Um Kinder, Jugendliche und Familien in der aktuellen Situation und auch nach der Pandemie zu unterstützen, hat das Bundeskabinett Maßnahmen für das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen. In Umsetzung dessen ist vorliegend durch das Ministerium für Bildung und Kultur beabsichtigt, integrative und additive Förderangebote für Schülerinnen und Schüler an allen Schulen im Saarland zur Verfügung zu stellen. Hierfür werden Rahmenvertragspartner gesucht, die selbst, beziehungsweise durch Einbindung weiterer nachgelagerter Partner („Subpartner“), entsprechende Angebote bereitstellen können. Gleichwohl entscheiden die einzelnen Schulen individuell ob, und in welcher Form und für welchen Zeitraum sie von diesem rahmenvertraglichen Angebot Gebrauch machen; es besteht keine Verpflichtung zum Abruf aus diesem Rahmenvertrag. Hierfür haben sich die Schulen an das ihnen vom Ministerium für Bildung und Kultur zugewiesene Budget zu halten. Insofern kann durch das Ministerium für Bildung und Kultur gegenüber dem Rahmenvertragspartner kein Abruf dem Grunde nach oder der Höhe nach garantiert werden. Eine Vergütung erfolgt nur für durch die Schulen tatsächlich aus dem angebotenen Stundenkontingent abgerufene Stunden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-07.
Auftragsbekanntmachung (2021-07-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Allgemeine und berufliche Bildung
Referenznummer: Z2108X
Kurze Beschreibung:
Um Kinder, Jugendliche und Familien in der aktuellen Situation und auch nach der Pandemie zu unterstützen, hat das Bundeskabinett Maßnahmen für das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen.
In Umsetzung dessen ist vorliegend durch das Ministerium für Bildung und Kultur beabsichtigt, integrative und additive Förderangebote für Schülerinnen und Schüler an allen Schulen im Saarland zur Verfügung zu stellen. Hierfür werden Rahmenvertragspartner gesucht, die selbst, beziehungsweise durch Einbindung weiterer nachgelagerter Partner („Subpartner“), entsprechende Angebote bereitstellen können.
Gleichwohl entscheiden die einzelnen Schulen individuell ob, und in welcher Form und für welchen Zeitraum sie von diesem rahmenvertraglichen Angebot Gebrauch machen; es besteht keine Verpflichtung zum Abruf aus diesem Rahmenvertrag. Hierfür haben sich die Schulen an das ihnen vom Ministerium für Bildung und Kultur zugewiesene Budget zu halten. Insofern kann durch das Ministerium für Bildung und Kultur gegenüber dem Rahmenvertragspartner kein Abruf dem Grunde nach oder der Höhe nach garantiert werden. Eine Vergütung erfolgt nur für durch die Schulen tatsächlich aus dem angebotenen Stundenkontingent abgerufene Stunden.
Um Kinder, Jugendliche und Familien in der aktuellen Situation und auch nach der Pandemie zu unterstützen, hat das Bundeskabinett Maßnahmen für das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen.
In Umsetzung dessen ist vorliegend durch das Ministerium für Bildung und Kultur beabsichtigt, integrative und additive Förderangebote für Schülerinnen und Schüler an allen Schulen im Saarland zur Verfügung zu stellen. Hierfür werden Rahmenvertragspartner gesucht, die selbst, beziehungsweise durch Einbindung weiterer nachgelagerter Partner („Subpartner“), entsprechende Angebote bereitstellen können.
