Das vorliegende Open-House-Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht und wurde bereits mit ABl. EU 2020/S 194-468 476 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (sog. Erstbekanntmachung). Die Auftraggeberin hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren erweitert und gibt dies, entsprechend ihrer Ankündigung unter Abschnitt II.2.4) der Erstbekanntmachung und Abschnitt A.I.4 der Teilnahmebedingungen hiermit bekannt.
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.11.2020 und beträgt maximal 24 Monate.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
OHV 2020-2”
Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Kurze Beschreibung:
“Das vorliegende Open-House-Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht und wurde bereits mit ABl. EU 2020/S 194-468 476 im Supplement zum Amtsblatt der...”
Kurze Beschreibung
Das vorliegende Open-House-Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht und wurde bereits mit ABl. EU 2020/S 194-468 476 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (sog. Erstbekanntmachung). Die Auftraggeberin hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren erweitert und gibt dies, entsprechend ihrer Ankündigung unter Abschnitt II.2.4) der Erstbekanntmachung und Abschnitt A.I.4 der Teilnahmebedingungen hiermit bekannt.
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.11.2020 und beträgt maximal 24 Monate.
1️⃣
Ort der Leistung: Baden-Württemberg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste) benannten Wirkstoffen. Die AOK...”
Beschreibung der Beschaffung
Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste) benannten Wirkstoffen. Die AOK hat den Beschaffungsbedarf des bereits durch die Bekanntmachung ABl. EU 2020/S194-468 476 bekannt gemachten Open-House-Verfahrens dahingehend erweitert, dass auch für die Arzneimittel mit den folgenden Wirkstoffen im Rahmen dieses Verfahrens Vereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGBV geschlossen werden sollen:
1. Adalimumab (Lfd.-Nr. 2 der Wirkstoffliste),
2. Etanercept (Lfd.-Nr. 3 der Wirkstoffliste),
3. Infliximab (Lfd.-Nr. 4 der Wirkstoffliste),
4. Pegfilgrastim (Lfd.-Nr. 5 der Wirkstoffliste),
5. Filgrastim (Lfd.-Nr. 6 der Wirkstoffliste),
6, Leuprorelin (Lfd.-Nr. 7 der Wirkstoffliste),
7. Interferon beta-1a (Lfd.-Nr. 8 der Wirkstoffliste),
8. Interferon beta-1b (Lfd.-Nr. 9 der Wirkstoffliste),
9. Octreotid (Depot)* (Lfd.-Nr. 10 der Wirkstoffliste).
*Vom Beschaffungsbedarf umfasst sind insoweit nur Arzneimittel mit retardierten (langwirkenden) Monatsdepot-Formen.
Die Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen wurde entsprechend ergänzt und steht den interessierten Unternehmen nach kostenloser Registrierung – zusammen mit den sonstigen Verfahrensunterlagen – auf der Vergabeplattform (siehe dazu Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung) zur Verfügung. Die AOK behält sich vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des weiteren Verfahrens um weitere Wirkstoffe zu erweitern. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4.).
Verträge zu Arzneimitteln mit den oben genannten Wirkstoffen werden frühestens mit Wirkung zum 1.4.2021 geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 31.10.2022. Für einen frühestmöglichen Vertragsstart am 1.4.2021 müssen interessierte Unternehmen
Spätestens am 18.2.2021 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einreichen. Verträge zu den o. g. genanten Wirkstoffen werden frühestens am 19.2.2021 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den o .g. Wirkstoffen zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.4.2021 ist jeweils zu einem
Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart vollständig einzureichen. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.10.2022. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 19.8.2022 eingehen.
Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgerechnet werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-10-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Gemäß Abschnitt II.2.14) der Erstbekanntmachung u. Abschnitt A.III.9 d. Teilnahmebedingungen ergibt sich für die hier vorliegende Erweiterung d....”
Zusätzliche Informationen
Gemäß Abschnitt II.2.14) der Erstbekanntmachung u. Abschnitt A.III.9 d. Teilnahmebedingungen ergibt sich für die hier vorliegende Erweiterung d. Beschaffungsbedarfs folgende Warte- u. Stillhaltefrist: Vor dem 19.2.2021 werden keine Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den Wirkstoffen der lfd. Nr. 2-10 der Wirkstoffliste geschlossen. Zur Laufzeit dieser Verträge siehe Abschnitt II.2.4) u. II.2.7).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf die angebotsgegenständlichen Arzneimittel, in Betracht.
