Wettbewerbsökonomische Begutachtung – besitzartenübergreifende Holzvermarktung

Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center – Zentrale Beschaffung

Wettbewerbsökonomische Begutachtung – besitzartenübergreifende Holzvermarktung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-06 Auftragsbekanntmachung
2020-04-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-01-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Referenznummer: VG-0437-2020-0010
Kurze Beschreibung: Wettbewerbsökonomische Begutachtung – besitzartenübergreifende Holzvermarktung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center – Zentrale Beschaffung
Postanschrift: Rheingaustraße 186
Postleitzahl: 65203
Postort: Wiesbaden
Kontakt
Internetadresse: https://vergabe.hessen.de 🌏
E-Mail: beschaffung@hcc.hessen.de 📧
Telefon: +49 611 / 6939-0 📞
Fax: +49 611/6939-400 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16f663e35b6-7ccb73c8fe64949d 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.hessen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-08 📅
Datum des Beginns: 2020-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 005-006680
ABl. S-Ausgabe: 5
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung zu Ziffer III.1.3): — Nennung des Projektleiters/der Projektleiterin mit folgenden Angaben: Name, Berufserfahrung im Bereich ökonomischer Analysen im Wettbewerbsrecht (Angabe in Jahren, davon Tätigkeit bei einer Wettbewerbsbehörde), berufliche Qualifikation, Angaben zu den Sprachkenntnissen (Einordnung Niveaustufen des GER). Mindestanforderung: mindestens 15 Jahre Berufserfahrung im Bereich ökonomischer Analysen im Wettbewerbsrecht, eine akademische Ausbildung inkl. Masterabschluss, Diplom (Universität) oder vergleichbar im Bereich Wirtschaftswissenschaften, deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Level C2, Form: durch den Bieter zu erstellende Eigenerklärung + Kurzvita. — Nennung des stellvertretenden Projektleiters/der stellvertretenden Projektleiterin mit folgenden Angaben: Name, Berufserfahrung im Bereich empirischer Analysen oder in einem verwandten Arbeitsbereich, berufliche Qualifikation; Angaben zu den Sprachkenntnissen (Einordnung Niveaustufen des GER). Mindestanforderung: mindestens 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich empirischer Analysen oder in einem verwandten Arbeitsbereich, eine akademische Ausbildung inkl. Masterabschluss, Diplom (Universität) oder vergleichbar im Bereich Wirtschaftswissenschaften, deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Level C2, Form: durch den Bieter zu erstellende Eigenerklärung + Kurzvita. — Nennung der weiteren Mitglieder des Projektteams (mindestens 3) mit Angabe des Namens sowie der Berufserfahrung (in Jahren), der beruflichen Qualifikation (Studienabschlüsse, Zertifizierungen); Angabe zu den Sprachkenntnissen (Einordnung Niveaustufen des „GER“). Mindestanforderung: 1) mindestens 3 der hier benannten weiteren Projektmitarbeiter/innen verfügen über eine akademische Ausbildung inkl. Masterabschluss, Diplom (Universität) oder vergleichbarem Hochschulabschluss im Bereich Wirtschaftswissenschaften; 2) mindestens 2 der hier benannten weiteren Projektmitarbeiter/innen, die die Anforderungen unter 1. erfüllen, verfügen über deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Level B 2; 3) mindestens einer dieser 3 der hier benannten weiteren Projektmitarbeiter/innen, die die Anforderungen unter 1. erfüllen, verfügt über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung (einzusetzender Ökonomische/r Expert/in, Expert/in für Datenanalyse), Form: durch den Bieter zu erstellende Eigenerklärung + Kurzvita. — Nachweis des Bestehens einer externen Zertifizierung zur Datensicherheit (ISO/IEC 27001 oder Cyber Essentials (National Cyber Security Center) oder einer jeweils vergleichbaren Zertifizierung). Form: Kopie des Zertifkates, — … Dem Teilnahmeantrag sind neben den in den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) verlangten Nachweisen/ Erklärungen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied), die Erklärung Unternehmensdaten sowie die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Interessenskonflikten