Beschreibung der Beschaffung
Krankenhäuser dürfen ab dem 30.6.2021 nur noch von der gematik bestätigte Informationstechnische Systeme im Krankenhaus (IsiK) einsetzen (siehe § 373 SGB V). Die gematik führt in diesem Kontext nicht nur die reine Bestätigung der IsiK durch, sondern legt auch die Inhalte der Bestätigung fest.
Im Rahmen des vorliegenden Auftrags sollen die Festlegungen des Bestätigungsverfahrens IsiK im klinischen Arbeitsalltag tatsächlich verwendet werden. Es werden praktische Positiv-Beispiele für die Einführung von Interoperabilitätsvorgaben gemäß §373 SGB V mit HL7 FHIR und damit von standardisierten, zukunftsfähigen Schnittstellen im stationären Bereich gesucht.
Die veröffentlichten IsiK-Festlegungen („Datenobjekte“) (
https://simplifier.net/isik) sollen in einem vom Auftragnehmer zu wählenden, praktischen Anwendungsfall exemplarisch („Showcase“) angewendet werden. Es steht dem Auftragnehmer dabei frei auszuwählen, welche Datenobjekte des IsiK-Implementierungsleitfadens umgesetzt werden. Eine Vorgabe der umzusetzenden Anwendungsfälle erfolgt nicht. Es geht darum darzustellen, welche Anwendungsfälle sich aus Sicht der Krankenhäuser am besten eignen.
Für die vorstehend genannten Leistungen beabsichtigt die gematik – bis zum In-Kraft-Treten etwaiger Exklusivverträge nach einer öffentlichen Ausschreibung – Verträge mit einer mengenmäßig begrenzten Zahl an interessierten Auftragnehmern (Krankenhäusern) abzuschließen.
Es gelten insofern folgende Limitierungen der Beitrittsmöglichkeit:
1. Die Zahl der Vertragspartner ist auf 4 begrenzt.
2. Die Einreichung von Beitrittsanträgen ist nur bis zum 2.4.2021, 16 Uhr möglich.
Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem geeigneten Unternehmen während des vorstehend genannten Beitrittszeitraums der Beitritt zum Vertrag ermöglicht, bis die Zahl von 4 offenen Beitrittsplätzen erschöpft ist. Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen unter dem unter I.3. genannten Link zum Download zur Verfügung.
HINWEIS: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für offene Verfahren. Es handelt sich jedoch nicht um ein solches offenes Verfahren – der Bekanntmachungsvordruck musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt. Die gematik geht vielmehr davon aus, dass dieses Zulassungsverfahren aufgrund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit zum Vertrag nicht in den Anwendungsbereich des „Kartellvergaberechts“ fällt.
Der Vertrag im Rahmen des Zulassungsverfahrens tritt erstmals zum 16.3.2021 in Kraft. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten eines etwaigen Exklusivvertrages über die hier gegenständlichen Leistungen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regelungen des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu dem erstmalig zum 16.3.2021 in Kraft tretenden Vertrag sind
1. Der Auftragnehmer ist ein Krankenhaus, das in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren KIS Hersteller(n) und/oder KOM-Server Hersteller ein Subsystem an die Krankenhausinfrastruktur anbindet, gemäß den IsiK-Festlegungen.
2. Präsentation des Anwendungsfalls.
Sowie
1. Antrag auf Zulassung bzw. zum Beitritt zum Vertrag „Showcase IsiK“ (Vordruck).
2. Eigenerklärung des Beitrittskandidaten zur Zuverlässigkeit (Vordruck).
3. Eigenerklärung, dass der Beitrittskandidat seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (Vordruck).
4. Vertrag „Showcase IsiK“, ausgefüllt und gezeichnet durch den Auftragnehmer.