Ausschreibung über Abfallmanagementleistungen im Kreis Schleswig-Flensburg ab 2024

Kreis Schleswig-Flensburg

Der Kreis Schleswig-Flensburg ist gemäß § 3 Abfallwirtschaftsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (LAbfWG) öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach § 20 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und damit zuständig für die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen. Die Pflicht zur Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen hat das Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein (MNUL; jetzt Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung = MELUND) jedoch auf die Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH ("ASF") übertragen. Der Kreis hat etwa 202.600 Einwohner, ca. 65.800 an die öffentliche Abfallentsorgung anschlusspflichtige Grundstücke und ca. 5.200 Gewerbebetriebe sowie sonstige Einrichtungen, die an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind.
Der Kreis Schleswig-Flensburg hat die 1993 von ihm und einem privaten Dritten gegründete ASF ab 1994 mit der Durchführung aller dem Kreis nach § 20 KrWG obliegenden, übertragbaren Aufgaben der Abfallwirtschaft beauftragt; ab 2009 auf Basis eines sogenannten Abfallmanagementvertrages ("AMV"). Der Kreis hält 51% der Geschäftsanteile an der ASF, 49% hält ein privater Dritter.
Die ASF hat auf Grundlage des AMV Subunternehmer mit der Durchführung der operativen Leistungen (Sammlung, Transport; Behandlung der Abfälle sowie deren weitere Entsorgung) beauftragt. Die übrigen Leistungen (z.B. Organisation, Planung, Steuerung der Abfallwirtschaft, Abrechnung und Einzug der Abfallgebühren für den Kreis, Kundenbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit, EDV-Dienstleistungen, nachfolgend als Abfallmanagementleistungen bezeichnet) führt die ASF selbst durch, zum Teil mit Unterstützung ihres privaten Gesellschafters auf Basis eines sogenannten Servicevertrages. Grundlage hierfür ist der AMV.
Der Kreis schreibt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 in einem europaweiten Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb die Minderheitsbeteiligung von 49% an der ASF, die weiterhin mit der Durchführung aller dem Kreis obliegenden, übertragbaren Aufgaben der Abfallwirtschaft beauftragt werden wird, mit der Maßgabe aus, dass von den Bietern
- ein Angebot auf die von der ASF weiterhin gegenüber dem Kreis zu erbringenden Abfallmanagementleistungen sowie
- ein Angebot auf die von der ASF benötigten Service-Leistungen zur Unterstützung der von ihr gegenüber dem Kreis zu erbringenden Abfallmanagementleistungen abzugeben ist und
- die Beteiligung von 49% an der ASF zu einem durch einen Wirtschaftsprüfer festgestellten Unternehmenswert vom erfolgreichen Bieter zu erwerben ist.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-12-29 Auftragsbekanntmachung
2022-01-18 Ergänzende Angaben
2023-07-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-12-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: AMV-2024_II
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Schleswig-Flensburg ist gemäß § 3 Abfallwirtschaftsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (LAbfWG) öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach § 20 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und damit zuständig für die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen. Die Pflicht zur Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen hat das Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein (MNUL; jetzt Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung = MELUND) jedoch auf die Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH ("ASF") übertragen. Der Kreis hat etwa 202.600 Einwohner, ca. 65.800 an die öffentliche Abfallentsorgung anschlusspflichtige Grundstücke und ca. 5.200 Gewerbebetriebe sowie sonstige Einrichtungen, die an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind. Der Kreis Schleswig-Flensburg hat die 1993 von ihm und einem privaten Dritten gegründete ASF ab 1994 mit der Durchführung aller dem Kreis nach § 20 KrWG obliegenden, übertragbaren Aufgaben der Abfallwirtschaft beauftragt; ab 2009 auf Basis eines sogenannten Abfallmanagementvertrages ("AMV"). Der Kreis