Der Auftragnehmer (AN) hat die Aufgabe, Vermarktungsaktivitäten im Auftrag des AG für den deutschen Logistikstandort und deutsche Logistikdienstleistungen zu inhaltlich und kommunikativ adressatengerecht zu konzeptionieren, zu planen, zu organisieren, durchzuführen und zu evaluieren und, in Absprache mit dem AG, zu kommunizieren. Er hat dazu Marktanalysen unter besonderer Berücksichtigung der für das Logistikmarketing relevanten Zukunftstrends und aktueller wie absehbarer technologischer, wirtschaftlicher und politischer Rahmenbedingungen vorzunehmen und auf dieser Grundlage eine breit angelegte Marketingstrategie zu erarbeiten, zu der auch eine begründete Auswahl prioritärer Zielländer gehört und bei der die verschiedenen online-, offline- und hybriden Marketinginstrumente effizient miteinander zu verknüpfen sind. Zudem hat er im Auftrag des BMVI notwendige Koordinierungen mit dem Förderverein, Marktteilnehmern im In- und Ausland sowie mit den Bundesländern zu organisieren.
Im Einzelnen sollen
— auf der Grundlage einer Marktanalyse eine Gesamtmarketingstrategie für den AG entwickelt werden, die u. a. Schwerpunktländer, Zielgruppen, Botschaften und einen effektiven Mix von Kommunikationsinstrumenten- und -kanälen enthält. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit deutscher Logistikdienstleistungen im Ausland zunehmend bekannter zu machen. Die Aktivitäten sollen von Teilnehmern aus der Wirtschaft und anderen Kontexten begleitet werden. Dazu sind zielgruppengerechte Maßnahmen auszuarbeiten,
— in diesem Rahmen insbesondere ein Digitalkonzept erarbeitet, umgesetzt und fortlaufend gepflegt werden mit einem qualifizierten, auf eine gezielte Vermarktung ausgerichteten Internetauftritt und zielgerichteter Social-Media-Nutzung. Diese digitalen Instrumente sind im Sinne einer Gesamtstrategie effizient mit nicht-digitalen und hybriden Vermarktungsinstrumenten zu verknüpfen und fortlaufend aktuell zu bespielen,
— der Logistikstandort Deutschland und deutsche Logistikkompetenz im Rahmen von Messen auf eigenen LAG-Ständen, die regelmäßig vom AG hochrangig begleitet werden, bei ausländischen Wirtschaftsakteuren in einschlägigen Branchen mit Export- und Importpotenzial (Bsp. Automotive, Maschinenbau, Chemie, Elektronik, Pharma, Nahrungsmittel, Kleidung, Logistik.) und bei Logistikdienstleistern im Ausland bekannter und ihre Vorteile sichtbarer gemacht werden,
— im Rahmen von einzelnen, gezielten Delegationsreisen, mit Veranstaltungen und Gesprächsterminen für deutsche Logistikkompetenz geworben und konkrete Aufträge von ausländischen Unternehmen für die deutsche Logistikwirtschaft generiert und/oder Kooperations- oder Beratungsleistungen mit deutschen Unternehmen vereinbart werden; dabei setzt der AN auch Partner im Ausland oder eigene Auslandsvertretungen ein und verfügt bereits über internationale Kontakte und Netzwerke; die Delegationsreisen sollen mit den digitalen Marketinginstrumenten verknüpft werden,
— Werbematerialien erstellt bzw. beschafft werden, mit denen deutsche Standortvorteile und Logistikkompetenz für den Logistikstandort beworben werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“2072/G14 Unterstützung bei der Vermarktung des Logistikstandorts Deutschland sowie Planung und Durchführung von Vermarktungsaktivitäten
2072/G14”
Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftragnehmer (AN) hat die Aufgabe, Vermarktungsaktivitäten im Auftrag des AG für den deutschen Logistikstandort und deutsche Logistikdienstleistungen...”
Kurze Beschreibung
Der Auftragnehmer (AN) hat die Aufgabe, Vermarktungsaktivitäten im Auftrag des AG für den deutschen Logistikstandort und deutsche Logistikdienstleistungen zu inhaltlich und kommunikativ adressatengerecht zu konzeptionieren, zu planen, zu organisieren, durchzuführen und zu evaluieren und, in Absprache mit dem AG, zu kommunizieren. Er hat dazu Marktanalysen unter besonderer Berücksichtigung der für das Logistikmarketing relevanten Zukunftstrends und aktueller wie absehbarer technologischer, wirtschaftlicher und politischer Rahmenbedingungen vorzunehmen und auf dieser Grundlage eine breit angelegte Marketingstrategie zu erarbeiten, zu der auch eine begründete Auswahl prioritärer Zielländer gehört und bei der die verschiedenen online-, offline- und hybriden Marketinginstrumente effizient miteinander zu verknüpfen sind. Zudem hat er im Auftrag des BMVI notwendige Koordinierungen mit dem Förderverein, Marktteilnehmern im In- und Ausland sowie mit den Bundesländern zu organisieren.