Weitere Anforderungen:
— Eigenerklärung zum Inverkehrbringen und zur Zuverlässigkeit,
— Ausdruck aus dem Handelsregister (bei Versendung nicht älter als 6 Monate),
— Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank für sämtliche Angebotsgegenständliche Arzneimittel und ggf. geeigneter ergänzender nachweise (siehe Abschnitte A.I.8 und B.3 der Teilnahmebedingungen).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bedingungen ergeben sich aus den Abschnitten II.1.4), II.2.4), II.2.14) und III.1.1) dieser Auftragsbekanntmachung sowie den Auftragsunterlagen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 194-468476
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-08-19
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-08-19
23:59 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsunterlagen werden unmittelbar nach ihrem Eingang innerhalb der Geschäftszeiten der Auftraggeberin geöffnet. Zu den Fristen zur Einreichung der...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Angebotsunterlagen werden unmittelbar nach ihrem Eingang innerhalb der Geschäftszeiten der Auftraggeberin geöffnet. Zu den Fristen zur Einreichung der Angebotsunterlagen und zum Vertragsbeginn siehe Abschnitt II.2.4) und II.2.7) dieser Auftragsbekanntmachung sowie Abschnitt A.III.3 und Anlage 3 der Teilnahmebedingungen.
“Das Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der...”
Das Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Das Angebotsformblatt, die Eigenerklärung zum Inverkehrbringen und zur Zuverlässigkeit sowie der Rabattvertrag inkl. seiner Anhänge sind jeweils mit
Einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu versehen. Vergleiche hierzu ausführlich Abschnitt A.III.4 sowie Anlage 7 zu den Teilnahmebedingungen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie („Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates“) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie
2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen – gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz – nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i. S. von Art. 1 Abs.2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren ist die unter VI.4.1) genannte Stelle zuständig (zur Warte- und Stillhaltefrist siehe die Abschnitte II.2.4) und II.2.14) dieser Bekanntmachung). Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 017-038272 (2021-01-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130 a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
OHV 2020-2”
Kurze Beschreibung:
“Das vorliegende Open-House-Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht und wurde erstmalig am 28.8.2020 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union...”
Kurze Beschreibung
Das vorliegende Open-House-Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht und wurde erstmalig am 28.8.2020 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (ABI. EU 2020/S 167-402780, erneute Bekanntmachung aufgrund technischer Probleme auf der Vergabeplattform: ABI.EU 2020/S 194-468476) veröffentlicht (sog. Erstbekanntmachung). Die Auftraggeberin hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren sodann in einer weiteren Bekanntmachung am 26.1.2021 (sog. Folgebekanntmachung, ABl. 2021/S 017-038272) erweitert.
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130 a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (Stand: 26.1.2021) benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.11.2020 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 31.10.2022. Ein Vertragsschluss ist innerhalb dieses Zeitraums jederzeit zu einem Monatsersten möglich.
Mehr anzeigen
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 214000.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 214000.00
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mit Stand vom 26.1.2021 (sog. Wirkstoffliste) benannten...”
Beschreibung der Beschaffung
Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mit Stand vom 26.1.2021 (sog. Wirkstoffliste) benannten und im folgenden aufgezählten Wirkstoffen:
1. Enoxaparin (Lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste),
2. Adalimumab (Lfd.-Nr. 2 der Wirkstoffliste),
3. Etanercept (Lfd.-Nr. 3 der Wirkstoffliste),
4. Infliximab (Lfd.-Nr. 4 der Wirkstoffliste),
5. Pegfilgrastim (Lfd.-Nr. 5 der Wirkstoffliste),
6. Filgrastim (Lfd.-Nr. 6 der Wirkstoffliste),
7, Leuprorelin (Lfd.-Nr. 7 der Wirkstoffliste),
8. Interferon beta-1 a (Lfd.-Nr. 8 der Wirkstoffliste),
9. Interferon beta-1 b (Lfd.-Nr. 9 der Wirkstoffliste),
10. Octreotid (Depot)* (Lfd.-Nr. 10 der Wirkstoffliste).
Vom Beschaffungsbedarf umfasst sind insoweit nur Arzneimittel mit retardierten (langwirkenden) Monatsdepot-Formen.
Die AOK startete das Open-House-Verfahren mit dem erstbekanntgemachten Wirkstoff der lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste (sog. Startwirkstoff) und erweiterte den Beschaffungsbedarf mit der Folgebekanntmachung um die Wirkstoffe der lfd.-Nr. 2 bis 10 der Wirkstoffliste. Die AOK behält sich weiterhin vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des Verfahrens zu erweitern, d. h. die Wirkstoffliste um weitere Wirkstoffe zu ergänzen. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4).
Verträge zu Arzneimitteln mit dem Startwirkstoff (Lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste) konnten bereits mit Wirkung zum 1.11.2020 geschlossen werden (sog. frühestmöglicher Vertragsstart). Verträge zu Arzneimitteln mit den laufenden Nummern 2 bis 10 der Wirkstoffliste werden frühestens mit Wirkung zum 1.4.2021 geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 31.10.2022 (sog. Vertragsende).
Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den o. g. Wirkstoffen zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.11.2020 und dem 1.4.2021 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständig ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Vor dem 21.9.2020 sind keine Verträge zu dem Arzneimittel mit dem Startwirkstoff (lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste) und vor dem 19.2.2021 keine Verträge zu Arzneimitteln mit den zuletzt bekanntgemachten Wirkstoffen (lfd.-Nr. 2 bis 10 der Wirkstoffliste) geschlossen worden (Warte- und Stillhaltefrist): Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.10.2022. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 19.8.2022 eingehen. Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgerechnet werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Vor dem 21.9.2020 sind keine Verträge zu Arzneimitteln mit dem Startwirkstoffen (lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste) und vor dem 19.2.2021 keine Verträge zu...”
