Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Referenzen: Corporate Design Entwicklung
Wichtung: 35 %
Relevant sind ausschließlich Referenzen zum Corporate Design in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber muss eine Liste von Projekten vorlegen, die alle zu erbringenden Dienstleistungen umfassen muss. Sie muss mindestens eine Beschreibung der Dienstleistung (Kontaktdaten Auftraggeber, Branche und Bearbeitungszeit) und Angaben zur eingesetzten methodischen Vorgehensweise (eingesetztes Personal, Meilensteine / Vorgehensweise) enthalten.
Die Referenzen werden folgendermaßen bewertet
— 10 Punkte: mind. 5 Projekte in der Corporate Design Entwicklung,
— 7,5 Punkte: mind. 4 Projekte in der Corporate Design Entwicklung,
— 5 Punkte: mind. 3 Projekte in der Corporate Design Entwicklung,
— 2,5 Punkte: mind. 2 Projekte in der Corporate Design Entwicklung,
— 0 Punkte: weniger als 2 Projekte in der Corporate Design Erstellung = Ausschlusskriterium.
2. Referenzen: Styleguide-Erstellung
Wichtung: 35 %
Relevant sind ausschließlich Referenzen zum Styleguide Erstellung (= CD-Handbuch, CD-Manual) in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber mussl eine Liste von Projekten vorlegen, die alle zu erbringenden Dienstleistungen umfassen muss. Sie muss mindestens eine Beschreibung der Dienstleistung (Kontaktdaten Auftraggeber, Branche und Bearbeitungszeit) und Angaben zur eingesetzten methodischen Vorgehensweise (eingesetztes Personal, Meilensteine / Vorgehensweise) enthalten.
Die Referenzen werden folgendermaßen bewertet:
— 10 Punkte: mind. 5 Projekte in der Styleguide-Erstellung,
— 7,5 Punkte: mind. 4 Projekte in der Styleguide-Erstellung,
— 5 Punkte: mind. 3 Projekte in der Styleguide-Erstellung,
— 2,5 Punkte: mind. 2 Projekte in der Styleguide-Erstellung,
— 0 Punkte: weniger als 2 Projekte in der Styleguide-Erstellung = Ausschlusskriterium.
3.Darüber hinaus erforderliche Angaben zur Eignung (siehe Eigenerklärung zur Eignung)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.