Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Aufschnitt (Los 1), Leberkäse (Los 2) und Würstl (Los 3). Die Lose können getrennt vergeben werden. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über 1 Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um je ein Jahr. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2021 und endet für das erste Jahr am 31.3.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums, ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.3.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn die in den Vergabeunterlagen genannten Maximalauftragssummen erreicht sind, auch vor Ablauf der o. g. Frist. Die Preisbindung ist jeweils auf 1 Monat beschränkt. Für die Anpassungen greift die in den Vergabeunterlagen genannte Preisgleisklausel.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wurstfleischerzeugnisse
Referenznummer: Verg_EU-098_20
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Aufschnitt (Los 1), Leberkäse (Los 2) und Würstl (Los 3). Die Lose können getrennt vergeben werden.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über 1 Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um je ein Jahr.
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2021 und endet für das erste Jahr am 31.3.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums, ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.3.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn die in den Vergabeunterlagen genannten Maximalauftragssummen erreicht sind, auch vor Ablauf der o. g. Frist.
Die Preisbindung ist jeweils auf 1 Monat beschränkt. Für die Anpassungen greift die in den Vergabeunterlagen genannte Preisgleisklausel.
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Aufschnitt (Los 1), Leberkäse (Los 2) und Würstl (Los 3). Die Lose können getrennt vergeben werden.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über 1 Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um je ein Jahr.
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2021 und endet für das erste Jahr am 31.3.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums, ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.3.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn die in den Vergabeunterlagen genannten Maximalauftragssummen erreicht sind, auch vor Ablauf der o. g. Frist.
Die Preisbindung ist jeweils auf 1 Monat beschränkt. Für die Anpassungen greift die in den Vergabeunterlagen genannte Preisgleisklausel.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wurstfleischerzeugnisse📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wurstfleischerzeugnisse📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-12-11 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-16 📅
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 245-606631
ABl. S-Ausgabe: 245
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Aufschnitt (Los 1), Leberkäse (Los 2) und Würstl (Los 3). Die Lose können getrennt vergeben werden.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über 1 Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um je ein Jahr.
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2021 und endet für das erste Jahr am 31.3.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums, ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.3.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn die in den Vergabeunterlagen genannten Maximalauftragssummen erreicht sind, auch vor Ablauf der o. g. Frist.
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2021 und endet für das erste Jahr am 31.3.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums, ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.3.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn die in den Vergabeunterlagen genannten Maximalauftragssummen erreicht sind, auch vor Ablauf der o. g. Frist.
Die Preisbindung ist jeweils auf 1 Monat beschränkt. Für die Anpassungen greift die in den Vergabeunterlagen genannte Preisgleisklausel.
Bezeichnung des Loses: Aufschnitt
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Aufschnitt (Los 1). Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über 1 Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um je ein Jahr.
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Aufschnitt (Los 1). Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über 1 Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um je ein Jahr.
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2021 und endet für das erste Jahr am 31.3.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums, ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.3.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn die Maximalauftragssumme i. H. v. EUR 220 000,00 netto für Los 1 erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2021 und endet für das erste Jahr am 31.3.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums, ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.3.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn die Maximalauftragssumme i. H. v. EUR 220 000,00 netto für Los 1 erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Beschreibung der Verlängerungen: Option der 3-maligen Verlängerung um je ein Jahr.
Bezeichnung des Loses: Leberkäse
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Leberkäse (Los 2). Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über 1 Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um je ein Jahr.
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.04.21 und endet für das erste Jahr am 31.03.22. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums, ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.03.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn die Maximalauftragssumme i. H. v. EUR 500 000,00 netto für Los 1 erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.04.21 und endet für das erste Jahr am 31.03.22. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums, ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.03.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn die Maximalauftragssumme i. H. v. EUR 500 000,00 netto für Los 1 erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Beschreibung der Verlängerungen: Option der 3-maligen Verlängerung um je 1 Jahr.
Bezeichnung des Loses: Würstl
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Würstl (Los 3). Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über 1 Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um je ein Jahr.
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.04.21 und endet für das erste Jahr am 31.03.22. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums, ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.03.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn die Maximalauftragssumme i. H. v. EUR 635 000,00 netto für Los 1 erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.04.21 und endet für das erste Jahr am 31.03.22. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums, ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.03.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn die Maximalauftragssumme i. H. v. EUR 635 000,00 netto für Los 1 erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München und Umgebung, Freising, Rosenheim
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sensorik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: www.regierung-oberbayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2020/S 245-606631 (2020-12-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Aufschnitt (Los 1), Leberkäse (Los 2) und Würstl (Los 3). Die Lose können getrennt vergeben werden.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über 1 Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um je 1 Jahr.
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2021 und endet für das erste Jahr am 31.3.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums, ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.3.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn die in den Vergabeunterlagen genannten Maximalauftragssummen erreicht sind, auch vor Ablauf der o. g. Frist.
Die Preisbindung ist jeweils auf 1 Monat beschränkt. Für die Anpassungen greift die in den Vergabeunterlagen genannte Preisgleisklausel.
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Aufschnitt (Los 1), Leberkäse (Los 2) und Würstl (Los 3). Die Lose können getrennt vergeben werden.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über 1 Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um je 1 Jahr.
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2021 und endet für das erste Jahr am 31.3.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums, ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.3.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn die in den Vergabeunterlagen genannten Maximalauftragssummen erreicht sind, auch vor Ablauf der o. g. Frist.
Die Preisbindung ist jeweils auf 1 Monat beschränkt. Für die Anpassungen greift die in den Vergabeunterlagen genannte Preisgleisklausel.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Wurstwaren📦
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studentenwerk München — Anstalt des öffentlichen Rechts
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über 1 Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um je 1 Jahr.
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2021 und endet für das erste Jahr am 31.3.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums, ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.3.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn die in den Vergabeunterlagen genannten Maximalauftragssummen erreicht sind, auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2021 und endet für das erste Jahr am 31.3.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums, ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.3.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn die in den Vergabeunterlagen genannten Maximalauftragssummen erreicht sind, auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-16 📅
Name: Metzgerei Ott e.K.
Postort: Wiesmühl / Alz
Land: Deutschland 🇩🇪 Traunstein
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2021/S 060-150103 (2021-03-22)