Gleichwohl entscheiden die einzelnen Schulen individuell ob, und in welcher Form und für welchen Zeitraum sie von diesem rahmenvertraglichen Angebot Gebrauch machen; es besteht keine Verpflichtung zum Abruf aus diesem Rahmenvertrag. Hierfür haben sich die Schulen an das ihnen vom Ministerium für Bildung und Kultur zugewiesene Budget zu halten. Insofern kann durch das Ministerium für Bildung und Kultur gegenüber dem Rahmenvertragspartner kein Abruf dem Grunde nach oder der Höhe nach garantiert werden. Eine Vergütung erfolgt nur für durch die Schulen tatsächlich aus dem angebotenen Stundenkontingent abgerufene Stunden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Allgemeine und berufliche Bildung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Unterricht im Sekundarbereich📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Saarland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-07 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-12 📅
Datum des Beginns: 2021-08-28 📅
Datum des Endes: 2022-07-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 132-351305
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 121-320282
ABl. S-Ausgabe: 132
Zusätzliche Informationen
Die obenstehende Angabe „Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt“ ist technisch bedingt und nicht zutreffend. Tatsächlich wird vorliegend unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens allen die Teilnahmebedingungen erfüllenden und interessierten Bietern der Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages angeboten. Jeder Bieter, der die Teilnahmebedingungen erfüllt beziehungsweise nachweist, sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte akzeptiert und dies jeweils durch Angebotsabgabe dokumentiert, kann durch Vorlage eines Angebotes, nach entsprechender Angebotsprüfung, als Rahmenvertragspartner beitreten. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss erfolgt für alle Rahmenvertragspartner zu den gleichen Bedingungen. Individuelle Verhandlungen werden nicht geführt; es gelten einheitliche Konditionen, s. Leistungsbeschreibung. Die vorgegebenen Vergütungen sind zu akzeptieren.
Die obenstehende Angabe „Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt“ ist technisch bedingt und nicht zutreffend. Tatsächlich wird vorliegend unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens allen die Teilnahmebedingungen erfüllenden und interessierten Bietern der Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages angeboten. Jeder Bieter, der die Teilnahmebedingungen erfüllt beziehungsweise nachweist, sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte akzeptiert und dies jeweils durch Angebotsabgabe dokumentiert, kann durch Vorlage eines Angebotes, nach entsprechender Angebotsprüfung, als Rahmenvertragspartner beitreten. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss erfolgt für alle Rahmenvertragspartner zu den gleichen Bedingungen. Individuelle Verhandlungen werden nicht geführt; es gelten einheitliche Konditionen, s. Leistungsbeschreibung. Die vorgegebenen Vergütungen sind zu akzeptieren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Um Kinder, Jugendliche und Familien in der aktuellen Situation und auch nach der Pandemie zu unterstützen, hat das Bundeskabinett Maßnahmen für das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen.
Um Kinder, Jugendliche und Familien in der aktuellen Situation und auch nach der Pandemie zu unterstützen, hat das Bundeskabinett Maßnahmen für das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen.
In Umsetzung dessen ist vorliegend durch das Ministerium für Bildung und Kultur beabsichtigt, integrative und additive Förderangebote für Schülerinnen und Schüler an allen Schulen im Saarland zur Verfügung zu stellen. Hierfür werden Rahmenvertragspartner gesucht, die selbst, beziehungsweise durch Einbindung weiterer nachgelagerter Partner („Subpartner“), entsprechende Angebote bereitstellen können.
In Umsetzung dessen ist vorliegend durch das Ministerium für Bildung und Kultur beabsichtigt, integrative und additive Förderangebote für Schülerinnen und Schüler an allen Schulen im Saarland zur Verfügung zu stellen. Hierfür werden Rahmenvertragspartner gesucht, die selbst, beziehungsweise durch Einbindung weiterer nachgelagerter Partner („Subpartner“), entsprechende Angebote bereitstellen können.
Gleichwohl entscheiden die einzelnen Schulen individuell ob, und in welcher Form und für welchen Zeitraum sie von diesem rahmenvertraglichen Angebot Gebrauch machen; es besteht keine Verpflichtung zum Abruf aus diesem Rahmenvertrag. Hierfür haben sich die Schulen an das ihnen vom Ministerium für Bildung und Kultur zugewiesene Budget zu halten. Insofern kann durch das Ministerium für Bildung und Kultur gegenüber dem Rahmenvertragspartner kein Abruf dem Grunde nach oder der Höhe nach garantiert werden. Eine Vergütung erfolgt nur für durch die Schulen tatsächlich aus dem angebotenen Stundenkontingent abgerufene Stunden.
Gleichwohl entscheiden die einzelnen Schulen individuell ob, und in welcher Form und für welchen Zeitraum sie von diesem rahmenvertraglichen Angebot Gebrauch machen; es besteht keine Verpflichtung zum Abruf aus diesem Rahmenvertrag. Hierfür haben sich die Schulen an das ihnen vom Ministerium für Bildung und Kultur zugewiesene Budget zu halten. Insofern kann durch das Ministerium für Bildung und Kultur gegenüber dem Rahmenvertragspartner kein Abruf dem Grunde nach oder der Höhe nach garantiert werden. Eine Vergütung erfolgt nur für durch die Schulen tatsächlich aus dem angebotenen Stundenkontingent abgerufene Stunden.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die einvernehmliche Verlängerung oder Erweiterung dieses Vertrages bleibt vorbehalten.