hält 51% der Geschäftsanteile an der ASF, 49% hält ein privater Dritter. Die ASF hat auf Grundlage des AMV Subunternehmer mit der Durchführung der operativen Leistungen (Sammlung, Transport; Behandlung der Abfälle sowie deren weitere Entsorgung) beauftragt. Die übrigen Leistungen (z.B. Organisation, Planung, Steuerung der Abfallwirtschaft, Abrechnung und Einzug der Abfallgebühren für den Kreis, Kundenbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit, EDV-Dienstleistungen, nachfolgend als Abfallmanagementleistungen bezeichnet) führt die ASF selbst durch, zum Teil mit Unterstützung ihres privaten Gesellschafters auf Basis eines sogenannten Servicevertrages. Grundlage hierfür ist der AMV. Der Kreis schreibt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 in einem europaweiten Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb die Minderheitsbeteiligung von 49% an der ASF, die weiterhin mit der Durchführung aller dem Kreis obliegenden, übertragbaren Aufgaben der Abfallwirtschaft beauftragt werden wird, mit der Maßgabe aus, dass von den Bietern - ein Angebot auf die von der ASF weiterhin gegenüber dem Kreis zu erbringenden Abfallmanagementleistungen sowie - ein Angebot auf die von der ASF benötigten Service-Leistungen zur Unterstützung der von ihr gegenüber dem Kreis zu erbringenden Abfallmanagementleistungen abzugeben ist und - die Beteiligung von 49% an der ASF zu einem durch einen Wirtschaftsprüfer festgestellten Unternehmenswert vom erfolgreichen Bieter zu erwerben ist.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Einsammeln von kommunalem Müll 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Schleswig-Flensburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Schleswig-Flensburg
Postanschrift: Flensburger Straße 7
Postleitzahl: 24837
Postort: Schleswig
Kontakt
Internetadresse: http://www.schleswig-flensburg.de/ 🌏
E-Mail: martin.koch@schleswig-flensburg.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGRKFR/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGRKFR 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-29 📅
Einreichungsfrist: 2022-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-03 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 001-001088
ABl. S-Ausgabe: 1
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber wird in den Vergabeunterlagen vorschreiben, dass bestimmte kritische Aufgaben (insbesondere Leistungen im Zusammenhang mit der IT, Bereitstellung und Pflege der Gebühreneinzugs-/ Entgeltsoftware) direkt vom Bieter selbst oder im Fall einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft ausgeführt werden müssen. 2. Der mit dieser Ausschreibung ermittelte künftige 49%ige Gesellschafter der ASF bzw. mit diesem verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) sind von der zukünftigen Teilnahme an Ausschreibungen der ASF im Bereich der Abfalllogistik bzw. Abfallverwertung ausgeschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Schleswig-Flensburg ist gemäß § 3 Abfallwirtschaftsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (LAbfWG) öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach § 20 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und damit zuständig für die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen. Die Pflicht zur Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen hat das Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein (MNUL; jetzt Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung = MELUND) jedoch auf die Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH ("ASF") übertragen. Der Kreis hat etwa 202.600 Einwohner, ca. 65.800 an die öffentliche Abfallentsorgung anschlusspflichtige Grundstücke und ca. 5.200 Gewerbebetriebe sowie sonstige Einrichtungen, die an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind.
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Der Kreis Schleswig-Flensburg hat die 1993 von ihm und einem privaten Dritten gegründete ASF ab 1994 mit der Durchführung aller dem Kreis nach § 20 KrWG obliegenden, übertragbaren Aufgaben der Abfallwirtschaft beauftragt; ab 2009 auf Basis eines sogenannten Abfallmanagementvertrages ("AMV"). Der Kreis hält 51% der Geschäftsanteile an der ASF, 49% hält ein privater Dritter.
