Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss eines Handelspartnervertrages zur Abwicklung von Microsoft-Konzernverträgen”
Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Handelspartnervertrages zur Abwicklung von Microsoft-Konzernverträgen, Vergabe-Nr. 153/21/12.”
1️⃣
Ort der Leistung: Lüneburg, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lüneburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Der EDV-Bereich der Hansestadt Lüneburg betreut ca. 1 500 Arbeitsplätze mit ca. 1 000 windowsbasierten Endgeräten sowie einer Citrix-Terminalserverfarm in...”
Beschreibung der Beschaffung
Der EDV-Bereich der Hansestadt Lüneburg betreut ca. 1 500 Arbeitsplätze mit ca. 1 000 windowsbasierten Endgeräten sowie einer Citrix-Terminalserverfarm in einer Microsoft-Domänen-Umgebung.
Zu Einsatz kommen hierbei für die verschiedenen Anwendungsfälle sowohl physikalische als auch virtuelle Windows Server, welche entweder über eine Standard-Core- oder eine DataCenter-Core-Lizenzierung verfügen.
Neben den Windows-Serverprodukten werden verschiedene Exchange- und SQL-Server sowie Sharepointserver betrieben.
Für das OS-Deployment sowie eine zentrale Softwareverteilung kommt eine SystemCenter-Infrastruktur zum Einsatz.
Neben den genannten Serverkomponenten kommen das Office Paket sowie Project und Visio zum Einsatz.
Neben der klassischen Client-Server-Architektur für Vor-Ort-Arbeitsplätze wird eine Citrix-Terminalserverfarm für Mobile- bzw. Telearbeitsplätze betrieben.
Die gesamte IT-Landwirtschaft wird aktuell OnPremise gehostet.
Eine aktuelle Verlegung aller oder auch nur Teilkomponenten in die Cloud ist weder in Vorbereitung noch geplant.
Die gesamte Microsoft-Lizenzierung erfolgt aktuell über 2 Konzernverträgen, welche auf den Konditionenverträgen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) beruhen.
Bei den Konzernverträgen handelt es sich zum einen um einen Vertrag entsprechend dem Programm „Microsoft Enterprise Agreement“ und zum anderen um einen Vertrags entsprechend dem Programm „Microsoft Server und Cloud Enrollment“.
Zielsetzung ist es für die Abwicklung und Betreuung dieser Verträge einen entsprechenden Handelspartner (Auftragnehmer) für die nächsten 5 Jahre zu gewinnen, der den EDV-Bereich (Auftraggeber) der Hansestadt bei der Beschaffung von Microsoft Software-Lizenzen / Software-Assurance berät und unterstützt, sowie anschließend die erworbenen Produkte zur Verfügung stellt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-09-01 📅
Datum des Endes: 2026-08-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr, wenn nicht 6 Monate vorher eine Kündigung ausgesprochen wird.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Vergabeunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-20
09:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-07-20
09:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Hansestadt Lüneburg – Stabstelle Bauverwaltungsmanagement Neue Sülze 35, 21335 Lüneburg, Zimmer 28”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr u. Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131 / 151334-36📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131/152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 120-316913 (2021-06-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Handelspartnervertrages zur Abwicklung von Microsoft-Konzernverträgen, Vergabe-Nr. 153/21/12”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 949472.40 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der EDV-Bereich der Hansestadt Lüneburg betreut ca. 1.500 Arbeitsplätze mit ca. 1.000 windowsbasierten Endgeräten sowie einer Citrix-Terminalserverfarm in...”
Beschreibung der Beschaffung
Der EDV-Bereich der Hansestadt Lüneburg betreut ca. 1.500 Arbeitsplätze mit ca. 1.000 windowsbasierten Endgeräten sowie einer Citrix-Terminalserverfarm in einer Microsoft-Domänen-Umgebung.
Zu Einsatz kommen hierbei für die verschiedenen Anwendungsfälle sowohl physikalische als auch virtuelle Windows Server, welche entweder über eine Standard-Core- oder eine DataCenter-Core-Lizenzierung verfügen.
Neben den Windows-Serverprodukten werden verschiedene Exchange- und SQL-Server sowie Sharepointserver betrieben.
Für das OS-Deployment sowie eine zentrale Softwareverteilung kommt eine SystemCenter-Infrastruktur zum Einsatz.
Neben den genannten Serverkomponenten kommen das Office Paket sowie Project und Visio zum Einsatz.
Neben der klassischen Client-Server-Architektur für Vor-Ort-Arbeitsplätze wird eine Citrix-Terminalserverfarm für Mobile- bzw. Telearbeitsplätze betrieben.
Die gesamte IT-Landwirtschaft wird aktuell OnPremise gehostet.
Eine aktuelle Verlegung aller oder auch nur Teilkomponenten in die Cloud ist weder in Vorbereitung noch geplant.
Die gesamte Microsoft-Lizenzierung erfolgt aktuell über zwei Konzernverträgen, welche auf den Konditionenverträgen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) beruhen.
Bei den Konzernverträgen handelt es sich zum einen um einen Vertrag entsprechend dem Programm „Microsoft Enterprise Agreement“ und zum anderen um einen Vertrags entsprechend dem Programm „Microsoft Server und Cloud Enrollment“.
Zielsetzung ist es für die Abwicklung und Betreuung dieser Verträge einen entsprechenden Handelspartner (Auftragnehmer) für die nächsten 5 Jahre zu gewinnen, der den EDV-Bereich (Auftraggeber) der Hansestadt bei der Beschaffung von Microsoft Software-Lizenzen / Software-Assurance berät und unterstützt, sowie anschließend die erworbenen Produkte zur Verfügung stellt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 120-316913
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Abschluss eines Handelspartnervertrages zur Abwicklung von Microsoft-Konzernverträgen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Software One Deutschland GmbH
Postanschrift: Augutst-Bel-Straße 41
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04275
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3412568000📞
E-Mail: info.de@softwareone.com📧
Fax: +49 3412568999 📠
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.softwareone.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 949472.40 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 4131/151334-36📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 237-625097 (2021-12-02)