Zusätzliche Informationen
Vor dem 21.9.2020 sind keine Verträge zu Arzneimitteln mit dem Startwirkstoffen (lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste) und vor dem 19.2.2021 keine Verträge zu Arzneimitteln mit den zuletzt bekanntgemachten Wirkstoffen (lfd.-Nr. 2 bis 10 der Wirkstoffliste) geschlossen worden (Warte- und Stillhaltefristen).
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 017-038272
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 6
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130 a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Enoxaparin für den Zeitraum 1.4.2021 — 31.10.2022”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Techdow Pharma Germany GmbH
Postanschrift: Potsdamer Platz 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 214000.00
Höchstes Angebot: 214000.00
2️⃣
Vertragsnummer: 7
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130 a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Leuprorelin für den Zeitraum 1.4.2021 — 31.10.2022” Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ratiopharm GmbH
Postanschrift: Graf-Arco-Str. 3
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89079
Region: Baden-Württemberg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Astellas Pharma GmbH
Postanschrift: Ridlerstraße 57
Postort: München
Postleitzahl: 80339
Region: Bayern🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
4️⃣
Vertragsnummer: 9
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130 a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Octreotid (Depot) für den Zeitraum 1.4.2021 — 31.10.2022” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
5️⃣
Vertragsnummer: 10
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Novartis Pharma GmbH
Postanschrift: Roonstraße 25
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90429
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
6️⃣
Vertragsnummer: 11
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130 a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Adalimumab für den Zeitraum 1.4.2021 — 31.10.2022” Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fresenius Kabi Deutschland GmbH
Postanschrift: Else-Kröner-Straße 1
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Region: Hessen🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
7️⃣
Vertragsnummer: 12
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hexal AG
Postanschrift: Industriestraße 25
Postort: Holzkirchen
Postleitzahl: 83607
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
8️⃣
Vertragsnummer: 13
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Biogen GmbH
Postanschrift: Riedenburger Straße 7
Postleitzahl: 81677
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
9️⃣
Vertragsnummer: 14
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Inopha GmbH
Postanschrift: Genshagener Str. 37a
Postort: Ludwigsfelde
Postleitzahl: 14974
Region: Brandenburg🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
1️⃣0️⃣
Vertragsnummer: 15
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Mylan Healthcare GmbH
Postanschrift: Benzstraße 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
1️⃣1️⃣
Vertragsnummer: 16
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130 a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Pegfilgrastim für den Zeitraum 1.4.2021 — 31.10.2022” Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Medac GmbH
Postanschrift: Theaterstr. 6
Postort: Wedel
Postleitzahl: 22880
Region: Schleswig-Holstein🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
1️⃣2️⃣
Vertragsnummer: 17
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
1️⃣3️⃣
Vertragsnummer: 18
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
1️⃣4️⃣
Vertragsnummer: 19
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130 a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Filgrastim für den Zeitraum 1.4.2021 — 31.10.2022” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
1️⃣5️⃣
Vertragsnummer: 20
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postanschrift: Genshagener Str. 37 a
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
1️⃣6️⃣
Vertragsnummer: 21
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130 a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Infliximab für den Zeitraum 1.4.2021 — 31.10.2022” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
1️⃣7️⃣
Vertragsnummer: 22
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
1️⃣8️⃣
Vertragsnummer: 23
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130 a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Etanercept für den Zeitraum 1.4.2021 — 31.10.2022” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
1️⃣9️⃣
Vertragsnummer: 24
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
2️⃣0️⃣
Vertragsnummer: 25
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130 a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1 a für den Zeitraum 1.4.2021 — 31.10.2022”
Titel
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130 a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1 a für den Zeitraum 1.4.2021 — 31.10.2022
Mehr anzeigen Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
2️⃣1️⃣
Vertragsnummer: 26
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130 a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1 b für den Zeitraum 1.4.2021 — 31.10.2022”
Titel
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130 a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1 b für den Zeitraum 1.4.2021 — 31.10.2022
Mehr anzeigen Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bayer Vital GmbH
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Allee 70
Postort: Leverkusen
Postleitzahl: 51368
Region: Nordrhein-Westfalen🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
“Das Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der...”
Das Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Das Angebotsformblatt, die Eigenerklärung zum Inverkehrbringen und zur Zuverlässigkeit sowie der Rabattvertrag inkl. seiner Anhänge sind jeweils mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu versehen.
Vergleiche hierzu ausführlich Abschnitt A.III.4 sowie Anlage 7 zu den Teilnahmebedingungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0DX25.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie („Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates“) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open-House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen – gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz – nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für die Einlegung von Rechtsbehelfs- / Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren ist die unter VI.4.1) genannte Stelle zuständig (zur Warte- und Stillhaltefrist siehe die Abschnitte II.2.4) und II.2.14) dieser Bekanntmachung). Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 075-191578 (2021-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mit Stand vom 26.1.2021 (sog. Wirkstoffliste) benannten...”
