Für die Feuerwehrtechnische Zentrale sind für die in den Altgebäuden verbliebenen Restfunktionen Räume und Flächen im Zuge eines 3, Bauabschnittes herzustellen. Im Zuge der Neustrukturierung/Modernisierung der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) in Tornesch Arenlohe wurden bisher der überwiegende Teil der Funktionen in einem in zwei Baubaschnitten erstellten Neubau untergebracht. Um die Neustrukturierung/Modernisierung abzuschließen sind für die in den Altgebäuden verbliebenen Restfunktionen Schlauchpflege, Digitale Sevicestelle und Verwaltung neue Räume und Flächen herzustellen. Hierfür steht neben dem 2. Bauabschnitt eine Freifläche zur Verfügung. Die freiwerdenden Altgebäude werden anschließend modernisiert und einer neuen Nutzung zugeführt. Um Zuge der Planungen sollen für die anderen durch die FTZ weiterhin genutzten Altgebäude die Bestandsunterlagen auf den geleichen Stand gebracht werden in Form von BIM Dateien wie der Neubau.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-08.
Auftragsbekanntmachung (2021-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Haustechnik
Referenznummer: 10-14-21-256
Kurze Beschreibung:
Für die Feuerwehrtechnische Zentrale sind für die in den Altgebäuden verbliebenen Restfunktionen Räume und Flächen im Zuge eines 3, Bauabschnittes herzustellen.
Im Zuge der Neustrukturierung/Modernisierung der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) in Tornesch Arenlohe wurden bisher der überwiegende Teil der Funktionen in einem in zwei Baubaschnitten erstellten Neubau untergebracht. Um die Neustrukturierung/Modernisierung abzuschließen sind für die in den Altgebäuden verbliebenen Restfunktionen Schlauchpflege, Digitale Sevicestelle und Verwaltung neue Räume und Flächen herzustellen. Hierfür steht neben dem 2. Bauabschnitt eine Freifläche zur Verfügung. Die freiwerdenden Altgebäude werden anschließend modernisiert und einer neuen Nutzung zugeführt. Um Zuge der Planungen sollen für die anderen durch die FTZ weiterhin genutzten Altgebäude die Bestandsunterlagen auf den geleichen Stand gebracht werden in Form von BIM Dateien wie der Neubau.
Für die Feuerwehrtechnische Zentrale sind für die in den Altgebäuden verbliebenen Restfunktionen Räume und Flächen im Zuge eines 3, Bauabschnittes herzustellen.
Im Zuge der Neustrukturierung/Modernisierung der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) in Tornesch Arenlohe wurden bisher der überwiegende Teil der Funktionen in einem in zwei Baubaschnitten erstellten Neubau untergebracht. Um die Neustrukturierung/Modernisierung abzuschließen sind für die in den Altgebäuden verbliebenen Restfunktionen Schlauchpflege, Digitale Sevicestelle und Verwaltung neue Räume und Flächen herzustellen. Hierfür steht neben dem 2. Bauabschnitt eine Freifläche zur Verfügung. Die freiwerdenden Altgebäude werden anschließend modernisiert und einer neuen Nutzung zugeführt. Um Zuge der Planungen sollen für die anderen durch die FTZ weiterhin genutzten Altgebäude die Bestandsunterlagen auf den geleichen Stand gebracht werden in Form von BIM Dateien wie der Neubau.
Für die Feuerwehrtechnische Zentrale sind für die in den Altgebäuden verbliebenen Restfunktionen Räume und Flächen im Zuge eines 3, Bauabschnittes herzustellen.
Im Zuge der Neustrukturierung/Modernisierung der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) in Tornesch Arenlohe wurden bisher der überwiegende Teil der Funktionen in einem in zwei Baubaschnitten erstellten Neubau untergebracht. Um die Neustrukturierung/Modernisierung abzuschließen sind für die in den Altgebäuden verbliebenen Restfunktionen Schlauchpflege, Digitale Sevicestelle und Verwaltung neue Räume und Flächen herzustellen. Hierfür steht neben dem 2. Bauabschnitt eine Freifläche zur Verfügung. Die freiwerdenden Altgebäude werden anschließend modernisiert und einer neuen Nutzung zugeführt. Um Zuge der Planungen sollen für die anderen durch die FTZ weiterhin genutzten Altgebäude die Bestandsunterlagen auf den geleichen Stand gebracht werden in Form von BIM Dateien wie der Neubau.
Im Zuge der Neustrukturierung/Modernisierung der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) in Tornesch Arenlohe wurden bisher der überwiegende Teil der Funktionen in einem in zwei Baubaschnitten erstellten Neubau untergebracht. Um die Neustrukturierung/Modernisierung abzuschließen sind für die in den Altgebäuden verbliebenen Restfunktionen Schlauchpflege, Digitale Sevicestelle und Verwaltung neue Räume und Flächen herzustellen. Hierfür steht neben dem 2. Bauabschnitt eine Freifläche zur Verfügung. Die freiwerdenden Altgebäude werden anschließend modernisiert und einer neuen Nutzung zugeführt. Um Zuge der Planungen sollen für die anderen durch die FTZ weiterhin genutzten Altgebäude die Bestandsunterlagen auf den geleichen Stand gebracht werden in Form von BIM Dateien wie der Neubau.
Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen bis zum 09.11.2021 zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 06) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen.
Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen bis zum 09.11.2021 zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 06) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen.
Dauer: 70 Monate
Beschreibung der Optionen:
Die Planungsleistung ist in der vollen HOAI Bandbreite anzubieten. Es werden folgende Beauftragungen vorgenommen:
1. LP 1 – LP 3
2. LP 4 – LP 7
3. LP 8 – LP 9
Für die LP 4 - 9 wird das Honorar gem. HOAI anhand der Kostenberechnung festgelegt (Ende der 1. Stu-fenbeauftragung). Für das Honorarangebot sind bis dahin die unter 7. genannten Kosten der Grobkosten-schätzung zu Grunde zu legen. Der Auftraggeber behält sich vor, mehrere Stufen gleichzeitig zu beauftra-gen.
Für die LP 4 - 9 wird das Honorar gem. HOAI anhand der Kostenberechnung festgelegt (Ende der 1. Stu-fenbeauftragung). Für das Honorarangebot sind bis dahin die unter 7. genannten Kosten der Grobkosten-schätzung zu Grunde zu legen. Der Auftraggeber behält sich vor, mehrere Stufen gleichzeitig zu beauftra-gen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eintragung im Beruf- oder Handelsregister ist auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen.
Mindeststandards:
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
- Nachweis über Haftpflichtversicherung,
- Referenzen äquivalenten Umfangs und vergleichbarer Art gem. "21FTZ Zuschlagskriterien".
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eine Anforderung fehlender Unterlagen wird sich vorbehalten. Weiterhin wird sich eine einmalige Nachforderung von bereits angeforderten Unterlagen vorbehalten.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-11-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zusammensetzung des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsenz vor Ort während der Leistungserbringung, Konzept für Reaktionszeiten
Präsenz vor Ort während Referenzen im Zeitraum der letzten 10 Jahre, Feuerwehrtechnische Zentralen, Feuerwehrhäuser, Feuerwehrwachen, Gebäude für Eder Leistungserbringung, Konzept für Reaktionszeiten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Honorarparameter Stundensätze
Qualitätsmanagement
Objektdokumentation
Preis (Gewichtung): 30
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH (ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH (ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884644📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431-9884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 199-519601 (2021-10-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge