung von hand- und kraft betätigten Anlagen in diversen Dienstliegenschaften (54 Wirtschaftseinheiten) in der nördlichen Region von Baden-Württemberg.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-24 Auftragsbekanntmachung
2020-10-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
Referenznummer: VOEK 029-20
Kurze Beschreibung:
Wartung und Prüfung von hand- und kraft betätigten Anlagen in diversen Dienstliegenschaften (54 Wirtschaftseinheiten) in der nördlichen Region von Baden-Württemberg.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de 🌏
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=341988 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=341988 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-24 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-27 📅
Datum des Beginns: 2020-10-15 📅
Datum des Endes: 2024-10-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 143-352202
ABl. S-Ausgabe: 143
Zusätzliche Informationen
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das Zuschlagskriterium ist 100 % der Preis. Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfs- und Zusatzleistungen (als Bedarfspositionen mit Gesamtbeträgen benannt) laut Leistungsverzeichnis gewertet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsumfang:
— Wartung von hand- und kraftbetätigten Feuer- und Rauchschutzabschlüssen;
— Wartung und Funktionsprüfung von Feststellanlagen;
— Wartung von hand- und kraftbetätigten Türen und Tore;
— Sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Anlagen;
— DGUV Prüfung gemäß Vorschrift 4 für kraftbetätigten Anlagen.
Näheres regeln die Besonderen Vertragsbedingungen für Wartung und Inspektion (Vertrag/Anhang I) nebst Anlagen sowie das Leistungsverzeichnis (Anlage 3 zum Vertrag), das im Excel-Format zur Verfügung gestellt wird und zu verpreisen ist.
Beschreibung der Verlängerungen:
Das Vertragsverhältnis wird zunächst bis zum 14.10.2024 abgeschlossen.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG einmalig um 2 Jahre verlängert werden, also maximal bis 14.10.2026.
Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht. Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.
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Zusätzliche Informationen:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das Zuschlagskriterium ist 100 % der Preis.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfs- und Zusatzleistungen (als Bedarfspositionen mit Gesamtbeträgen benannt) laut Leistungsverzeichnis gewertet.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Diverse Dienstliegenschaften (54 Wirtschaftseinheiten) in der nördlichen Region von Baden-Württemberg gemäß den Bestandslisten Anlage 1 und Anlage 2 nach PLZ: 70182, 70190, 70374, 70376, 70453, 71034, 71364, 71522, 74855, 72622, 73037, 73431, 73457, 73765, 74076, 74189, 74259, 74523, 74547, 74629, 76131, 76133, 76135, 76149, 76187, 76437, 74740, 76661, 75305, 75179, 67061, 68159, 68239, 68526, 69115, 69124, 70437, 72622, 73033, 73230, 73344, 73479, 74076, 74199, 74653, 74867, 89520, 69151, 74889, 97999.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, nachfolgende Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach.
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Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
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Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache erfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden, müssen aber den Anforderungen der Bieterauskunft oder der Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) entsprechen.
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Einzureichen sind mit dem Angebot:
1. vollständiges und in Textform unterschriebenes bzw. elekrtronisch signiertes (fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur) Angebotsschreiben, durch Einzelbieter oder ggf. das Bevollmächtigte Mitglied der Bietergemeinschaft (Ahang 0),
2. Die Nachweise der Befähigung und Qualifikation des Personals je Leistungsart:
Nachweis über die Qualifikation -Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen, Tore und Schranken gem. Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7-; Zertifizierungsnachweis zur Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677; Nachweis Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, Fachrichtung kraftbetätigte Tür-/Tor-/Schrankenanlagen oder gleichwertig oder Befähigte Person gem. TRBS 1203 Elektro oder Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100),
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3. vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnis (Anlage 3 des Vertrages),
4. vollständig ausgefüllter Vordruck „Grundlagen der Angebotskalkulation" (Anhang III) oder optional,
5. vollständig ausgefüllte Anlage 10 (Preisgleitklausel) des Vertrages, andernfalls gilt Pkt. 6.4 des Vertrages,
6. vollständig ausgefüllter Bieterauskunftsbogen durch Einzelbieter oder des Bevollmächtigten Mitgliedes einer Bietergemeinschaft ohne Unterschrift/Textform/Signatur.
