Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 „HLF 10“ für die Feuerwehreinheit Büchelberg nach DIN 14530-26 Löschfahrzeuge — Teil 26: Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 sowie nach den Technischen Richtlinie des Landes Rheinland Pfalz. — Los 1: Lieferung eines Fahrgestelles („Schweizerbreite“), — Los 2: Lieferung eines Feuerwehrtechnischem Aufbaues für ein HLF 10 (Schweizerbreite), inklusive des Einbaus der Beladung (Beladeplan beiliegend), und — Los 3 Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein HLF 10 (teilweise Beladung und Beistellung, ohne hydraulisches Rettungsgerät).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerlöschfahrzeuge
Referenznummer: WOE-HEN-2020/25
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 „HLF 10“ für die Feuerwehreinheit Büchelberg nach DIN 14530-26 Löschfahrzeuge — Teil 26: Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 sowie nach den Technischen Richtlinie des Landes Rheinland Pfalz.
— Los 1: Lieferung eines Fahrgestelles („Schweizerbreite“),
— Los 2: Lieferung eines Feuerwehrtechnischem Aufbaues für ein HLF 10 (Schweizerbreite), inklusive des Einbaus der Beladung (Beladeplan beiliegend), und
— Los 3 Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein HLF 10 (teilweise Beladung und Beistellung, ohne hydraulisches Rettungsgerät).
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 „HLF 10“ für die Feuerwehreinheit Büchelberg nach DIN 14530-26 Löschfahrzeuge — Teil 26: Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 sowie nach den Technischen Richtlinie des Landes Rheinland Pfalz.
— Los 1: Lieferung eines Fahrgestelles („Schweizerbreite“),
— Los 2: Lieferung eines Feuerwehrtechnischem Aufbaues für ein HLF 10 (Schweizerbreite), inklusive des Einbaus der Beladung (Beladeplan beiliegend), und
— Los 3 Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein HLF 10 (teilweise Beladung und Beistellung, ohne hydraulisches Rettungsgerät).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerlöschfahrzeuge📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fahrgestelle mit Führerhaus📦 Brandbekämpfungsausrüstung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Germersheim
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Wörth am Rhein
Postanschrift: Mozartstr. 2
Postleitzahl: 76744
Postort: Wörth
Kontakt
Internetadresse: http://www.woerth.de🌏
E-Mail: christian.hengen@woerth.de📧
Telefon: +49 7271 / 131-242📞
Fax: +49 7275/131-9242 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E79547192🌏
Es ist ein verbindlicher Liefertermin (Kalenderwoche und Jahr) zu nennen.
Die Auslieferung des vollständigen Fahrzeuges inklusive Beladung muss spätestens 24 Monate nach Auftragserteilung erfolgen, die beteiligten Auftragnehmer (Fahrgestell, Aufbau, Beladung) müssen sich dahingehend abstimmen.
Es ist ein verbindlicher Liefertermin (Kalenderwoche und Jahr) zu nennen.
Die Auslieferung des vollständigen Fahrzeuges inklusive Beladung muss spätestens 24 Monate nach Auftragserteilung erfolgen, die beteiligten Auftragnehmer (Fahrgestell, Aufbau, Beladung) müssen sich dahingehend abstimmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 „HLF 10“ für die Feuerwehreinheit Büchelberg nach DIN 14530-26 Löschfahrzeuge — Teil 26: Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 sowie nach den Technischen Richtlinie des Landes Rheinland Pfalz.
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 „HLF 10“ für die Feuerwehreinheit Büchelberg nach DIN 14530-26 Löschfahrzeuge — Teil 26: Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 sowie nach den Technischen Richtlinie des Landes Rheinland Pfalz.
— Los 1: Lieferung eines Fahrgestelles („Schweizerbreite“),
— Los 2: Lieferung eines Feuerwehrtechnischem Aufbaues für ein HLF 10 (Schweizerbreite), inklusive des Einbaus der Beladung (Beladeplan beiliegend), und
— Los 3 Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein HLF 10 (teilweise Beladung und Beistellung, ohne hydraulisches Rettungsgerät).
Bezeichnung des Loses: Fahrgestell
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Fahrgestelles inkluse Fahrerhaus (Straßenantrieb, „Schweizerbreite“) für ein HLF 10.
