Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
b) Benotung der Referenzen
Für das Kriterium „Referenzen“ erhält der Bieter einen Punktwert von 0 bis 5.
Der Bieter benennt in der Anlage 3 vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 1.6.2017 erfolgreich abgeschlossen hat. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
—— wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht;
—— Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber beschreiben.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die Höchstpunktzahl von 5 zu erhalten. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Der Auftraggeber ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf 3 beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist der Auftraggeber auf Folgendes hin:
Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 1-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 1-3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
Bei der Bewertung der Referenzen werden nicht die Referenzen selbst, sondern im Folgenden aufgelistete sogenannte „Anforderungsblöcke“ benotet. Die Benotung erfolgt je Anforderungsblock mit der Maßgabe, wie gut der jeweils zu benotende Anforderungsblock in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen abgedeckt bzw. dargestellt wird. Dabei werden die Anforderungsblöcke gemäß der unten angegebenen Prozentsätze gewertet. Dieser Wert füllt die Anforderung „vergleichbar“ mit dem Beschaffungsgegenstand aus.
(1) Erfahrung mit einem vergleichbaren öffentlichen Auftraggeber: 70 %
Der erste Anforderungsblock, in dem 3,5 Punkte erreicht werden können, wird positiv bewertet, wenn Referenzprojekte innerhalb der öffentlichen Verwaltung erbracht wurden; hierzu zählen alle öffentlichen Auftraggeber. Insbesondere werden hier Referenzprojekte für dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (vergleichbare Größe, vergleichbare Kundenstruktur, IT-Umfeld etc.) positiv bewertet.
Der Bieter erhält 2,5 Punkte, wenn er nachweisen kann, dass er bereits für einen öffentlichen Auftraggeber gearbeitet hat.
Als öffentlicher Auftraggeber gilt in diesem Zusammenhang jede juristische Person des öffentlichen Rechts, sowie alle weiteren, soweit sie unter die Begriffsdefinition des § 99 GWB fallen.
Der Bieter erhält 1 Punkt, wenn er nachweisen kann, dass er schon für einen Referenzauftraggeber gearbeitet hat, dessen Geschäftsfeld schwerpunktmäßig im Bereich IT liegt.
Als IT-Unternehmen gelten solche Unternehmen, die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit, ihrer Historie und ihrer Position am Markt keinen Anlass zu Zweifeln geben, IT-Leistungen fachgerecht ausführen zu können. Diesbezügliche Zweifel gehen zu Lasten des Bieters. Der Auftraggeber legt dem Bieter daher nahe, in Zweifelsfällen aussagekräftige Informationen zum Referenzauftraggeber beizufügen.
Anderenfalls erhält der Bieter 0 Punkte.
(2) Erfahrung mit einem vergleichbar großen Auftraggeber 30 %
Der zweite Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn Referenzprojekte für Auftraggeber erbracht worden sind, die eine ähnliche Mitarbeiterzahl haben wie Dataport.
Die Referenz erhält die nachstehend genannten Punkte, wenn der Referenzauftraggeber zum Zeitpunkt des Projektabschlusses einen Personalbestand hatte in Höhe von:
— 3 400 Mitarbeitern oder mehr 1,5 Punkt;
— 2 000 Mitarbeitern oder mehr, aber weniger als 3 400 Mitarbeitern;
— 1 Punkte;
— 1 000 Mitarbeitern oder mehr, aber weniger als 2 000 Mitarbeitern;
— 0,5 Punkte;
— Weniger als 1 000 Mitarbeitern 0 Punkte.
Lässt die Bewertung der Anlage 3 die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck „Referenzen“ (Anlage 3) beschrieben wurde.
Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Die in den 3 Anforderungblöcken erreichten Punkte werden addiert. Der sich auf diese Weise ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Referenzen“.
c) Benotung der Qualifikation des einzusetzenden Personals:
Der Bieter muss die Lebensläufe der Mitarbeiterinnen und/oder Mitarbeiter, sowie den Lebenslauf der Prüfungsleiterin oder des Prüfungsleiters, die gemeinsam das Prüfungsteam bilden werden, mit Anlage 4 einreichen.
Für das Kriterium „Qualifikation des einzusetzenden Personals“ erhält der Bieter einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem im Anhang dieses Dokuments nach folgender Maßgabe:
Die Prüfungsleiterin/der Prüfungsleiter ist überdurchschnittlich qualifiziert (Hochschulabschluss, mindestens 7 Jahre Berufserfahrung im ausschreibungsrelevanten Bereich) 2,5 Punkte.
Die Prüfungsleiterin/der Prüfungsleiter ist qualifiziert (qualifizierter Abschluss, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im ausschreibungsrelevanten Bereich) 1,5 Punkte.
Die Punktvergabe bei der Bewertung der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter erfolgt, indem Durchschnittswerte der eingereichten Lebensläufe gebildet werden.
Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Prüfungsteams sind überdurchschnittlich qualifiziert (das zeigt sich durch überwiegende Hochschulabschlüsse und überwiegend vorhandener Erfahrung von mindestens 5 Jahren im ausschreibungsrelevanten Bereich) 2,5 Punkte.
Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Prüfungsteams sind qualifiziert (qualifizierte Abschlüsse, Berufserfahrung im ausschreibungsrelevanten Bereich von mindestens 3 Jahren) 1,5 Punkte.
Der sich auf diese Weise ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Qualifikation des einzusetzenden Personals“.
c) Benotung der Anzahl der Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater
Die Anzahl der der Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater ergibt sich aus der Anlage 2 für das Kriterium „Benotung der Anzahl der Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater“ erhält der Bieter einen Punktwert von 0 bis 5 Punkten.
Der Bieter erhält 5 Punkte, wenn die Anzahl der Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater in seinem Unternehmen insgesamt über 100 beträgt.
Der Bieter erhält 3 Punkte, wenn die Anzahl der Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater in seinem Unternehmen insgesamt über 60, jedoch nicht mehr als 100 beträgt.
Der Bieter erhält 1 Punkt, wenn die Anzahl der Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater in seinem Unternehmen insgesamt über 20, jedoch nicht mehr als 60 beträgt.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmerschaften werden die Werte der einzelnen beteiligten Unternehmen addiert.
Der sich auf diese Weise ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Anzahl der Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater“.
Berechnung der Punkte
Die für die 4 Kriterien vergebenen Punkte werden mit dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Wert und anschließend mit 100 multipliziert (Bsp. Referenzen: 5 maximal erreichbare Punkte x 50 % x 100 = 250 Punkte).
Auf diese Weise sind bei den 4 Kriterien maximal 75, 250, 100 und 75 Punkte, insgesamt also 500 Punkte zu erreichen.