Die Vergabe besteht aus einem Kreuzungsbauwerk mit 2 in sich mündenden Teilbauwerken Straßenüberführung Wirtschaftsweg und Straßenüberführung BAB A66. Bei der Autobahnbrücke handelt es sich um die Erstellung eines zweifeldrigen semi-integralen Brückenbauwerks aus Verbundfertigteilen. Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3 600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5 m. Vor dem Neubau ist zunächst der Rückbau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Betrieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1 048 m. Stahlbeton ca. 4 237 m; Stahl ca. 575 to. Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt - 35,70 m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und SO beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m; Stahlbeton ca. 236 m; Stahl ca. 170 t.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Brücken
Referenznummer: 21FEI49777
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe besteht aus einem Kreuzungsbauwerk mit 2 in sich mündenden Teilbauwerken Straßenüberführung Wirtschaftsweg und Straßenüberführung BAB A66. Bei der Autobahnbrücke handelt es sich um die Erstellung eines zweifeldrigen semi-integralen Brückenbauwerks aus Verbundfertigteilen. Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3 600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5 m. Vor dem Neubau ist zunächst der Rückbau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Betrieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1 048 m
Die Vergabe besteht aus einem Kreuzungsbauwerk mit 2 in sich mündenden Teilbauwerken Straßenüberführung Wirtschaftsweg und Straßenüberführung BAB A66. Bei der Autobahnbrücke handelt es sich um die Erstellung eines zweifeldrigen semi-integralen Brückenbauwerks aus Verbundfertigteilen. Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3 600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5 m. Vor dem Neubau ist zunächst der Rückbau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Betrieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1 048 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Brücken📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Brücken📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Kinzig-Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-02-10 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-15 📅
Datum des Beginns: 2021-07-23 📅
Datum des Endes: 2024-04-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 031-078277
ABl. S-Ausgabe: 31
Zusätzliche Informationen
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen /Nachweisen folgende weitere Erklärungen / Nachweise erforderlich .
Erklärung, ob und in wieweit mit dem / den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Krebs und Kiefer Ingenieure GmbH,
2. BUNG Ingenieure AG,
3. DB Engineering & Consulting GmbH.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche / verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen /Nachweisen folgende weitere Erklärungen / Nachweise erforderlich .
Erklärung, ob und in wieweit mit dem / den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Krebs und Kiefer Ingenieure GmbH,
2. BUNG Ingenieure AG,
3. DB Engineering & Consulting GmbH.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche / verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3 600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5 m. Vor dem Neubau ist zunächst der Rückbau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Betrieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1 048 m
Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3 600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5 m. Vor dem Neubau ist zunächst der Rückbau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Betrieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1 048 m
Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt 35,70m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und so beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m
Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt 35,70m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und so beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 63571 Hailer (Gelnhausen)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens.
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
— Erklärung über den jährlichen durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre von mindestens (>20<) Mio EUR. Gewertet wird der durchschnittliche Umsatz. Bietergemeinschaften werden gesamthaft bewertet,
— Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. Diese Erklärungen sind von jedem einzelnen Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. Diese Erklärungen sind von jedem einzelnen Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausstattung. Anzahl der eigenen Baugeräte einschl. Bedienpersonal. Bietergemeinschaften werden gesamthaft bewertet,
— Erklärung und Nachweis von mindestens 3 Baumaßnahme(n), die innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre unter Eisenbahnbetrieb mit einem Volumen von > 5 Mio. EUR (Leistungsteil des Bewerbers / Bieters) ausgeführt wurde. Das bzw. die Referenzprojekt/e müssen als wesentliche Leistungsbereiche Spezialtiefbau (Pfähle), Konstruktiver Ingenieurbau (Stahlbetonrücken) und Oberbau beinhalten. Die verschiedenen Leistungsbereiche dürfen einzeln nachgewiesen werden [Einzelprojektvolumen > 2,5 Mio. EUR (Leistungsanteil des Bewerbers/Bieters), jeweils unter Eisenbahnbetrieb.]. Es ist aufzuführen: Baumaßnahme, Auftragssumme, soweit zutreffend ARGE Beteiligungen, Bauzeit, Bauherr und Kurzbeschreibung der ausgeführten Arbeiten.
