Beschreibung der Beschaffung
Bei der Gestaltung und Umsetzung der Digitalisierungs- und E-Government-Strategien der Träger kommt der mobilen Kommunikation eine immer größere Rolle zu. Aktuell (Stand Februar 2021) betreibt Dataport ein Mobile Device Management (MDM) für ca. 58.000 Endgeräte mit Schwerpunkt auf den Betriebssystemen von Apple und Google
Auf Basis der bisherigen Planungen beläuft sich die Zahl der zu verwaltenden Endgeräte bereits im Jahr 2023 in einem sehr weiten Korridor von 30.000 – 100.000 Endgeräten. Grund für diesen großen Zielkorridor sind nur schwer abschätzbare Rahmenbedingungen, z.B. politische Maßnahmenpakete in großen Behörden.
Als strategisches Ziel verfolgt Dataport den Aufbau eines „Unified Endpoint Management (UEM)“ für die gemeinsame Verwaltung von Desktops, mobilen PCs wie Laptops und ultramobilen Endgeräten wie Smartphones und Tablets.
Als technische Basis für die Einführung des „Unified Endpoint Management (UEM)“ ist ein leistungsfähiges MDM-System für die Unterstützung von Systemen der Plattformen iOS, iPadOS, macOS, Android, Windows 10 und Linux erforderlich.
Gegenstand dieser Beschaffung sind
1. MDM-Softwarelieferung/Software-Lizensierung,
2. Unterstützungs- und Beratungsleistungen bei Einführung und Konfiguration,
3. Unterstützungs- und Beratungsleistungen bei der Migration der Bestandsgeräte in das zukünftige MDM,
4. Schulungen für Administratoren.
Kernanforderungen (Auszug) an die neue MDM-Lösung sind:
— Verwaltung von Endgeräten mit den Betriebssystemen:
—— iOS (ab Version 14),
—— iPadOS (ab Version 14),
—— macOS (ab Version 11, Unterstützung der Architekturen M1 und In-tel),
—— Android for Enterprise (ab Version 10) sowie Samsung Knox (ab API-Level 30),
—— Windows 10 (SAC Versionen ab 1909 und LTSC Version ab 2019/1809).
— Hoch-ausfallsichere Serverarchitektur (Produkionssystem),
— Staging-Architektur (Produktion, Test, QS, Entwicklung, ...),
— Betrieb der Server im Dataport RZ („on premise“ Lösung),
— Compliance zu den gültigen Vorgaben der IT-Sicherheit (BSI Grundschutz, DSGVO, ...),
— Unterstützung von Übertragungswegen (WLAN, VPN),
— Integration IT-Support (User Helpdesk, 2nd und 3rd Level),
— User Self-Service,
— Monitoring im Betrieb (Funktion, Sicherheit),
— Reporting-Schnittstellen zu BI-Lösungen.
Über diese Leistungen soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Die Laufzeit des Vertrages beginnt voraussichtlich am 1.1.2022 und endet am 31.12.2023. Der Auftraggeber erhält die Option, die Laufzeit zweimal um je ein Jahr zu verlängern. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 31.12.2024 bzw. 31.12.2025.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist es unverzichtbar, dass der auszuwählende Rahmenvertragspartner Erfahrung im Betrieb von MDM-Infrastrukturen mit mehr als 20 000 mobilen Endgeräten und mehr als einer parallel betriebenen Betriebs-system-Plattform hat.
Erforderlich ist dabei auch die Einbringung von Know-how aus dem öffentlichen Sektor. Dabei muss der zukünftige Rahmenvertragspartner seine Expertise durch entsprechende Referenzprojekte nachweisen.
Der gewünschte Rahmenvertragspartner soll darüber hinaus über fachspezifische und konzeptionell-strategische Beratungskompetenz verfügen und die Umsetzung, insbesondere bei der Ersteinrichtung des neuen MDM-Systems und der Migration der bestehenden Endgeräte, mit hoher Qualität unterstützen.
Die Schätzungen zur Zahl der Endgeräte dienen nur zu Kalkulationszwecken. Eine Verpflichtung, die genannten Mengen zu beauftragen, besteht nicht.