Zu II.2.7) Die Aufforderung zum Beginn innerhalb von 12 Werktagen nach §5 Abs.2 Satz 1 VOB/B geht dem Bieter im folgenden 3 Monatszeitraum zugestellt: Januar 2022 bis März 2022 zu. Ab dem tatsächlichen Beginntermin gilt eine Vertragsfrist von 147 Werktagen bis Fertigstellung. Zwischenfristen siehe Punkt 6.16 AVB "Anlage 1 zu 214.H"