Dauer: 24 Monate
Zusätzliche Informationen:
Es ist ein verbindlicher Liefertermin (Kalenderwoche und Jahr) zu nennen.
Die Auslieferung des vollständigen Fahrzeuges inklusive Beladung muss spätestens 24 Monate nach Auftragserteilung erfolgen, die beteiligten Auftragnehmer (Fahrgestell, Aufbau, Beladung) müssen sich dahingehend abstimmen.
Bezeichnung des Loses: Lieferung eines Feuerwehrtechnischen Aufbaus
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Feuerwehrtechnischem Aufbaues für ein HLF 10 (Schweizerbreite), inklusive des Einbaus der Beladung.
Bezeichnung des Loses: Feuerwehrtechnische Beladung HLF 10
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Feuerwehrtechnische Beladung (ohne hydraulisches Rettungsgerät) für ein HLF 10, z. T. wird Beladung beigestellt.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: FB04
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Übernahme vom Aufbauer vor Ort.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen Eigenerklärung Formblatt 124 oder Erklärung gleichen Inhalts.
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären.
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären.
3) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1-2) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das Amtliche Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ). Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsfüh-rung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung / -ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen.
3) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1-2) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das Amtliche Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ). Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsfüh-rung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung / -ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages / Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i. V. m. § 123, 124 GWB in Frage stellen z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132 a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen das Unternehmen wegen:
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i. V. m. § 123, 124 GWB in Frage stellen z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132 a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen das Unternehmen wegen:
Bildung krimineller Vereinigung (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129 a StGB), Kriminelle oder terroristische Vereinigungen im Ausland, (§ 129 b StGB), Terrorismusfinanzierung (§ 89 a Abs. 2 Nr. 2 und 89 c StGB), Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108 e StGB), Vorteilsgewährung und Bestechung (§§ 333, 334 StGB ggfls. i. V. m. 335 a StGB), Bestechung ausländischer Abgeordneter in Bezug auf internationalem Geschäftsverkehr (Art. 2 § 2 Gesetz zur Bekämpfung int. Bestechung), Menschenhandel oder Förderung Menschenhandels (§§ 232, 233, 233 a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Bildung krimineller Vereinigung (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129 a StGB), Kriminelle oder terroristische Vereinigungen im Ausland, (§ 129 b StGB), Terrorismusfinanzierung (§ 89 a Abs. 2 Nr. 2 und 89 c StGB), Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108 e StGB), Vorteilsgewährung und Bestechung (§§ 333, 334 StGB ggfls. i. V. m. 335 a StGB), Bestechung ausländischer Abgeordneter in Bezug auf internationalem Geschäftsverkehr (Art. 2 § 2 Gesetz zur Bekämpfung int. Bestechung), Menschenhandel oder Förderung Menschenhandels (§§ 232, 233, 233 a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Erklärung dass kein Verstoß gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat und / oder mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist, vorliegt. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Erklärung dass kein Verstoß gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat und / oder mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist, vorliegt. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert.
Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder eine separate EEE abzugeben. Von Nachunternehmern und Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bewerber bedienen will (Eignungsleihe), ist ebenfalls eine separate EEE einzureichen.
Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder eine separate EEE abzugeben. Von Nachunternehmern und Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bewerber bedienen will (Eignungsleihe), ist ebenfalls eine separate EEE einzureichen.
Bitte fassen Sie die Bewerbungsunterlagen in möglichst wenige Einzeldokumente (PDF, ZIP o. ä.) zusammen.
Wir empfehlen Ihnen dringend eine kostenlose Registrierung als Bewerber auf der Vergabeplattform. Nur dann können Sie aktiv informiert werden, sobald eine neue Version der Unterlagen von der Vergabestelle veröffentlicht wird oder neue Nachrichten zum Verfahren vorliegen.
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Sofern Sie sich nicht registrieren, müssen Sie sich eigenverantwortlich auf der angegebenen Internetseite zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren.
Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Pkt. 1-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Pkt. 1-3 GWB).
