Beschreibung der Beschaffung
Beauftragung mit der Durchführung der Eingliederungsmaßnahme
Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung in Kooperation mit Betrieben (BaE kooperativ) auf der Grundlage von § 16 Absatz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 76 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und Kofinanzierung aus dem Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget 2021 des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
Umfang der Leistung:
Für die außerbetriebliche Ausbildung in Kooperation mit Betrieben sind 90 Plätze vorgesehen. Es werden zwei Aufträge je 45 Teilnehmerplätze vergeben (Los 1 und Los 2). Jeder Bieter kann nur einen Auftrag je 45 Teilnehmerplätze erhalten.
Die Beauftragung hat eine Laufzeit von 36 Monaten. Sie beginnt am 16.08.2021 und endet am 15.08.2024.
Die 1. Option beginnt am 15.08.2022 und endet am 14.08.2025.
Die 2. Option beginnt am 14.08.2023 und endet am 13.08.2026.
Die Entscheidung über die Ausübung des Gestaltungsrechtes der
Verlängerung der Beauftragung (Option) wird von dem Auftraggeber getroffen und steht nur diesem zu.
Zielsetzung:
Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen nach §§ 76 ff SGB III zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Es sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang des Auszubildenden auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu fördern.
Im kooperativen Modell werden die Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von Kooperati-onsbetrieben vermittelt, welche die Eignung nach §§ 27 ff BBiG/§§ 21 ff HwO besitzen.
Der Auftragnehmer ist neben der Gewinnung der Kooperationsbetriebe für die möglichst frühzeitige Vermittlung in betriebliche Ausbildung - vorzugsweise in den Kooperationsbetrieb-, sowie für die Koordinierung der Ausbildung mit allen beteiligten Stellen - insbesondere auch mit der Berufsschule - verantwortlich und unterstützt diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung insbesondere durch fachtheoretische Unterweisung sowie sozialpädagogische Begleitung.
Die fachpraktische Unterweisung in den betrieblichen Ausbildungsphasen wird ausschließlich durch den Kooperationsbetrieb durchgeführt. Der Auftragnehmer sowie die Kooperationsbetriebe haben während der gesamten Vertragslaufzeit die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen inklusive der ggf. länderspezifischen Besonderheiten/Regelungen anzuwenden.
Ziel der außerbetrieblichen Ausbildung in Kooperation mit Betrieben ist, dass die Jugendlichen und jungen Erwachsenen
-in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis nach dem ersten,
spätestens nach dem zweiten Ausbildungsjahr übergehen,
-den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung in einem staatlich anerkannten
Ausbildungsberuf nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder in
Gewerben der Anlage A + B der Handwerksordnung (HwO) erlangen.
Der Auftragnehmer bemüht sich verbindlich, die Teilnehmenden der außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahme ab dem 1. Ausbildungsjahr in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis zu überführen. Bei Bedarf unterstützt der Auftragnehmer den Übergang in die reguläre betriebliche Ausbildung z. B. durch das Einleiten von ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) in Kooperation mit dem Fallmanagement Team Jugend des kommunalen Jobcenters.
Zielgruppe:
Zur Zielgruppe gehören - unabhängig von der erreichten Schulbildung - Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt und einen Leistungsanspruch nach dem SGB II haben. Vorausgesetzt wird mindestens ein B1-Sprachniveau.
Zum förderungsfähigen Personenkreis gehören Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe auch mit ausbildungs-fördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb vermittelt werden können und deswegen auf eine außerbetriebliche Einrichtung angewiesen sind.
Auszubildende, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, können ihre Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen, wenn zu erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann.