Die Stadt Gelsenkirchen, als Träger von 73 Schulen, beabsichtigt an 62 Schulen (siehe beigefügte Liste) eine pädagogische Schulserverlösung zu installieren. Die Laufzeit, der Lizenz, für die 62 Schulen beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Fertigstellung der Installation in der Schule und läuft ab diesem Zeitpunkt. Für die 62 Schulen müssen Schulungen durchgeführt werden. Es sind rund 9 600 Endgeräte in die Schulserverlösung einzupflegen / zu installieren. Die Schülerzahl umfasst aktuell 21 815 Schüler/innen (siehe beigefügte Liste).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen
Referenznummer: 10/4.1-2020-0379
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Gelsenkirchen, als Träger von 73 Schulen, beabsichtigt an 62 Schulen (siehe beigefügte Liste) eine pädagogische Schulserverlösung zu installieren.
Die Laufzeit, der Lizenz, für die 62 Schulen beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Fertigstellung der Installation in der Schule und läuft ab diesem Zeitpunkt.
Für die 62 Schulen müssen Schulungen durchgeführt werden. Es sind rund 9 600 Endgeräte in die Schulserverlösung einzupflegen / zu installieren. Die Schülerzahl umfasst aktuell 21 815 Schüler/innen (siehe beigefügte Liste).
Die Stadt Gelsenkirchen, als Träger von 73 Schulen, beabsichtigt an 62 Schulen (siehe beigefügte Liste) eine pädagogische Schulserverlösung zu installieren.
Die Laufzeit, der Lizenz, für die 62 Schulen beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Fertigstellung der Installation in der Schule und läuft ab diesem Zeitpunkt.
Für die 62 Schulen müssen Schulungen durchgeführt werden. Es sind rund 9 600 Endgeräte in die Schulserverlösung einzupflegen / zu installieren. Die Schülerzahl umfasst aktuell 21 815 Schüler/innen (siehe beigefügte Liste).
„Wichtige Hinweise“:
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Die Auswahl des Bieters erfolgt durch Wertung der in der Bewertungsmatrix aufgeführten Leistungspunkte.
Der Bieter kann nur dann im weiteren Verfahren berücksichtigt werden, wenn er alle in der Bewertungsmatrix genannten K.O.-Kriterien (K) erfüllt.
Bei den Bewertungskriterien (B) findet eine Bewertung der Angebote mit dem hinterlegten Punktwert statt. Die Nichterfüllung eines Bewertungskriteriums führt nicht zum Ausschluss. Die Nichterfüllung des jeweiligen Bewertungskriteriums wird mit 0 Punkten bewertet.
Bitte achten Sie darauf, dass alle geforderten Kriterien gekennzeichnet werden, da das Nichtausfüllen eines K.O-Kriteriums (K) zum Ausschluss am Verfahren führt.
Der Punktwert für den Angebotspreis ergibt sich nach Formel.
Es erfolgt sodann eine Gewichtung des Angebotspreises unter Berücksichtigung der Leistungspunkte im Verhältnis von 70 % Leistungspunkte und 30 % Angebotspreis.
Es erhält der Bieter den Zuschlag, der die höchste Gesamtpunktzahl erreicht.
Detaillierte Informationen zur Bewertung entnehmen Sie bitte den weiteren Vergabeunterlagen.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Personal und Organisation
Abteilung Zentrale Dienste
Zentrale Beschaffungsstelle
45875 Gelsenkirchen
E-Mail: zentrale.dienste@gelsenkirchen.de
Fax: +49 209-169 3530
Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYY2N
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Die Auswahl des Bieters erfolgt durch Wertung der in der Bewertungsmatrix aufgeführten Leistungspunkte.
Der Bieter kann nur dann im weiteren Verfahren berücksichtigt werden, wenn er alle in der Bewertungsmatrix genannten K.O.-Kriterien (K) erfüllt.
Bei den Bewertungskriterien (B) findet eine Bewertung der Angebote mit dem hinterlegten Punktwert statt. Die Nichterfüllung eines Bewertungskriteriums führt nicht zum Ausschluss. Die Nichterfüllung des jeweiligen Bewertungskriteriums wird mit 0 Punkten bewertet.
Bitte achten Sie darauf, dass alle geforderten Kriterien gekennzeichnet werden, da das Nichtausfüllen eines K.O-Kriteriums (K) zum Ausschluss am Verfahren führt.
Der Punktwert für den Angebotspreis ergibt sich nach Formel.
Es erfolgt sodann eine Gewichtung des Angebotspreises unter Berücksichtigung der Leistungspunkte im Verhältnis von 70 % Leistungspunkte und 30 % Angebotspreis.
Es erhält der Bieter den Zuschlag, der die höchste Gesamtpunktzahl erreicht.
Detaillierte Informationen zur Bewertung entnehmen Sie bitte den weiteren Vergabeunterlagen.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYY2N
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Gelsenkirchen, als Träger von 73 Schulen, beabsichtigt an 62 Schulen (siehe beigefügte Liste) eine pädagogische Schulserverlösung zu installieren.
Die Laufzeit, der Lizenz, für die 62 Schulen beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Fertigstellung der Installation in der Schule und läuft ab diesem Zeitpunkt.
Für die 62 Schulen müssen Schulungen durchgeführt werden. Es sind rund 9 600 Endgeräte in die Schulserverlösung einzupflegen / zu installieren. Die Schülerzahl umfasst aktuell 21 815 Schüler/innen (siehe beigefügte Liste).