Beschreibung der Beschaffung
Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mit Stand vom 26.1.2021 (sog. Wirkstoffliste) benannten und im folgenden aufgezählten Wirkstoffen:
1. Enoxaparin (Lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste),
2. Adalimumab (Lfd.-Nr. 2 der Wirkstoffliste),
3. Etanercept (Lfd.-Nr. 3 der Wirkstoffliste),
4. Infliximab (Lfd.-Nr. 4 der Wirkstoffliste),
5. Pegfilgrastim (Lfd.-Nr. 5 der Wirkstoffliste),
6. Filgrastim (Lfd.-Nr. 6 der Wirkstoffliste),
7, Leuprorelin (Lfd.-Nr. 7 der Wirkstoffliste),
8. Interferon beta-1a (Lfd.-Nr. 8 der Wirkstoffliste),
9. Interferon beta-1b (Lfd.-Nr. 9 der Wirkstoffliste),
10. Octreotid (Depot)* (Lfd.-Nr. 10 der Wirkstoffliste).
Vom Beschaffungsbedarf umfasst sind insoweit nur Arzneimittel mit retardierten (langwirkenden) Monatsdepot-Formen.
Die AOK startete das Open-House-Verfahren mit dem erstbekanntgemachten Wirkstoff der lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste (sog. Startwirkstoff) und erweiterte den Beschaffungsbedarf mit der Folgebekanntmachung um die Wirkstoffe der lfd.-Nr. 2 bis 10 der Wirkstoffliste. Die AOK behält sich weiterhin vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des Verfahrens zu erweitern, d. h. die Wirkstoffliste um weitere Wirkstoffe zu ergänzen. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4).
Verträge zu Arzneimitteln mit dem Startwirkstoff (Lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste) konnten bereits mit Wirkung zum 1.11.2020 geschlossen werden (sog. frühestmöglicher Vertragsstart). Verträge zu Arzneimitteln mit den laufenden Nummern 2 bis 10 der Wirkstoffliste werden frühestens mit Wirkung zum 1.4.2021 geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 31.10.2022 (sog. Vertragsende).
Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den o. g. Wirkstoffen zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.11.2020 und dem 1.4.2021 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständig ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Vor dem 21.9.2020 sind keine Verträge zu dem Arzneimittel mit dem Startwirkstoff (lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste) und vor dem 19.2.2021 keine Verträge zu Arzneimitteln mit den zuletzt bekanntgemachten Wirkstoffen (lfd.-Nr. 2 bis 10 der Wirkstoffliste) geschlossen worden (Warte- und Stillhaltefrist): Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.10.2022. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 19.8.2022 eingehen. Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgerechnet werden.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 27
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130 a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Leuprorelin für den Zeitraum 1.5.2021-31.10.2022”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-14 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ENDOMEDICA GmbH
Postanschrift: Weinbergweg 23
Postort: Halle / Saale
Postleitzahl: 06120
Region: Sachsen-Anhalt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Vertragsnummer: 28
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Takeda GmbH
Postanschrift: Byk-Gulden-Straße 2
Postort: Konstanz
Postleitzahl: 78467
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Vertragsnummer: 29
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130 a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Pegfilgrastim für den Zeitraum 1.5.2021-31.10.2022” Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Pfizer Pharma PFE GmbH
Postanschrift: Linkstr. 10
Region: Berlin🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Vertragsnummer: 30
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Mylan Healthcare GmbH (A Viatris company), Zweigniederlassung Bad Homburg
Region: Darmstadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Vertragsnummer: 31
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130 a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Adalimumab für den Zeitraum 1.5.2021-31.10.2022” Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AMGEN GmbH
Postanschrift: Riesstr. 24
Postleitzahl: 80992
Region: Oberbayern🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Vertragsnummer: 32
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130 a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1 a für den Zeitraum 1.5.2021-31.10.2022” Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Merck Serono GmbH
Postanschrift: Alsfelder Straße 17
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64289
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Vertragsnummer: 33
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130 a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Etanercept für den Zeitraum 1.5.2021-31.10.2022”
Währungscode: EUR 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie („Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates“) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open-House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen – gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz – nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i. S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für die Einlegung von Rechtsbehelfs- / Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren ist die unter VI.4.1) genannte Stelle zuständig (zur Warte- und Stillhaltefrist siehe die Abschnitte II.2.4) und II.2.14) dieser Bekanntmachung). Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 089-228627 (2021-05-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mit Stand vom 26.1.2021 (sog. Wirkstoffliste) benannten...”