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Die ASF hat auf Grundlage des AMV Subunternehmer mit der Durchführung der operativen Leistungen (Sammlung, Transport; Behandlung der Abfälle sowie deren weitere Entsorgung) beauftragt. Die übrigen Leistungen (z.B. Organisation, Planung, Steuerung der Abfallwirtschaft, Abrechnung und Einzug der Abfallgebühren für den Kreis, Kundenbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit, EDV-Dienstleistungen, nachfolgend als Abfallmanagementleistungen bezeichnet) führt die ASF selbst durch, zum Teil mit Unterstützung ihres privaten Gesellschafters auf Basis eines sogenannten Servicevertrages. Grundlage hierfür ist der AMV.
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Der Kreis schreibt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 in einem europaweiten Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb die Minderheitsbeteiligung von 49% an der ASF, die weiterhin mit der Durchführung aller dem Kreis obliegenden, übertragbaren Aufgaben der Abfallwirtschaft beauftragt werden wird, mit der Maßgabe aus, dass von den Bietern
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- ein Angebot auf die von der ASF weiterhin gegenüber dem Kreis zu erbringenden Abfallmanagementleistungen sowie
- ein Angebot auf die von der ASF benötigten Service-Leistungen zur Unterstützung der von ihr gegenüber dem Kreis zu erbringenden Abfallmanagementleistungen abzugeben ist und
- die Beteiligung von 49% an der ASF zu einem durch einen Wirtschaftsprüfer festgestellten Unternehmenswert vom erfolgreichen Bieter zu erwerben ist.
Auftrag über die Durchführung von Abfallmanagementleistungen und operativer Entsorgungsleistungen (Einsammlung und Transport der Abfälle, Verwertung und sonstige Entsorgung der Abfälle) für das Kreisgebiet Schleswig-Flensburg an die ASF, gemischtwirtschaftliche Gesellschaft, an der der Kreis zu 51% beteiligt ist; der 49%-ige Anteil an der ASF ist vom Bieter zu einem festgelegten Preis zu übernehmen. Die erwähnte Beauftragung erfolgt mit der Maßgabe, dass die ASF die operativen Abfallentsorgungsdienstleistungen an dritte Unternehmen unterzubeauftragen hat und die reinen Abfallmanagementleistungen von der ASF selbst mit Unterstützungsleistungen des Bieters durchzuführen sind.
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Der Kaufpreis für die Geschäftsanteile (49% an der ASF) wird für alle Bieter in gleicher Höhe vom Kreis vorgegeben, nachdem dieser zuvor durch einen Wirtschaftsprüfer ermittelt wurde. Die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter erhalten während der Angebotsphase die Gelegenheit, sich im Rahmen einer Due Diligence (Unternehmensanalyse) über die Chancen und Risiken des Erwerbs der Geschäftsanteile zu informieren.
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Der private Mitgesellschafter hat die ASF bei der Erbringung der sogenannten Abfallmanagementleistungen gegenüber dem Kreis Schleswig-Flensburg zu unterstützen. Die ASF hat folgende Abfallmanagementleistungen gegenüber dem Kreis zu erbringen:
- Organisation, Planung, Steuerung der Abfallwirtschaft,
- Kundenbetreuung,
- Verwaltung der Kunden- und Behälterdaten,
- Fakturierung und Einzug der Abfallgebühren im Kreis,
- Betriebsführung und Steuerung der ASF-eigenen Recyclinghöfe,
- Öffentlichkeitsarbeit / Unternehmenskommunikation,
- Vertragsdurchführung und Controlling,
- Vorbereitung erforderlicher Beschlüsse des Kreises,
- Vorbereitung Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept des Kreises und der ASF,
- Vorbereitung Fortschreibung AWS,
- Vorbereitung Fortschreibung AGS,
- Kalkulation von Abfallgebühren und Abfallentgelten,
- Abrechnung und Einzug von Abfallgebühren und Entgelten des Kreises,
- Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, Abfallberatung.