beizulegen. Bei geplantem Einsatz von Nachunternehmern ist zusätzlich der Vordruck 235 (Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Teilnahmewettbewerbsunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber kann nach § 17 Abs. 7 VgV mit den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, im gegenseitigen Einvernehmen die Angebotsfrist festlegen, sofern allen Bewerbern dieselbe Frist für die Einreichung der Angebote gewährt wird. Im vorliegenden Vergabeverfahren wird die Angebotsfrist auf 14 Tage, gerechnet ab dem Tag nach Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, festgelegt. Das bereits im Teilnahmewettbewerb herzustellende Einvernehmen, bitte ich Sie, mithilfe des den Teilnahmewettbewerbsunterlagen beigefügten Formulars zu erklären.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer erbringt für die Auftraggeber wettbewerbsökonomische Beratungs-, Analyse- und Gutachterleistungen, die für diesen zur Rechtsverteidigung gegen behauptete Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB/§ 33 Abs. 3 GWB in der bis zum 26.12.2016 geltenden Fassung/§ 33a GWB (n. F.) wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Kartellverbot nach § 1 GWB/Art. 101 AEUV durch die besitzartenübergreifende, gebündelte Holzvermarktung erforderlich sind.
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Bereits in Baden-Württemberg kam es zu einem vergleichbaren Klageverfahren (vgl. Beschluss des Bundeskartellamts vom 9.7.2015, Az. B 1 – 72/12, im Internet verfügbar unter: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Entscheidung/DE/Entscheidungen/Kartellverbot/2015/B1-72-12.pdf?__blob=publicationFile&v=5, und Beschluss des OLG Düsseldorf, vom 15. März 2017, Az. VI-Kart 10/15 (V)).
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Die Leistung umfasst die Erstellung eines ausführlichen gerichtsfähigen Gutachtens jeweils für beide Auftraggeber zur Verteidigung gegen die zuvor beschriebenen Schadensersatzansprüche und Prozessbegleitung in Abstimmung mit den von den Auftraggebern mandatierten Anwälten.
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Der Leistungsumfang beinhaltet die wettbewerbsökonomische Begutachtung sämtlicher sich in den Verfahren stellenden ökonomischen Fragestellungen einschließlich der Unterstützung der mandatierten Rechtsanwälte bei der Abfassung von Schriftsätzen und die Erstattung von Berichten als Gutachter in mündlichen Verhandlungen. Es wird erwartet, dass es sich in Bezug auf den Sachverhalt und die Fülle der Daten um sehr komplexe Verfahren handeln wird.
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Die Beauftragung ist zunächst auf die Beratung in den erstinstanzlichen Verfahren gerichtet. Sollte dies nach Einlegung von Rechtsmitteln von Seiten der Kläger oder der beklagten Länder (Hessen und Rheinland-Pfalz) erforderlich werden, kann die Beauftragung durch einseitige Erklärung der Auftraggeber auf die Tätigkeit in Berufungs- oder Revisionsverfahren vor den Oberlandesgerichten oder dem Bundesgerichtshof, einschließlich des EuGH, erstreckt werden.
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Darüber hinaus umfasst die Beratungsleistung Leistungen, die die Auftraggeber – je nach Bedarf – für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit oder zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Verfahren benötigen.
Die hier zu schließende Rahmenvereinbarung ermöglicht es dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem rheinlandpfälzischen Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten bei dem Auftragnehmer die für die Erstellung einer Rechtsverteidigung notwendigen wettbewerbsökonomische Beratungs-, Analyse- und Gutachterleistungen jeweils in Form von Einzelbeauftragungen abzurufen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Ausführungszeitraum beginnt unmittelbar mit Zuschlagserteilung und endet nach Abschluss der erstinstanzlichen Klageverfahren.
Im Falle von Berufungs-/Revisionsverfahren (vor den Oberlandesgerichten/dem Bundesgerichtshof sowie dem EuGH) kann die Beauftragung durch einseitige Erklärung des Auftraggebers erweitert werden.
