Die neue Stadtbahn in das Benjamin-Franklin-Village soll im Bereich des derzeitigen Haltepunktes Bensheimer Str. von der vorhandenen Strecke 9400 Mannheim – Weinheim abzweigen. Hierzu muss der Spurplan im Bereich des derzeitigen Haltepunktes grundlegend angepasst werden. Parallel dazu erfolgt der barrierefreie Umbau der Bahnsteiganlagen. Los 1: Im Vorfeld der Maßnahme muss eine Baufeldfreimachung erfolgen. Hierzu müssen alle Kabel, aus dem im Baufeld bahnlinks angeordneten Kabelkanal auf einen neu zubauenden bahnrechts angeordneten Kabelkanal, verlegt werden. Los 2: Im Vorfeld der Maßnahme muss eine Baufeldfreimachung erfolgen. Hierzu sollen zum einen alle Kabel aus dem im Baufeld bahnlinks angeordneten Kabelkanal auf die bahnrechts Seite verlegt werden und zum anderen die im Baufeld liegende Kabelschränke und Verteiler an anderer geeigneter Stelle neu errichtet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-09.
Auftragsbekanntmachung (2021-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
Referenznummer: 236-21-EK7
Kurze Beschreibung:
Die neue Stadtbahn in das Benjamin-Franklin-Village soll im Bereich des derzeitigen Haltepunktes Bensheimer Str. von der vorhandenen Strecke 9400 Mannheim – Weinheim abzweigen. Hierzu muss der Spurplan im Bereich des derzeitigen Haltepunktes grundlegend angepasst werden. Parallel dazu erfolgt der barrierefreie Umbau der Bahnsteiganlagen.
Los 1: Im Vorfeld der Maßnahme muss eine Baufeldfreimachung erfolgen. Hierzu müssen alle Kabel, aus dem im Baufeld bahnlinks angeordneten Kabelkanal auf einen neu zubauenden bahnrechts angeordneten Kabelkanal, verlegt werden.
Los 2: Im Vorfeld der Maßnahme muss eine Baufeldfreimachung erfolgen. Hierzu sollen zum einen alle Kabel aus dem im Baufeld bahnlinks angeordneten Kabelkanal auf die bahnrechts Seite verlegt werden und zum anderen die im Baufeld liegende Kabelschränke und Verteiler an anderer geeigneter Stelle neu errichtet werden.
Die neue Stadtbahn in das Benjamin-Franklin-Village soll im Bereich des derzeitigen Haltepunktes Bensheimer Str. von der vorhandenen Strecke 9400 Mannheim – Weinheim abzweigen. Hierzu muss der Spurplan im Bereich des derzeitigen Haltepunktes grundlegend angepasst werden. Parallel dazu erfolgt der barrierefreie Umbau der Bahnsteiganlagen.
Los 1: Im Vorfeld der Maßnahme muss eine Baufeldfreimachung erfolgen. Hierzu müssen alle Kabel, aus dem im Baufeld bahnlinks angeordneten Kabelkanal auf einen neu zubauenden bahnrechts angeordneten Kabelkanal, verlegt werden.
Los 2: Im Vorfeld der Maßnahme muss eine Baufeldfreimachung erfolgen. Hierzu sollen zum einen alle Kabel aus dem im Baufeld bahnlinks angeordneten Kabelkanal auf die bahnrechts Seite verlegt werden und zum anderen die im Baufeld liegende Kabelschränke und Verteiler an anderer geeigneter Stelle neu errichtet werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-09 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-14 📅
Datum des Beginns: 2021-09-01 📅
Datum des Endes: 2021-09-30 📅
Datum des Beginns: 2021-10-11 📅
Datum des Endes: 2021-11-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 134-355262
ABl. S-Ausgabe: 134
Zusätzliche Informationen
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Gem. § 14 EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Den Bietern und ihren Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3 VOB/A) gestattet.
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Gem. § 14 EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Den Bietern und ihren Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3 VOB/A) gestattet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die neue Stadtbahn in das Benjamin-Franklin-Village soll im Bereich des derzeitigen Haltepunktes Bensheimer Str. von der vorhandenen Strecke 9400 Mannheim – Weinheim abzweigen. Hierzu muss der Spurplan im Bereich des derzeitigen Haltepunktes grundlegend angepasst werden. Parallel dazu erfolgt der barrierefreie Umbau der Bahnsteiganlagen.
