Die Vergabe besteht aus einem Kreuzungsbauwerk mit 2 in sich mündenden Teilbauwerken Straßenüberführung Wirtschaftsweg und Straßenüberführung BAB A66. Bei der Autobahnbrücke handelt es sich um die Erstellung eines zweifeldrigen semi-integralen Brückenbauwerks aus Verbundfertigteilen. Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3 600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5 m. Vor dem Neubau ist zunächst der Rückbau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Betrieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1 048 m. Stahlbeton ca. 4 237 m; Stahl ca. 575 to. Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt - 35,70 m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und SO beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m; Stahlbeton ca. 236 m; Stahl ca. 170 t.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Brücken
Referenznummer: 21FEI49777
Kurze Beschreibung:
“Die Vergabe besteht aus einem Kreuzungsbauwerk mit 2 in sich mündenden Teilbauwerken Straßenüberführung Wirtschaftsweg und Straßenüberführung BAB A66. Bei...”
Kurze Beschreibung
Die Vergabe besteht aus einem Kreuzungsbauwerk mit 2 in sich mündenden Teilbauwerken Straßenüberführung Wirtschaftsweg und Straßenüberführung BAB A66. Bei der Autobahnbrücke handelt es sich um die Erstellung eines zweifeldrigen semi-integralen Brückenbauwerks aus Verbundfertigteilen. Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3 600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5 m. Vor dem Neubau ist zunächst der Rückbau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Betrieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1 048 m
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Brücken📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Brücken📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Kinzig-Kreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-02-10 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-15 📅
Datum des Beginns: 2021-07-23 📅
Datum des Endes: 2024-04-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 031-078277
ABl. S-Ausgabe: 31
Zusätzliche Informationen
“Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere...”
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
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Quelle: OJS 2021/S 031-078277 (2021-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Vergabe besteht aus einem Kreuzungsbauwerk mit zwei in sich mündenden Teilbauwerken Straßenüberführung Wirtschaftsweg und Straßenüberführung BAB A66....”
Kurze Beschreibung
Die Vergabe besteht aus einem Kreuzungsbauwerk mit zwei in sich mündenden Teilbauwerken Straßenüberführung Wirtschaftsweg und Straßenüberführung BAB A66. Bei der Autobahnbrücke handelt es sich um die Erstellung eines zweifeldrigen semi-integralen Brückenbauwerks aus Verbundfertigteilen. Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5 m. Vor dem Neu-bau ist zunächst der Rückbau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Betrieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1 048 m². Stahlbeton ca. 4 237 m³; Stahl ca. 575 to. Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt ≥ 35,70 m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1.. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und SO beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist > 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m²; Stahlbeton ca. 236 m³; Stahl ca. 170 t.
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Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt am Main
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-04-26) Referenz Daten
Absendedatum: 2023-04-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-28 📅
Datum des Beginns: 2021-08-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 084-255878
Quelle: OJS 2023/S 084-255878 (2023-04-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 20 920 000 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-05-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 20 920 000 EUR 💰
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ABS Hanau-Gelnhausen, Kreuzungsbauwerk Straßenüberführung BAB A66
Referenznummer: 8fdc3206-d02a-4b78-b586-9118f21bb7c4
Kurze Beschreibung:
“Die Vergabe besteht aus einem Kreuzungsbauwerk mit zwei in sich mündenden Teilbauwerken Straßenüberführung Wirtschaftsweg und Straßenüberführung BAB A66....”
Kurze Beschreibung
Die Vergabe besteht aus einem Kreuzungsbauwerk mit zwei in sich mündenden Teilbauwerken Straßenüberführung Wirtschaftsweg und Straßenüberführung BAB A66. Bei der Autobahnbrücke handelt es sich um die Erstellung eines zweifeldrigen semi-integralen Brückenbauwerks aus Verbundfertigteilen. Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5m. Vor dem Neu-bau ist zunächst der Rückbau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Betrieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1048m2. Stahlbeton ca. 4.237m3; Stahl ca. 575to. Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt ≥ 35,70m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1.. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und SO beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist > 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m2; Stahlbeton ca. 236m3; Stahl ca. 170 t.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Brücken📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Vergabe besteht aus einem Kreuzungsbauwerk mit zwei in sich mündenden Teilbauwerken Straßenüberführung Wirtschaftsweg und Straßenüberführung BAB A66....”