Folgende Leistungen werden vom privaten Mitgesellschafter zur Unterstützung der von der ASF gegenüber dem Kreis zu erbringenden Abfallmanagementleistungen benötigt bzw. müssen von diesem vorgehalten und gegenüber der ASF erbracht werden:
- ein Controlling-System und entsprechende Personalkapazitäten,
- ein Finanzbuchhaltungssystem und entsprechende Personalkapazitäten,
- Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung und entsprechende Personalkapazitäten,
- Lohn- und Gehaltsabrechnung, Personalwesen,
- ein EDV-System (Software) zur Objekt-, Kundendaten- und Behälterverwaltung (u.a. Ident-System) sowie zur Erzeugung der Abfallgebührenbescheide bzw. Entgeltrechnungen und zur Verwaltung der Zahlungseingänge und offenen Posten, Mahnungen etc. für den Kreis,
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- Betrieb Kundenportal,
- Erstellung von Statistiken, Analysen,
- IT-Infrastruktur (Server),
- IT-Support (help-desk),
- die Einbeziehung in einen Verbund ähnlich ausgerichteter Unternehmen für gemeinsame Projekte im Bereich betriebswirtschaftlicher Optimierung, Branchenvergleichen, Benchmarks sowie für Projektgruppen für die gemeinsame Umsetzung rechtlicher oder marktbedingter Anforderungen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann drei Mal um jeweils fünf Jahre verlängert werden. Weitere Einzelheiten zu der Verlängerungsoption enthalten die Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Optionen:
Einzelheiten zu Optionen enthalten die Vergabeunterlagen. Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. oben Ziff. II.2.7.
Zusätzliche Informationen:
1. Der Auftraggeber wird in den Vergabeunterlagen vorschreiben, dass bestimmte kritische Aufgaben (insbesondere Leistungen im Zusammenhang mit der IT, Bereitstellung und Pflege der Gebühreneinzugs-/ Entgeltsoftware) direkt vom Bieter selbst oder im Fall einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft ausgeführt werden müssen.
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2. Der mit dieser Ausschreibung ermittelte künftige 49%ige Gesellschafter der ASF bzw. mit diesem verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) sind von der zukünftigen Teilnahme an Ausschreibungen der ASF im Bereich der Abfalllogistik bzw. Abfallverwertung ausgeschlossen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Schleswig-Flensburg Flensburger Straße 7 24837 Schleswig

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bewerber seinem Teilnahmeantrag beizufügen hat. Hierzu hat er die vom Auftraggeber unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse bereitgestellten Vordrucke und Formulare (Bewerbungsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
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PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
PL2. Selbstdarstellung des Unternehmens (Eigenerklärung) mit Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
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PL3. Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des Staats der Niederlassung (nicht älter als sechs Monate). Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
PL4. Bescheinigung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden mit einer handelsüblichen Deckungssumme oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Einzelheiten zur für den Vertrag erforderlichen Versicherung enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
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Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
WL1. Aktuelle Auskunft einer Geschäftsbank des Bewerbers über die wirtschaftlichen Verhältnisse, zur Kreditwürdigkeit und zur Zahlungsfähigkeit (nicht älter als drei Monate). Dieser Nachweis ist nur durch den Bewerber oder ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
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WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (kein Konzernumsatz). Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
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WL3. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (vgl. oben Ziff. II.1.4 und II.2.4) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (kein Konzernumsatz). Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
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WL4. Vorlage der Jahresabschlüsse (Bilanz, GuV, Anhang, jeweils inklusive Lagebericht und Cash-Flow- Rechnung und Prüfungsberichte der Abschlussprüfer) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Vorlage der Einzelabschlüsse der Bewerbergesellschaft / jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind zwingend erforderlich. Im Falle einer Konzernzugehörigkeit behält sich der Kreis Schleswig-Flensburg vor, Konzernabschlüsse zur Einbeziehung in die Eignungsprüfung abzufordern, die der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft als Mutterunternehmen aufstellt oder bei denen die Bewerber als Tochterunternehmen eingebunden sind.