Beschreibung der Optionen:
Die einvernehmliche Verlängerung oder Erweiterung dieses Vertrages bleibt vorbehalten.
Zusätzliche Informationen:
Die obenstehende Angabe „Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt“ ist technisch bedingt und nicht zutreffend. Tatsächlich wird vorliegend unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens allen die Teilnahmebedingungen erfüllenden und interessierten Bietern der Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages angeboten. Jeder Bieter, der die Teilnahmebedingungen erfüllt beziehungsweise nachweist, sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte akzeptiert und dies jeweils durch Angebotsabgabe dokumentiert, kann durch Vorlage eines Angebotes, nach entsprechender Angebotsprüfung, als Rahmenvertragspartner beitreten. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss erfolgt für alle Rahmenvertragspartner zu den gleichen Bedingungen. Individuelle Verhandlungen werden nicht geführt; es gelten einheitliche Konditionen, s. Leistungsbeschreibung. Die vorgegebenen Vergütungen sind zu akzeptieren.
Die obenstehende Angabe „Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt“ ist technisch bedingt und nicht zutreffend. Tatsächlich wird vorliegend unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens allen die Teilnahmebedingungen erfüllenden und interessierten Bietern der Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages angeboten. Jeder Bieter, der die Teilnahmebedingungen erfüllt beziehungsweise nachweist, sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte akzeptiert und dies jeweils durch Angebotsabgabe dokumentiert, kann durch Vorlage eines Angebotes, nach entsprechender Angebotsprüfung, als Rahmenvertragspartner beitreten. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss erfolgt für alle Rahmenvertragspartner zu den gleichen Bedingungen. Individuelle Verhandlungen werden nicht geführt; es gelten einheitliche Konditionen, s. Leistungsbeschreibung. Die vorgegebenen Vergütungen sind zu akzeptieren.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Bildung und Kultur
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: S. Ausschreibungsunterlagen
Das vorliegende Verfahren wird nicht im Anwendungsbereich des Vergaberechts, insbesondere der RL 2014/24/EU oder des GWB oder der VgV oder der UVgO durchgeführt. Vorliegend findet kein Offenes Verfahren oder ein anderes Vergabeverfahren gemäß §§ 14-19 VgV oder §§ 8-14 UVgO statt. Entgegenstehende Angaben, insbesondere im Bereich der eVergabeplattform, sind ggf. technisch bedingt und unbeachtlich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht direkt aus dem AEUV und aus der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH folgen, ist damit nicht verbunden.
Das vorliegende Verfahren wird nicht im Anwendungsbereich des Vergaberechts, insbesondere der RL 2014/24/EU oder des GWB oder der VgV oder der UVgO durchgeführt. Vorliegend findet kein Offenes Verfahren oder ein anderes Vergabeverfahren gemäß §§ 14-19 VgV oder §§ 8-14 UVgO statt. Entgegenstehende Angaben, insbesondere im Bereich der eVergabeplattform, sind ggf. technisch bedingt und unbeachtlich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht direkt aus dem AEUV und aus der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH folgen, ist damit nicht verbunden.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen die Teilnahmebedingungen (s. u.) erfüllenden und interessierten Bietern der Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages angeboten.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Ministerium für Bildung und Kultur, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken
Zusätzliche Informationen:
Nichtöffentlich.
Bis zum genannten Termin können jederzeit Angebote abgegeben werden. Es findet kein zentraler Öffnungstermin statt, stattdessen werden eingehende Angebote unverzüglich nach Eingang geprüft und ggf. durch Zuschlag angenommen.
Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation zwischen Unternehmen und Vergabestelle nur über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform DTVP.de zulässig ist, die Kommunikation per Telefon oder eMail ist nicht möglich.
Das vorliegende Verfahren wird nicht im Anwendungsbereich des Vergaberechts, insbesondere der RL 2014/24/EU oder des GWB oder der VgV oder der UVgO durchgeführt.
Vorliegend findet kein Vergabeverfahren gemäß §§ 14-19 VgV oder §§ 8-14 UVgO statt.