Beschreibung der Optionen:
Der Ausführungszeitraum beginnt unmittelbar mit Zuschlagserteilung und endet nach Abschluss der erstinstanzlichen Klageverfahren.
Im Falle von Berufungs-/Revisionsverfahren (vor den Oberlandesgerichten/ dem Bundesgerichtshof sowie dem EuGH) kann die Beauftragung durch einseitige Erklärung des Auftraggebers erweitert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Wiesbaden und Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz in Mainz

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Bestätigung des Bewerbers über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder sonstiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung in dem Staat, in dem der Bewerber niedergelassen ist (Form: durch den Bieter zu erstellende Eigenerklärung oder Nachweis),
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— Erklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (durch den Bieter zu erstellende Eigenerklärung),
— Erklärung bzgl. des Nichtvorliegens einer Vergabesperre (Vordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer Haftpflichtversicherung: Nachweis des Bestehens einer Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert pro Jahr) oder eine schriftliche Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft zur Erhöhung der Versicherungssumme oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit entsprechender Versicherungssumme im Auftragsfall. Form: Versicherungserklärung,
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— Angabe des Gesamt-Jahresumsatzes jeweils getrennt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind, Form: durch den Bieter zu erstellende Eigenerklärung,
— Angabe des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen in dem Tätigkeitsbereich dieses Auftrags jeweils getrennt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind, (Form: durch den Bieter zu erstellende Eigenerklärung). Vergleichbar mit dem Tätigkeitsbereich dieses Auftrages sind die Leistungen, wenn sich der Auftrag auf eine wettbewerbsökonomische Begutachtung in einem Kartellschadensersatzprozess oder auf Projekte im Bereich wettbewerbsökonomischer Beurteilungen, bei denen die öffentliche Verwaltung (inkl. EU-Kommission) Auftraggeber war, bezog,
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— Unternehmensdarstellung mit Angaben zu Rechtsform, Sitz, Geschäftsfeldern und Unternehmensschwerpunkten sowie Anzahl der zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte (jeweils getrennt für die letzten 3 Geschäftsjahre), Form: durch den Bieter zu erstellende Eigenerklärung/-darstellung.
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Mindeststandards: Zu Mindeststandards siehe wie vor unter Ziffer III.1.2).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe zu Referenzen über ausgeführte vergleichbare und in den letzten 3 Kalenderjahren abgeschlossene oder noch laufende Aufträge. Der AG berücksichtigt auch Referenzen, die älter als 3, jedoch nicht älter als sieben Jahre sind, Form: durch den Bieter zu erstellende Eigenerklärung.
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Die Referenzen müssen in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein.
Jede Referenz muss mindestens einen der nachfolgenden Leistungsbereiche (LB 1 bis 6) sowie die an die einen der nachfolgend dargestelltenen Leistungsbereiche (LB) geknüpften Mindestanforderungen abdecken. Ein Referenzprojekt kann auch vorgelegt werden, um mehrere Leistungsbereiche abzudecken. Der Bewerber hat kenntlich zu machen, welche der Leistungsbereiche er mit einem Referenzprojekt abdecken möchte. Die Abdeckung mehrerer im Folgenden definierten Mindestbedingungen setzt die kumulative Erfüllung der jeweiligen Anforderungen durch das Referenzprojekt voraus.
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— LB 1: wettbewerbsökonomische Beurteilung betreffend den deutschen Holzmarkt im Rahmen eines behördlichen und/oder gerichtlichen Verfahrens (mindestens eine Referenz),
— LB 2: wettbewerbsökonomische Beurteilung in einem Kartellschadensersatzprozess, mindestens 3 Referenzen zum LB 2, wobei
—— jeweils Schadensersatzansprüche in Höhe von mindestens 165 Mio. Euro Gegenstand des Prozesses gewesen sein müssen und
—— die Beurteilung im Jahr 2010 oder danach begonnen worden sein muss und
—— der Bewerber mit Rechtsanwälten auf Kläger- oder Beklagtenseite.