Beschreibung der Beschaffung
Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mit Stand vom 26.1.2021 (sog. Wirkstoffliste) benannten und im folgenden aufgezählten Wirkstoffen:
1. Enoxaparin (Lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste),
2. Adalimumab (Lfd.-Nr. 2 der Wirkstoffliste),
3. Etanercept (Lfd.-Nr. 3 der Wirkstoffliste),
4. Infliximab (Lfd.-Nr. 4 der Wirkstoffliste),
5. Pegfilgrastim (Lfd.-Nr. 5 der Wirkstoffliste),
6. Filgrastim (Lfd.-Nr. 6 der Wirkstoffliste),
7, Leuprorelin (Lfd.-Nr. 7 der Wirkstoffliste),
8. Interferon beta-1 a (Lfd.-Nr. 8 der Wirkstoffliste),
9. Interferon beta-1 b (Lfd.-Nr. 9 der Wirkstoffliste),
10. Octreotid (Depot) (Lfd.-Nr. 10 der Wirkstoffliste).
Vom Beschaffungsbedarf umfasst sind insoweit nur Arzneimittel mit retardierten (langwirkenden) Monatsdepot-Formen.
Die AOK startete das Open-House-Verfahren mit dem erstbekanntgemachten Wirkstoff der lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste (sog. Startwirkstoff) und erweiterte den Beschaffungsbedarf mit der Folgebekanntmachung um die Wirkstoffe der lfd.-Nr. 2 bis 10 der Wirkstoffliste. Die AOK behält sich weiterhin vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des Verfahrens zu erweitern, d. h. die Wirkstoffliste um weitere Wirkstoffe zu ergänzen. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4).
Verträge zu Arzneimitteln mit dem Startwirkstoff (Lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste) konnten bereits mit Wirkung zum 1.11.2020 geschlossen werden (sog. frühestmöglicher Vertragsstart). Verträge zu Arzneimitteln mit den laufenden Nummern 2 bis 10 der Wirkstoffliste werden frühestens mit Wirkung zum 1.4.2021 geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 31.10.2022 (sog. Vertragsende).
Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den o. g. Wirkstoffen zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.11.2020 und dem 1.4.2021 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständig ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Vor dem 21.9.2020 sind keine Verträge zu dem Arzneimittel mit dem Startwirkstoff (lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste) und vor dem 19.2.2021 keine Verträge zu Arzneimitteln mit den zuletzt bekanntgemachten Wirkstoffen (lfd.-Nr. 2 bis 10 der Wirkstoffliste) geschlossen worden (Warte- und Stillhaltefrist): Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.10.2022. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 19.8.2022 eingehen. Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgerechnet werden.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 34
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130 a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Leuprorelin für den Zeitraum 1.6.2021-31.10.2022”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-18 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Recordati Pharma GmbH
Postanschrift: Eberhard-Finckh-Str. 55
Postleitzahl: 89075
Region: Tübingen🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Vertragsnummer: 35
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130 a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Pegfilgrastim für den Zeitraum 1.6.2021-31.10.2022” Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadapharm GmbH
Postanschrift: Stadastr. 2- 18
Postort: Bad Vilbel
Postleitzahl: 61118
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Vertragsnummer: 36
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Mundipharma GmbH
Postanschrift: De-Saint-Exupéry-Str. 10
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60549
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Quelle: OJS 2021/S 112-292169 (2021-06-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das vorliegende Open-House-Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht und wurde erstmalig am 28.8.2020 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union...”
Kurze Beschreibung
Das vorliegende Open-House-Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht und wurde erstmalig am 28.8.2020 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (ABI. EU 2020/S 167-402780, erneute Bekanntmachung aufgrund technischer Probleme auf der Vergabeplattform: ABI.EU 2020/S 194-468476) veröffentlicht (sog. Erstbekanntmachung). Die Auftraggeberin hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren sodann in einer weiteren Bekanntmachung am 26.01.2021 (sog. Folgebekanntmachung, ABl. 2021/S 017-038272) erweitert.
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (Stand: 26.1.2021) benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.11.2020 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 31.10.2022. Ein Vertragsschluss ist innerhalb dieses Zeitraums jederzeit zu einem Monatsersten möglich.
Mehr anzeigen
Währungscode: EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mit Stand vom 26.1.2021 (sog. Wirkstoffliste) benannten...”
Beschreibung der Beschaffung
Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mit Stand vom 26.1.2021 (sog. Wirkstoffliste) benannten und im folgenden aufgezählten Wirkstoffen:
1. Enoxaparin (Lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste),
2. Adalimumab (Lfd.-Nr. 2 der Wirkstoffliste),
3. Etanercept (Lfd.-Nr. 3 der Wirkstoffliste),
4. Infliximab (Lfd.-Nr. 4 der Wirkstoffliste),
5. Pegfilgrastim (Lfd.-Nr. 5 der Wirkstoffliste),
6. Filgrastim (Lfd.-Nr. 6 der Wirkstoffliste),
7, Leuprorelin (Lfd.-Nr. 7 der Wirkstoffliste),
8. Interferon beta-1a (Lfd.-Nr. 8 der Wirkstoffliste),
9. Interferon beta-1b (Lfd.-Nr. 9 der Wirkstoffliste),
10. Octreotid (Depot)* (Lfd.-Nr. 10 der Wirkstoffliste).
*Vom Beschaffungsbedarf umfasst sind insoweit nur Arzneimittel mit retardierten (langwirkenden) Monatsdepot-Formen.