— Erklärung und Nachweis von mindestens 3 Baumaßnahme(n), die innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre unter Eisenbahnbetrieb mit einem Volumen von > 5 Mio. EUR (Leistungsteil des Bewerbers / Bieters) ausgeführt wurde. Das bzw. die Referenzprojekt/e müssen als wesentliche Leistungsbereiche Spezialtiefbau (Pfähle), Konstruktiver Ingenieurbau (Stahlbetonrücken) und Oberbau beinhalten. Die verschiedenen Leistungsbereiche dürfen einzeln nachgewiesen werden [Einzelprojektvolumen > 2,5 Mio. EUR (Leistungsanteil des Bewerbers/Bieters), jeweils unter Eisenbahnbetrieb.]. Es ist aufzuführen: Baumaßnahme, Auftragssumme, soweit zutreffend ARGE Beteiligungen, Bauzeit, Bauherr und Kurzbeschreibung der ausgeführten Arbeiten.
— Erklärung, über die vorgesehene Struktur der Baustellenorganisation inkl. der Benennung des für die Leitung und Aufsicht der Gesamtmaßnahme und der einzelnen Fachgewerke vorgesehenen technischen Personals mit Angabe der beruflichen Qualifikation und Erfahrung inkl. Lebenslauf und Sprachkenntnis. Mindestanforderung:
— Erklärung, über die vorgesehene Struktur der Baustellenorganisation inkl. der Benennung des für die Leitung und Aufsicht der Gesamtmaßnahme und der einzelnen Fachgewerke vorgesehenen technischen Personals mit Angabe der beruflichen Qualifikation und Erfahrung inkl. Lebenslauf und Sprachkenntnis. Mindestanforderung:
Bauleitung und Bauoberleitung beherrschen Deutsch in Wort und Schrift. Der Bauoberleiter muss mindestens 5 Jahre Berufserfahrung bei der Ausführung von Bahnprojekten haben. Bietergemeinschaften werden gesamthaft bewertet. Diese Erklärungen sind von jedem einzelnen Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Bauleitung und Bauoberleitung beherrschen Deutsch in Wort und Schrift. Der Bauoberleiter muss mindestens 5 Jahre Berufserfahrung bei der Ausführung von Bahnprojekten haben. Bietergemeinschaften werden gesamthaft bewertet. Diese Erklärungen sind von jedem einzelnen Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft
In Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
In Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Oberbau konventionell–Schotter:
— Gleise;Strecken II; Mischverkehr 121 — 160 km / h.
Konstruktiver Ingenieurbau:
— Stahlbetonbrücken,
— Massive Stützbauwerke,
— Konstruktiver Ingenieurbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb.
Spezialtiefbau:
— Gründungen Pfähle,
— Stützbauwerke,
— Verankerungen,
— Spezialtiefbau — Bauen unter Eisenbahnbetrieb.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-03-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-02-07 📅
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen /Nachweisen folgende weitere Erklärungen / Nachweise erforderlich .
Erklärung, ob und in wieweit mit dem / den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Erklärung, ob und in wieweit mit dem / den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Krebs und Kiefer Ingenieure GmbH,
2. BUNG Ingenieure AG,
3. DB Engineering & Consulting GmbH.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche / verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche / verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2021/S 031-078277 (2021-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe besteht aus einem Kreuzungsbauwerk mit zwei in sich mündenden Teilbauwerken Straßenüberführung Wirtschaftsweg und Straßenüberführung BAB A66. Bei der Autobahnbrücke handelt es sich um die Erstellung eines zweifeldrigen semi-integralen Brückenbauwerks aus Verbundfertigteilen. Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5 m. Vor dem Neu-bau ist zunächst der Rückbau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Betrieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1 048 m². Stahlbeton ca. 4 237 m³; Stahl ca. 575 to. Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt ≥ 35,70 m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1.. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und SO beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist > 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m²; Stahlbeton ca. 236 m³; Stahl ca. 170 t.
Die Vergabe besteht aus einem Kreuzungsbauwerk mit zwei in sich mündenden Teilbauwerken Straßenüberführung Wirtschaftsweg und Straßenüberführung BAB A66. Bei der Autobahnbrücke handelt es sich um die Erstellung eines zweifeldrigen semi-integralen Brückenbauwerks aus Verbundfertigteilen. Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5 m. Vor dem Neu-bau ist zunächst der Rückbau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Betrieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1 048 m². Stahlbeton ca. 4 237 m³; Stahl ca. 575 to. Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt ≥ 35,70 m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1.. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und SO beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist > 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m²; Stahlbeton ca. 236 m³; Stahl ca. 170 t.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt am Main
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Krebs und Kiefer Ingenieure GmbH,
2. BUNG Ingenieure AG,
3. DB Engineering & Consulting GmbH.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Krebs und Kiefer Ingenieure GmbH,
2. BUNG Ingenieure AG,
3. DB Engineering & Consulting GmbH.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5 m. Vor dem Neubau ist zunächst der Rück-bau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Be-trieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1 048 m². Stahlbeton ca. 4 237 m³; Stahl ca. 575 to.
Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5 m. Vor dem Neubau ist zunächst der Rück-bau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Be-trieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1 048 m². Stahlbeton ca. 4 237 m³; Stahl ca. 575 to.
Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt ≥ 35,70 m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1.. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und SO beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist > 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m²; Stahlbeton ca. 236 m³; Stahl ca. 170 t.
Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt ≥ 35,70 m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1.. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und SO beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist > 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m²; Stahlbeton ca. 236 m³; Stahl ca. 170 t.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-17 📅
Name: BIETERGEMEINSCHAFT Adam Hörnig Baugesellschaft mbH & Co. KG Stutz GmbH
Postanschrift: Magnolienweg 5
Postort: Aschaffenburg
Postleitzahl: 63741
Land: Deutschland 🇩🇪 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2021/S 146-389400 (2021-07-27)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-03-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-22 📅
Datum des Beginns: 2021-09-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 057-148456
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 146-389400
ABl. S-Ausgabe: 57
Zusätzliche Informationen
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Krebs und Kiefer Ingenieure GmbH
2. BUNG Ingenieure AG
3. DB Engineering & Consulting GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Krebs und Kiefer Ingenieure GmbH
2. BUNG Ingenieure AG
3. DB Engineering & Consulting GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5m. Vor dem Neubau ist zunächst der Rück-bau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Be-trieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1048m2. Stahlbeton ca. 4.237m3; Stahl ca. 575to.
Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5m. Vor dem Neubau ist zunächst der Rück-bau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Be-trieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1048m2. Stahlbeton ca. 4.237m3; Stahl ca. 575to.
Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt ≥ 35,70m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1.. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und SO beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist > 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m2; Stahlbeton ca. 236m3; Stahl ca. 170 t.
Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt ≥ 35,70m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1.. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und SO beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist > 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m2; Stahlbeton ca. 236m3; Stahl ca. 170 t.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Tu-Lan Luu
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-04-26) Referenz Daten
Absendedatum: 2023-04-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-28 📅
Datum des Beginns: 2021-08-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 084-255878
Quelle: OJS 2023/S 084-255878 (2023-04-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 20 920 000 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-05-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 20 920 000 EUR 💰
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ABS Hanau-Gelnhausen, Kreuzungsbauwerk Straßenüberführung BAB A66
Referenznummer: 8fdc3206-d02a-4b78-b586-9118f21bb7c4
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe besteht aus einem Kreuzungsbauwerk mit zwei in sich mündenden Teilbauwerken Straßenüberführung Wirtschaftsweg und Straßenüberführung BAB A66. Bei der Autobahnbrücke handelt es sich um die Erstellung eines zweifeldrigen semi-integralen Brückenbauwerks aus Verbundfertigteilen. Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5m. Vor dem Neu-bau ist zunächst der Rückbau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Betrieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1048m2. Stahlbeton ca. 4.237m3; Stahl ca. 575to. Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt ≥ 35,70m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1.. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und SO beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist > 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m2; Stahlbeton ca. 236m3; Stahl ca. 170 t.
Die Vergabe besteht aus einem Kreuzungsbauwerk mit zwei in sich mündenden Teilbauwerken Straßenüberführung Wirtschaftsweg und Straßenüberführung BAB A66. Bei der Autobahnbrücke handelt es sich um die Erstellung eines zweifeldrigen semi-integralen Brückenbauwerks aus Verbundfertigteilen. Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5m. Vor dem Neu-bau ist zunächst der Rückbau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Betrieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1048m2. Stahlbeton ca. 4.237m3; Stahl ca. 575to. Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt ≥ 35,70m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1.. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und SO beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist > 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m2; Stahlbeton ca. 236m3; Stahl ca. 170 t.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Brücken📦 Beschreibung
Interne Kennung: 11db805a-52b0-4c13-885d-252db7f43d06 Dauer
Datum des Beginns: 2021-09-06 📅
Datum des Endes: 2024-04-01 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Main-Kinzig-Kreis
🏙️
Postleitzahl: 63571
Stadt: Hailer (Gelnhausen)
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2021718367
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: 9a9357bc-0f79-4735-bae8-7cd270aebe9e
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 22
Postleitzahl: 73037
Postort: Göppingen
Region: Göppingen
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Isa
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: 0795133-0📞
Kennung des Angebots: 2021718369
Name: Adam Hörnig - Baugesellschaft mbH & Co.KG
Nationale Registrierungsnummer: 92b5fc2c-8e36-4ac0-8904-13484709ecf3
Postanschrift: Magnolienweg 5
Postleitzahl: 63741
Postort: Aschaffenburg
Region: Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Kontaktperson: Kalkulation
Telefon: +49 6021844190📞
Fax: +49 6021844277 📠
Kennung des Angebots: 2021718490
Name: Bickhardt Bau Aktiengesellschaft
Nationale Registrierungsnummer: b43f2790-fc0b-4261-a9a5-c24428431e4d
Postanschrift: Industriestraße 9
Postleitzahl: 36275
Postort: Kirchheim
Region: Hersfeld-Rotenburg
🏙️
Kontaktperson: Ingenieurbau
Telefon: 0662588437📞
Fax: 0662588411 📠
Kennung des Angebots: 2021718506
Name: Max Bögl Stiftung & Co.KG
Nationale Registrierungsnummer: b6797345-7755-4310-8ec9-7675454803cb
Postanschrift: Max-Bögl-Straße 1
Postleitzahl: 92369
Postort: Sengenthal
Region: Neumarkt i. d. OPf.