Beschreibung der Beschaffung
Die Vergabe besteht aus einem Kreuzungsbauwerk mit zwei in sich mündenden Teilbauwerken Straßenüberführung Wirtschaftsweg und Straßenüberführung BAB A66. Bei der Autobahnbrücke handelt es sich um die Erstellung eines zweifeldrigen semi-integralen Brückenbauwerks aus Verbundfertigteilen. Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5m. Vor dem Neu-bau ist zunächst der Rückbau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Betrieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1048m2. Stahlbeton ca. 4.237m3; Stahl ca. 575to. Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt ≥ 35,70m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1.. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und SO beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist > 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m2; Stahlbeton ca. 236m3; Stahl ca. 170 t.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2021-09-06 📅
Datum des Endes: 2024-04-01 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: 9a9357bc-0f79-4735-bae8-7cd270aebe9e
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 22
Postleitzahl: 73037
Postort: Göppingen
Region: Göppingen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: 0795133-0📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: evergabe@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 1806996633📞
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung ✅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Fugenabdichtung ist zwischen zwei getrennten Brücken-Überbauten im Gleisbereich bzw. über Bahnanlagen erforderlich.”
Quelle: OJS 2023/S 218-688353 (2023-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-23) Auftragsvergabe
Vertragsnummer: CON-0001 - Adam Hörnig - Baugesellschaft mbH & Co.KG
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-17 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Adam Hörnig - Baugesellschaft mbH & Co.KG
Nationale Registrierungsnummer: 92b5fc2c-8e36-4ac0-8904-13484709ecf3
Postanschrift: Magnolienweg 5
Postleitzahl: 63741
Postort: Aschaffenburg
Region: Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Telefon: +49 6021844190📞
Fax: +49 6021844277 📠
“Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche...”
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Im Rahmen des Hauptauftrages wird die bestehende Straßenüberführung BAB66, bei Bahn-km 42,091 vollständig zurückgebaut und an gleicher Stelle neu errichtet....”
Text
Im Rahmen des Hauptauftrages wird die bestehende Straßenüberführung BAB66, bei Bahn-km 42,091 vollständig zurückgebaut und an gleicher Stelle neu errichtet. Das Bauwerk befindet sich am Hochpunkt des Autobahn-Straßendamms. Die Fahrbahn fällt vor und hinter dem Bauwerk ab, sodass die Fahrbahn im Bereich des Bauwerks selbst nahezu kein Längsgefälle hat. Dieser Sachverhalt führt zu problematischen Entwässerungsverhältnissen. Die seitliche Entwässerungsrinne erhält nun zwischen den einzelnen Straßeneinläufen ein stärkeres Längsgefälle (Pendelrinne), um das Wasser schneller Richtung Straßeneinläufe abführen zu können.
Ein Auftragnehmerwechsel ist für die Herstellung und Ausbildung der Pendelrinne aus technischen Gründen nicht möglich, da die Pendelrinne als Objekt ein Bestandteil des Brückenüberbaus ist, welcher durch die beauftragte ARGE vollständig hergestelt wird.
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Quelle: OJS 2024/S 040-117928 (2024-02-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-25) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Entfällt”
Änderungen Neuer Wert
Text:
“21FEI49777_92301152_MKA079: Inhalt der zusätzlichen Leistung ist der Einbau von Isolierstößen in den Schutzleitplanken.”
Quelle: OJS 2024/S 062-184592 (2024-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-22) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“21FEI49777_92301152_MKA080: Die zusätzliche Leistung beinhaltet die Neumarkierung der verblassten Gelbmarkierung auf der Autobahn A66 im Baustellenbereich.”
Quelle: OJS 2024/S 080-240994 (2024-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.”
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die zusätzliche Leistung beinhaltet die Ausführung des Mittelstreifens vor und hinter dem Bauwerk in Beton, bzw. Höhenüberbrückung mit Winkelsteinen und...”
Text
Die zusätzliche Leistung beinhaltet die Ausführung des Mittelstreifens vor und hinter dem Bauwerk in Beton, bzw. Höhenüberbrückung mit Winkelsteinen und Pflaster in Beton.
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Quelle: OJS 2024/S 203-629852 (2024-10-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Inhalt der Änderung ist eine geänderte Ausführung des Schutzplankensystems auf der Außenseite des Brückenbauwerks in Fahrtrichtung Hanau. Grundlegend ist...”
Text
Inhalt der Änderung ist eine geänderte Ausführung des Schutzplankensystems auf der Außenseite des Brückenbauwerks in Fahrtrichtung Hanau. Grundlegend ist der Anschluss bzw. der Übergang von dem neuen geforderten System auf das bestehende System der anschließenden Streckenbereiche. Es handelt sich um eine Änderung der ausgeschriebenen Leistung.
