Da die Ausschreibung „Bau und Lieferung eines Feuerwehrlöschfahrzeugs MLF nach DIN 14530-25“ nicht nach § 11 Abs. 2 VgV vollelektronisch durchgeführt wird, erfolgt daher die Aufhebung dieser Ausschreibung. Das ausgeschriebenen Feuerwehrfahrzeug wird Gegenstand einer neuen Ausschreibung werden, welche die Formvorschriften zur elektronischen Kommunikation und Angebotsabgabe berücksichtigen wird.