Webbasiertes IT-Bestellsystem (Webshop) auf Grundlage des Magento2 Frameworks – Commerce Edition

Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt e. V. (DLR) / IT- Einkauf

Erstellung eines Webbasierten IT-Bestellsystem (Webshop) auf Grundlage des Magento2 Frameworks – Commerce Edition.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-31 Auftragsbekanntmachung
2020-12-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Software-Entwicklung
Kurze Beschreibung:
Erstellung eines Webbasierten IT-Bestellsystem (Webshop) auf Grundlage des Magento2 Frameworks – Commerce Edition.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Software-Entwicklung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt e. V. (DLR) / IT- Einkauf
Postanschrift: Linder Höhe
Postleitzahl: 51147
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.dlr.de 🌏
E-Mail: dirk.eltus@dlr.de 📧
Telefon: +49 2203-6010 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E72996255 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E72996255 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-31 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 172-414951
ABl. S-Ausgabe: 172

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 750 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
IT-INF plant derzeit die auf dem Omintracker basierende Toollandschaft um ein webbasiertes IT-Bestellsystem (Webshop) auf Grundlage des Magento2 Frameworks (Commerce Edition / nicht Commerce Cloud) zu erweitern. Die zu vergebenden Leistungen umfassen sowohl Konzeptions- und Implementierungsleistungen (inkl. Customizing) zum Aufbau einer Festpreis- Version des IT-Bestellsystems als auch weitergehende bzw. anschließende Beratungs- und Umsetzungsleistungen, die nach Fertigstellung der Festpreis-Version eine kontinuierliche Weiterentwicklung bzw. die Um-setzung notwendiger Optimierungsmaßnahmen ermöglicht.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 750 000 EUR 💰
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag kann dreimalig um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Linder Höhe
51147 Köln

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Erklärung zu den Ausschlussgründnen gemäß §§123, 124 GWB,
B. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A. Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
B. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Eignungsformblatt). Bieter müssen eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall in Höhe von mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden nachweisen. Der Nachweis darf zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 12 Monate sein.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
A. Erklärung zur Mitarbeiterentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
B. Nachweis, dass der Bieter mindestens über den Adobe Silver Partner Status bzw. mindestens über einen gleichwertigen Nachfolgestatus verfügt,
C. Nachweis, dass der Bieter mindestens über den Magento Professional Partner Status bzw. mindestens einen gleichwertigen Nachfolgestatus verfügt,
D. Nachweis, dass Mindestens eine/r der für das Projekt geplanten Mitarbeitenden in der Rolle Solution Architekt oder Projektmanager über die Magento2 Zertifizierung „M2 Certified Solution Specialist“ verfügt,
E. Nachweis, dass mindestens 2 der für das Projekt geplanten Mitarbeitenden in der Rolle Developer über mindestens eine Zertifizierung im Bereich Magento2-Entwicklung verfügen.
Mindeststandards:
1. Erklärung, dass die Arbeitssprache bei der Durchführung des Projektes Deutsch ist, d. h. dass die gesamte Kommunikation und Dokumentation in deutscher Sprache erfolgt.
2. Erklärung, dass das anbietende Unternehmen seit mindestens 10 Jahren im eCommerce/Webshop Beratungs- und Implementierungsumfeld tätig ist.
3. Im Angebot ist sind die Mitarbeitenden, die für das Projekt geplant sind, mit der entsprechenden Rollenzuordnung explizit benannt worden.
4. Der Bieter hat ein Firmenprofil mit folgenden Angaben den Angebotsunterlagen beizufügen:
— Datum der Unternehmensgründung;
— Standorte des Unternehmens;
— Rechtsform des Unternehmens;
— Kundenspektrum;
— Beschreibung des Kerngeschäftes.
5. Sofern zutreffend: Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer und der Eignung leihenden Unternehmen.
6. Sofern zutreffend: Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft.
7. Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen.
8. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:15

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungszentrum
Kontakt
Kontaktperson: IT-Einkauf
Internetadresse: www.dlr.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E72996255 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
v nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 172-414951 (2020-08-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erstellung eines Webbasierten IT-Bestellsystem (Webshop) auf Grundlage des Magento 2 Frameworks 0 Commerce Edition.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 238-588589
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 172-414951
ABl. S-Ausgabe: 238

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
IT-INF plant derzeit die auf dem OMINTRACKER basierende Toollandschaft um ein webbasiertes IT-Bestellsystem (Webshop) auf Grundlage des Magento 2 Frameworks (Commerce Edition / nicht Commerce Cloud) zu erweitern. Die zu vergebenden Leistungen umfassen sowohl Konzeptions- und Implementierungsleistungen (inkl. Customizing) zum Aufbau einer Festpreis- Version des IT-Bestellsystems als auch weitergehende bzw. anschließende Beratungs- und Umsetzungsleistungen, die nach Fertigstellung der Festpreis-Version eine kontinuierliche Weiterentwicklung bzw. die Umsetzung notwendiger Optimierungsmaßnahmen ermöglicht.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 238-588589 (2020-12-02)