Wirtschaftsprüfer 2020-2024

Dataport AöR

Prüfung der Jahresabschlüsse von Dataport und des Sondervermögens Hamburgisches Telekommunikationsnetz für die Jahre 2020 bis 2024.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-02 Auftragsbekanntmachung
2020-10-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Referenznummer: DP-2020000025
Kurze Beschreibung:
Prüfung der Jahresabschlüsse von Dataport und des Sondervermögens Hamburgisches Telekommunikationsnetz für die Jahre 2020 bis 2024.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dataport AöR
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Postleitzahl: 24161
Postort: Altenholz
Kontakt
Internetadresse: http://www.dataport.de 🌏
E-Mail: dataportvergabe14192@dataport.de 📧
Telefon: +49 40428460 📞
URL der Dokumente: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=A4dlppUplN4%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-02 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 128-313633
ABl. S-Ausgabe: 128
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können. Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ (21.12.2018) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebende Leistung umfasst die Prüfung der Jahresabschlüsse des Auftraggebers, Dataport AöR, und des von Dataport verwalteten Sondervermögen Hamburgisches Telekommunikationsnetz, für die Geschäftsjahre 2020 bis 2024 nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß §§ 316 ff. HGB und des Lageberichtes unter Einbeziehung der Buchführung. Sie schließt die erweiterte Prüfung und Berichterstattung nach § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) ein. Daneben ist ggf. die Einhaltung branchenspezifischer Rechtsvorschriften zu prüfen.
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Die Prüfung des Jahresabschlusses der Dataport AöR umfasst auch die Berichterstattung zur Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses in einer Anlage zum Prüfungsbericht.“
Nähere Angaben dazu finden sich in der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen).
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag endet nach Ablauf von 3 Jahren, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Der Auftraggeber hat das einseitige Optionsrecht, diesen Vertrag zu gleichen Konditionen zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils automatisch, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht schriftlich bis 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
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Beschreibung der Optionen:
Die Wirtschaftsprüfungen der Jahre 2023 und 2024 sollen als Option angeboten werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Altenholz, Hamburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Benotung der Kontinuität in der Umsatz- und Personalentwicklung:
Der Bieter benennt in Anlage 1 und in Anlage 2 Umsatz- und Personalkennzahlen der jeweiligen letzten 3 Geschäftsjahre.
Für das Kriterium „Benotung der Kontinuität in der Umsatz- und Personalentwicklung“ erhält der Bieter einen Punktwert von 0 bis 5 Punkten.
Der Bieter erhält jeweils 1,25 Punkte für eine kontinuierliche Entwicklung von
—— Umsatz im Unternehmen des Bieters insgesamt;
—— Umsatz im Unternehmen des Bieters im ausschreibungsrelevanten Teil;
—— Personalstärke im Unternehmen des Bieters
insgesamt;
im ausschreibungsrelevanten Teil;
Andernfalls jeweils 0 Punkte.
Die Entwicklung gilt jeweils als kontinuierlich, wenn die entsprechenden Angaben der vergangenen 3 Geschäftsjahre keine negativen Tendenzen zeigen, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. Die Tendenzen gelten als negativ, sobald die Zahlen der jüngsten angegebenen Geschäftsjahre unter denen der ältesten angegebenen Geschäftsjahre liegen.
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Bei Bietergemeinschaften oder Unterauftragnehmerschaften im Sinne von Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Unterauftragnehmers im Sinne von Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.
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Der sich auf diese Weise ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Kontinuität in der Umsatz- und Personalentwicklung“.
Mindeststandards:
Der Auftraggeber hat folgende Mindestkriterien für die Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt:
—— zumindest ein Gesamtnutzwert von 300 Punkten des maximal erzielbaren Gesamtnutzwertes von 500 Punkten;
—— zumindest ein Nutzwert von 150 Punkten des maximal erzielbaren Nutzwertes von 250 Punkten bei dem Unterpunkt Referenzen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
b) Benotung der Referenzen
Für das Kriterium „Referenzen“ erhält der Bieter einen Punktwert von 0 bis 5.
Der Bieter benennt in der Anlage 3 vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 1.6.2017 erfolgreich abgeschlossen hat. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
—— wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht;
—— Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber beschreiben.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die Höchstpunktzahl von 5 zu erhalten. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Der Auftraggeber ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.
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Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf 3 beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist der Auftraggeber auf Folgendes hin:
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Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 1-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 1-3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
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Bei der Bewertung der Referenzen werden nicht die Referenzen selbst, sondern im Folgenden aufgelistete sogenannte „Anforderungsblöcke“ benotet. Die Benotung erfolgt je Anforderungsblock mit der Maßgabe, wie gut der jeweils zu benotende Anforderungsblock in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen abgedeckt bzw. dargestellt wird. Dabei werden die Anforderungsblöcke gemäß der unten angegebenen Prozentsätze gewertet. Dieser Wert füllt die Anforderung „vergleichbar“ mit dem Beschaffungsgegenstand aus.
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(1) Erfahrung mit einem vergleichbaren öffentlichen Auftraggeber: 70 %
Der erste Anforderungsblock, in dem 3,5 Punkte erreicht werden können, wird positiv bewertet, wenn Referenzprojekte innerhalb der öffentlichen Verwaltung erbracht wurden; hierzu zählen alle öffentlichen Auftraggeber. Insbesondere werden hier Referenzprojekte für dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (vergleichbare Größe, vergleichbare Kundenstruktur, IT-Umfeld etc.) positiv bewertet.