Die AOK startete das Open-House-Verfahren mit dem erstbekanntgemachten Wirkstoff der lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste (sog. Startwirkstoff) und erweiterte den Beschaffungsbedarf mit der Folgebekanntmachung um die Wirkstoffe der lfd.-Nr. 2 bis 10 der Wirkstoffliste. Die AOK behält sich weiterhin vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des Verfahrens zu erweitern, d. h. die Wirkstoffliste um weitere Wirkstoffe zu ergänzen. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4).
Verträge zu Arzneimitteln mit dem Startwirkstoff (Lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste) konnten bereits mit Wirkung zum 1.11.2020 geschlossen werden (sog. frühestmöglicher Vertragsstart). Verträge zu Arzneimitteln mit den laufenden Nummern 2 bis 10 der Wirkstoffliste werden frühestens mit Wirkung zum 1.4.2021 geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 31.10.2022 (sog. Vertragsende).
Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den o. g. Wirkstoffen zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.11.2020 und dem 1.4.2021 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständig ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Vor dem 21.9.2020 sind keine Verträge zu dem Arzneimittel mit dem Startwirkstoff (lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste) und vor dem 19.2.2021 keine Verträge zu Arzneimitteln mit den zuletzt bekanntgemachten Wirkstoffen (lfd.-Nr. 2 bis 10 der Wirkstoffliste) geschlossen worden (Warte- und Stillhaltefrist): Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.10.2022. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 19.8.2022 eingehen. Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgerechnet werden.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 37
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Infliximab für den Zeitraum 1.7.2021-31.10.2022”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-22 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Pfizer Pharma GmbH
Postanschrift: Linkstraße 10
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
“Das Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der...”
Das Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Das Angebotsformblatt, die Eigenerklärung zum Inverkehrbringen und zur Zuverlässigkeit sowie der Rabattvertrag inkl. seiner Anhänge sind jeweils mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu versehen.
Vergleiche hierzu ausführlich Abschnitt A.III.4 sowie Anlage 7 zu den Teilnahmebedingungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0DX25
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie („Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates“) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open-House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen – gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz – nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren ist die unter VI.4.1) genannte Stelle zuständig (zur Warte- und Stillhaltefrist siehe die Abschnitte II.2.4) und II.2.14) dieser Bekanntmachung). Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 124-328283 (2021-06-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das vorliegende Open-House-Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht und wurde erstmalig am 28.08.2020 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union...”
Kurze Beschreibung
Das vorliegende Open-House-Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht und wurde erstmalig am 28.08.2020 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (ABI. EU 2020/S 167-402780, erneute Bekanntmachung aufgrund technischer Probleme auf der Vergabeplattform: ABI.EU 2020/S 194-468476) veröffentlicht (sog. Erstbekanntmachung). Die Auftraggeberin hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren sodann in einer weiteren Bekanntmachung am 26.01.2021 (sog. Folgebekanntmachung, ABl. 2021/S 017-038272) erweitert.
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (Stand: 26.01.2021) benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.11.2020 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 31.10.2022. Ein Vertragsschluss ist innerhalb dieses Zeitraums jederzeit zu einem Monatsersten möglich.
Mehr anzeigen
Währungscode: EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mit Stand vom 26.01.2021 (sog. Wirkstoffliste)...”
Beschreibung der Beschaffung
Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mit Stand vom 26.01.2021 (sog. Wirkstoffliste) benannten und im folgenden aufgezählten Wirkstoffen:
1. Enoxaparin (Lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste)
2. Adalimumab (Lfd.-Nr. 2 der Wirkstoffliste),
3. Etanercept (Lfd.-Nr. 3 der Wirkstoffliste),
4. Infliximab (Lfd.-Nr. 4 der Wirkstoffliste),
5. Pegfilgrastim (Lfd.-Nr. 5 der Wirkstoffliste),
6. Filgrastim (Lfd.-Nr. 6 der Wirkstoffliste),
7, Leuprorelin (Lfd.-Nr. 7 der Wirkstoffliste),
8. Interferon beta-1a (Lfd.-Nr. 8 der Wirkstoffliste),
9. Interferon beta-1b (Lfd.-Nr. 9 der Wirkstoffliste),
10. Octreotid (Depot)* (Lfd.-Nr. 10 der Wirkstoffliste).
*Vom Beschaffungsbedarf umfasst sind insoweit nur Arzneimittel mit retardierten (langwirkenden) Monatsdepot-Formen.
Die AOK startete das Open-House-Verfahren mit dem erstbekanntgemachten Wirkstoff der lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste (sog. Startwirkstoff) und erweiterte den Beschaffungsbedarf mit der Folgebekanntmachung um die Wirkstoffe der lfd.-Nr. 2 bis 10 der Wirkstoffliste. Die AOK behält sich weiterhin vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des Verfahrens zu erweitern, d. h. die Wirkstoffliste um weitere Wirkstoffe zu ergänzen. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4).
