Baden-Württemberg-Tarif GmbH: bwErhebung 2021-2023

Baden-Württemberg-Tarif GmbH

Mit der Stufe 2 des bwtarif wurde für alle verbundgrenzenüberschreitenden Relationen des Nahverkehrs in Baden-Württemberg ein attraktives Tarifangebot für Pendler und Vielreisende geschaffen. Das neue Tarifangebot ersetzt in diesem Raum die bisherigen BBDB-Zeitkarten der Produktklasse C (Nahverkehr). Die bwtarif-Zeitkarten beinhalten eine integrierte Anschlussmobilität am Start- und Zielort, sodass auch Fahrgäste, die bislang 2 Verbundzeitkarten miteinander kombiniert haben, vom neuen preislich attraktiven Tarifangebot profitieren.
Die durchzuführende kombinierte Erhebung (Zählung und Befragung) dient der sachgerechten Zuscheidung der Mehreinnahmen im bwtarif im zweiten und dritten Jahr nach Einführung der bwtarif-Zeitkarten (ZK) an Verbünde und die Partner des Tarifanwendungs- und Einnahmeaufteilungsvertrages (TEV-Partner). Während die Mehreinnahmen von ehemaligen Kombinierern von Verbundzeitkarten direkt an die Verbünde zugeschieden werden, sollen die aus Neu- und Mehrverkehren anteilig sowohl TEV-Partnern als auch den Verbünden zugeschieden werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-07-20 Auftragsbekanntmachung
2021-11-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
Referenznummer: CXP4Y6JRMHS
Kurze Beschreibung:
Mit der Stufe 2 des bwtarif wurde für alle verbundgrenzenüberschreitenden Relationen des Nahverkehrs in Baden-Württemberg ein attraktives Tarifangebot für Pendler und Vielreisende geschaffen. Das neue Tarifangebot ersetzt in diesem Raum die bisherigen BBDB-Zeitkarten der Produktklasse C (Nahverkehr). Die bwtarif-Zeitkarten beinhalten eine integrierte Anschlussmobilität am Start- und Zielort, sodass auch Fahrgäste, die bislang 2 Verbundzeitkarten miteinander kombiniert haben, vom neuen preislich attraktiven Tarifangebot profitieren. Die durchzuführende kombinierte Erhebung (Zählung und Befragung) dient der sachgerechten Zuscheidung der Mehreinnahmen im bwtarif im zweiten und dritten Jahr nach Einführung der bwtarif-Zeitkarten (ZK) an Verbünde und die Partner des Tarifanwendungs- und Einnahmeaufteilungsvertrages (TEV-Partner). Während die Mehreinnahmen von ehemaligen Kombinierern von Verbundzeitkarten direkt an die Verbünde zugeschieden werden, sollen die aus Neu- und Mehrverkehren anteilig sowohl TEV-Partnern als auch den Verbünden zugeschieden werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kundenbefragung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Baden-Württemberg-Tarif GmbH
Postanschrift: Stockholmer Platz 1
Postleitzahl: 70173
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.bwtarif.gmbh 🌏
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JRMHS/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JRMHS 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-20 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-23 📅
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 141-374727
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zum unter „Schlusstermin für den Eingang der Angebote“ festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JRMHS
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der Stufe 2 des bwtarif wurde für alle verbundgrenzenüberschreitenden Relationen des Nahverkehrs in Baden-Württemberg ein attraktives Tarifangebot für Pendler und Vielreisende geschaffen. Das neue Tarifangebot ersetzt in diesem Raum die bisherigen BBDB-Zeitkarten der Produktklasse C (Nahverkehr). Die bwtarif-Zeitkarten beinhalten eine integrierte Anschlussmobilität am Start- und Zielort, sodass auch Fahrgäste, die bislang 2 Verbundzeitkarten miteinander kombiniert haben, vom neuen preislich attraktiven Tarifangebot profitieren.
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Die durchzuführende kombinierte Erhebung (Zählung und Befragung) dient der sachgerechten Zuscheidung der Mehreinnahmen im bwtarif im zweiten und dritten Jahr nach Einführung der bwtarif-Zeitkarten (ZK) an Verbünde und die Partner des Tarifanwendungs- und Einnahmeaufteilungsvertrages (TEV-Partner). Während die Mehreinnahmen von ehemaligen Kombinierern von Verbundzeitkarten direkt an die Verbünde zugeschieden werden, sollen die aus Neu- und Mehrverkehren anteilig sowohl TEV-Partnern als auch den Verbünden zugeschieden werden.
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Im Erhebungszeitraum 2021 bis 2023 sind folgende Erhebungen durchzuführen:
a) Herbst 2021, Untersuchung des Wechselverhaltens / Erprobung des Erhebungskonzepts,
b) Herbst 2022, Erhebung zur Erlöszuscheidung der Mehreinnahmen im 2. Jahr des ZK-Tarifs,
c) Herbst 2023, Erhebung zur Erlöszuscheidung der Mehreinnahmen im 3. Jahr des ZK-Tarifs.
Die Fahrgasterhebung findet in Zügen auf ausgewählten Strecken mit hohem Aufkommen an Zeitkartenkunden sowie ergänzend auf ausgewählten zusätzlichen Strecken zur Gewährleistung der Repräsentativität des Gesamtnetzes statt.
Die Fahrgasterhebung orientiert sich an der Aufgabenstellung zur Ermittlung des Wechselverhaltens und betrachtet speziell die angetroffenen bwarif-Zeitkartennutzer. Um eine sachgerechte Gewichtung der befragten bwtarif-Zeitkartennutzer in der Auswertung zu ermöglichen, sind in der durchzuführenden Zählung und Befragung alle Fahrgäste einzubeziehen. Die datensatzspezifische Gewichtung ergibt sich aus der Hochrechnung der Erhebungsergebnisse.
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Der Leistungsumfang, die Mitwirkung des Auftraggebers, Fragen zur Sicherstellung der Erhebungsqualität, die Angebotsbedingungen, die einzureichenden Unterlagen sowie die Zuschlagskriterien können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
— mindestens 2,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden,
— mindestens 0,25 Mio. EUR für Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
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2.2 Erklärung, dass der Gesamtumsatz des Bieters im letzten Geschäftsjahr (2020) mindestens das Zweifache der geschätzten Auftragssumme betragen hat (mindestens 100 000,00 EUR netto).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erfahrungsnachweis des Bieters (des Unternehmens) in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 1.1.2018), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Vergleichbar sind Aufträge über Erhebungen und Zählungen im Schienenpersonennahverkehr für Erlösgutachten (z. B. TuVK-Erhebungen, Verbunderhebungen für nachfrageorientierte Einnahmenaufteilungen) für einen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB im Bereich des ÖPNV in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Auftragswert in Höhe von mindestens 100 000,00 EUR (netto) p. a. Der Bieter hat dabei die Feldarbeit durchgeführt, Projekt hatte mindestens 300 Nettoerhebungsstunden im SPNV, vorläufiger oder endgültiger Abschlussbericht muss vorliegen. Für jedes Projekt ist mindestens der Projekttitel, Auftraggeber, Bearbeitungszeitraum, erbrachte Stichprobenumfang und ein Ansprechpartner des Auftraggebers zu benennen.
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Es sind mindestens 2 Referenzprojekte zu benennen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die unterschriebene/n Vereinbarung/en zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) liegt/en in der Anlage bei.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sind die Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sowie bei Einbindung von Nachunternehmen durch jeden Nachunternehmer vorzulegen. Hierzu ist die Anlage „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMG“ zu verwenden.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: juristische Person des privaten Rechts i.S.d. § 99 Nr. 2 GWB
Kontakt
Internetadresse: www.bwtarif.gmbh 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JRMHS/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zum unter „Schlusstermin für den Eingang der Angebote“ festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JRMHS