Eventuell entgegenstehende Angaben, insbesondere im Bereich der eVergabeplattform, sind ggf. technisch bedingt und unbeachtlich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht direkt aus dem AEUV und aus der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH folgen, ist damit nicht verbunden.
Eventuell entgegenstehende Angaben, insbesondere im Bereich der eVergabeplattform, sind ggf. technisch bedingt und unbeachtlich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht direkt aus dem AEUV und aus der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH folgen, ist damit nicht verbunden.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen die Teilnahmebedingungen (s. u.) erfüllenden und interessierten Bietern der Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages angeboten. Jeder Bieter, der die Teilnahmebedingungen (s. u.) erfüllt beziehungsweise nachweist, sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte akzeptiert und dies jeweils durch Angebotsabgabe dokumentiert, kann durch Vorlage eines Angebotes, nach entsprechender Angebotsprüfung, als Rahmenvertragspartner beitreten. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss erfolgt für alle Rahmenvertragspartner zu den gleichen Bedingungen. Individuelle Verhandlungen werden nicht geführt; es gelten einheitliche Konditionen, s. Leistungsbeschreibung. Die vorgegebenen Vergütungen sind zu akzeptieren.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen die Teilnahmebedingungen (s. u.) erfüllenden und interessierten Bietern der Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages angeboten. Jeder Bieter, der die Teilnahmebedingungen (s. u.) erfüllt beziehungsweise nachweist, sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte akzeptiert und dies jeweils durch Angebotsabgabe dokumentiert, kann durch Vorlage eines Angebotes, nach entsprechender Angebotsprüfung, als Rahmenvertragspartner beitreten. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss erfolgt für alle Rahmenvertragspartner zu den gleichen Bedingungen. Individuelle Verhandlungen werden nicht geführt; es gelten einheitliche Konditionen, s. Leistungsbeschreibung. Die vorgegebenen Vergütungen sind zu akzeptieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YS5R551
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 681501-4994📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 681501-3506 📠
Internetadresse: https://www.saarland.de/3339.htm🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das vorliegende Verfahren wird nicht im Anwendungsbereich des Vergaberechts, insbesondere der RL 2014/24/EU oder des GWB oder der VgV oder der UVgO durchgeführt.
Vorliegend findet kein Vergabeverfahren gemäß §§ 14-19 VgV oder §§ 8-14 UVgO statt.
Eventuell entgegenstehende Angaben, insbesondere im Bereich der eVergabeplattform, sind ggf. technisch bedingt und unbeachtlich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht direkt aus dem AEUV und aus der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH folgen, ist damit nicht verbunden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Eventuell entgegenstehende Angaben, insbesondere im Bereich der eVergabeplattform, sind ggf. technisch bedingt und unbeachtlich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht direkt aus dem AEUV und aus der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH folgen, ist damit nicht verbunden.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen die Teilnahmebedingungen (s. u.) erfüllenden und interessierten Bietern der Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages angeboten. Jeder Bieter, der die Teilnahmebedingungen (s. u.) erfüllt beziehungsweise nachweist, sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte akzeptiert und dies jeweils durch Angebotsabgabe dokumentiert, kann durch Vorlage eines Angebotes, nach entsprechender Angebotsprüfung, als Rahmenvertragspartner beitreten. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss erfolgt für alle Rahmenvertragspartner zu den gleichen Bedingungen. Individuelle Verhandlungen werden nicht geführt; es gelten einheitliche Konditionen, s. Leistungsbeschreibung. Die vorgegebenen Vergütungen sind zu akzeptieren.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen die Teilnahmebedingungen (s. u.) erfüllenden und interessierten Bietern der Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages angeboten. Jeder Bieter, der die Teilnahmebedingungen (s. u.) erfüllt beziehungsweise nachweist, sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte akzeptiert und dies jeweils durch Angebotsabgabe dokumentiert, kann durch Vorlage eines Angebotes, nach entsprechender Angebotsprüfung, als Rahmenvertragspartner beitreten. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss erfolgt für alle Rahmenvertragspartner zu den gleichen Bedingungen. Individuelle Verhandlungen werden nicht geführt; es gelten einheitliche Konditionen, s. Leistungsbeschreibung. Die vorgegebenen Vergütungen sind zu akzeptieren.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ministerium für Bildung und Kultur
Postanschrift: Trierer Straße 33
Postleitzahl: 66111
E-Mail: vergabe@bildung.saarland.de📧
Internetadresse: http://www.bildung.saarland.de/🌏
Quelle: OJS 2021/S 132-351305 (2021-07-07)
Ergänzende Angaben (2021-07-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: A 3 / Zentrale Vergabestelle
Quelle: OJS 2021/S 136-362616 (2021-07-12)
Ergänzende Angaben (2021-09-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Um Kinder, Jugendliche und Familien in der aktuellen Situation und auch nach der Pandemie zu unterstützen, hat das Bundeskabinett Maßnahmen für das "Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen.
