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Qualitative, quantitative und weitere Teilnahmebedingungen sind vom Bieter kumulativ zu erfüllen.
Abweichend hiervon ist die Einbindung von Soloselbstständigen (einzelne Personen, die keine eigenen Mitarbeiter beschäftigen, und ihre Dienstleistungen weisungsunabhängig und nicht in persönlicher Abhängigkeit, erbringen) als Subpartner zugelassen, wenn ihr Tätigkeitsschwerpunkt im Sinne der Leistungsbeschreibung (insbesondere Absatz „Gegenstand, Ziel“) einschlägig ist, die folgenden Nummern 4.1 bis 4.3 gelten nicht.
4.1. Qualitative Teilnahmebedingungen
Alle Bieter müssen Erfahrung in der Kooperation mit Schulen oder Erfahrung im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, insbesondere im Bildungsbereich, haben sowie mindestens eine der folgenden qualitativen Teilnahmebedingungen erfüllen:
— im Schuljahr 2020/2021 aktiver Träger mindestens einer Freiwilligen Ganztagsschule (FGTS) im Saarland,
— ein Landkreis im Saarland bzw. der Regionalverband Saarbrücken,
— eine Kommune im Saarland,
— als gemeinnützig im Sinne von § 52 AO anerkannt,
— Bildungsträger mit staatlicher Anerkennung gemäß Saarländischem Weiterbildungsförderungsgesetz,
— ein kommerzieller Nachhilfeanbieter, der ein Qualitätsmanagementsystem anwendet,
— ein kommunaler Spitzenverband im Saarland,
— ein kirchlicher Träger, bzw. eine in kirchlicher Trägerschaft befindliche Einrichtung
sein.
Quantitative Teilnahmebedingungen
— Alle Bieter müssen mindestens ein Stundenkontingent von 5 000 Unterrichtseinheiten im Halbjahr durchführen können (durch eigene Kräfte oder bspw. in Kooperation mit Subpartnern) und anbieten
Weitere Teilnahmebedingungen
— Alle Bieter müssen bereit sein, die Anforderungen der Leistungsbeschreibung zur Einbindung von Subpartnern zu erfüllen, insbesondere zur Einbeziehung von Subpartnern auf Verlangen von Schulen, zur gebündelten Abrechnung gegenüber dem Ministerium für Bildung und Kultur, sowie zur Weiterleitung geschuldeter Mittel an Subpartner.
Hinweis für Akteure, die eine/mehrere der Teilnahmebedingungen unter Nr. 4.2 oder 4.3 nicht erfüllen:
Gemäß Leistungsbeschreibung ist vorgesehen, dass Akteure, die eine/mehrere der Teilnahmebedingungen unter Nr. 4.2 oder 4.3 nicht erfüllen, auf Verlangen von Schulen als Subpartner durch den Rahmenvertragspartner eingesetzt werden können. Sie können außerhalb dieses Verfahrens Ihr Interesse an der Einbindung als Subpartner unter Angabe
— möglicher Förderangebote,
— ihrer Kapazitäten (Unterrichtsstunden je Halbjahr),
— und eventueller örtlicher Einsatzgebiete
beim Ministerium für Bildung und Kultur via eMail an
subpartner@bildung.saarland.de bekunden. Das Ministerium für Bildung und Kultur wird diese Informationen nach Abschluss des Verfahrens an die Rahmenvertragspartner, die Schulen, sowie an potenziell interessierte Honorarkräfte weiterleiten. Das Ministerium für Bildung und Kultur übernimmt zu diesem Verfahrensstand keine Gewähr für die Geeignetheit oder für die Erfüllung der oben genannten Teilnahmebedingungen der gelisteten Akteure, die Prüfung der Voraussetzungen gemäß Leistungsbeschreibung für die Akteure obliegt dem Rahmenvertragspartner.
Eine eventuelle Auswahlentscheidung obliegt ausschließlich den Schulen.