Im Einzelnen sollen
— auf der Grundlage einer Marktanalyse eine Gesamtmarketingstrategie für den AG entwickelt werden, die u. a. Schwerpunktländer, Zielgruppen, Botschaften und einen effektiven Mix von Kommunikationsinstrumenten- und -kanälen enthält. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit deutscher Logistikdienstleistungen im Ausland zunehmend bekannter zu machen. Die Aktivitäten sollen von Teilnehmern aus der Wirtschaft und anderen Kontexten begleitet werden. Dazu sind zielgruppengerechte Maßnahmen auszuarbeiten,
— in diesem Rahmen insbesondere ein Digitalkonzept erarbeitet, umgesetzt und fortlaufend gepflegt werden mit einem qualifizierten, auf eine gezielte Vermarktung ausgerichteten Internetauftritt und zielgerichteter Social-Media-Nutzung. Diese digitalen Instrumente sind im Sinne einer Gesamtstrategie effizient mit nicht-digitalen und hybriden Vermarktungsinstrumenten zu verknüpfen und fortlaufend aktuell zu bespielen,
— der Logistikstandort Deutschland und deutsche Logistikkompetenz im Rahmen von Messen auf eigenen LAG-Ständen, die regelmäßig vom AG hochrangig begleitet werden, bei ausländischen Wirtschaftsakteuren in einschlägigen Branchen mit Export- und Importpotenzial (Bsp. Automotive, Maschinenbau, Chemie, Elektronik, Pharma, Nahrungsmittel, Kleidung, Logistik.) und bei Logistikdienstleistern im Ausland bekannter und ihre Vorteile sichtbarer gemacht werden,
— im Rahmen von einzelnen, gezielten Delegationsreisen, mit Veranstaltungen und Gesprächsterminen für deutsche Logistikkompetenz geworben und konkrete Aufträge von ausländischen Unternehmen für die deutsche Logistikwirtschaft generiert und/oder Kooperations- oder Beratungsleistungen mit deutschen Unternehmen vereinbart werden; dabei setzt der AN auch Partner im Ausland oder eigene Auslandsvertretungen ein und verfügt bereits über internationale Kontakte und Netzwerke; die Delegationsreisen sollen mit den digitalen Marketinginstrumenten verknüpft werden,
— Werbematerialien erstellt bzw. beschafft werden, mit denen deutsche Standortvorteile und Logistikkompetenz für den Logistikstandort beworben werden können.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Marketing-Beratung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Nähere Angaben enthalten die Teilnahmeunterlagen (siehe Auftragsunterlagen, unter Abschnitt I.3 abrufbar).” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag kann vom Auftraggeber zweimal um ein Jahr verlängert werden.
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Teilnahmeanträge, die form- und fristgerecht eingegangen sind, werden auf die Erfüllung der bekannt gegebenen Eignungs- und Mindestanforderungen...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Teilnahmeanträge, die form- und fristgerecht eingegangen sind, werden auf die Erfüllung der bekannt gegebenen Eignungs- und Mindestanforderungen (Eignungskriterien – Teil I) geprüft. Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft, der/die nach dem Ergebnis dieser Prüfung als nicht geeignet angesehen wird oder der/die die Mindestanforderungen an die Eignung nicht erfüllt, ist nicht weiter teilnahmeberechtigt und wird ausgeschlossen.
Sollten nach dieser Prüfung mehr als 5 Bewerber geeignet sein, werden anhand der in den Teilnahmeunterlagen enthaltenen Wertungsmatrix (Eignungskriterien- Teil II) dargestellten Eignungskriterien die unter dem Eignungskriterium Nr. 3.1 – Wertung (Bereich/Themenschwerpunkt: Entwicklung internationaler Marketingstrategien) und Nr. 3.2 – Wertung (Bereich/Themenschwerpunkt:Planung, Konzeptionierung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Messen und Fachveranstaltungen im Ausland) nachgewiesenen Referenzprojekte gewertet. Die Teilnahmeanträge werden entsprechend der erreichten Wertungspunkte in Reihung gebracht. Die 5 Teilnahmeanträge mit der höchsten Anzahl Wertungspunkte werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden. Belegen 2 (oder mehr) geeignete Bewerber mit Punktegleichstand den fünften Platz in der Rangfolge, gelten folgende Regelungen, die nacheinander angewendet werden, bis der fünfte Platz eindeutig bestimmbar ist:
1. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Wertungskriterium Nr. 3.1 (Referenzprojekte Entwicklung internationaler Marketingstrategien) die höhere Punktzahl erreicht hat.