§ 160 (3) GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 093-241134 (2021-05-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 „HLF 10“ für die Feuerwehreinheit Büchelberg nach DIN 14530-26 Löschfahrzeuge - Teil 26: Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 sowie nach den Technischen Richtlinie des Landes Rheinland Pfalz.
LOS 1: Lieferung eines Fahrgestelles ("Schweizerbreite") LOS 2: Lieferung eines Feuerwehrtechnischem Aufbaues für ein HLF 10 (Schweizerbreite), inklusive des Einbaus der Beladung (Beladeplan beiliegend), und LOS 3 Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein HLF 10 (teilweise Beladung und Beistellung, ohne hydraulisches Rettungsgerät).
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 „HLF 10“ für die Feuerwehreinheit Büchelberg nach DIN 14530-26 Löschfahrzeuge - Teil 26: Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 sowie nach den Technischen Richtlinie des Landes Rheinland Pfalz.
LOS 1: Lieferung eines Fahrgestelles ("Schweizerbreite") LOS 2: Lieferung eines Feuerwehrtechnischem Aufbaues für ein HLF 10 (Schweizerbreite), inklusive des Einbaus der Beladung (Beladeplan beiliegend), und LOS 3 Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein HLF 10 (teilweise Beladung und Beistellung, ohne hydraulisches Rettungsgerät).
Gesamtwert des Auftrags: 358364.23 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Es ist ein verbindlicher Liefertermin (Kalenderwoche und Jahr) zu nennen.
Die Auslieferung des vollständigen Fahrzeuges inklusive Beladung muss spätestens 24 Monate nach Auftragserteilung erfolgen, die beteiligten Auftragnehmer (Fahrgestell, Aufbau, Beladung) müssen sich dahingehend abstimmen.
Es ist ein verbindlicher Liefertermin (Kalenderwoche und Jahr) zu nennen.
Die Auslieferung des vollständigen Fahrzeuges inklusive Beladung muss spätestens 24 Monate nach Auftragserteilung erfolgen, die beteiligten Auftragnehmer (Fahrgestell, Aufbau, Beladung) müssen sich dahingehend abstimmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 „HLF 10“ für die Feuerwehreinheit Büchelberg nach DIN 14530-26 Löschfahrzeuge - Teil 26: Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 sowie nach den Technischen Richtlinie des Landes Rheinland Pfalz.
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 „HLF 10“ für die Feuerwehreinheit Büchelberg nach DIN 14530-26 Löschfahrzeuge - Teil 26: Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 sowie nach den Technischen Richtlinie des Landes Rheinland Pfalz.
LOS 1: Lieferung eines Fahrgestelles ("Schweizerbreite") LOS 2: Lieferung eines Feuerwehrtechnischem Aufbaues für ein HLF 10 (Schweizerbreite), inklusive des Einbaus der Beladung (Beladeplan beiliegend), und LOS 3 Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein HLF 10 (teilweise Beladung und Beistellung, ohne hydraulisches Rettungsgerät).
LOS 1: Lieferung eines Fahrgestelles ("Schweizerbreite") LOS 2: Lieferung eines Feuerwehrtechnischem Aufbaues für ein HLF 10 (Schweizerbreite), inklusive des Einbaus der Beladung (Beladeplan beiliegend), und LOS 3 Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein HLF 10 (teilweise Beladung und Beistellung, ohne hydraulisches Rettungsgerät).
Lieferung eines Fahrgestelles inkluse Fahrerhaus (Straßenantrieb, "Schweizerbreite") für ein HLF 10.
Zusätzliche Informationen:
Die Auslieferung des vollständigen Fahrzeuges inklusive Beladung muss spätestens 24 Monate nach Auftragserteilung erfolgen, die beteiligten Auftragnehmer (Fahrgestell, Aufbau, Beladung) müssen sich dahingehend abstimmen.
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Feuerwehrtechnischem Aufbaues für ein HLF 10 (Schweizerbreite), inklusive des Einbaus der Beladung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Übernahme vom Aufbauer vor Ort
Bitte fassen Sie die Bewerbungsunterlagen in möglichst wenige Einzeldokumente (PDF, ZIP o. ä.) zusammen.
Sofern Sie sich nicht registrieren, müssen Sie sich eigenverantwortlich auf der angegebenen Internetseite zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,