🏙️
Telefon: +49 918190910311📞
Fax: +49 8994548710311 📠
Kennung des Angebots: 2021719610
Name: Adolf Lupp GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: 1a53f8a0-5ae1-4353-a807-ea89c6819313
Postanschrift: Alois-Thums-Straße 1-3
Postleitzahl: 63667
Postort: Nidda
Region: Wetteraukreis
🏙️
Telefon: +49 6043807159📞
Fax: +49 60438076159 📠
Kennung des Angebots: 2021720967
Name: Sächsische Bau GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 3dea8bd6-fd6d-4cbc-9de3-450cb3474547
Postanschrift: Am Waldschlößchen 1
Postleitzahl: 01099
Postort: Dresden
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Telefon: +49 (0) 35187681-0📞
Kennung des Angebots: 2021725309
Name: Himmel u. Papesch Bauunternehmung - GmbH & Co. KG.
Nationale Registrierungsnummer: 57ec1086-5c19-4ed1-a036-ce7a8673d4d9
Postanschrift: Max - Planck - Straße 4
Postleitzahl: 36179
Postort: Bebra
Telefon: 06622507-170📞
Kennung des Angebots: 2021729254
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: evergabe@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 1806996633📞
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung ✅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
21FEI49777_92301152_MKA071: Inhalt der Änderung ist der Einbau einer Fugenabdeckung nach BMV-RIZ Fug 6
Hauptgrund für die Änderung: other
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Die Fugenabdichtung ist zwischen zwei getrennten Brücken-Überbauten im Gleisbereich bzw. über Bahnanlagen erforderlich.
Quelle: OJS 2023/S 218-688353 (2023-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 21FEI49777
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: CON-0001 - Adam Hörnig - Baugesellschaft mbH & Co.KG
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-17 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-23+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
21FEI49777_92301152_NT26: Entwässerung BAB A66 - Ausbildung Pendelrinne
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Im Rahmen des Hauptauftrages wird die bestehende Straßenüberführung BAB66, bei Bahn-km 42,091 vollständig zurückgebaut und an gleicher Stelle neu errichtet. Das Bauwerk befindet sich am Hochpunkt des Autobahn-Straßendamms. Die Fahrbahn fällt vor und hinter dem Bauwerk ab, sodass die Fahrbahn im Bereich des Bauwerks selbst nahezu kein Längsgefälle hat. Dieser Sachverhalt führt zu problematischen Entwässerungsverhältnissen. Die seitliche Entwässerungsrinne erhält nun zwischen den einzelnen Straßeneinläufen ein stärkeres Längsgefälle (Pendelrinne), um das Wasser schneller Richtung Straßeneinläufe abführen zu können.
Ein Auftragnehmerwechsel ist für die Herstellung und Ausbildung der Pendelrinne aus technischen Gründen nicht möglich, da die Pendelrinne als Objekt ein Bestandteil des Brückenüberbaus ist, welcher durch die beauftragte ARGE vollständig hergestelt wird.
Im Rahmen des Hauptauftrages wird die bestehende Straßenüberführung BAB66, bei Bahn-km 42,091 vollständig zurückgebaut und an gleicher Stelle neu errichtet. Das Bauwerk befindet sich am Hochpunkt des Autobahn-Straßendamms. Die Fahrbahn fällt vor und hinter dem Bauwerk ab, sodass die Fahrbahn im Bereich des Bauwerks selbst nahezu kein Längsgefälle hat. Dieser Sachverhalt führt zu problematischen Entwässerungsverhältnissen. Die seitliche Entwässerungsrinne erhält nun zwischen den einzelnen Straßeneinläufen ein stärkeres Längsgefälle (Pendelrinne), um das Wasser schneller Richtung Straßeneinläufe abführen zu können.