Verträge zu Arzneimitteln mit dem Startwirkstoff (Lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste) konnten bereits mit Wirkung zum 1.11.2020 geschlossen werden (sog. frühestmöglicher Vertragsstart). Verträge zu Arzneimitteln mit den laufenden Nummern 2 bis 10 der Wirkstoffliste werden frühestens mit Wirkung zum 01.04.2021 geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 31.10.2022 (sog. Vertragsende).
Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den o. g. Wirkstoffen zu einem späteren Zeitpunkt als dem 01.11.2020 und dem 1.4.2021 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständig ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Vor dem 21.09.2020 sind keine Verträge zu dem Arzneimittel mit dem Startwirkstoff (lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste) und vor dem 19.02.2021 keine Verträge zu Arzneimitteln mit den zuletzt bekanntgemachten Wirkstoffen (lfd.-Nr. 2 bis 10 der Wirkstoffliste) geschlossen worden (Warte- und Stillhaltefrist): Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.10.2022. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 19.8.2022 eingehen. Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgerechnet werden.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Vor dem 21.09.2020 sind keine Verträge zu Arzneimitteln mit dem Startwirkstoffen (lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste) und vor dem 19.2.2021 keine Verträge zu...”
Zusätzliche Informationen
Vor dem 21.09.2020 sind keine Verträge zu Arzneimitteln mit dem Startwirkstoffen (lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste) und vor dem 19.2.2021 keine Verträge zu Arzneimitteln mit den zuletzt bekanntgemachten Wirkstoffen (lfd.-Nr. 2 bis 10 der Wirkstoffliste) geschlossen worden (Warte- und Stillhaltefristen).
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 38
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Filgrastim für den Zeitraum 01.09.2021-31.10.2022”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-17 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Quelle: OJS 2021/S 163-428776 (2021-08-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 39
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Adalimumab für den Zeitraum 01.12.2021-31.10.2022”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-24 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Celltrion Healthcare Deutschland GmbH
Postanschrift: Rathausplatz 12
Postort: Bad Homburg vor der Höhe
Postleitzahl: 61348
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Vertragsnummer: 40
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Infliximab für den Zeitraum 01.12.2021-31.10.2022”
Währungscode: EUR 💰
Quelle: OJS 2021/S 240-631087 (2021-12-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 41
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Filgrastim für den Zeitraum 01.02.2022-31.10.2022”
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-01-19 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postanschrift: Graf-Arco-Straße 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Quelle: OJS 2022/S 018-043431 (2022-01-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das vorliegende Open-House-Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht u. wurde erstmalig am 28.8.2020 im Supplement z. Amtsblatt d. Europäischen Union...”
Kurze Beschreibung
Das vorliegende Open-House-Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht u. wurde erstmalig am 28.8.2020 im Supplement z. Amtsblatt d. Europäischen Union (ABI. EU 2020/S 167-402780, erneute Bekanntmachung aufgrund techn. Probleme auf d. Vergabeplattform: ABI.EU 2020/S 194-468476,Berichtigung: ABl.EU 2022/S 096-265326) veröffentlicht (sog. Erstbekanntmachung). Die AOK Baden-Württemberg (AOK) hat den Beschaffungsbedarf z. Verfahren dann in einer weiteren Bekanntmachung am 26.1.2021 (sog. Folgebekanntmachung, ABl.EU 2021/S 017-038272) erweitert.
Die AOK beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exkl. Rabattverträge gem. §130a Abs.8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (Stand: 26.1.2021) benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.11.2020 und beträgt max. 24 Monate. Sie endet spätestens am 31.10.2022. Ein Vertragsschluss ist innerhalb dieses Zeitraums jederzeit zu einem Monatsersten möglich.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 42
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Infliximab für den Zeitraum 01.06.2022-31.10.2022”
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-17 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kohlpharma GmbH
Postanschrift: Im Holzhau 8
Postort: Merzig
Postleitzahl: 66663 Merzig
Region: Saarland🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
“Das Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der...”
Das Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Das Angebotsformblatt, die Eigenerklärung zum Inverkehrbringen und zur Zuverlässigkeit, die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von „Russlandsanktionen“ sowie der Rabattvertrag inkl. seiner Anhänge sind jeweils mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu versehen.
Vergleiche hierzu ausführlich Abschnitt A.III.4 sowie Anlage 7 zu den Teilnahmebedingungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0DX25
Soweit in dieser Bekanntmachung unter den Abschnitten II.1.7) und V.2.4) Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung/Gesamtauftragswert zu machen sind, wird rein fiktiv und allein aufgrund der Tatsache, dass es sich bei diesen Feldern um Pflichtfelder handelt, der Wert 214.000,00 EUR angegeben.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 119-335081 (2022-06-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 43
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Octreotid (Depot) für den Zeitraum 01.08.2022-31.10.2022”
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-05 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Quelle: OJS 2022/S 133-379326 (2022-07-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Auftragsvergabe
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Adalimumab für den Zeitraum 01.09.2022-31.10.2022”
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-23 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postanschrift: Stadastr. 2-18
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Quelle: OJS 2022/S 165-468753 (2022-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das vorliegende Open-House-Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht u. wurde erstmalig am 28.8.2020 im Supplement z. Amtsblatt d. Europäischen Union...”