In der Bieterauskunft sind anzugeben (im Vordruck der Vergabeunterlagen — Bieterauskunftsbogen- enthalten oder durch EEE):
1. Angebotsabgabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft:
2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort,
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2.2 Einzelunternehmen/Freiberufler: Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
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3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB:
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten;
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft;
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— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen. Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister des sich bewerbenden Unternehmens gemäß § 150 a der Gewerbeordnung vor (nicht älter als 6 Monate);
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— Eigenerklärung zu weiteren fakulativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB;
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG);
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4. Eigenerklärung zur bestehenden bzw. abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung (im Vordruck der Vergabeunterlagen — Bieterauskunftsbogen- enthalten oder durch EEE): Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. EUR, Sachschäden 1 Mio. EUR, Vermögensschäden 500 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen.
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5. Eigenerklärung (im Vordruck der Vergabeunterlagen -Bieterauskunftsbogenenthalten oder durch EEE) zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten („Wartung u. Prüfung von hand- u. kraftbetätigten Anlagen“ sowie die „DGUV-Prüfung gem. Vorschrift 3 und/oder 4“), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, dass das Unternehmen ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen (im Vordruck der Vergabeunterlagen -Bieterauskunftsbogen- enthalten oder durch EEE) zudem sind mit dem Angebot folgende Nachweise der fachlichen Befähigung und Qualifikation des Personals je Leistungsart einzureichen:
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Nachweis über die Qualifikation -Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen, Tore und Schranken gem. Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7-; Zertifizierungsnachweis zur Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677; Nachweis Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, Fachrichtung kraftbetätigte Tür-/Tor-/Schrankenanlagen oder gleichwertig oder Befähigte Person gem. TRBS 1203 Elektro oder Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100).
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7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen (im Vordruck der Vergabeunterlagen -Bieterauskunftsbogen- enthalten oder durch EEE):
a) Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart („Wartung u. Prüfung von hand- u. kraftbetätigten Anlagen“ sowie die „DGUV-Prüfung gem. Vorschrift 3 und/oder 4“) tätig?
b) Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,
c) Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: „Wartung u. Prüfung von hand- u. kraftbetätigten Anlagen“ sowie die „DGUV-Prüfung gem. Vorschrift 3 und/oder 4“,
d) Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: „Wartung u. Prüfung von hand- u. kraftbetätigten Anlagen“ sowie die „DGUV-Prüfung gem. Vorschrift 3 und/oder 4“.
8. Bennenung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen für die „Wartung von hand- und kraftbetätigten Feuer- und Rauchschutzabschlüssen“ sowie die „Wartung und Funktionsprüfung von Feststellanlagen“ von mindestens 2 verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs- oder Industrieobjekt, u. a.), Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (Anzahl/in Euro), Leistungszeitraum, Leistungsart (Wartung von handbestätigten Feuer- und Rauchschutzabschlüssen, Wartung u. Funktionsprüfung von Feststellanlagen), Name des Auftraggebers (Ansprechpartner mit Telefonnummer); (im Vordruck der Vergabeunterlagen -Bieterauskunftsbogen- enthalten oder durch EEE).
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
9. Angaben und Eignerklärung zu Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen:
— Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.
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Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Bietergemeinschaftserklärung Anhang IV) zu verwenden.
10. Eigenerklärung zu Nachunternehmerleistungen (im Vordruck der Vergabeunterlagen -Bieterauskunftsbogen- enthalten oder durch EEE): Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist.
11. Eigenerklärung zur Eignungsleihe, wenn diese in Anspruch genommen wird; Darstellung der Aspekte, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden.
Hinweis: Die Nichtvorlage einer der vorgenannten EE und Nachweise kann zum Ausschluss des Angebotes des Bieters aus dem Verfahren führen.
Erst nach Aufforderung durch die Vergabestelle sind einzureichen:
1. bei Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) zu erteilen.
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2. bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist die vollständig ausgefüllte Erklärung und Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer in Textform bzw. in fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur (soweit zutreffend) vorzulegen. Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die -Bieterauskunft im Vergabeverfahren- mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
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3. bei der Inanspruchnahme von Eignungsleihe anderer Unrernehmen ist die vollständig ausgefüllte Erklärung und Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe in
Textform bzw. in fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur (soweit zutreffend) vorzulegen. Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll (Eignungsleihe), die Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen sowie 3. zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
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Erst vor Leistungsbeginn sind einzureichen:
1. Der Auftragnehmer hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen (Anlage 11 des Vertrages).
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2. Den ausgefüllten „Antrag Zuverlässigkeitsprüfung GBA“ (Anlage 8 des Vertrages, siehe für Erläuter. auch Abschnitt VI. 3) zusätzliche Angaben).
3. Den ausgefüllten „Antrag Zuverlässigkeitsprüfung BGH“ (Anlage 9 des Vertrages, siehe für Erläuter. auch Abschnitt VI. 3) zusätzliche Angaben).
Es werden keine Ortsbesichtigungen angeboten.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Ort des Eröffnungstermins: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Berlin

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Verdingungsstelle Berlin
Adresse des Käuferprofils: http://www.bundesimmobilien.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=341988 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Gemäß den Ergänzungsvereinbarungen zur Generalbundesanwaltschaft (GBA) und zum Bundesgerichtshof (BGH) zu diesem Vertrag (Anlagen 6/7) ist ein Zutritt zu den Liegenschaften WE 145543, Bauerstraße 30 in 76135 Karlsruhe, WE 137437 Gartenstraße 25 in 76133 Karlsruhe und WE 145542 Herrenstraße 45 in 76133 Karlsruhe ohne Begleitung vorgesehen. Da diese Liegenschaften, die Gegenstand dieses Vertrages sind, vom Bundesgerichtshof genutzt werden (WE 145543 betrifft eine von der Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof genutzten Liegenschaft), ergeben sich erhöhte Sicherheitsanforderungen an die Personen, die Zutritt zu diesen Liegenschaften ohne Begleitung benötigen. Deshalb muss im Vorfeld eine Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt werden. Der Auftragnehmer hat daher unverzüglich nach Zuschlagserteilung und vor Leistungsbeginn von diesen Personen jeweils einen vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auf Zuverlässigkeitsprüfung bei der Generalbundesanwaltschaft (Anlage 8 des Vertrages) sowie auch beim Bundesgerichtshof (Anlage 9 des Vertrages) einzureichen.
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Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Für das Angebot ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Leistungsverzeichnis mit Stand 8.7.2020 (Anlage 3 des Vertrages) zu verwenden. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Leistungsverzeichhnis führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebotes. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeun-terlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform über die e-Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens 3 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens 3 Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Die AG wird die im Anhang II geforderten Referenzen nachprüfen. Es sind deshalb gültige Tel-Nummern der jeweiligen Ansprechpartener der Referenzen notwendig.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Nennung der Vergabenummer VOEK 029-20 ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 17.8.2020, 12.00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bewerber werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen und/oder die Verwendung veralteter Vergabeunterlagen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
Geschäftszeiten:
— Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr;
— Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr.
Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte Angebote sind nicht zu gelassen und führen ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Bundeskartellamt — Vergabekammern des Bundes
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Postleitzahl: 53119
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 143-352202 (2020-07-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wartung und Prüfung von hand- und kraftbetätigten Anlagen in diversen Dienstliegenschaften (54 Wirtschaftseinheiten) in der nördlichen Region von Baden-Württemberg.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 213-522404
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 143-352202
ABl. S-Ausgabe: 213

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Wartung von hand- und kraftbetätigten Feuer- und Rauchschutzabschlüssen,
— Wartung und Funktionsprüfung von Feststellanlagen,
— Wartung von hand- und kraftbetätigten Türen und Tore,
— Sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Anlagen,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Diverse Dienstliegenschaften (54 Wirtschaftseinheiten) in der nördlichen Region von Baden-Württemberg gemäß den Bestandslisten Anlage 1 und Anlage 2 nach PLZ: 70182, 70190, 70374, 70376, 70453, 71034, 71364, 71522, 74855, 72622, 73037, 73431, 73457, 73765, 74076, 74189, 74259, 74523, 74547, 74629, 76131, 76133, 76135, 76149, 76187, 76437, 74740, 76661, 75305, 75179, 67061, 68159, 68239, 68526, 69115, 69124, 70437, 72622, 73033, 73230, 73344, 73479, 74076, 74199, 74653, 74867, 89520, 69151, 74889, 97999
Mehr anzeigen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-26 📅
Name: SWI Württemberg GmbH & Co. KG
Postort: 72793 Pfullingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Reutlingen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für das Angebot ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Leistungsverzeichnis mit Stand 08.07.2020 (Anlage 3 des Vertrages) zu verwenden. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Leistungsverzeichhnis führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebotes. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform über die e-Vergabeplattform darauf hinzuweisen
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Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Nennung der Vergabenummer VOEK 029-20 ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 17.08.2020, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bewerber werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen und/oder die Verwendung veralteter Vergabeunterlagen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr
Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte Angebote sind nicht zugelassen und führen ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 213-522404 (2020-10-28)