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Quelle: OJS 2024/S 203-630116 (2024-10-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-07) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Entfällt”
Änderungen Neuer Wert
Text:
“77 - Die ARGE SÜ A66 ist im Rahmen des Gesamtauftrags mit der Verkehrssicherung den den Markierungsarbeiten beauftragt (vgl. Pos 20.06.1210. 20.06.1220.)....”
Text
77 - Die ARGE SÜ A66 ist im Rahmen des Gesamtauftrags mit der Verkehrssicherung den den Markierungsarbeiten beauftragt (vgl. Pos 20.06.1210. 20.06.1220.). In der Fahrbahnmarkierung nicht berücksichtigt ist der Anteil der Weißmarkierung, welcher nach Ende der Bauzeit nachzuziehen ist.
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Quelle: OJS 2025/S 005-007973 (2025-01-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-07) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem...”
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“VA083_MKA076: Bei der Ausführungsplanung der Schutzplankenmontage im Mittelstreifen sind wurden Abhängigkeiten bekannt, die die Schutzplankenmontage am Ende...”
Text
VA083_MKA076: Bei der Ausführungsplanung der Schutzplankenmontage im Mittelstreifen sind wurden Abhängigkeiten bekannt, die die Schutzplankenmontage am Ende des 1. Bauabschnittes betreffen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheit sowie weiterer Abhängigkeiten, sollen bzw. können nur dort doppelte Schutzplanken verbaut werden, wo diese bereits im Bestand vorhanden waren. In allen anderen Bereichen sollen einseitige Distanzschutzplanken verbaut werden, (siehe hierzu auch Festlegungen in der 10. Baubesprechung vom 28.10.2021). Folglich kommen für die überwiegenden Bereiche nur einseitige Schutzplankensysteme in Frage. Diese müssen aufgrund des geforderten Wirkungsbereichs W4 mindestens 1,30m auseinander stehen, da sich die Wirkungsbereiche beider Fahrtrichtungen nicht überschneiden dürfen. Außerdem sollte die Schutzplanke für
den Endzustand einen Abstand von Vorderkante Schutzeinrichtung bis zur Weißmarkierung von 0,50m betragen. Der aktuell noch vorhandene Mittelstreifen zwischen den Asphaltkanten der Verbreiterung beträgt noch ca. 1,00m.
Aufgrund der vorhandenen Restbreite des Mittelstreifen, sowie der Bedingungen, dass sich die Wirkungsbereiche nicht überschneiden dürfen und der Abstand von der Fahrbahnrandmarkierung im Endzustand nur 50cm betragen sollte, ergibt sich, dass die Lage der Schutzplanken für den Endzustand für beide Richtungsfahrbahnen in der Asphaltverbreiterung liegen würde.
Dies ist technisch möglich, allerdings kein Vertragsbestandteil.
Da die Asphaltverbreiterung in FR Fulda jedoch noch für die 4+0 Verkehrsführung des 2. Bauabschnittes benötigt wird und die FR Hanau zu diesem Zeitpunkt noch unter Verkehr lag, konnten die Schutzplanken im Mittelstreifen nicht im 1. Bauabschnitt hergestellt werden, sondern frühstens am Ende des 2. Bauabschnittes oder in einer 2+2 Verkehrsführung nach dem 2. Bauabschnitt. Die Schutzplanken im Randstreifen, sowie die Schutzplanken auf den Bauwerkskappen (Mittel- sowie auch Außenkappe) konnten im 1. BA hergestellt werden. Bei der Schutzplanke auf der Mittelkappe des Bauwerkes ist jedoch zu beachten, dass die ausgeschriebene Schutzplanke nur für den Endzustand (beide Bauabschnitte sind fertiggestellt) zulässig ist, da auf der Mittelkappe ein Rückhaltesystem H2W4 ausgeschrieben ist. Für den Bauzustand wäre jedoch ein höherwertiges Schutzplankensystem H4bW4 aufgrund der Absturzgefahr nötig. Ein Schutzplankensystem H4bW4 ist für beide Außenkappen It. LV vorgesehen.
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Quelle: OJS 2025/S 006-011703 (2025-01-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-28) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“MKA079: Die erforderliche zusätzliche Leistung beinhaltet die Mikroverfilmung der Bestandsunterlagen auf Verlangen der Autobahn GmbH”
Quelle: OJS 2025/S 020-060237 (2025-01-28)