Um Kinder, Jugendliche und Familien in der aktuellen Situation und auch nach der Pandemie zu unterstützen, hat das Bundeskabinett Maßnahmen für das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen.
In Umsetzung dessen ist vorliegend durch das Ministerium für Bildung und Kultur beabsichtigt, integrative und additive Förderangebote für Schülerinnen und Schüler an allen Schulen im Saarland zur Verfügung zu stellen. Hierfür werden Rahmenvertragspartner gesucht, die selbst, beziehungsweise durch Einbindung weiterer nachgelagerter Partner („Subpartner“), entsprechende Angebote bereitstellen können.
Gleichwohl entscheiden die einzelnen Schulen individuell ob, und in welcher Form und für welchen Zeitraum sie von diesem rahmenvertraglichen Angebot Gebrauch machen; es besteht keine Verpflichtung zum Abruf aus diesem Rahmenvertrag. Hierfür haben sich die Schulen an das ihnen vom Ministerium für Bildung und Kultur zugewiesene Budget zu halten. Insofern kann durch das Ministerium für Bildung und Kultur gegenüber dem Rahmenvertragspartner kein Abruf dem Grunde nach oder der Höhe nach garantiert werden. Eine Vergütung erfolgt nur für durch die Schulen tatsächlich aus dem angebotenen Stundenkontingent abgerufene Stunden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-22.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Aufholen; integrative und additive Förderangebote
Z2108X
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung📦
Kurze Beschreibung:
“Um Kinder, Jugendliche und Familien in der aktuellen Situation und auch nach der Pandemie zu unterstützen, hat das Bundeskabinett Maßnahmen für das...”
Kurze Beschreibung
Um Kinder, Jugendliche und Familien in der aktuellen Situation und auch nach der Pandemie zu unterstützen, hat das Bundeskabinett Maßnahmen für das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen.
In Umsetzung dessen ist vorliegend durch das Ministerium für Bildung und Kultur beabsichtigt, integrative und additive Förderangebote für Schülerinnen und Schüler an allen Schulen im Saarland zur Verfügung zu stellen. Hierfür werden Rahmenvertragspartner gesucht, die selbst, beziehungsweise durch Einbindung weiterer nachgelagerter Partner („Subpartner“), entsprechende Angebote bereitstellen können.
Gleichwohl entscheiden die einzelnen Schulen individuell ob, und in welcher Form und für welchen Zeitraum sie von diesem rahmenvertraglichen Angebot Gebrauch machen; es besteht keine Verpflichtung zum Abruf aus diesem Rahmenvertrag. Hierfür haben sich die Schulen an das ihnen vom Ministerium für Bildung und Kultur zugewiesene Budget zu halten. Insofern kann durch das Ministerium für Bildung und Kultur gegenüber dem Rahmenvertragspartner kein Abruf dem Grunde nach oder der Höhe nach garantiert werden. Eine Vergütung erfolgt nur für durch die Schulen tatsächlich aus dem angebotenen Stundenkontingent abgerufene Stunden.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unterricht im Sekundarbereich📦
Ort der Leistung: Saarland🏙️
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Ort der Leistung: Merzig-Wadern🏙️
Ort der Leistung: Neunkirchen🏙️
Ort der Leistung: Saarlouis🏙️
Ort der Leistung: Saarpfalz-Kreis🏙️
Ort der Leistung: St. Wendel🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ministerium für Bildung und Kultur
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
Beschreibung der Beschaffung:
“Um Kinder, Jugendliche und Familien in der aktuellen Situation und auch nach der Pandemie zu unterstützen, hat das Bundeskabinett Maßnahmen für das...”
Beschreibung der Beschaffung
Um Kinder, Jugendliche und Familien in der aktuellen Situation und auch nach der Pandemie zu unterstützen, hat das Bundeskabinett Maßnahmen für das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen.
In Umsetzung dessen ist vorliegend durch das Ministerium für Bildung und Kultur beabsichtigt, integrative und additive Förderangebote für Schülerinnen und Schüler an allen Schulen im Saarland zur Verfügung zu stellen. Hierfür werden Rahmenvertragspartner gesucht, die selbst, beziehungsweise durch Einbindung weiterer nachgelagerter Partner („Subpartner“), entsprechende Angebote bereitstellen können.
Gleichwohl entscheiden die einzelnen Schulen individuell ob, und in welcher Form und für welchen Zeitraum sie von diesem rahmenvertraglichen Angebot Gebrauch machen; es besteht keine Verpflichtung zum Abruf aus diesem Rahmenvertrag. Hierfür haben sich die Schulen an das ihnen vom Ministerium für Bildung und Kultur zugewiesene Budget zu halten. Insofern kann durch das Ministerium für Bildung und Kultur gegenüber dem Rahmenvertragspartner kein Abruf dem Grunde nach oder der Höhe nach garantiert werden. Eine Vergütung erfolgt nur für durch die Schulen tatsächlich aus dem angebotenen Stundenkontingent abgerufene Stunden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-08-28 📅
Datum des Endes: 2022-07-25 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die einvernehmliche Verlängerung oder Erweiterung dieses Vertrages bleibt vorbehalten.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die einvernehmliche Verlängerung oder Erweiterung dieses Vertrages bleibt vorbehalten.” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die obenstehende Angabe „Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt“ ist technisch...”