Kurze Beschreibung
Das vorliegende Open-House-Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht u. wurde erstmalig am 28.8.2020 im Supplement z. Amtsblatt d. Europäischen Union (ABI. EU 2020/S 167-402780, erneute Bekanntmachung aufgrund techn. Probleme: ABI.EU 2020/S 194-468476,Berichtigung: ABl.EU 2022/S 096-265326) veröffentlicht. Die AOK BW (AOK) hat den Beschaffungsbedarf z. Verfahren dann in einer weiteren Bekanntmachung am 26.1.2021 (ABl.EU 2021/S 017-038272) erweitert u. mit Berichtigung v. 16.9.2022 (ABl.EU 2022/S 179-505292) u. a. die Laufzeit der Rabattverträge verlängert. Die AOK beabsichtigt, mit allen geeigneten pharm. Unternehmern nicht exkl. Rabattverträge gem. §130a Abs.8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (Stand: 26.1.2021) benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.11.2020 und beträgt max. 28 Monate. Sie endet spätestens am 28.2.2023. Ein Vertragsschluss ist innerhalb dieses Zeitraums zu einem Monatsersten möglich.
Mehr anzeigen
Währungscode: EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mit Stand vom 26.01.2021 (sog. Wirkstoffliste)...”
Beschreibung der Beschaffung
Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mit Stand vom 26.01.2021 (sog. Wirkstoffliste) benannten und im folgenden aufgezählten Wirkstoffen:
1. Enoxaparin (Lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste)
2. Adalimumab (Lfd.-Nr. 2 der Wirkstoffliste),
3. Etanercept (Lfd.-Nr. 3 der Wirkstoffliste),
4. Infliximab (Lfd.-Nr. 4 der Wirkstoffliste),
5. Pegfilgrastim (Lfd.-Nr. 5 der Wirkstoffliste),
6. Filgrastim (Lfd.-Nr. 6 der Wirkstoffliste),
7. Leuprorelin (Lfd.-Nr. 7 der Wirkstoffliste),
8. Interferon beta-1a (Lfd.-Nr. 8 der Wirkstoffliste),
9. Interferon beta-1b (Lfd.-Nr. 9 der Wirkstoffliste),
10. Octreotid (Depot)* (Lfd.-Nr. 10 der Wirkstoffliste).
*Vom Beschaffungsbedarf umfasst sind insoweit nur Arzneimittel mit retardierten (langwirkenden) Monatsdepot-Formen.
Die AOK startete das Open-House-Verfahren mit dem erstbekanntgemachten Wirkstoff der lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste (sog. Startwirkstoff) und erweiterte den Beschaffungsbedarf mit der Folgebekanntmachung um die Wirkstoffe der lfd.-Nr. 2 bis 10 der Wirkstoffliste. Die AOK behält sich weiterhin vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des Verfahrens zu erweitern, d. h. die Wirkstoffliste um weitere Wirkstoffe zu ergänzen. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4).
Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden spätestens am 28.2.2023 (mit Ausnahme des Wirkstoffs Enoxaparin). Dies betrifft insbesondere alle Rabattverträge zu Folgewirkstoffen, die in der Auftragsbekanntmachung vom 26.1.2021 (Folgebekanntmachung, ABl.2021/S 017-038272) bekannt gemacht wurden. Alle Vertragspartner können den ursprünglich nur bis 31.10.2022 laufenden Rabattvertrag (mit Ausnahme des Wirkstoffs Enoxaparin) durch eine Vereinbarung mit der AOK verlängern. Im Fall der Verlängerung gelten die Teilnahme- und Vertragsbedingungen im Übrigen fort. Dies gilt insbesondere auch für die nachträglich bekannt gemachten Russlandsanktionen (siehe Berichtigungsbekanntmachung v. 18.5.2022, ABl. 2022/S 096-265326). Die Vereinbarung zur Verlängerung muss spätestens am 30.09.2022 bei der AOK eingehen. Für einen frühestmöglichen Vertragsstart am 01.11.2020 müssen interessierte Unternehmen spätestens am 18.9.2020 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einreichen. Verträge werden frühestens am 21.9.2020 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.11.2020 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart vollständig einzureichen. Die (maximale) Vertragslaufzeit sowie die Angebots- und Warte- und Stillhaltefrist im Fall von Erweiterungen des Beschaffungsbedarfs werden in den zugehörigen Auftragsbekanntmachungen und in der (dann aktualisierten) Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mitgeteilt. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.2.2023. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 21.12.2022 eingehen. Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgerechnet werden.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 44
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Filgrastim für den Zeitraum 01.12.2022-28.02.2023”
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-09 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postleitzahl: 66663
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Quelle: OJS 2022/S 233-667570 (2022-11-29)