Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung zum Datenschutz
Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F4.1) zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz sowie zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (BDSG-/ EU-DSGVO-Verpflichtung)
2. Referenzen
Mindestens 2 geeignete Referenzen über ausgeführte Aufträge, die in ihrer Gesamtheit grundsätzlich alle Leistungsteile der Beschaffung abdecken. Dies sind die folgenden Leistungsbestandteile:
— 1. Bereitstellen einer Infrastruktur zu Zwecken eines Überbetrieblichen Ausbildungszentrums (ÜAZ) für Straßenwärter/Straßenwärterinnen,
— 2. Vermittlung der Kenntnisse im überbetrieblichen Teil des berufspraktischen Teils der Berufsausbildung für Auszubildende Straßenwärter/Straßenwärterinnen,
— 3. Stellung von Unterbringungsmöglichkeiten und Vollverpflegung gemäß den Referenzwerten der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. bzw. D-A-CH Referenzwerte für Nährstoffzufuhr am Ort des ÜAZs
— 4. Durchführung der Fahrschulausbildung für die Auszubildenden Straßenwärter/Straßenwärterinnen für die Klassen B/C/CE, einschließlich aller erforderlichen Tests und Befähigungen.
Es ist wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich, dass jede einzelne Referenz die o. g. Leistungsbestandteile (1.) bis (4.) abdeckt. Es gilt, dass die Leistungsbestandteile (1.) bis (2.) mind. über alle Referenzen verteilt vollständig abgedeckt sein müssen. Die Leistungsbestandteile (3.) bis (4.) sind nur bei Angebot der entsprechenden Leistungen durch den Auftragnehmer abzudecken.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.2):
— Kurztitel des Referenzprojektes,
— Auftraggeber, mit Angabe der Organisationseinheit,
— Leistungszeitraum (Jahr),
— Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojekts (in Anzahl Projekt-/Personentagen),
— Projektauftrag mit einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Lieferobjekte,
— Erläuterung, warum das Referenzprojekt aus Sicht der Bewerber mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist und welche Bestandteile der ausgeschriebenen Leistung vom Referenzprojekt abgedeckt werden.
Bei jeder der genannten Referenzen zum genannten Leistungsbereich muss die Erfüllung der Leistung bereits vollständig abgeschlossen sein.
Zur Angabe der Referenz(en) ist das im Formblatt F-4.2 enthaltene Formular zu verwenden. Dort sind in den vorgesehenen Feldern im Bereich der Projektbeschreibung je eingebrachter Referenz nachvollziehbare Angaben und Erläuterungen zu geben, welche Leistungsbereiche abgedeckt sind. Für jede eingebrachte Referenz müssen aktuelle Kontaktinformationen des jeweiligen Auftraggebers vorliegen.
3. Angabe des für die überbetriebliche Ausbildung der Straßenwärter/innen qualifizierten Ausbildungspersonals der letzten beiden Geschäftsjahre – Formblatt F-4.3
Mindestvoraussetzung sind eine 2-jährige Berufserfahrung des eingesetzten Ausbilders.
4. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers entsprechend den Vorgaben des Formblatts (Formblatt F-4.4). Der Bieter muss belegen, dass ihm die genannte Ausstattung für die Ausführung des Auftrags auch tatsächlich zur Verfügung stehen wird. Dagegen muss der Bieter nicht schon zum Zeitpunkt des Angebots über die Ausstattung verfügen können. Eine Information durch den Bieter ist über folgende Ausstattung zu erwarten:
Die Ausbildungszentren müssen in Bezug auf die bauliche Einrichtung und ihrer Ausstattung mit Maschinenvorrichtungen, Werkzeugen und Gerätschaften dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Die Ausstattung muss den geforderten Standards gemäß Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung entsprechen. Alle notwendigen Werkzeuge und Arbeitsmaterialien, die die Auszubildenden während der überbetrieblichen Ausbildung benötigen, werden durch den Leistungserbringer beschafft.
1. Räumliche Ausstattung: Unterrichtsräume, Übungsräume, Werkstätten (vgl. Ziffer 2.1.1.1 der Leistungsbeschreibung)
— Eine Metallwerkstatt mit mindestens einer der Anzahl der Auszubildenden entsprechenden Anzahl an Arbeitsplätzen,
— ein separater Ausbildungsraum für EDV-Unterweisungen, der über Arbeitsplätze für mindestens eine der jeweiligen Gruppenstärke entsprechenden Anzahl verfügt,
— eine Werkstatt zur Wartung von Fahrzeugtechnik,
— eine beheizbare Ausbildungshalle für Tief- und Straßenbauarbeiten sowie Mauerwerksübungen sowie
— für die Übungen mit der Fahrzeugtechnik muss ein Übungsgelände vorgehalten werden, das die Simulation arbeitsplatznaher Bedingungen ermöglicht.
2. Sachliche Ausstattung (vgl. Ziffer 2.1.1.2 der Leistungsbeschreibung):
— Der Bieter hat die entsprechenden Räumlichkeiten zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns in einem Standort des jeweiligen Loszuschnitts vorzuhalten,
— Die Unterrichtsräume müssen über eine zeitgerechte Ausstattung verfügen (z. B. Beamer),
— Die Art und der Umfang der Werkstätten müssen die Erfüllbarkeit des Ausbildungsplanes für die überbetriebliche Ausbildung von Straßenwärtern/innen gewährleisten,
— Die Räumlichkeiten müssen zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns in Besitz des Bieters sein bzw. für den Zeitraum der Ausbildung angemietet sein,
— Die technische Ausstattung der Werkstatten und Hallen hat dem Ausbildungsziel zu entsprechen.
3. Technische Ausstattung (vgl. Ziffer 2.1.1.3 der Leistungsbeschreibung):
In einer für die Ausbildungszwecke angemessenen Anzahl sind folgende technische Ausstattungen vorzuhalten und bereitzustellen:
— Motorsägen,
— Motorsensen,
— Baustellenampel und
— Baustellenbeschilderung.
4. „PC-Kabinett“ (vgl. Ziffer 2.1.1.5 der Leistungsbeschreibung):
Ein Computerarbeitsplatz je Auszubildendem mit Internetzugang und einer marktüblichen Office- und Anwendersoftware (z. B. Microsoft Office in einer Version ab 2010).