Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz plant, ein Vergabeverfahren im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchzuführen, um den hohen Anforderungen des organisatorischen Brandschutzes und der Prüfung der Feuerlöscher durch eine landesweite Rahmenvereinbarung gerecht zu werden. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen je Los (dem späteren Auftragnehmer) zur Durchführung der Leistung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Feuerlöschanlagen
Referenznummer: Z.19-0107
Kurze Beschreibung:
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz plant, ein Vergabeverfahren im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchzuführen, um den hohen Anforderungen des organisatorischen Brandschutzes und der Prüfung der Feuerlöscher durch eine landesweite Rahmenvereinbarung gerecht zu werden. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen je Los (dem späteren Auftragnehmer) zur Durchführung der Leistung.
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz plant, ein Vergabeverfahren im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchzuführen, um den hohen Anforderungen des organisatorischen Brandschutzes und der Prüfung der Feuerlöscher durch eine landesweite Rahmenvereinbarung gerecht zu werden. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen je Los (dem späteren Auftragnehmer) zur Durchführung der Leistung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Bezeichnung des Loses: Postleitzahlengebiet Nord
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
1) Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten: Der Auftragnehmer berät und unterstützt in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement;
2) Ausbildung zum Brandschutzhelfer: Der Auftragnehmer schult die Teilnehmer des Bedarfsträgers nach der Arbeitsstättenrichtlinie 2.2 (ASR2.2) und §10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG);
3) Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschern.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Diese Rahmenvereinbarung hat für die Lose 1-3 eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch – maximal zweimalig – um weitere 12 Monate, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre (48 Monate).
Diese Rahmenvereinbarung hat für die Lose 1-3 eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch – maximal zweimalig – um weitere 12 Monate, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre (48 Monate).
Beschreibung der Optionen:
Siehe Abschnitt „Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems“
Zusätzliche Informationen: Postleitzahlengebiet 53*, 56*, 57*, 65*
Bezeichnung des Loses: Postleitzahlengebiet West
Losnummer: 2
Zusätzliche Informationen: Postleitzahlengebiet 54*
Bezeichnung des Loses: Postleitzahlengebiet Süd
Losnummer: 3
Zusätzliche Informationen: Postleitzahlengebiet 55*, 66*, 67*, 76*
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz Bezugsberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind die in der Anlage „Teil B – Übersicht Dienststellen“ genannten Dienststellen (an den genannten Standorten).
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz Bezugsberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind die in der Anlage „Teil B – Übersicht Dienststellen“ genannten Dienststellen (an den genannten Standorten).
Abrufberechtigt sind weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz, sowie ausgewählte kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz Bezugsberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind die in der Anlage „Teil B – Übersicht Dienststellen“ genannten Dienststellen (an den genannten Standorten).
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz Bezugsberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind die in der Anlage „Teil B – Übersicht Dienststellen“ genannten Dienststellen (an den genannten Standorten).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist;
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch „Teil A – Bietergemeinschaft“ vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen;
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch „Teil A – Bietergemeinschaft“ vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen;
d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verfügbarkeitserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen (die Eigenerklärung zu b) jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage „Teil A – Unterauftragnehmer“ anzuführen.
d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verfügbarkeitserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen (die Eigenerklärung zu b) jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage „Teil A – Unterauftragnehmer“ anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Nachweis einer wirksam abgeschlossenen und bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Dritterklärung, Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate). Alternativ kann eine verbindliche Erklärung vorgelegt werden, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird (Eigenerklärung);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Nachweis einer wirksam abgeschlossenen und bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Dritterklärung, Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate). Alternativ kann eine verbindliche Erklärung vorgelegt werden, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird (Eigenerklärung);
b) Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Teil A – Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung) vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Teil A – Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung) vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage „Teil A – Referenzen“ mindestens 3 Referenzprojekte über wesentliche einschlägige Leistungen im Bereich des organisatorischen Brandschutzes und der Wartung / Prüfung der Feuerlöscher in letzten 3 Jahren anzugeben.
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage „Teil A – Referenzen“ mindestens 3 Referenzprojekte über wesentliche einschlägige Leistungen im Bereich des organisatorischen Brandschutzes und der Wartung / Prüfung der Feuerlöscher in letzten 3 Jahren anzugeben.
Hinweis: Die Vergabestelle berücksichtigt bei der Eignungsprüfung auch Referenzen, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 VgV);
b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Teil A – Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung) vorzulegen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Wenigstens 2 der 3 einzutragenden Referenzen müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein und mindestens 3) Monaten bestanden haben oder seit mindestens 3 Monaten ungekündigt bestehen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Prüfungsnachweise zum / zur Brandschutzbeauftragtem/n mit Zertifikat nach VDS-Richtlinie inkl. der zu leistenden Fortbildungsveranstaltungen. Die vom Auftragnehmer eingesetzte Fachkraft als Brandschutzbeauftragte/r muss des Weiteren bei dem komplexen Umfang der durchzuführenden Aufgaben über mehrjährige Berufserfahrung verfügen (mindestens 5 Jahre).