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 141-374727 (2021-07-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: CXP4Y6JRACK
Kurze Beschreibung:
Mit der Stufe 2 des bwtarif wurde für alle verbundgrenzenüberschreitenden Relationen des Nahverkehrs in Baden-Württemberg ein attraktives Tarifangebot für Pendler und Vielreisende geschaffen. Das neue Tarifangebot ersetzt in diesem Raum die bisherigen BBDB-Zeitkarten der Produktklasse C (Nahverkehr). Die bwtarif-Zeitkarten beinhalten eine integrierte Anschlussmobilität am Start- und Zielort, sodass auch Fahrgäste, die bislang zwei Verbundzeitkarten miteinander kombiniert haben, vom neuen preislich attraktiven Tarifangebot profitieren. Die durchzuführende kombinierte Erhebung (Zählung und Befragung) dient der sachgerechten Zuscheidung der Mehreinnahmen im bwtarif im zweiten und dritten Jahr nach Einführung der bwtarif-Zeitkarten (ZK) an Verbünde und die Partner des Tarifanwendungs- und Einnahmeaufteilungsvertrages (TEV-Partner). Während die Mehreinnahmen von ehemaligen Kombinierern von Verbundzeitkarten direkt an die Verbünde zugeschieden werden, sollen die aus Neu- und Mehrverkehren anteilig sowohl TEV-Partnern als auch den Verbünden zugeschieden werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 235-619245
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 141-374727
ABl. S-Ausgabe: 235
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JRACK

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der Stufe 2 des bwtarif wurde für alle verbundgrenzenüberschreitenden Relationen des Nahverkehrs in Baden-Württemberg ein attraktives Tarifangebot für Pendler und Vielreisende geschaffen. Das neue Tarifangebot ersetzt in diesem Raum die bisherigen BBDB-Zeitkarten der Produktklasse C (Nahverkehr). Die bwtarif-Zeitkarten beinhalten eine integrierte Anschlussmobilität am Start- und Zielort, sodass auch Fahrgäste, die bislang zwei Verbundzeitkarten miteinander kombiniert haben, vom neuen preislich attraktiven Tarifangebot profitieren.
Mehr anzeigen
a) Herbst 2021, Untersuchung des Wechselverhaltens / Erprobung des Erhebungskonzepts
b) Herbst 2022, Erhebung zur Erlöszuscheidung der Mehreinnahmen im 2. Jahr des ZK-Tarifs
c) Herbst 2023, Erhebung zur Erlöszuscheidung der Mehreinnahmen im 3. Jahr des ZK-Tarifs

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-29 📅
Name: Omnitrend GmbH
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪
Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2021/S 235-619245 (2021-11-30)