Die neue Stadtbahn in das Benjamin-Franklin-Village soll im Bereich des derzeitigen Haltepunktes Bensheimer Str. von der vorhandenen Strecke 9400 Mannheim – Weinheim abzweigen. Hierzu muss der Spurplan im Bereich des derzeitigen Haltepunktes grundlegend angepasst werden. Parallel dazu erfolgt der barrierefreie Umbau der Bahnsteiganlagen.
Los 1: Im Vorfeld der Maßnahme muss eine Baufeldfreimachung erfolgen. Hierzu müssen alle Kabel, aus dem im Baufeld bahnlinks angeordneten Kabelkanal auf einen neu zubauenden bahnrechts angeordneten Kabelkanal, verlegt werden.
Los 2: Im Vorfeld der Maßnahme muss eine Baufeldfreimachung erfolgen. Hierzu sollen zum einen alle Kabel aus dem im Baufeld bahnlinks angeordneten Kabelkanal auf die bahnrechts Seite verlegt werden und zum anderen die im Baufeld liegende Kabelschränke und Verteiler an anderer geeigneter Stelle neu errichtet werden.
Los 2: Im Vorfeld der Maßnahme muss eine Baufeldfreimachung erfolgen. Hierzu sollen zum einen alle Kabel aus dem im Baufeld bahnlinks angeordneten Kabelkanal auf die bahnrechts Seite verlegt werden und zum anderen die im Baufeld liegende Kabelschränke und Verteiler an anderer geeigneter Stelle neu errichtet werden.
Bezeichnung des Loses: Kabeltrassen- und begleitender Tiefbau
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die neue Stadtbahn in das Benjamin-Franklin-Village soll im Bereich des derzeitigen Haltepunktes Bensheimer Str. von der vorhandenen Strecke 9400 Mannheim – Weinheim abzweigen. Hierzu muss der Spurplan im Bereich des derzeitigen Haltepunktes grundlegend angepasst wer-den. Parallel dazu erfolgt der barrierefreie Umbau der Bahnsteiganlagen.
Die neue Stadtbahn in das Benjamin-Franklin-Village soll im Bereich des derzeitigen Haltepunktes Bensheimer Str. von der vorhandenen Strecke 9400 Mannheim – Weinheim abzweigen. Hierzu muss der Spurplan im Bereich des derzeitigen Haltepunktes grundlegend angepasst wer-den. Parallel dazu erfolgt der barrierefreie Umbau der Bahnsteiganlagen.
Im Vorfeld der Maßnahme muss eine Baufeldfreimachung erfolgen. Hierzu müssen alle Kabel, aus dem im Baufeld bahnlinks angeordneten Kabelkanal in einen durch den AG neu zubauenden bahnrechts angeordneten Kabelkanal, verlegt werden.
Die Leistung des Auftragnehmers (AN) umfasst pauschal:
— Betonkabelkanäle,
— Längs- und Stichverrohrungen,
— Schächte und Gleisquerungen,
— Anpassen von vorhanden Zaunanlagen.
Bezeichnung des Loses: Baufeldfreimachung Bensheimer Str. Kabel
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die neue Stadtbahn in das Benjamin-Franklin-Village soll im Bereich des derzeitigen Haltepunk-tes Bensheimer Str. von der vorhandenen Strecke 9400 Mannheim – Weinheim abzweigen. Hierzu muss der Spurplan im Bereich des derzeitigen Haltepunktes grundlegend angepasst wer-den. Parallel dazu erfolgt der barrierefreie Umbau der Bahnsteiganlagen.
Die neue Stadtbahn in das Benjamin-Franklin-Village soll im Bereich des derzeitigen Haltepunk-tes Bensheimer Str. von der vorhandenen Strecke 9400 Mannheim – Weinheim abzweigen. Hierzu muss der Spurplan im Bereich des derzeitigen Haltepunktes grundlegend angepasst wer-den. Parallel dazu erfolgt der barrierefreie Umbau der Bahnsteiganlagen.
Im Vorfeld der Maßnahme muss eine Baufeldfreimachung erfolgen. Hierzu sollen zum einen alle Kabel aus dem im Baufeld bahnlinks angeordneten Kabelkanal auf die bahnrechts Seite verlegt werden und zum anderen die im Baufeld liegende Kabelschranke und Verteiler an anderer geeigneter Stelle neu errichtet werden.