Ein Auftragnehmerwechsel ist für die Herstellung und Ausbildung der Pendelrinne aus technischen Gründen nicht möglich, da die Pendelrinne als Objekt ein Bestandteil des Brückenüberbaus ist, welcher durch die beauftragte ARGE vollständig hergestelt wird.
Quelle: OJS 2024/S 040-117928 (2024-02-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-25) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entfällt
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-25+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Der Einbau der Isolierstöße in den Schutzleitplanken ist als Teil des Erdungskonzeptes des Bauwerks im Bahnbereich erforderlich.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
21FEI49777_92301152_MKA079: Inhalt der zusätzlichen Leistung ist der Einbau von Isolierstößen in den Schutzleitplanken.
Quelle: OJS 2024/S 062-184592 (2024-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-22) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-22+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Ein Auftragnehmerwechsel ist aus technischen Gründen nicht möglich, da der Auftragenehmer und dessen
Verkehrssicherungsunternehmen bereits mit der Verkehrssicherung der bauzeitigen Verkehrsführung beauftragt ist und
dazugehörige Baustelleneinrichtung selbst betraut. Darüberhinaus wurden die SIcherungsmaßnahmen durch den AN bei der
zuständigen Verkehrsbehörde / Autobahnmeisterei beantragt und durch diese angeordnet. Ein Auftragnehmerwechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten infolge des Auftragnehmerwechsels selbst sowie des daraus resultierenden Verzugs verbunden. Aus Sicherheitsgründen (verblasste Gelbmarkierung) kann ein Verzug infolge Neuvergabe und erneuter Beantragung der Verkehrsrechtlichen Anordnung nicht vertreten werden.
Ein Auftragnehmerwechsel ist aus technischen Gründen nicht möglich, da der Auftragenehmer und dessen
Verkehrssicherungsunternehmen bereits mit der Verkehrssicherung der bauzeitigen Verkehrsführung beauftragt ist und
dazugehörige Baustelleneinrichtung selbst betraut. Darüberhinaus wurden die SIcherungsmaßnahmen durch den AN bei der
zuständigen Verkehrsbehörde / Autobahnmeisterei beantragt und durch diese angeordnet. Ein Auftragnehmerwechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten infolge des Auftragnehmerwechsels selbst sowie des daraus resultierenden Verzugs verbunden. Aus Sicherheitsgründen (verblasste Gelbmarkierung) kann ein Verzug infolge Neuvergabe und erneuter Beantragung der Verkehrsrechtlichen Anordnung nicht vertreten werden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
21FEI49777_92301152_MKA080: Die zusätzliche Leistung beinhaltet die Neumarkierung der verblassten Gelbmarkierung auf der Autobahn A66 im Baustellenbereich.
Quelle: OJS 2024/S 080-240994 (2024-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-16) Verfahren Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-16+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Straßenüberführung befindet sich im Kurvenbereich der A66. Die beiden Richtungsfahrbahnen liegen im Gefälle (5%). Mit dem Ersatzneubau des Brückenbauwerks wurde die nutzbare Fahrbahnbreite auf dem Bauwerk von 11,0m auf 12,0m verbreitert (Anpassung an Regelwerk). Die Fahrbahnverbreiterung erfolgte auch innerhalb des Mittelstreifens. Hieraus ergibt sich ein geringerer Abstand zwischen den Richtungsfahrbahnen, um den Höhenunterschied abzubauen. Aufgrund des sehr steilen Gefälles, wurde beschlossen, unmittelbar vor und hinter dem Bauwerk mit Winkelsteinen zuarbeiten bzw. im weiteren verlauf den Höhenunterschied mit Beton zu befestigen. Ein Auftragnehmer Wechsel ist aus technischen Gründen nicht möglich, da der Auftragnehmer bereits mit dem Erd- und Straßenbau beauftragt ist und die Anpassung des Mittelstreifens nicht durch Dritte ausgeführt werden kann, da es sich hier um eine Anpassung im Rahmen des beauftragten Gewerks handelt.