Zusätzliche Informationen
Die obenstehende Angabe „Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt“ ist technisch bedingt und nicht zutreffend. Tatsächlich wird vorliegend unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens allen die Teilnahmebedingungen erfüllenden und interessierten Bietern der Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages angeboten. Jeder Bieter, der die Teilnahmebedingungen erfüllt beziehungsweise nachweist, sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte akzeptiert und dies jeweils durch Angebotsabgabe dokumentiert, kann durch Vorlage eines Angebotes, nach entsprechender Angebotsprüfung, als Rahmenvertragspartner beitreten. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss erfolgt für alle Rahmenvertragspartner zu den gleichen Bedingungen. Individuelle Verhandlungen werden nicht geführt; es gelten einheitliche Konditionen, s. Leistungsbeschreibung. Die vorgegebenen Vergütungen sind zu akzeptieren.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: s. Ausschreibungsunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Qualitative Teilnahmebedingungen
Alle Bieter müssen Erfahrung in der Kooperation mit Schulen oder Erfahrung im Bereich der Arbeit mit Kindern und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Qualitative Teilnahmebedingungen
Alle Bieter müssen Erfahrung in der Kooperation mit Schulen oder Erfahrung im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, insbesondere im Bildungsbereich, haben sowie mindestens eine der folgenden qualitativen Teilnahmebedingungen erfüllen:
— im Schuljahr 2020/2021 aktiver Träger mindestens einer Freiwilligen Ganztagsschule (FGTS) im Saarland,
— ein Landkreis im Saarland bzw. der Regionalverband Saarbrücken,
— eine Kommune im Saarland,
— als gemeinnützig im Sinne von § 52 AO anerkannt,
— Bildungsträger mit staatlicher Anerkennung gemäß Saarländischem Weiterbildungsförderungsgesetz sein.
Quantitative Teilnahmebedingungen
— Alle Bieter müssen mindestens ein Stundenkontingent von 5 000 Unterrichtseinheiten im Halbjahr durchführen können (durch eigene Kräfte oder bspw. in Kooperation mit Subpartnern) und anbieten
Weitere Teilnahmebedingungen
— Alle Bieter müssen bereit sein, die Anforderungen der Leistungsbeschreibung zur Einbindung von Subpartnern zu erfüllen, insbesondere zur Einbeziehung von Subpartnern auf Verlangen von Schulen, zur gebündelten Abrechnung gegenüber dem Ministerium für Bildung und Kultur, sowie zur Weiterleitung geschuldeter Mittel an Subpartner.
Hinweis für Akteure, die eine/mehrere der quantitativen oder weiteren Teilnahmebedingungen nicht erfüllen:
Gemäß Leistungsbeschreibung ist vorgesehen, dass Akteure, die eine/mehrere der quantitativen oder weiteren Teilnahmebedingungen nicht erfüllen, auf Verlangen von Schulen als Subpartner durch den Rahmenvertragspartner eingesetzt werden können. Sie können außerhalb dieses Verfahrens Ihr Interesse an der Einbindung als Subpartner unter Angabe
— möglicher Förderangebote,
— ihrer Kapazitäten (Unterrichtsstunden je Halbjahr),
— und eventueller örtlicher Einsatzgebiete
Beim Ministerium für Bildung und Kultur via E-Mail an subpartner@bildung.saarland.de bekunden. Das Ministerium für Bildung und Kultur wird diese Informationen nach Abschluss des Verfahrens an die Rahmenvertragspartner, die Schulen, sowie an potenziell interessierte Honorarkräfte weiterleiten. Das Ministerium für Bildung und Kultur übernimmt zu diesem Verfahrensstand keine Gewähr für die Geeignetheit oder für die Erfüllung der oben genannten Teilnahmebedingungen der gelisteten Akteure, die Prüfung der Voraussetzungen gemäß Leistungsbeschreibung für die Akteure obliegt dem Rahmenvertragspartner.
Eine eventuelle Auswahlentscheidung obliegt ausschließlich den Schulen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Das vorliegende Verfahren wird nicht im Anwendungsbereich des Vergaberechts, insbesondere der RL 2014/24/EU oder des GWB oder der VgV oder der UVgO...”