Bei den Schulungen sind folgende Anforderungen zu beachten:
— Die Schulungstermine sind nach Auftragsvergabe, vor der Installation des Standortes, mit dem Referat 40/1.3 abzustimmen.
Alle Schulungen haben unmittelbar nach Abschluss der Installation vor Ort stattzufinden.
Der Rollout der Schulserverlösung und die Zeitplanung sind mit dem Referat 40/1.3 nach Auftragsvergabe kurzfristig abzustimmen.
Die Installation der Software vor Ort soll auf den schuleigenen Servern erfolgen. Die Installation wird vom Supportpartner des Auftraggebers begleitet.
Dauer: 12 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 – Zentrale Beschaffungsstelle
Wildenbruchplatz 7
45888 Gelsenkirchen
62 Schulen im Stadtgebiet von Gelsenkirchen (siehe beigefügte Standortliste).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung des Bieters zum Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 1 Nr. 1 – Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezogen auf die ausgeschriebene Leistung in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung des Bieters zum Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 1 Nr. 1 – Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezogen auf die ausgeschriebene Leistung in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung des Bieters – Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 1 Nr. 2 – Bitte benennen Sie möglichst 3 Referenzen der letzten 2 Jahre, sowie den gerundeten Wert des Auftrages; die benannten Referenzen sollten in Art und Umfang möglichst der ausgeschriebenen Leistung entsprechen,
— Erklärung des Bieters – Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 1 Nr. 2 – Bitte benennen Sie möglichst 3 Referenzen der letzten 2 Jahre, sowie den gerundeten Wert des Auftrages; die benannten Referenzen sollten in Art und Umfang möglichst der ausgeschriebenen Leistung entsprechen,
— Erklärung des Bieters – Unternehmensstruktur (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 1 Nr. 3 – Beschreibung der Unternehmensstruktur sowie der personellen und technischen Ausstattung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Wir behalten uns vor, z. B. bei Punktgleichheit oder geringem Punkteabstand bis zu 3 nach der fachlichen sowie technischen Prüfung und Bewertung der Wirtschaftlichkeit bestplatzierte Unternehmen aufzufordern, eine Vorab-Installation in unserem Hause vorzunehmen. Hiermit soll aufgezeigt werden, dass sowohl die im Anforderungskatalog beschriebenen technischen Vorgaben eingehalten werden können als auch die fachlichen Anforderungen an die Software abgebildet bzw. umgesetzt werden können.
Wir behalten uns vor, z. B. bei Punktgleichheit oder geringem Punkteabstand bis zu 3 nach der fachlichen sowie technischen Prüfung und Bewertung der Wirtschaftlichkeit bestplatzierte Unternehmen aufzufordern, eine Vorab-Installation in unserem Hause vorzunehmen. Hiermit soll aufgezeigt werden, dass sowohl die im Anforderungskatalog beschriebenen technischen Vorgaben eingehalten werden können als auch die fachlichen Anforderungen an die Software abgebildet bzw. umgesetzt werden können.
Zur Prüfung der Gleichwertigkeit und damit Teilnahme am Vergabeverfahren kann der Auftraggeber eine kostenlose Bereitstellung einer Demoversion anfordern. Diese Demoversion ist innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung zur Verfügung zu stellen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Die Auswahl des Bieters erfolgt durch Wertung der in der Bewertungsmatrix aufgeführten Leistungspunkte.
Der Bieter kann nur dann im weiteren Verfahren berücksichtigt werden, wenn er alle in der Bewertungsmatrix genannten K.O.-Kriterien (K) erfüllt.
Bei den Bewertungskriterien (B) findet eine Bewertung der Angebote mit dem hinterlegten Punktwert statt. Die Nichterfüllung eines Bewertungskriteriums führt nicht zum Ausschluss. Die Nichterfüllung des jeweiligen Bewertungskriteriums wird mit 0 Punkten bewertet.
Bei den Bewertungskriterien (B) findet eine Bewertung der Angebote mit dem hinterlegten Punktwert statt. Die Nichterfüllung eines Bewertungskriteriums führt nicht zum Ausschluss. Die Nichterfüllung des jeweiligen Bewertungskriteriums wird mit 0 Punkten bewertet.
Bitte achten Sie darauf, dass alle geforderten Kriterien gekennzeichnet werden, da das Nichtausfüllen eines K.O-Kriteriums (K) zum Ausschluss am Verfahren führt.
Der Punktwert für den Angebotspreis ergibt sich nach Formel.
Es erfolgt sodann eine Gewichtung des Angebotspreises unter Berücksichtigung der Leistungspunkte im Verhältnis von 70 % Leistungspunkte und 30 % Angebotspreis.
Es erhält der Bieter den Zuschlag, der die höchste Gesamtpunktzahl erreicht.
Detaillierte Informationen zur Bewertung entnehmen Sie bitte den weiteren Vergabeunterlagen.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYY2N
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Domplatz 1-3
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251 / 411-2735📞
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Fax: +49 251 / 411-2165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 173-418240 (2020-09-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 305232.25 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 — Zentrale Beschaffungsstelle
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-14 📅
Name: IServ GmbH
Postanschrift: Bültenweg 73
Postort: Braunschweig
Postleitzahl: 38106
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 53122436662📞
E-Mail: info@iserv.eu📧
Land: Braunschweig, Kreisfreie Stadt🏙️
Internetadresse: http://iserv.eu🌏
Gesamtwert des Auftrags: 305232.25 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: DEA32
Kontakt
Kontaktperson: Referat 10 — Personal und Organisation, 10/4.1 — Zentrale Beschaffungsstelle
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich — d. h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage — zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich — d. h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage — zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.