Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden die Bewerber ewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen werden. Die Teilnehmer werden wie folgt ausgewählt:
Zunächst werden alle Teilnahmeanträge auf das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und die Erfüllung der Mindestkriterien nach Ziff. III.1. der Bekanntmachung sowie der als Anlage 3 der Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb (BfTW) mitgeteilten Kriterien geprüft.
Das Verfahren wird nur mit den fünf geeignetsten Bewerbern/Bewerbergemeinschaften fortgeführt. Sofern mehr als fünf Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerben/Bewerbergemeinschaften vorliegen, erfolgt die Bildung einer Reihenfolge unter den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften nach Maßgabe der hier aufgeführten sowie gemäß Anlage 3 der BfTW mitgeteilten Kriterien. Diese sind:
1. Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren oberhalb von 500 000 EUR,
2. Zertifizierung nach EN 29000 oder Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff. oder Vergleichbares Zertifikat,
3. Anzahl von mehr als 3 Referenzen im Bereich vergleichbarer WFM-Systeme für die Prozesse Instandhaltung und Entstörung,
4. Anzahl von mehr als 2 Referenzen im Bereich vergleichbarer WFM-Systeme im Zählerwesen,
5. Anzahl von mehr als 2 Referenzen im Bereich vergleichbarer WFM-Systeme, die den Bau und Wechsel von Standardhausanschlüssen und/oder Individualhausanschlüssen umfassen.
Zu 1.
Vergleichbarer Umsatz ist solcher, der mit der Implementierung von Workforce Management Systemen im Bereich der Versorgungsindustrie erzielt wurde.
Der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen muss in den Jahren 2017-2019 im Jahresmittel mindestens 0,5 Mio. EUR betragen haben (Mindestkriterium).
Ein diesen Mindestbetrag überschreitender Umsatz wird wie folgt bewertet:
— Umsatz > 500 000 EUR bis 750 000 EUR = 1 Punkt;
— Umsatz > 750 000 EUR bis 1 000 000 EUR = 2 Punkte;
— Umsatz > 1 000 000 EUR bis 1 250 000 EUR = 3 Punkte;
— Umsatz > 1 250 000 EUR bis 1 500 000 EUR = 4 Punkte;
— Umsatz > 1 500 000 EUR = 5 Punkte.
Zu 2.
Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die über eine Zertifizierung nach EN 29000 oder über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff. oder über ein vergleichbares Zertifikat ihres Qualitätsmanagements verfügen, erhalten hierfür im Rahmen der Eignungsbewertung 5 Punkte.
Unternehmen, die über keine derartige Zertifizierung verfügen, erhalten keinen Punkt.
Zu 3.
Werden mehr als drei Referenzen vorgelegt, die die Mindestkriterien (s. III.1.3.) erfüllen (und darüber hinaus in einem Fall die Steuerung von 50 Mitarbeitern), wird die die Mindestanzahl übersteigende Anzahl der Referenzen wie folgt bewertet:
— 4 Referenzen = 1 Punkt;
— 5 Referenzen = 2 Punkte;
— 6 Referenzen = 3 Punkte;
— 7 Referenzen = 4 Punkte;
— 8 Referenzen oder mehr = 5 Punkte.
Zu 4.
Werden mehr als 2 Referenzen vorgelegt, die die Mindestkriterien (s. III.1.3.) erfüllen (und darüber hinaus in einem Fall die Steuerung von 12 Mitarbeitern), wird die die Mindestanzahl übersteigende Anzahl der Referenzen wie folgt bewertet:
— 3 Referenzen = 1 Punkt;
— 4 Referenzen = 2 Punkte;
— 5 Referenzen = 3 Punkte;
— 6 Referenzen = 4 Punkte;
— 7 Referenzen oder mehr = 5 Punkte.
Zu 5.)
Werden mehr als 2 Referenzen vorgelegt, die Mindestkriterien (s. III.1.3.) erfüllen (und darüber hinaus in einem Fall die Steuerung von 12 Mitarbeitern), wird die die Mindestanzahl übersteigende Anzahl der Referenzen wie folgt bewertet.
— 3 Referenzen = 1 Punkt;
— 4 Referenzen = 2 Punkte;
— 5 Referenzen = 3 Punkte;
— 6 Referenzen = 4 Punkte;
— 7 Referenzen oder mehr = 5 Punkte.