Beschleunigtes Verfahren
Das vorliegende Verfahren wird nicht im Anwendungsbereich des Vergaberechts, insbesondere der RL 2014/24/EU oder des GWB oder der VgV oder der UVgO durchgeführt. Vorliegend findet kein Offenes Verfahren oder ein anderes Vergabeverfahren gemäß §§ 14-19 VgV oder §§ 8-14 UVgO statt. Entgegenstehende Angaben, insbesondere im Bereich der eVergabeplattform, sind ggf. technisch bedingt und unbeachtlich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht direkt aus dem AEUV und aus der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH folgen, ist damit nicht verbunden.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen die Teilnahmebedingungen (s. u.) erfüllenden und interessierten Bietern der Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages angeboten.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-05
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-07-05
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Ministerium für Bildung und Kultur, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nichtöffentlich
“Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation zwischen Unternehmen und Vergabestelle nur über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform DTVP.de zulässig...”
Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation zwischen Unternehmen und Vergabestelle nur über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform DTVP.de zulässig ist, die Kommunikation per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich.
Das vorliegende Verfahren wird nicht im Anwendungsbereich des Vergaberechts, insbesondere der RL 2014/24/EU oder des GWB oder der VgV oder der UVgO durchgeführt.
Vorliegend findet kein Vergabeverfahren gemäß §§ 14-19 VgV oder §§ 8-14 UVgO statt.
Eventuell entgegenstehende Angaben, insbesondere im Bereich der eVergabeplattform, sind ggf. technisch bedingt und unbeachtlich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht direkt aus dem AEUV und aus der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH folgen, ist damit nicht verbunden.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen die Teilnahmebedingungen (s. u.) erfüllenden und interessierten Bietern der Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages angeboten. Jeder Bieter, der die Teilnahmebedingungen (s. u.) erfüllt beziehungsweise nachweist, sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte akzeptiert und dies jeweils durch Angebotsabgabe dokumentiert, kann durch Vorlage eines Angebotes, nach entsprechender Angebotsprüfung, als Rahmenvertragspartner beitreten. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss erfolgt für alle Rahmenvertragspartner zu den gleichen Bedingungen. Individuelle Verhandlungen werden nicht geführt; es gelten einheitliche Konditionen, s. Leistungsbeschreibung. Die vorgegebenen Vergütungen sind zu akzeptieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YS5R62W.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Bildung und Kultur
Postanschrift: Trierer Straße 33
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bildung.saarland.de📧
URL: http://www.bildung.saarland.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das vorliegende Verfahren wird nicht im Anwendungsbereich des Vergaberechts, insbesondere der RL 2014/24/EU oder des GWB oder der VgV oder der UVgO...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das vorliegende Verfahren wird nicht im Anwendungsbereich des Vergaberechts, insbesondere der RL 2014/24/EU oder des GWB oder der VgV oder der UVgO durchgeführt.
Vorliegend findet kein Vergabeverfahren gemäß §§ 14-19 VgV oder §§ 8-14 UVgO statt.
Eventuell entgegenstehende Angaben, insbesondere im Bereich der eVergabeplattform, sind ggf. technisch bedingt und unbeachtlich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht direkt aus dem AEUV und aus der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH folgen, ist damit nicht verbunden.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen die Teilnahmebedingungen (s. u.) erfüllenden und interessierten Bietern der Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages angeboten. Jeder Bieter, der die Teilnahmebedingungen (s. u.) erfüllt beziehungsweise nachweist, sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte akzeptiert und dies jeweils durch Angebotsabgabe dokumentiert, kann durch Vorlage eines Angebotes, nach entsprechender Angebotsprüfung, als Rahmenvertragspartner beitreten. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss erfolgt für alle Rahmenvertragspartner zu den gleichen Bedingungen. Individuelle Verhandlungen werden nicht geführt; es gelten einheitliche Konditionen, s. Leistungsbeschreibung. Die vorgegebenen Vergütungen sind zu akzeptieren.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 681501-4994📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 681501-3506 📠
URL: https://www.saarland.de/3339.htm🌏
Quelle: OJS 2021/S 121-320282 (2021-06-22)
Ergänzende Angaben (2021-07-04)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 121-320282
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-07-05 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-07-09 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-07-05 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-07-09 📅
Zeit: 12:00
Andere zusätzliche Informationen
“Weiterhin wird klargestellt, dass es sich bei der angegebenen Angebotsfrist nicht um eine Ausschlussfrist handelt. Aus technischen Gründen werden...”
Weiterhin wird klargestellt, dass es sich bei der angegebenen Angebotsfrist nicht um eine Ausschlussfrist handelt. Aus technischen Gründen werden elektronische Angebote bis zum genannten Termin gesammelt und dann eröffnet, hierzu ist die Angabe eines Termins nötig. Im Anschluss hieran wird über einem separaten Projektraum, der in separater Bekanntmachung veröffentlicht werden wird, weiter für einen bestimmten Zeitraum zur Angebotsabgabe aufgerufen.
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Quelle: OJS 2021/S 131-348540 (2021-07-04)