Die Straßenüberführung befindet sich im Kurvenbereich der A66. Die beiden Richtungsfahrbahnen liegen im Gefälle (5%). Mit dem Ersatzneubau des Brückenbauwerks wurde die nutzbare Fahrbahnbreite auf dem Bauwerk von 11,0m auf 12,0m verbreitert (Anpassung an Regelwerk). Die Fahrbahnverbreiterung erfolgte auch innerhalb des Mittelstreifens. Hieraus ergibt sich ein geringerer Abstand zwischen den Richtungsfahrbahnen, um den Höhenunterschied abzubauen. Aufgrund des sehr steilen Gefälles, wurde beschlossen, unmittelbar vor und hinter dem Bauwerk mit Winkelsteinen zuarbeiten bzw. im weiteren verlauf den Höhenunterschied mit Beton zu befestigen. Ein Auftragnehmer Wechsel ist aus technischen Gründen nicht möglich, da der Auftragnehmer bereits mit dem Erd- und Straßenbau beauftragt ist und die Anpassung des Mittelstreifens nicht durch Dritte ausgeführt werden kann, da es sich hier um eine Anpassung im Rahmen des beauftragten Gewerks handelt.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Die zusätzliche Leistung beinhaltet die Ausführung des Mittelstreifens vor und hinter dem Bauwerk in Beton, bzw. Höhenüberbrückung mit Winkelsteinen und Pflaster in Beton.
Quelle: OJS 2024/S 203-629852 (2024-10-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Das vorgesehene Schutzplankensystem auf der Außenkappe des Bauwerks hat die Anforderungen H4b W4 in Bezug auf Aufhalte stufe und Wirkungsbereich. Das entsprechende Schutzsystem auf dem Bauwerk muss mittels Übergang auf ein gerammtes Schutzsystem derselben Anforderungen übergehen. Weiterhin können Übergänge zwischen zwei unter schiedlichen Schutzplankensystemen nur mittels entsprechendem Übergang erfolgen. Für den Einsatz an Straßen und Autobahnen müssen alle verwendeten Systeme und Übergänge eine entsprechende Bast-Prüfung besitzen sowie mit der systembedingten Mindestlänge verbaut werden.
Die im Bestand vorhandene Schutzplanke hat eine Aufhalte stufe H1. Bast-geprüfte Übergänge sind jeweils nur auf die nächst höhere bzw. nächst geringere Aufhalte stufe vorhanden. Dementsprechend müssen zwischen Bestandsschutzplankensystem (Aufhalte stufe H4b) und Bauwerksschutzplankensystem (Aufhalte stufe H1) mehrere Übergänge sowie mehrere Schutzplankensysteme zum Einsatz kommen.
Das vorgesehene Schutzplankensystem auf der Außenkappe des Bauwerks hat die Anforderungen H4b W4 in Bezug auf Aufhalte stufe und Wirkungsbereich. Das entsprechende Schutzsystem auf dem Bauwerk muss mittels Übergang auf ein gerammtes Schutzsystem derselben Anforderungen übergehen. Weiterhin können Übergänge zwischen zwei unter schiedlichen Schutzplankensystemen nur mittels entsprechendem Übergang erfolgen. Für den Einsatz an Straßen und Autobahnen müssen alle verwendeten Systeme und Übergänge eine entsprechende Bast-Prüfung besitzen sowie mit der systembedingten Mindestlänge verbaut werden.
Die im Bestand vorhandene Schutzplanke hat eine Aufhalte stufe H1. Bast-geprüfte Übergänge sind jeweils nur auf die nächst höhere bzw. nächst geringere Aufhalte stufe vorhanden. Dementsprechend müssen zwischen Bestandsschutzplankensystem (Aufhalte stufe H4b) und Bauwerksschutzplankensystem (Aufhalte stufe H1) mehrere Übergänge sowie mehrere Schutzplankensysteme zum Einsatz kommen.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Inhalt der Änderung ist eine geänderte Ausführung des Schutzplankensystems auf der Außenseite des Brückenbauwerks in Fahrtrichtung Hanau. Grundlegend ist der Anschluss bzw. der Übergang von dem neuen geforderten System auf das bestehende System der anschließenden Streckenbereiche. Es handelt sich um eine Änderung der ausgeschriebenen Leistung.
Inhalt der Änderung ist eine geänderte Ausführung des Schutzplankensystems auf der Außenseite des Brückenbauwerks in Fahrtrichtung Hanau. Grundlegend ist der Anschluss bzw. der Übergang von dem neuen geforderten System auf das bestehende System der anschließenden Streckenbereiche. Es handelt sich um eine Änderung der ausgeschriebenen Leistung.
Quelle: OJS 2024/S 203-630116 (2024-10-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-07) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-07+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
77 - Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert, da die ARGE grundsätzlich mit der Verkehrssicherung und den Markierungsarbeiten beauftragt ist. Die Änderung besteht im Strichtyp bzw der Markierung..
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
77 - Die ARGE SÜ A66 ist im Rahmen des Gesamtauftrags mit der Verkehrssicherung den den Markierungsarbeiten beauftragt (vgl. Pos 20.06.1210. 20.06.1220.). In der Fahrbahnmarkierung nicht berücksichtigt ist der Anteil der Weißmarkierung, welcher nach Ende der Bauzeit nachzuziehen ist.