Im Vorfeld der Maßnahme muss eine Baufeldfreimachung erfolgen. Hierzu sollen zum einen alle Kabel aus dem im Baufeld bahnlinks angeordneten Kabelkanal auf die bahnrechts Seite verlegt werden und zum anderen die im Baufeld liegende Kabelschranke und Verteiler an anderer geeigneter Stelle neu errichtet werden.
Im Einzelnen sind dies Kabel der folgenden Gewerke der technischen Ausrüstung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mannheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124) vorzulegen.
Diese beinhaltet:
— Eintragung in das Berufsregister,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)
Bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Die in diesem Abschnitt III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Die in diesem Abschnitt III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124) vorzulegen.
Diese beinhaltet:
— Umsätze des Unternehmens, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen, aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Umsätze des Unternehmens, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen, aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
— rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Die in diesem Abschnitt III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die in diesem Abschnitt III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124) vorzulegen.
Dieses beinhaltet:
— Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Angaben zu Arbeitskräften.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben.
Des weiteren sind mit dem Angebot für
Los 1: mind. 3 Referenzen über Kabeltrassentiefbauarbeiten vergleichbarer Größenordnung
Los 2: Nachweis über LST-Monteur Klasse A einzureichen.
Die in diesem Abschnitt III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Die in diesem Abschnitt III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, Möhlstraße 27, 68165 Mannheim
Zusätzliche Informationen:
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Gem. § 14 EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Den Bietern und ihren Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3 VOB/A) gestattet.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Siehe Punkt I.3) Kommunikation dieser Bekanntmachung.
Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Fristende zur Stellung von Bieterfragen ist der 30.7.2021, 12 Uhr.
Später eingehende Fragen können als verspätet zurück gewiesen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 134-355262 (2021-07-09)
Ergänzende Angaben (2021-08-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kabelinfrastruktur📦
Die Ausschreibung für Los 1 wird gemäß § 17, Abs. 1, Nr. 1 VOB/A EU aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, dass den Ausschreibungsbedingungen entsprach.
Die Ausschreibung für Los 2 wird gemäß § 17, Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU aufgehoben, da die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen.
Dies ist der Fall, da das Los 2 abhängig von der Fertigstellung des Los 1 ist.
Die Leistungen werden mit einer neuen Ausführungszeit erneut ausgeschrieben.
Die Ausschreibung für Los 1 wird gemäß § 17, Abs. 1, Nr. 1 VOB/A EU aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, dass den Ausschreibungsbedingungen entsprach.
Die Ausschreibung für Los 2 wird gemäß § 17, Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU aufgehoben, da die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen.
Dies ist der Fall, da das Los 2 abhängig von der Fertigstellung des Los 1 ist.
Die Leistungen werden mit einer neuen Ausführungszeit erneut ausgeschrieben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
• Betonkabelkanäle
• Längs- und Stichverrohrungen
• Schächte und Gleisquerungen
• Anpassen von vorhanden Zaunanlagen
Im Vorfeld der Maßnahme muss eine Baufeldfreimachung erfolgen. Hierzu sollen zum einen alle Kabel aus dem im Baufeld bahnlinks angeordneten Kabelkanal auf die bahnrechts Seite verlegt werden und zum anderen die im Baufeld liegende Kabelschranke und Verteiler an anderer ge-eigneter Stelle neu errichtet werden
Im Vorfeld der Maßnahme muss eine Baufeldfreimachung erfolgen. Hierzu sollen zum einen alle Kabel aus dem im Baufeld bahnlinks angeordneten Kabelkanal auf die bahnrechts Seite verlegt werden und zum anderen die im Baufeld liegende Kabelschranke und Verteiler an anderer ge-eigneter Stelle neu errichtet werden
Die Ausschreibung für Los 1 wird gemäß § 17, Abs. 1, Nr. 1 VOB/A EU aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, dass den Ausschreibungsbedingungen entsprach.
Die Ausschreibung für Los 2 wird gemäß § 17, Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU aufgehoben, da die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen.
Dies ist der Fall, da das Los 2 abhängig von der Fertigstellung des Los 1 ist.
Die Leistungen werden mit einer neuen Ausführungszeit erneut ausgeschrieben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.