Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Nr. 3.1 Ausschlusskriterium: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und im Umfang den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Es ist jeweils mindestens ein Referenzprojekt nachzuweisen, das rechtliche Kenntnisse in den Bereichen
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und Personenbeförderungsgesetz (PBefG) belegt. Die rechtlichen Kenntnisse können nachgewiesen werden durch z.B. die Erstellung von Gutachten, Veröffentlichungen, Beratungen, Prozessvertretungen. Die rechtlichen Kenntnisse können auch durch mehrere Referenzprojekte belegt werden.
Nr. 3.2 Ausschlusskriterium: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Es sind mindestens zwei Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich von betrieblichen Prozessen im Güterverkehr auf der vorletzten und letzten Meile (Anforderung der Logistikbranche, Abläufe in der Logistikkette) belegen/ nachweisen. Davon müssen mit mindestens einem Referenzprojekt Erfahrungen im Teilbereich "städtische Logistik" belegt werden.
Nr. 3.3 Ausschlusskriterium: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Es sind mindestens zwei Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich von betrieblichen Prozessen im ÖPNV (Anforderung an die Abläufe und Erfordernisse) belegen/ nachweisen.
Nr. 3.4 Ausschlusskriterium: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und im Umfang den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Es sind mindestens drei Referenzprojekte nachzuweisen, die rechtliche Kenntnisse im Bereich von mindestens zwei verschiedenen der folgenden Rechtsgrundlagen belegen:
- des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (RegG)
- des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
- der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
- der Straßenverkehrsordnung (StVO)
- der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (BefBedV)
- der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab)
- der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BO-Kraft)
- der Betriebsordnungen für Anschlussbahnen (BOA)
- des Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) und die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)
- des Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
- der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)
- dem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
- der Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)
Die rechtlichen Kenntnisse können nachgewiesen werden durch z.B. die Erstellung von Gutachten, Veröffentlichungen, Beratungen, Prozessvertretungen.