— LB 3: Projekte im Bereich wettbewerbsökonomischer Beurteilung und/oder wirtschaftswissenschaftlicher Forschung, bei denen die öffentliche Verwaltung (inkl. EU-Kommission) Auftraggeber war (mindestens 2 Referenzen),
— LB 4: Verarbeitung und Auswertung von komplexen Datensätzen, dargestellt an Referenzmandaten mit:
—— Abrechnungsdaten mit mehreren 100.000 Einträgen pro Jahr (während des für das Referenzmandat ausgewerteten Zeitraums),
—— Zusammenführen unterschiedlicher Datenbänke,
—— Speicher- und Bearbeitungskapazität von Datenbänken mit mehr als 10 Gigabytegröße,
—— Nutzung gängiger Datenbanksysteme wie Oracle, MSSQL oder vergleichbare, wobei bei jeder einzelnen Referenz für LB 4 mindestens 3 der genannten Anforderungen kumulativ und zugleich jede der vier Anforderungen mit mindestens einem Referenzmandat erfüllt werden müssen (mindestens 2 Referenzen).
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— LB 5: Erstellung von komplexen Landkarten auf Basis raumbezogener Informationen (z. B. kleinteilige Darstellung von Absatzgebieten unter Berücksichtigung von Transportkosten); mindestens 2 Referenzen,
— LB 6: Kompetenzen im Umgang mit vertraulichen Informationen und Datensicherheit (mindestens 2 Referenzen).
Je benannter Referenz müssen folgende Angaben gemacht werden (Für den Fall, dass sich eine Referenz auf mehrere Leistungsbereiche bezieht, sind sämtliche zu den jeweiligen Leistungsbereichen notwendigen Angaben zu machen.):
— Angabe des Leistungsbereiches bzw. der Leistungsbereiche, auf welche sich die Referenz bezieht,
— Auftraggeber mit Namen, Anschrift und Kontaktdaten sowie Angabe eines Ansprechpartners/kurze Umschreibung des Auftraggebers, insbesondere die Angabe, ob dieser zur öffentlichen Verwaltung (inkl. EU-Kommission) gehört,
— Angaben zu dem inhaltlich/thematischen Schwerpunkt der erbrachten Leistungen,
— Leistungszeitraum,
— Auftragsvolumen,
— sofern Unterauftragnehmer am Referenzprojekt beteiligt waren, deren Leistungen und der Auftragsumfang.
Zusätzlich müssen angegeben werden:
— bei LB 2: Höhe des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs; Angaben zur Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten/Rechtsmittelverfahren/Begleitung über mehreren Instanzen,
— bei LB 6: Darstellung zur Bereitstellung sicherer Datenräume und verschlüsselter Kommunikationswege,
— … Fortsetzung in Ziffer VI.3)…
Mindeststandards: Zu Mindeststandards siehe wie vor unter Ziffer III.1.3) und unter Ziffer VI.3).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben.
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Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU Ausland erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen einen sich aus der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die geplante Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird auf 3 Bewerber festgesetzt.
Bei mehr als 3 geeigneten Bewerbern erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, auf Basis der von dem Bewerber gemachten Angaben. Bei der Auswahl werden die nachfolgend genannten Kriterien in einem Punktesystem bewertet. Die Bewerber können maximal 7 Punkte erreichen. Auf Grundlage der erreichten Punktzahl werden die Bewerber in eine Rangfolge gebracht, wobei der Bewerber mit der höchsten Punktzahl den ersten Platz erhält.
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Auswahlmethodik:
1) Qualifikation und Erfahrung des Bieters im Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen:
Beurteilt werden die vom Bieter vorgelegten Referenzen in LB 1, LB 2 und LB 3 sowie die Qualifikation des Projektleiters.
Es werden nur solche Referenzen berücksichtigt, die die Anforderungen gemäß Ziffer III.1.3) erfüllen.
