Diese Ausschreibung wird einfach und kostengünstig über das elektronische Vergabeinformations-System subreport ELViS abgewickelt.
Der Teilnahmeantrag sowie das Angebot und alle weiteren Unterlagen sind in elektronischer Form auf diesem Portal abzugeben.
Bitte registrieren Sie sich kostenlos unter
https://www.subreport.de.
Erste Informationen erhalten Sie unter:
Subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln, Tel.: +49 (0)2 21/9 85 78-23, Fax: +49 (0)2 21/9 85 78-66, E-Mail:
info@subreport.de, Internet:
www.subreport.de Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben.
LINK:
https://www.subreport.de/E73736519 Zu den geforderten Leistungen ist ein Hauptangebot abzugeben. Änderungen und Ergänzungen der Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Mit dem Angebotsdeckblatt (FB 633) ist ein detailliertes Angebot auf Geschäftspapier und das Preisblatt abzugeben.
Das Angebot muss die Preise und eine ausführliche Beschreibung zum Angebotsumfang sowie zum Liefer-/Leistungszeitraum enthalten. Dadurch muss belegt werden, dass die Vorgaben der Leistungsbeschreibung eingehalten werden.
Das Angebot muss alle (sonstigen) geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sowie rechtsverbindlich unterschrieben sein.
Unvollständige Angebote werden ausgeschlossen.
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten oder sind diese zur Vertragsausführung unwirtschaftlich, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder sind die Leistungen objektiv so nicht ausführbar, so hat der Bewerber/Bieter die ausschreibende Stelle unverzüglich schriftlich auf dieses und die erkennbaren Folgen hinzuweisen.
Der Einwand, dass sich der Bewerber/Bieter über den Umfang der Leistung oder die Art und Weise der Ausführung nicht genügend informieren konnte, ist ausgeschlossen.
Unzulässig sind den Wettbewerb beschränkende Absprachen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, insbesondere Verabredungen oder Empfehlungen über die Abgabe bzw. Nichtabgabe von Angeboten und über die zu fordernden Preise.
Das Angebot kann nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist geändert, berichtigt oder zurückgezogen werden.
Vom Ablauf der Angebotsfrist an bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
Das Angebot sowie alle Anlagen und die geforderten Nachweise müssen in sämtlichen Teilen in deutscher oder englischer Sprache vorliegen. Anderssprachige Unterlagen werden nicht gewertet; es sei denn, es liegt eine beglaubigte Übersetzung bei.
Sämtliche Preisangaben sind in EURO netto, d. h. ohne USt, zu machen.
Erläuterungen gemäß VgV § 17:
Nach Prüfung der Mindestanforderungen behält sich die Vergabestelle folgendes Vorgehen vor:
a) gemäß Absatz 10 – Aufforderung zur Verhandlung (ggf. schriftlich oder in Berlin) oder b) gemäß Absatz 11 – Zuschlagserteilung ohne Verhandlungen.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Alle Angebote sind daher verbindlich abzugeben.
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen: die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Ungenauigkeiten oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich – spätestens sieben Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe – schriftlich darauf hinzuweisen.
Die Bieter sind verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit aller Unterlagen unverzüglich zu überprüfen. Nur so verbleibt der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise zu reagieren, dies allen Bietern im Rahmen der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen.
Offene Fragestellungen/Rückfragen: Technische Fragen oder Anmerkungen senden Sie bitte ausschließlich über die Vergabeplattform unter Menüpunkt „Nachrichten (Bieterkommunikation)“ in Subreport Elvis.
Die Fragen können bis sieben Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Plattform
www.subreport.de gestellt werden.
Wir werden Ihre Fragestellung möglichst kurzfristig beantworten, und sowohl Ihre Fragestellung als auch die resultierende(n) Antwort(en) allen Bietern im Zuge der Gleichbehandlung zusenden.
Zusätzliche Angaben: der Auftrag wird aus technischen Gründen nur als Gesamtpaket an einen Lieferanten vergeben.
Das Vergabeverfahren wird in mehrstufig durchgeführt:
— Stufe 1: Teilnahmewettbewerb zur Feststellung der Eignung der Bewerber/Bieter
— Stufe 2:
1. Angebotsabgabe, Prüfung und Wertung, dann ggf. Verhandlungen,
2. Angebotsabgabe, Prüfung und Wertung, Versand Informationsschreiben und Wartefrist gemäß GWB, Zuschlagserteilung Fristverkürzung des Teilnahmewettbewerbs: gemäß der Anwendungszulässigkeit der „Verbindlichen Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie vom 8. Juli 2020“ (veröffentlicht am Montag, 13. Juli 2020/BAnz AT 13.7.2020) am HZB gilt bis zum 31.12.2021 für die Auftragsvergabe ab Erreichen der Schwellenwerte nach § 106 GWB („Oberschwellenvergabe“):
Angesichts der drohenden konjunkturellen Lage ist von der Dringlichkeit investiver Maßnahmen der öffentlichen Hand auszugehen. Daher kann die Vergabestelle bei der Berechnung von Teilnahme- und Angebotsfristen von den jeweils vorgesehenen Verkürzungsmöglichkeiten bei hinreichend begründeter Dringlichkeit Gebrauch machen. Diese Fristen müssen im Einzelfall ausreichend bemessen werden.
Die Frist für den Teilnahmewettbewerb wurde reduziert, um einen Zuschlag bis Jahresende erteilen zu können. Sofern kein Bewerber/Bieter diesem Vorgehen widerspricht, gilt diese Vorgehensweise als akzeptiert.