77 - Die ARGE SÜ A66 ist im Rahmen des Gesamtauftrags mit der Verkehrssicherung den den Markierungsarbeiten beauftragt (vgl. Pos 20.06.1210. 20.06.1220.). In der Fahrbahnmarkierung nicht berücksichtigt ist der Anteil der Weißmarkierung, welcher nach Ende der Bauzeit nachzuziehen ist.
Quelle: OJS 2025/S 005-007973 (2025-01-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-07) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Das vorgesehene Schutzplankensystem auf der Außenkappe des Bauwerks hat die Anforderungen H4b W4 in Bezug auf Aufhaltestufe und Wirkungsbereich. Das entsprechende Schutzsystem auf dem Bauwerk muss mittels Übergang auf ein gerammtes Schutzsystem derselben Anforderungen übergehen. Weiterhin können Übergänge zwischen zwei unterschiedlichen Schutzplankensystemen nur mittels entsprechendem Übergang erfolgen. Für den Einsatz an Straßen und Autobahnen müssen alle verwendeten Systeme und Übergänge eine entsprechende Bast-Prüfung besitzen sowie mit der systembedingten Mindestlänge verbaut werden. Die im Bestand vorhandene Schutzplanke hat eine Aufhaltestufe H1. Bastgeprüfte Übergänge sind jeweils nur auf die nächst höhere bzw. nächst geringere Aufhaltestufe vorhanden. Dementsprechend müssen zwischen Bestandsschutzplankensystem (Aufhaltestufe H4b) und Bauwerksschutzplankensystem (Aufhaltestufe H1) mehrere Übergänge sowie mehrere Schutzplankensysteme zum Einsatz kommen.
Das vorgesehene Schutzplankensystem auf der Außenkappe des Bauwerks hat die Anforderungen H4b W4 in Bezug auf Aufhaltestufe und Wirkungsbereich. Das entsprechende Schutzsystem auf dem Bauwerk muss mittels Übergang auf ein gerammtes Schutzsystem derselben Anforderungen übergehen. Weiterhin können Übergänge zwischen zwei unterschiedlichen Schutzplankensystemen nur mittels entsprechendem Übergang erfolgen. Für den Einsatz an Straßen und Autobahnen müssen alle verwendeten Systeme und Übergänge eine entsprechende Bast-Prüfung besitzen sowie mit der systembedingten Mindestlänge verbaut werden. Die im Bestand vorhandene Schutzplanke hat eine Aufhaltestufe H1. Bastgeprüfte Übergänge sind jeweils nur auf die nächst höhere bzw. nächst geringere Aufhaltestufe vorhanden. Dementsprechend müssen zwischen Bestandsschutzplankensystem (Aufhaltestufe H4b) und Bauwerksschutzplankensystem (Aufhaltestufe H1) mehrere Übergänge sowie mehrere Schutzplankensysteme zum Einsatz kommen.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
VA083_MKA076: Bei der Ausführungsplanung der Schutzplankenmontage im Mittelstreifen sind wurden Abhängigkeiten bekannt, die die Schutzplankenmontage am Ende des 1. Bauabschnittes betreffen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheit sowie weiterer Abhängigkeiten, sollen bzw. können nur dort doppelte Schutzplanken verbaut werden, wo diese bereits im Bestand vorhanden waren. In allen anderen Bereichen sollen einseitige Distanzschutzplanken verbaut werden, (siehe hierzu auch Festlegungen in der 10. Baubesprechung vom 28.10.2021). Folglich kommen für die überwiegenden Bereiche nur einseitige Schutzplankensysteme in Frage. Diese müssen aufgrund des geforderten Wirkungsbereichs W4 mindestens 1,30m auseinander stehen, da sich die Wirkungsbereiche beider Fahrtrichtungen nicht überschneiden dürfen. Außerdem sollte die Schutzplanke für
den Endzustand einen Abstand von Vorderkante Schutzeinrichtung bis zur Weißmarkierung von 0,50m betragen. Der aktuell noch vorhandene Mittelstreifen zwischen den Asphaltkanten der Verbreiterung beträgt noch ca. 1,00m.
Aufgrund der vorhandenen Restbreite des Mittelstreifen, sowie der Bedingungen, dass sich die Wirkungsbereiche nicht überschneiden dürfen und der Abstand von der Fahrbahnrandmarkierung im Endzustand nur 50cm betragen sollte, ergibt sich, dass die Lage der Schutzplanken für den Endzustand für beide Richtungsfahrbahnen in der Asphaltverbreiterung liegen würde.
Dies ist technisch möglich, allerdings kein Vertragsbestandteil.