2. Falls über den unter (1) genannten Entscheidungsparameter eine Auswahl erfolgen kann, entscheidet das Los.
Nähere Informationen enthalten die Teilnahmeunterlagen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Ber Es wird eine (jährliche) Vergütungsobergrenze vereinbart. Der Auftraggeber ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue...”
Beschreibung der Optionen
Ber Es wird eine (jährliche) Vergütungsobergrenze vereinbart. Der Auftraggeber ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen, wenn der Auftrag aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden kann und eine Änderung der Vergütungsobergrenze erforderlich ist. Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
EK Nr. 1: Nachweis des Nichtvorliegens von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
EK Nr. 1: Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html)
— Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (Formblatt F 1),
— ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen,
— verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer – spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber – die oben genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung, F-VE) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer
Sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer“ anzuführen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F-EK-2.1).
“Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Für Personen-...”
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Für Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR pauschal je Schadensfall,
— Für Vermögensschäden mindestens 100 000 EUR je Schadensfall.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben. Der AG berücksichtigt jeweils Referenzen aus den letzten 5 Jahren.
Nr. 3.1 Ausschlusskriterium: Bereich/Themenschwerpunkt: internationales Marketing: Messereisen, Digitales Marketing, Präsentationen und Werbematerialien
Nr. 3.2 Ausschlusskriterium: Bereich/Themenschwerpunkt: Erfahrungen mit Messevorbereitungen
Nr. 3.1 Wertungskriterium: Bereich/Themenschwerpunkt: Entwicklung internationaler Marketingstrategien
Nr. 3.2 Wertungskriterium: Planung, Konzeptionierung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Messen und Fachveranstaltungen im Ausland
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Nr. 3.1 Ausschlusskriterium: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang,...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Nr. 3.1 Ausschlusskriterium: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Es ist mindestens ein Referenzprojekt nachzuweisen, das Erfahrungen im Bereich internationales Marketing belegt.
Nr. 3.2 Ausschlusskriterium: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Es ist mindestens ein Referenzprojekt nachzuweisen, das Erfahrungen im Bereich der Messevorbereitungen belegt.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Eine Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung von insgesamt 5 Jahren ist ausnahmsweise zulässig. Wesentlicher Bestandteil zur Erbringung der Leistung und...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen
Eine Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung von insgesamt 5 Jahren ist ausnahmsweise zulässig. Wesentlicher Bestandteil zur Erbringung der Leistung und Schlüssel zur Vermarktung des Logistikstandortes Deutschland ist das Kontaktnetzwerk des Auftragnehmers. Der Ausbau des erforderlichen Netzwerkes im In- und Ausland sowie die Etablierung von länderspezifischen Kontaktpersonen erfordert eine ausreichend lange Konsolidierungs- und Amortisationsphase, die optimalerweise acht bis zehn Jahre umfasst.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-02-23
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-03-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-09-30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“1) Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur...”
1) Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert.
2) Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bewerbern/ Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform des Bundes leistet die Hotline, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Teilnahmeantrages notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Teilnahmeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Teilnahmeantrages bestehen, sind Fragen der Bewerber schriftlich und in deutscher Sprache über den Angebotsassistenten der e-Vergabe-Plattform des Bundes (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 16.2.2021 zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Es erfolgt keine Beantwortung von inhaltlichen Fragen zur Leistungsbeschreibung oder Vertragsbedingungen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Teilnahmewettbewerb stehen. Die Fragen der Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bewerber, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bewerberfragen beantwortet oder Teilnahmeunterlagen geändert wurden.
4) Sollte sich aus den Bewerberfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Teilnahmeantrages ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Teilnahmeantrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
b) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
Sieht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber/Bieter kommt es nicht an.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 011-022517 (2021-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Auftragnehmer (AN) hat die Aufgabe, Vermarktungsaktivitäten im Auftrag des AG für den deutschen Logistikstandort und deutsche Logistikdienstleistungen...”
Kurze Beschreibung
Der Auftragnehmer (AN) hat die Aufgabe, Vermarktungsaktivitäten im Auftrag des AG für den deutschen Logistikstandort und deutsche Logistikdienstleistungen zu inhaltlich und kommunikativ adressatengerecht zu konzeptionieren, zu planen, zu organisieren, durchzuführen und zu evaluieren und, in Absprache mit dem AG, zu kommunizieren. Er hat dazu Marktanalysen unter besonderer Berücksichtigung der für das Logistikmarketing relevanten Zukunftstrends und aktueller wie absehbarer technologischer, wirtschaftlicher und politischer Rahmenbedingungen vorzunehmen und auf dieser Grundlage eine breit angelegte Marketingstrategie zu erarbeiten, zu der auch eine begründete Auswahl prioritärer Zielländer gehört und bei der die verschiedenen online-, offline- und hybriden Marketinginstrumente effizient miteinander zu verknüpfen sind. Zudem hat er im Auftrag des BMVI notwendige Koordinierungen mit dem Förderverein, Marktteilnehmern im In- und Ausland sowie mit den Bundesländern zu organisieren.
