Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit kann der öffentliche Auftraggeber je nach Art, Menge oder Umfang oder Verwendungszweck der ausgeschriebenen Leistung verlangen:
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen;
b) b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar
insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und
derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt;
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind der Vergabestelle mit dem
Angebot vorzulegen: Die Erklärungen gem. Landesvergabegesetz (LVG LSA):
Erklärung zum Nachunternehmereinsatz, Erklärung zur Tariftreue und
Entgeltgleichheit, Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen,HVA B-StB
Angebotsschreiben,HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen,HVA BStB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft,HVA B-StB Ergänzung der Besonderen
Vertragsbedingungen,HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung,
alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung,HVA B-StB Eignungsleihe
technische und berufliche Leistungsfähigkeit,HVA B-StB Eignungsleihe
wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe.
Die der Ausschreibung beiliegenden EFB-Preisformblätter sind ausgefüllt mit
dem Angebot vorzulegen. Bei Selbstfertigungen müssen die inhaltlichen
Vorgaben vollständig übernommenwerden. Zum Kurztext-/Preis-Verzeichnis ist
mit dem Angebotdas verpreiste Leistungsverzeichnis in pdf sowie zusätzlich in
Datenart D84 einzureichen.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen der
Vergabestelle vorzulegen: gemäß §6a(3) EU VOB/A Ergänzung des Verzeichnisses
der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmer einschl.
ggf. vorh. PQ-Nummern und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Bestätigungen der Eigenerklärungen, HVA B-StB Verpflichtungserklärung
anderer Unternehmen Urkalkulation gem. §§ 15, 16 EU VOB/A, dies gilt auch für
Nachunternehmerleistungen, Preisermittlungsunterlagen (z.B. Auszüge aus der
Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise, Bauablaufplan,
Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten
an Arbeitsstellen gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und
Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Straßen(ZTV-SA 07)",
Qualifikation der Unternehmen hinsichtlich personeller und technischer
Ausstattung gem. den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und
Richtlinien für Markierungen auf Straßen(ZTV M 13).