Die Referenzen werden wie folgt bepunktet:
A) Zahl der Referenzen für die LB 1 und LB 2
Eine Referenz, die beide Leistungsbereiche abdeckt, wird nur einmal berücksichtigt.
6 Referenzen oder mehr = 2 Bewertungspunkte (=BP)
5 Referenzen = 1 BP
4 Referenzen = 0 BP
(Maximalpunktzahl = 2 BP)
B) Person des Auftraggebers bei den Referenzen für den LB 1, 2 oder 3:
Anzahl der vorgelegten Referenzen bei denen der Bewerber im LB 1, 2 oder 3 für die öffentliche Verwaltung tätig war (inkl. EU-Kommission).
Eine Referenz, die mehrere Leistungsbereiche abdeckt, wird nur einmal berücksichtigt.
4 Referenzen oder mehr = 2 BP
3 Referenzen = 1 BP
2 Referenzen und darunter = 0 BP
C) Tätigkeit des Projektleiters bei einer Wettbewerbsbehörde
3 oder mehr Jahre Tätigkeit bei einer Wettbewerbsbehörde = 3 BP
Tätigkeit bei einer Wettbewerbsbehörde: 2 Jahre bis < 3 Jahre = 2 BP
Tätigkeit bei einer Wettbewerbsbehörde: 1 Jahr bis < 2 Jahre = 1 BP
Tätigkeit bei einer Wettbewerbsbehörde < 1 Jahr oder keine Tätigkeit bei einer Wettbewerbsbehörde = 0 BP
(Maximalpunktzahl = 3 BP)
2) Vergleichbarkeit der benannten Referenzen im Hinblick auf die zu erbringende Leistung
Führt die Wertung der Teilnahmeanträge gemäß Nummer 1. dazu, dass mehr als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden müssten, so erfolgt die Auswahl der 3 Bewerber, die aufgefordert werden, danach, welcher Bieter im Hinblick auf die Zahl, Qualität und insbesondere die Vergleichbarkeit der von ihm benannten Referenzen zu den zu erbringenden Leistungen die beste Leistungserbringung erwarten lässt.
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Beschleunigtes Verfahren:
Die Auftraggeber gehen davon aus, dass es wie bereits in Baden-Württemberg zu einem Klageverfahren im Bereich der Holzvermarktung kommen wird.
Vor diesem Hintergrund muss sich der Auftraggeber auf die notwendige Rechtsverteidigung für diesen Fall vorbereiten, wofür wettbewerbsökonomische Beratungs-, Analyse- und Gutachterleistungen notwendig werden. Angesichts der zu erwartenden alsbaldigen Klagezustellung nebst gerichtlicher Fristsetzung zur Klageerwiderung und der erwähnten Notwendigkeit einer initialen wettbewerbsökonomischen Beurteilung des Klägervortrags bedarf es dem sehr zeitnahen Abschlusses der Rahmenvereinbarung.
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Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung richtet sich nach der Laufzeit des erstinstanzlichen Klageverfahrens, sowie im Falle von Berufungs-/ Revisionsverfahren (vor den Oberlandesgerichten/ dem Bundesgerichtshof sowie dem EuGH) nach der Laufzeit dieser zweit- und drittinstanzlichen Klageverfahren.
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Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung richtet sich nach der Laufzeit des erstinstanzlichen Klageverfahrens, sowie im Falle von Berufungs-/ Revisionsverfahren (vor den Oberlandesgerichten/ dem Bundesgerichtshof sowie dem EuGH) nach der Laufzeit dieser zweit- und drittinstanzlichen Klageverfahren.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 06:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-01-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-13 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bearbeitungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70,00
Preis (Gewichtung): 30,00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Postanschrift: Mainzer Straße 80
Postleitzahl: 65189
Land: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 1
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16f663e35b6-7ccb73c8fe64949d 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hessisches Competence Center – Zentrale Beschaffung
Land: Hessen 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung zu Ziffer III.1.3):
— Nennung des Projektleiters/der Projektleiterin mit folgenden Angaben: Name, Berufserfahrung im Bereich ökonomischer Analysen im Wettbewerbsrecht (Angabe in Jahren, davon Tätigkeit bei einer Wettbewerbsbehörde), berufliche Qualifikation, Angaben zu den Sprachkenntnissen (Einordnung Niveaustufen des GER).