Da die Asphaltverbreiterung in FR Fulda jedoch noch für die 4+0 Verkehrsführung des 2. Bauabschnittes benötigt wird und die FR Hanau zu diesem Zeitpunkt noch unter Verkehr lag, konnten die Schutzplanken im Mittelstreifen nicht im 1. Bauabschnitt hergestellt werden, sondern frühstens am Ende des 2. Bauabschnittes oder in einer 2+2 Verkehrsführung nach dem 2. Bauabschnitt. Die Schutzplanken im Randstreifen, sowie die Schutzplanken auf den Bauwerkskappen (Mittel- sowie auch Außenkappe) konnten im 1. BA hergestellt werden. Bei der Schutzplanke auf der Mittelkappe des Bauwerkes ist jedoch zu beachten, dass die ausgeschriebene Schutzplanke nur für den Endzustand (beide Bauabschnitte sind fertiggestellt) zulässig ist, da auf der Mittelkappe ein Rückhaltesystem H2W4 ausgeschrieben ist. Für den Bauzustand wäre jedoch ein höherwertiges Schutzplankensystem H4bW4 aufgrund der Absturzgefahr nötig. Ein Schutzplankensystem H4bW4 ist für beide Außenkappen It. LV vorgesehen.
VA083_MKA076: Bei der Ausführungsplanung der Schutzplankenmontage im Mittelstreifen sind wurden Abhängigkeiten bekannt, die die Schutzplankenmontage am Ende des 1. Bauabschnittes betreffen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheit sowie weiterer Abhängigkeiten, sollen bzw. können nur dort doppelte Schutzplanken verbaut werden, wo diese bereits im Bestand vorhanden waren. In allen anderen Bereichen sollen einseitige Distanzschutzplanken verbaut werden, (siehe hierzu auch Festlegungen in der 10. Baubesprechung vom 28.10.2021). Folglich kommen für die überwiegenden Bereiche nur einseitige Schutzplankensysteme in Frage. Diese müssen aufgrund des geforderten Wirkungsbereichs W4 mindestens 1,30m auseinander stehen, da sich die Wirkungsbereiche beider Fahrtrichtungen nicht überschneiden dürfen. Außerdem sollte die Schutzplanke für
den Endzustand einen Abstand von Vorderkante Schutzeinrichtung bis zur Weißmarkierung von 0,50m betragen. Der aktuell noch vorhandene Mittelstreifen zwischen den Asphaltkanten der Verbreiterung beträgt noch ca. 1,00m.
Aufgrund der vorhandenen Restbreite des Mittelstreifen, sowie der Bedingungen, dass sich die Wirkungsbereiche nicht überschneiden dürfen und der Abstand von der Fahrbahnrandmarkierung im Endzustand nur 50cm betragen sollte, ergibt sich, dass die Lage der Schutzplanken für den Endzustand für beide Richtungsfahrbahnen in der Asphaltverbreiterung liegen würde.
Dies ist technisch möglich, allerdings kein Vertragsbestandteil.
Da die Asphaltverbreiterung in FR Fulda jedoch noch für die 4+0 Verkehrsführung des 2. Bauabschnittes benötigt wird und die FR Hanau zu diesem Zeitpunkt noch unter Verkehr lag, konnten die Schutzplanken im Mittelstreifen nicht im 1. Bauabschnitt hergestellt werden, sondern frühstens am Ende des 2. Bauabschnittes oder in einer 2+2 Verkehrsführung nach dem 2. Bauabschnitt. Die Schutzplanken im Randstreifen, sowie die Schutzplanken auf den Bauwerkskappen (Mittel- sowie auch Außenkappe) konnten im 1. BA hergestellt werden. Bei der Schutzplanke auf der Mittelkappe des Bauwerkes ist jedoch zu beachten, dass die ausgeschriebene Schutzplanke nur für den Endzustand (beide Bauabschnitte sind fertiggestellt) zulässig ist, da auf der Mittelkappe ein Rückhaltesystem H2W4 ausgeschrieben ist. Für den Bauzustand wäre jedoch ein höherwertiges Schutzplankensystem H4bW4 aufgrund der Absturzgefahr nötig. Ein Schutzplankensystem H4bW4 ist für beide Außenkappen It. LV vorgesehen.
Quelle: OJS 2025/S 006-011703 (2025-01-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-28) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-28+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Ausgabe der Bestandsunterlagen als Mikroverfilmung wird seitens des Straßenbaulastträgers, der Autobahn GmbH gefordert.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
MKA079: Die erforderliche zusätzliche Leistung beinhaltet die Mikroverfilmung der Bestandsunterlagen auf Verlangen der Autobahn GmbH