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Der Bieter erhält 2,5 Punkte, wenn er nachweisen kann, dass er bereits für einen öffentlichen Auftraggeber gearbeitet hat.
Als öffentlicher Auftraggeber gilt in diesem Zusammenhang jede juristische Person des öffentlichen Rechts, sowie alle weiteren, soweit sie unter die Begriffsdefinition des § 99 GWB fallen.
Der Bieter erhält 1 Punkt, wenn er nachweisen kann, dass er schon für einen Referenzauftraggeber gearbeitet hat, dessen Geschäftsfeld schwerpunktmäßig im Bereich IT liegt.
Als IT-Unternehmen gelten solche Unternehmen, die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit, ihrer Historie und ihrer Position am Markt keinen Anlass zu Zweifeln geben, IT-Leistungen fachgerecht ausführen zu können. Diesbezügliche Zweifel gehen zu Lasten des Bieters. Der Auftraggeber legt dem Bieter daher nahe, in Zweifelsfällen aussagekräftige Informationen zum Referenzauftraggeber beizufügen.
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Anderenfalls erhält der Bieter 0 Punkte.
(2) Erfahrung mit einem vergleichbar großen Auftraggeber 30 %
Der zweite Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn Referenzprojekte für Auftraggeber erbracht worden sind, die eine ähnliche Mitarbeiterzahl haben wie Dataport.
Die Referenz erhält die nachstehend genannten Punkte, wenn der Referenzauftraggeber zum Zeitpunkt des Projektabschlusses einen Personalbestand hatte in Höhe von:
— 3 400 Mitarbeitern oder mehr 1,5 Punkt;
— 2 000 Mitarbeitern oder mehr, aber weniger als 3 400 Mitarbeitern;
— 1 Punkte;
— 1 000 Mitarbeitern oder mehr, aber weniger als 2 000 Mitarbeitern;
— 0,5 Punkte;
— Weniger als 1 000 Mitarbeitern 0 Punkte.
Lässt die Bewertung der Anlage 3 die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck „Referenzen“ (Anlage 3) beschrieben wurde.
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Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
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Die in den 3 Anforderungblöcken erreichten Punkte werden addiert. Der sich auf diese Weise ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Referenzen“.
c) Benotung der Qualifikation des einzusetzenden Personals:
Der Bieter muss die Lebensläufe der Mitarbeiterinnen und/oder Mitarbeiter, sowie den Lebenslauf der Prüfungsleiterin oder des Prüfungsleiters, die gemeinsam das Prüfungsteam bilden werden, mit Anlage 4 einreichen.
Für das Kriterium „Qualifikation des einzusetzenden Personals“ erhält der Bieter einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem im Anhang dieses Dokuments nach folgender Maßgabe:
Die Prüfungsleiterin/der Prüfungsleiter ist überdurchschnittlich qualifiziert (Hochschulabschluss, mindestens 7 Jahre Berufserfahrung im ausschreibungsrelevanten Bereich) 2,5 Punkte.
Die Prüfungsleiterin/der Prüfungsleiter ist qualifiziert (qualifizierter Abschluss, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im ausschreibungsrelevanten Bereich) 1,5 Punkte.
Die Punktvergabe bei der Bewertung der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter erfolgt, indem Durchschnittswerte der eingereichten Lebensläufe gebildet werden.
Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Prüfungsteams sind
überdurchschnittlich qualifiziert (das zeigt sich durch überwiegende Hochschulabschlüsse und überwiegend vorhandener Erfahrung von mindestens 5 Jahren im ausschreibungsrelevanten Bereich) 2,5 Punkte.
qualifiziert (qualifizierte Abschlüsse, Berufserfahrung im ausschreibungsrelevanten Bereich von mindestens 3 Jahren) 1,5 Punkte.
Der sich auf diese Weise ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Qualifikation des einzusetzenden Personals“.
c) Benotung der Anzahl der Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater
Die Anzahl der der Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater ergibt sich aus der Anlage 2 für das Kriterium „Benotung der Anzahl der Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater“ erhält der Bieter einen Punktwert von 0 bis 5 Punkten.
Der Bieter erhält 5 Punkte, wenn die Anzahl der Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater in seinem Unternehmen insgesamt über 100 beträgt.
Der Bieter erhält 3 Punkte, wenn die Anzahl der Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater in seinem Unternehmen insgesamt über 60, jedoch nicht mehr als 100 beträgt.
Der Bieter erhält 1 Punkt, wenn die Anzahl der Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater in seinem Unternehmen insgesamt über 20, jedoch nicht mehr als 60 beträgt.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmerschaften werden die Werte der einzelnen beteiligten Unternehmen addiert.
Der sich auf diese Weise ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Anzahl der Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater“.
Berechnung der Punkte
Die für die 4 Kriterien vergebenen Punkte werden mit dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Wert und anschließend mit 100 multipliziert (Bsp. Referenzen: 5 maximal erreichbare Punkte x 50 % x 100 = 250 Punkte).
Auf diese Weise sind bei den 4 Kriterien maximal 75, 250, 100 und 75 Punkte, insgesamt also 500 Punkte zu erreichen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Wirtschaftsprüfer nach Wirtschaftsprüferordnung.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bock, Johannes
Dokumente URL: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=A4dlppUplN4%253d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
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Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Mehr anzeigen
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Mehr anzeigen
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ (21.12.2018) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
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Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 4319884702 📠
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html 🌏
Quelle: OJS 2020/S 128-313633 (2020-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 207-504394
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 128-313633
ABl. S-Ausgabe: 207

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Altenholz
Hamburg

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-19 📅
Name: Rödl & Partner
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Köln 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2020/S 207-504394 (2020-10-19)