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Mindestanforderung: mindestens 15 Jahre Berufserfahrung im Bereich ökonomischer Analysen im Wettbewerbsrecht, eine akademische Ausbildung inkl. Masterabschluss, Diplom (Universität) oder vergleichbar im Bereich Wirtschaftswissenschaften, deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Level C2, Form: durch den Bieter zu erstellende Eigenerklärung + Kurzvita.
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— Nennung des stellvertretenden Projektleiters/der stellvertretenden Projektleiterin mit folgenden Angaben: Name, Berufserfahrung im Bereich empirischer Analysen oder in einem verwandten Arbeitsbereich, berufliche Qualifikation; Angaben zu den Sprachkenntnissen (Einordnung Niveaustufen des GER).
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Mindestanforderung: mindestens 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich empirischer Analysen oder in einem verwandten Arbeitsbereich, eine akademische Ausbildung inkl. Masterabschluss, Diplom (Universität) oder vergleichbar im Bereich Wirtschaftswissenschaften, deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Level C2, Form: durch den Bieter zu erstellende Eigenerklärung + Kurzvita.
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— Nennung der weiteren Mitglieder des Projektteams (mindestens 3) mit Angabe des Namens sowie der Berufserfahrung (in Jahren), der beruflichen Qualifikation (Studienabschlüsse, Zertifizierungen); Angabe zu den Sprachkenntnissen (Einordnung Niveaustufen des „GER“).
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Mindestanforderung:
1) mindestens 3 der hier benannten weiteren Projektmitarbeiter/innen verfügen über eine akademische Ausbildung inkl. Masterabschluss, Diplom (Universität) oder vergleichbarem Hochschulabschluss im Bereich Wirtschaftswissenschaften;
2) mindestens 2 der hier benannten weiteren Projektmitarbeiter/innen, die die Anforderungen unter 1. erfüllen, verfügen über deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Level B 2;
3) mindestens einer dieser 3 der hier benannten weiteren Projektmitarbeiter/innen, die die Anforderungen unter 1. erfüllen, verfügt über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung (einzusetzender Ökonomische/r Expert/in, Expert/in für Datenanalyse),
Form: durch den Bieter zu erstellende Eigenerklärung + Kurzvita.
— Nachweis des Bestehens einer externen Zertifizierung zur Datensicherheit (ISO/IEC 27001 oder Cyber Essentials (National Cyber Security Center) oder einer jeweils vergleichbaren Zertifizierung). Form: Kopie des Zertifkates,
Dem Teilnahmeantrag sind neben den in den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) verlangten Nachweisen/ Erklärungen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied), die Erklärung Unternehmensdaten sowie die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Interessenskonflikten beizulegen. Bei geplantem Einsatz von Nachunternehmern ist zusätzlich der Vordruck 235 (Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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Die Teilnahmewettbewerbsunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
Der Auftraggeber kann nach § 17 Abs. 7 VgV mit den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, im gegenseitigen Einvernehmen die Angebotsfrist festlegen, sofern allen Bewerbern dieselbe Frist für die
Einreichung der Angebote gewährt wird.