Im Einzelnen sollen
- auf der Grundlage einer Marktanalyse eine Gesamtmarketingstrategie für den AG entwickelt werden, die u.a. Schwerpunktländer, Zielgruppen, Botschaften und einen effektiven Mix von Kommunikationsinstrumenten- und -kanälen enthält. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit deutscher Logistikdienstleistungen im Ausland zunehmend bekannter zu machen. Die Aktivitäten sollen von Teilnehmern aus der Wirtschaft und anderen Kontexten begleitet werden. Dazu sind zielgruppengerechte Maßnahmen auszuarbeiten.
- in diesem Rahmen insbesondere ein Digitalkonzept erarbeitet, umgesetzt und fortlaufend gepflegt werden mit einem qualifizierten, auf eine gezielte Vermarktung ausgerichteten Internetauftritt und zielgerichteter Social-Media-Nutzung. Diese digitalen Instrumente sind im Sinne einer Gesamtstrategie effizient mit nicht-digitalen und hybriden Vermarktungsinstrumenten zu verknüpfen und fortlaufend aktuell zu bespielen.
- der Logistikstandort Deutschland und deutsche Logistikkompetenz im Rahmen von Messen auf eigenen LAG-Ständen, die regelmäßig vom AG hochrangig begleitet werden, bei ausländischen Wirtschaftsakteuren in einschlägigen Branchen mit Export- und Importpotenzial (Bsp. Automotive, Maschinenbau, Chemie, Elektronik, Pharma, Nahrungsmittel, Kleidung, Logistik.) und bei Logistikdienstleistern im Ausland bekannter und ihre Vorteile sichtbarer gemacht werden;
- im Rahmen von einzelnen, gezielten Delegationsreisen, mit Veranstaltungen und Gesprächsterminen für deutsche Logistikkompetenz geworben und konkrete Aufträge von ausländischen Unternehmen für die deutsche Logistikwirtschaft generiert und/oder Kooperations- oder Beratungsleistungen mit deutschen Unternehmen vereinbart werden; dabei setzt der AN auch Partner im Ausland oder eigene Auslandsvertretungen ein und verfügt bereits über internationale Kontakte und Netzwerke; die Delegationsreisen sollen mit den digitalen Marketinginstrumenten verknüpft werden.
- Werbematerialien erstellt bzw. beschafft werden, mit denen deutsche Standortvorteile und Logistikkompetenz für den Logistikstandort beworben werden können.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 521 000 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 1 "Gesamtstrategie"
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 2 "Aktivitäten zur Umsetzung der Strategie"”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation Personaleinsatz
Preis (Gewichtung): 30
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“ber Es wird eine (jährliche) Vergütungsobergrenze vereinbart. Der Auftraggeber ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue...”
Beschreibung der Optionen
ber Es wird eine (jährliche) Vergütungsobergrenze vereinbart. Der Auftraggeber ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen, wenn der Auftrag aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden kann und eine Änderung der Vergütungsobergrenze erforderlich ist. Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertrags-partnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 011-022517
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2072/G14
Titel:
“2072/G14 Unterstützung bei der Vermarktung des Logistikstandorts Deutschland sowie Planung und Durchführung von Vermarktungsaktivitäten”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DREBERIS GmbH
Postort: Dresden
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 521 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 791 547 💰
“1) Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur...”
1) Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert.
2) Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bewerbern/ Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform des Bundes leistet die Hotline, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Teilnahmeantrages notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Teilnahmeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Teilnahmeantrages bestehen, sind Fragen der Bewerber schriftlich und in deutscher Sprache über den Angebotsassistenten der e-Vergabe-Plattform des Bundes (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 16.02.2021 zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Es erfolgt keine Beantwortung von inhaltlichen Fragen zur Leistungsbeschreibung oder Vertragsbedingungen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Teilnahmewettbewerb stehen. Die Fragen der Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bewerber, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bewerberfragen beantwortet oder Teilnahmeunterlagen geändert wurden.
4) Sollte sich aus den Bewerberfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Teilnahmeantrages ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Teilnahmeantrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
b) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister,Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
Sieht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber/Bieter kommt es nicht an.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 010-020991 (2022-01-10)