In Umsetzung dessen ist vorliegend durch das Ministerium für Bildung und Kultur beabsichtigt, integrative und additive Förderangebote für Schülerinnen und Schüler an allen Schulen im Saarland zur Verfügung zu stellen. Hierfür werden Rahmenvertragspartner gesucht, die selbst, beziehungsweise durch Einbindung weiterer nachgelagerter Partner ("Subpartner"), entsprechende Angebote bereitstellen können.
Gleichwohl entscheiden die einzelnen Schulen individuell ob, und in welcher Form und für welchen Zeitraum sie von diesem rahmenvertraglichen Angebot Gebrauch machen; es besteht keine Verpflichtung zum Abruf aus diesem Rahmenvertrag. Hierfür haben sich die Schulen an das ihnen vom Ministerium für Bildung und Kultur zugewiesene Budget zu halten. Insofern kann durch das Ministerium für Bildung und Kultur gegenüber dem Rahmenvertragspartner kein Abruf dem Grunde nach oder der Höhe nach garantiert werden. Eine Vergütung erfolgt nur für durch die Schulen tatsächlich aus dem angebotenen Stundenkontingent abgerufene Stunden.
Um Kinder, Jugendliche und Familien in der aktuellen Situation und auch nach der Pandemie zu unterstützen, hat das Bundeskabinett Maßnahmen für das "Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen.
In Umsetzung dessen ist vorliegend durch das Ministerium für Bildung und Kultur beabsichtigt, integrative und additive Förderangebote für Schülerinnen und Schüler an allen Schulen im Saarland zur Verfügung zu stellen. Hierfür werden Rahmenvertragspartner gesucht, die selbst, beziehungsweise durch Einbindung weiterer nachgelagerter Partner ("Subpartner"), entsprechende Angebote bereitstellen können.
Gleichwohl entscheiden die einzelnen Schulen individuell ob, und in welcher Form und für welchen Zeitraum sie von diesem rahmenvertraglichen Angebot Gebrauch machen; es besteht keine Verpflichtung zum Abruf aus diesem Rahmenvertrag. Hierfür haben sich die Schulen an das ihnen vom Ministerium für Bildung und Kultur zugewiesene Budget zu halten. Insofern kann durch das Ministerium für Bildung und Kultur gegenüber dem Rahmenvertragspartner kein Abruf dem Grunde nach oder der Höhe nach garantiert werden. Eine Vergütung erfolgt nur für durch die Schulen tatsächlich aus dem angebotenen Stundenkontingent abgerufene Stunden.
Um Kinder, Jugendliche und Familien in der aktuellen Situation und auch nach der Pandemie zu unterstützen, hat das Bundeskabinett Maßnahmen für das "Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen.
Um Kinder, Jugendliche und Familien in der aktuellen Situation und auch nach der Pandemie zu unterstützen, hat das Bundeskabinett Maßnahmen für das "Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen.
In Umsetzung dessen ist vorliegend durch das Ministerium für Bildung und Kultur beabsichtigt, integrative und additive Förderangebote für Schülerinnen und Schüler an allen Schulen im Saarland zur Verfügung zu stellen. Hierfür werden Rahmenvertragspartner gesucht, die selbst, beziehungsweise durch Einbindung weiterer nachgelagerter Partner ("Subpartner"), entsprechende Angebote bereitstellen können.
In Umsetzung dessen ist vorliegend durch das Ministerium für Bildung und Kultur beabsichtigt, integrative und additive Förderangebote für Schülerinnen und Schüler an allen Schulen im Saarland zur Verfügung zu stellen. Hierfür werden Rahmenvertragspartner gesucht, die selbst, beziehungsweise durch Einbindung weiterer nachgelagerter Partner ("Subpartner"), entsprechende Angebote bereitstellen können.