Regelmäßige Wartungsarbeiten in den Jahren 2021-2025 an den Mittelspannungsschaltanlagen, Niederspannungsschaltanlagen und Transformatoren im Verteilernetz der Flughafen Düsseldorf GmbH.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-18.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartungsvertrag Primärtechnik Energieversorgung 2021-2025
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Stromverteilungsanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Regelmäßige Wartungsarbeiten in den Jahren 2021-2025 an den Mittelspannungsschaltanlagen, Niederspannungsschaltanlagen und Transformatoren im Verteilernetz...”
Kurze Beschreibung
Regelmäßige Wartungsarbeiten in den Jahren 2021-2025 an den Mittelspannungsschaltanlagen, Niederspannungsschaltanlagen und Transformatoren im Verteilernetz der Flughafen Düsseldorf GmbH.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schaltanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Mittelspannungsarbeiten📦
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Einmalige Wartung aller Primärstationen im Verteilnetz des Flughafen Düsseldorf im Zeitraum 2021-2025.
Der Umfang beträgt die Wartungsleistungen an 51...”
Beschreibung der Beschaffung
Einmalige Wartung aller Primärstationen im Verteilnetz des Flughafen Düsseldorf im Zeitraum 2021-2025.
Der Umfang beträgt die Wartungsleistungen an 51 Mittelspannungsschaltanlagen, größtenteils mit je mindestens 2 Gießharztransformatoren und mindestens einer Niederspannungsschaltanlage.
Die Mittelspannungsschaltanlagen sind größtenteils in SF 6-Ausführung, teilweise als luftisolierte Schaltanlage ausgeführt. Jede Anlage besteht aus mindestens 2 Leistungsschalterfeldern und pro Transformator (insgesamt 130 Stück, 10/0,4kV) aus einem Lasttrennschalterfeld.
Auf die 70 Niederspannungsverteilungen verteilen sich 310 Leistungsschalter. Ebenfalls beinhaltet ist die Reinigung von 92 zugehörigen Räumen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): ISO 27001-Zertifizierung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Preis (Gewichtung): 95 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Zusätzliche Informationen:
“Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes auf Ressourcen von...”
Zusätzliche Informationen
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundene Unternehmen zurückgreifen will, ist die Eignung der entsprechenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen genauso nachzuweisen, wie die Eignung des eigentlichen Bewerber/der Bewerbergemeinschaft.
Zusätzlich sind entsprechende Verpflichtungserklärungen gem. § 20 Abs. 3 S.3 SektVO vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen (wie z. B. Gewerbezentralregister).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Bedingungen für die Teilnahme
“Als „Mindestanforderung" für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Jahresumsatz(netto)des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, in den...”
Als „Mindestanforderung" für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Jahresumsatz(netto)des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von>=400 000 EUR pro Jahr.
Die vorstehenden Nachweise sind von allen Mitgliedern einer etwaigen Bewerbergemeinschaft jeweils separatzu führen.
Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zu addieren.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis von vergleichbaren Referenzaufträgen (Eigenangaben) über die Ausführung von Wartungsarbeiten an Transformatoren, Trafostationen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis von vergleichbaren Referenzaufträgen (Eigenangaben) über die Ausführung von Wartungsarbeiten an Transformatoren, Trafostationen, Mittelspannungsschaltanlagen oder Ähnlichem. Die Darstellung der Referenzen sollte möglichst in Tabellenform mit folgendem Inhalt erfolgen: Name des Auftraggebers, Bezeichnung des Referenzauftrages, Auftragsvolumen, Zeitraum der Leistungserbringung, Beschreibung der Leistungsinhalte in techn. Hinsicht sowie den Umfang der erbrachten Leistungen. Es können auch Rahmenverträge gewertet werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Die Referenzaufträge müssen kumuliert ein Auftragsvolumen (netto) von mindestens 250 000 EUR haben.”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Rechtsform, bei der alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter bestellen. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Rechtsform, bei der alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter bestellen. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-19
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3045📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/vergabekammer/index.jsp🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 185-447691
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-10-19 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-10-26 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2020/S 199-483683 (2020-10-08)
Ergänzende Angaben (2020-10-21)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-10-26 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-11-02 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text
Neuer Wert
Text:
“Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Antrag ist – ähnlich wie im offenen Verfahren – mit allen...”
Text
Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Antrag ist – ähnlich wie im offenen Verfahren – mit allen Nachweisen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff. IV.2.2) zeitgleich zusammen mit dem Angebot nebst sämtlicher zu diesem geforderter Anlagendurch den Bieter über die elektronische Vergabeplattform subreport (www.subreport.de/E52275317) zu dieser Ausschreibung hochzuladen. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf: Es wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach § 13SektVO durchgeführt, bei welchem Bewerbungsunterlagen und Angebot zeitgleich elektronisch einzureichen sind, sich anschließend aber grundsätzlich Verhandlungen anschließen. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Bewerbungen, Angebote und auch die sonstige Kommunikation (Bieterfragen o. ä.) erfolgt in elektronischer Form ausschließlich über Subreport. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Lediglich die Verhandlungen/Aufklärungsgespräche/Vor-Ort Termine werden weiterhin persönlich vor Ort beim Auftraggeber geführt werden. Bewerberfragen können bis 8 Tage vor Angebotsabgabefrist ausschließlich über die Subreport-Bieterkommunikation gestellt werden. Die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Anschließend werden die Angebote der letztlich geeigneten Bewerber geprüft. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung der fristgerecht eingegangenen Angebote den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt auch hier vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Mit den geeigneten Bietern, welche form- und fristgerecht ihre Bewerbungen und ihr Angebot abgegeben haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtl. und auch kaufm. Art erörtert werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch entsprechend § 15 Abs. 4 SektVO vor, auch unmittelbar auf die ersten Angebote den Zuschlag zu erteilen. Die Bieter werden im Falle der Durchführung von Verhandlungen dazu aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrundensinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert werden. Von dem Ergebnis der Auswertung der Zwischenangebote wird es abhängen, mit wie vielen Bietern weitere Verhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber plant, Verhandlungen nur mit Bietern zu führen, die nach der Auswertung der jeweiligen Angebote entsprechend der Zuschlagskriterien in die engere Wahl kommen. Dies sollte im Rahmender jeweiligen Angebote berücksichtigt werden. Mit den verbliebenen Bietern sind eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die verbliebenen Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.
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Quelle: OJS 2020/S 208-508993 (2020-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-31) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes auf Ressourcen von...”
Zusätzliche Informationen
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundene Unternehmen zurückgreifen will, ist die Eignung der entsprechenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen genauso nachzuweisen, wie die Eignung des eigentlichen Bewerber/der Bewerbergemeinschaft.
3 / 5 Zusätzlich sind entsprechende Verpflichtungserklärungen gem. § 20 Abs. 3 S.3 SektVO vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen (wie z. B. Gewerbezentralregister).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 185-447691
Auftragsvergabe
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Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-12 📅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 065-169469 (2021-03-31)