Im vorliegenden Vergabeverfahren wird die Angebotsfrist auf 14 Tage, gerechnet ab dem Tag nach Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, festgelegt. Das bereits im Teilnahmewettbewerb herzustellende Einvernehmen, bitte ich Sie, mithilfe des den Teilnahmewettbewerbsunterlagen beigefügten Formulars zu erklären.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Hilpertstraße 31
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151/126603 📞
Fax: +49 6151/125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: HCC – Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung, – Zentrale Beschaffung
Postanschrift: Rheingaustr. 186
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Telefon: +49 611 / 6939-0 📞
E-Mail: beschaffung@hcc.hessen.de 📧
Fax: +49 611/6939-400 📠
Internetadresse: https://vergabe.hessen.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 005-006680 (2020-01-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 071-169362
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 005-006680
ABl. S-Ausgabe: 71

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer erbringt für die Auftraggeber wettbewerbsökonomische Beratungs-, Analyse- und Gutachterleistungen, die für diesen zur Rechtsverteidigung gegen behauptete Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB/ § 33 Abs. 3 GWB in der bis zum 26. Dezember 2016 geltenden Fassung / § 33a GWB (n. F.) wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Kartellverbot nach § 1 GWB/Art. 101 AEUV durch die besitzartenübergreifende, gebündelte Holzvermarktung erforderlich sind. Bereits in Baden-Württemberg kam es zu einem vergleichbaren Klageverfahren (vgl. Beschluss des Bundeskartellamts vom 9. Juli 2015, Az. B 1 - 72/12, im Internet verfügbar unter: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Entscheidung/DE/Entscheidungen/Kartellverbot/2015/B1-72-12.pdf?__blob=publicationFile&v=5, und Beschluss des OLG Düsseldorf, vom 15. März 2017, Az. VI-Kart 10/15 (V)). Die Leistung umfasst die Erstellung eines ausführlichen gerichtsfähigen Gutachtens jeweils für beide Auftraggeber zur Verteidigung gegen die zuvor beschriebenen Schadensersatzansprüche und Prozessbegleitung in Abstimmung mit den von den Auftraggebern mandatierten Anwälten. Der Leistungsumfang beinhaltet die wettbewerbsökonomische Begutachtung sämtlicher sich in den Verfahren stellenden ökonomischen Fragestellungen einschließlich der Unterstützung der mandatierten Rechtsanwälte bei der Abfassung von Schriftsätzen und die Erstattung von Berichten als Gutachter in mündlichen Verhandlungen. Es wird erwartet, dass es sich in Bezug auf den Sachverhalt und die Fülle der Daten um sehr komplexe Verfahren handeln wird. Die Beauftragung ist zunächst auf die Beratung in den erstinstanzlichen Verfahren gerichtet. Sollte dies nach Einlegung von Rechtsmitteln von Seiten der Kläger oder der beklagten Länder (Hessen und Rheinland-Pfalz) erforderlich werden, kann die Beauftragung durch einseitige Erklärung der Auftraggeber auf die Tätigkeit in Berufungs- oder Revisionsverfahren vor den Oberlandesgerichten oder dem Bundesgerichtshof, einschließlich des EuGH, erstreckt werden. Darüber hinaus umfasst die Beratungsleistung Leistungen, die die Auftraggeber – je nach Bedarf – für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit oder zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Verfahren benötigen. Die hier zu schließende Rahmenvereinbarung ermöglicht es dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem rheinlandpfälzischen Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten bei dem Auftragnehmer die für die Erstellung einer Rechtsverteidigung notwendigen wettbewerbsökonomische Beratungs-, Analyse- und Gutachterleistungen jeweils in Form von Einzelbeauftragungen abzurufen.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Optionen:
Der Ausführungszeitraum beginnt unmittelbar mit Zuschlagserteilung und endet nach Abschluss der erstinstanzlichen Klageverfahren. Im Falle von Berufungs-/Revisionsverfahren (vor den Oberlandesgerichten/dem Bundesgerichtshof sowie dem EuGH) kann die Beauftragung durch einseitige Erklärung des Auftraggebers erweitert werden.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Wiesbaden und Ministerium für Umwelt, Energie,
Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz in Mainz

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-20 📅
Name: E.CA Economics GmbH
Postanschrift: Schloßplatz 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@e-ca.com 📧
Land: Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz,
Postanschrift: Kaiser Friedrich-Straße 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Wilheminenstraße 1-3
Quelle: OJS 2020/S 071-169362 (2020-04-08)