Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Minimalpunktzahl: Ab durchschnittlich 8 Beschäftigte, Maximalpunktzahl: Ab durchschnittlich 16 Beschäftigte (Gewichtung 15 %).
— Referenzliste (die maximale Punktzahl kann mit 9 Referenzen erreicht werden) gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs.5 VgV (Wichtung 75 %):
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind.
Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
Mindestanforderungen Referenzen:
Es können nur Punkte für eine Referenz erzielt werden, die die Mindestanforderungen erfüllt. Erfüllt eine Referenz die Mindestanforderungen, wird für die Referenz die Hälfte (50 %) der erreichbaren Punktzahl vergeben.
1) 3 Referenzen aus dem Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 (Gewichtung 15 % pro Referenz)
Mindestanforderungen Referenzprojekte:
1. Ende Leistungserbringung (LPH 8) in den letzten 10 Jahren,
2. Mindesthonorarzone III oder höher,
3. Objektplanung Ingenieurbauwerke (Personenunterführung unterhalb von Bahngleisen) § 43 HOAI, LPH 1 bis 8 einschließlich örtlicher Bauüberwachung vollständig erbracht,
4. Besondere Leistungen (Wahrnehmen der Aufgaben des Bauvorlageberechtigten (BVB) und der Bauüberwachung Bahn nach Bau / VV Bau-STE) erbracht.
Zusatzpunkte Referenzen:
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
1. Höhe der anrechenbare Herstellkosten gem. § 42 HOAI:
Mindestpunktzahl ab 1 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab 5 Mio. EUR netto (Gewichtung innerhalb der Referenz: 20 %).
2. Zusätzliche Projektmerkmale: Für jedes Zusätzliche Projektmerkmal werden Zusatzpunkte vergeben. Mindestpunktzahl ab 1 nachgewiesenes zusätzliches Projektmerkmal, Maximalpunktzahl ab 5 nachgewiesenen Projektmerkmalen (Gewichtung innerhalb der Referenz: 30 %.
a) Projekt enthält die Leistung Checkliste nach KoRil 406 „Fahren und Bauen“ vor jeder Sperrpause ausfüllen,
b) Projekt enthält die Leistung Erstellen und Anmelden der Baubetriebsplanung inkl. Erstellen von BETRA-Anträgen,
c) Projekt enthält die Leistung Veranlassen von Anträgen zur Abschaltung / Wiedereinschaltung der entsprechenden Oberleitungsabschnitte (Schaltantragsteller),
d) Projekt enthält die Leistung Wahrnehmen der Aufgabe als Verantwortlicher für die Sicherungsmaßnahmen gegen Gefahren aus dem elektrischen Strom auf elektrisch betriebenen Strecken gem. Ziffer 6 der BETRA,
e) Projekt enthält die Leistung Wahrnehmen der Aufgaben des Technisch Berechtigten gem. Ziffer 4.2 der BETRA.
2) 3 Referenzen aus dem Bereich Tragwerksplanung § 51 (Gewichtung 5 % pro Referenz)
Mindestanforderungen Referenzprojekte:
1. Ende Leistungserbringung (LPH 6) in den letzten 10 Jahren,
2. Mindesthonorarzone IV oder höher,
3. Tragwerksplanung (Personenunterführung unter Bahngleisen) gem. § 51 HOAI, LPH 2 bis 6 vollständig erbracht.
Zusatzpunkte Referenzen:
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
Höhe der anrechenbare Herstellkosten gem. § 50 HOAI:
Mindestpunktzahl ab 1 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab 5 Mio. EUR netto (Gewichtung innerhalb der Referenz: 50 %).
3) 3 Referenzen aus dem Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung § 55 (Gewichtung 5 % pro Referenz)
Mindestanforderungen Referenzprojekte:
1. Ende Leistungserbringung (LPH 8) in den letzten 10 Jahren,
2. Mindesthonorarzone II oder höher,
3. Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, LPH 2 bis 8 für Anlagen der Anlagengruppe 4 vollständig erbracht.
Zusatzpunkte Referenzen:
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
Höhe der anrechenbare Herstellkosten gem. § 50 HOAI:
Mindestpunktzahl ab 50 000 EUR netto, Höchstpunktzahl ab 250 000 EUR netto (Gewichtung innerhalb der Referenz: 50 %).
— Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde,
— Mehrfachnennungen (1 Projekt für mehrere Referenzbereiche) sind möglich.