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Prüfungsnachweise zum / zur Brandschutzbeauftragtem/n mit Zertifikat nach VDS-Richtlinie inkl. der zu leistenden Fortbildungsveranstaltungen. Die vom Auftragnehmer eingesetzte Fachkraft als Brandschutzbeauftragte/r muss des Weiteren bei dem komplexen Umfang der durchzuführenden Aufgaben über mehrjährige Berufserfahrung verfügen (mindestens 5 Jahre).
Die Prüfung, Wartung und Instandhaltung der Feuerlöscher muss von einem Sachkundigen bzw. einer befähigten Person werden: „Sachkundige nach DIN 14406-4 für tragbare Feuerlöschgeräte mit Nachweis Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung zum Schutz vor Druckgefährdungen – Geltungsbereich tragbare Feuerlöschgeräte“. Der Sachkundige bzw. die befähigte Person muss für die Durchführung der Prüfung, Wartung und Instandhaltung der Feuerlöscher grundsätzlich schriftlich legitimiert sein.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Die Prüfung, Wartung und Instandhaltung der Feuerlöscher muss von einem Sachkundigen bzw. einer befähigten Person werden: „Sachkundige nach DIN 14406-4 für tragbare Feuerlöschgeräte mit Nachweis Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung zum Schutz vor Druckgefährdungen – Geltungsbereich tragbare Feuerlöschgeräte“. Der Sachkundige bzw. die befähigte Person muss für die Durchführung der Prüfung, Wartung und Instandhaltung der Feuerlöscher grundsätzlich schriftlich legitimiert sein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Teil A – Tariftreueerklärung“ vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz – LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z. B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Teil A – Tariftreueerklärung“ vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz – LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z. B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Koblenz
Die Einhaltung und der Abschluss einer Vereinbarung nach geltenden DSGVO-Richtlinien ist obligatorisch.
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u. a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u. a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur),
— Fortgeschrittene elektronische Signatur,
— Qualifizierte elektronische Signatur.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen“.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Telefon: +49 651/9494-511📞
E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.de📧
Fax: +49 651/9494-179 📠
Internetadresse: http://www.add.rlp.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 027-061853 (2020-02-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat ein Vergabeverfahren im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchgeführt, um den hohen Anforderungen des organisatorischen Brandschutzes und der Prüfung der Feuerlöscher durch eine landesweite Rahmenvereinbarung gerecht zu werden. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen je Los (dem späteren Auftragnehmer) zur Durchführung der Leistung.
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat ein Vergabeverfahren im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchgeführt, um den hohen Anforderungen des organisatorischen Brandschutzes und der Prüfung der Feuerlöscher durch eine landesweite Rahmenvereinbarung gerecht zu werden. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen je Los (dem späteren Auftragnehmer) zur Durchführung der Leistung.
Gesamtwert des Auftrags: 176 462 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1. Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten: Der Auftragnehmer berät und unterstützt in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement,
2. Ausbildung zum Brandschutzhelfer: Der Auftragnehmer schult die Teilnehmer des Bedarfsträgers nach der Arbeitsstättenrichtlinie 2.2 (ASR2.2) und §10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
3. Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschern.
Beschreibung der Optionen:
Siehe Abschnitt „Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems“.
Kurze Beschreibung:
1. Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten: Der Auftragnehmer berät und unterstützt in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement.
2. Ausbildung zum Brandschutzhelfer: Der Auftragnehmer schult die Teilnehmer des Bedarfsträgers nach der Arbeitsstättenrichtlinie 2.2 (ASR2.2) und §10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
3. Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschern
Beschreibung der Optionen:
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20 56068 Koblenz Bezugsberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind die in der Anlage „Teil B - Übersicht Dienststellen“ genannten Dienststellen (an den genannten Standorten).
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20 56068 Koblenz Bezugsberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind die in der Anlage „Teil B - Übersicht Dienststellen“ genannten Dienststellen (an den genannten Standorten).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-29 📅
Name: Feuerschutz Kürten
Postanschrift: Hubert-Stupp-Straße 11
Postort: Wesseling
Postleitzahl: 50389
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 223649690📞
E-Mail: info@feuerschutz-kuerten.de📧
Land: Rhein-Erft-Kreis🏙️
Internetadresse: http://www.feuerschutz-kuerten.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 34365.68 EUR 💰
57776.30 EUR 💰
84320.03 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Quelle: OJS 2020/S 112-272215 (2020-06-08)