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Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Abschlüsse für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben (Ausnahme siehe oben WL1).
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
TL1. Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (Eigenerklärung; gegliedert nach Aufgabenfeldern/ Qualifikationen gemäß Formblatt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
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TL2. Referenzen (Eigenerklärungen) im Bereich von öffentlich-privaten Partnerschaften im Bereich Abfallmanagement mit Leistungen, die den hier ausgeschriebenen Leistungen (vgl. oben Ziff. II.1.4 und II.2.4) entsprechen oder mit diesen vergleichbar sind. Die Referenzprojekte dürfen noch laufen. Die Referenzprojekte dürfen nicht vor mehr als drei Jahren nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen worden sein.
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Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen des Referenzauftraggebers verlangen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter haben mit ihrem späteren Angebot eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein abzugeben. Das in den später ausgehändigten Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
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Weitere Einzelheiten zu den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags enthalten die Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1 dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet, sofern die Mindestanforderungen erfüllt sind.
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Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 30% (Leistungsfähigkeit) zu 70% (Fachkunde).
Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2 (WL1 und WL2) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 300 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3 (TL1 und TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 700 Punkte erreicht werden.
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Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:
- WL1 bis WL4: 300 Punkte,
- TL1: 100 Punkte,
- TL2: 600 Punkte.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
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- 100% = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt,
- 80% = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt,
- 60% = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im Oberen Durchschnitt,
- 40% = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt,
- 20% = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.
Im Bereich zwischen 0% und 100% können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10%, 30%, 50%, 70%, 90%), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Hierbei handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-02-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dr. Martin Koch
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGRKFR/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Postanschrift: Alter Wall 20-22
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Kontaktperson: Dr. Jan Scharf / Dr. Oliver Jauch
Telefon: +49 40500360485 📞
E-Mail: jscharf@goerg.de 📧
Fax: +49 40500360444 📠
Land: Hamburg 🏙️
Internetadresse: http://www.goerg.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und ermöglicht Benachrichtigungen bei Bewerberinformationen.
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2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum 24.01.2022 an den Auftraggeber über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
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3. Die in der Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Laufe des Verfahrens bleiben vorbehalten.
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4. Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (bzw. später Angebotsfrist) sind die Teilnahmeanträge (bzw. später Angebote) verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag (bzw. später sein Angebot) bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen oder zurückzuziehen.
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5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatz- oder Entschädigungsansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit Einreichung seines Teilnahmeantrags stimmt der Bewerber dem zu.
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7. Weitere Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben.
8. Zu Ziffer IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich bereits am 11.02.2022 die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Termine für die Verhandlungsgespräche werden gesondert mitgeteilt. Sie werden ggf. per Videokonferenz stattfinden.
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9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf sein jeweiliges Angebot. Der Auftraggeber seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine diesbezügliche Vertraulichkeitserklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist.
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10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagenabzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Kreises zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
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11. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGRKFR

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 001-001088 (2021-12-29)
Ergänzende Angaben (2022-01-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Personal sowie Lohn- und Gehaltsabrechnung 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-01-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 015-035889
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 001-001088
ABl. S-Ausgabe: 15
Quelle: OJS 2022/S 015-035889 (2022-01-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 215 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 147-469708
ABl. S-Ausgabe: 147

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umfang und Qualität der Leistungsangebote (Leistungsscheine zum IT-Vertrag)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Akzeptanz des Vertragswerks
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Gesamtpreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 70

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-27 📅
Name: SERVICE plus GmbH
Postanschrift: Bismarckstraße 67
Postort: Neumünster
Postleitzahl: 24534
Land: Deutschland 🇩🇪
Neumünster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 215 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu Ziff. II.1.7 und Ziff. V.2.4: Der Auftragswert liegt über die Vertragslaufzeit über dem maßgeblichen Schwellenwert in Höhe von 215 000 EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG68HY
Quelle: OJS 2023/S 147-469708 (2023-07-28)