Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Vorlage von mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre.
Um bei der Wertung der Angebote auch Wertungspunkte für das Zuschlagskriterium "Technischer Wert" zu erreichen, hat der Bieter folgende Unterlagen mit seinem Angebot einzureichen (siehe auch die in den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage zu Formblatt 211 EU_Gewichtung Zuschlagskriterien_Erläuterung Bewertung Unterkriterien):
1. Beschreibung des Geräte- und Personaleinsatzes sowie der konzeptionellen bautechnologische Herangehensweise
2. Bauablaufplan und Beschreibung der Herstellungsschritte
Die vorgenannten Unterlagen werden bei Fehlen nicht nachgefordert. Sofern der Bieter die Dokumente nicht seinem Angebot beifügt, erhält er für das Zuschlagskriterium "Technischer Wert" 0 Punkte.
Erläuterungen zur Gewichtung und Wertung der Zuschlagskriterien:
Die Angebotswertung erfolgt für mehrere Zuschlagskriterien gemäß nachfolgender Gewichtung
- 70% Preis
- 30% Technischer Wert (Unterkriterium 1: Bauverfahren; Unterkriterium 2: Bauablauf); Die Unterkriterien werden innerhalb des Zuschlagskriteriums "Technischer Wert" gleich gewichtet (je 15%).
1. Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme der Angebotssumme ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Preisnachlässen sowie preislich günstigste Grund- oder Wahlposition.
Für die Angebotswertung wird die Wertungssumme (in EUR) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:
- 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote mit darüber liegenden Wertungssummen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.
2. Qualitätskriterien (Technischer Wert)
Unterkriterium 1 - Bauverfahren
Der Bieter soll in seinem Angebot für die in der Anlage zum Formblatt 211 EU dargestellten wesentlichen Bauverfahrensbereiche den Geräte- und Personaleinsatz sowie die konzeptionelle bautechnologische Herangehensweise beschreiben und ggf. in einem Plan darstellen.
Im Unterkriterium Bauverfahren wird:
- als eine sehr gute Erfüllung (10 Punkte) bewertet, wenn alle in der Anlage zum Formblatt 211 EU genannten wesentlichen Bauverfahrensbereiche durch den angebotenen Geräte- und Personaleinsatz sowie anhand der Beschreibung der konzeptionellen bautechnologischen Herangehensweise eine optimale Ausführung des Werks erwarten lassen
- als eine gute Erfüllung (7,5 Punkte) bewertet, wenn alle in der Anlage zum Formblatt 211 EU genannten wesentlichen Bauverfahrensbereiche durch den angebotenen Geräte- und Personaleinsatz sowie anhand der Beschreibung der konzeptionellen bautechnologischen Herangehensweise eine mindestens gute Ausführung des Werks erwarten lassen
- als eine befriedigende Erfüllung (5 Punkte) bewertet, wenn alle in der Anlage zum Formblatt 211 EU genannten wesentlichen Bauverfahrensbereiche durch den angebotenen Geräte- und Personaleinsatz sowie anhand der Beschreibung der konzeptionellen bautechnologischen Herangehensweise eine mindestens befriedigende Ausführung des Werks erwarten lassen.
- als eine über die Grundanforderungen hinaus gehende, aber noch nicht befriedigende Erfüllung (2,5 Punkte) bewertet, wenn mindestens 3 wesentliche Bauverfahrensbereiche durch den angebotenen Geräte- und Personaleinsatz sowie anhand der Beschreibung der konzeptionellen bautechnologischen Herangehensweise eine befriedigende Ausführung und die übrigen eine den Grundanforderungen genügende Ausführung des Werks erwarten lassen.
- lediglich die Mindestvoraussetzung (0 Punkte) als erfüllt bewertet, wenn alle wesentlichen Bauverfahrensbereiche durch den angebotenen Geräte- und Personaleinsatz sowie anhand der Beschreibung der konzeptionellen bautechnologischen Herangehensweise allenfalls die Erfüllung der Grundanforderungen genügende Ausführung des Werks erwarten lassen.
Unterkriterium 2 - Bauablauf
Der Bieter soll in seinem Angebot für die in der Anlage zum Formblatt 211 EU dargestellten wesentlichen Anlagenteile der Schleuse die Herstellungsschritte beschreiben und die terminlichen Einordnungen und Abhängigkeiten in einem Bauablaufplan darstellen.
Zeitfenster: 52 Wochen; Fristen nach FB 214 - Pkt. 1.1 und 1.2
Im Unterkriterium Bauablauf wird als:
- eine sehr gute Erfüllung (10 Punkte) bewertet, wenn ein Bauablaufplan mit folgenden Eigenschaften abgegeben wird:
Darstellung des gesamten Bauablaufs der Baumaßnahme (Vorbereitung Schleuse, Vorhäfen, Brücke, Außenanlage, Abschluss der Bauarbeiten) anhand eines Ablaufplans mit Darstellung aller Bearbeitungsschritte. Es müssen alle Verknüpfungen, Beziehungen und Abhängigkeiten der einzelnen Vorgänge erkennbar und bearbeitbar sein (Übergabe einer mit dem Programm MS Project bearbeitbarer Datei).
Beschreibung des Bauablaufs mit allen wesentlichen Bauphasen (z.B. kritische Bauphasen und technologisch erforderliche Fristen, mögliche Behinderungen, Einbeziehung Zeitfenster für Stahlwasserbau, E- Technik und Steuerung und Errichtung des Schleusenbetriebsgebäudes).
Alle Anforderungen an den Bauablauf des Hauptangebotes (ohne Nebenangebote) aus Vertragsunterlagen werden erkannt und dargestellt. Die Abhängigkeiten aller Vorgänge sind untereinander mit entsprechenden Verknüpfungen dargestellt. Die dargestellten Ausführungszeiten sind plausibel.
- eine gute Erfüllung (7,5 Punkte) bewertet, wenn ein Bauablaufplan mit nachfolgenden Eigenschaften abgegeben wird:
Darstellung des gesamten Bauablaufs anhand eines Bauablaufplans mit Darstellung aller Bearbeitungsschritte. Beschreibung des Bauablaufs mit allen wesentlichen Bauphasen. Es müssen alle wesentlichen Verknüpfungen, Beziehungen und Abhängigkeiten der Vorgänge erkennbar und bearbeitbar sein (Übergabe einer mit dem Programm MS Project bearbeitbarer Datei).
Grundsätzliche Anforderungen an den Bauablauf werden aus den Vertragsunterlagen erkannt und dargestellt.
Die Abhängigkeiten der Vorgänge sind zumindest im Wesentlichen untereinander mit entsprechenden Verknüpfungen dargestellt.
- eine befriedigende Erfüllung (5 Punkte) bewertet, wenn ein Bauablaufplan mit nachfolgenden Eigenschaften abgegeben wird:
Darstellung des gesamten Bauablaufs anhand eines Bauablaufplans mit Darstellung der wichtigsten Bearbeitungsschritte. Beschreibung des Bauablaufs mit allen wesentlichen Bauphasen.
Grundsätzliche Anforderungen an den Bauablauf werden aus den Vertragsunterlagen erkannt und dargestellt.
Die Abhängigkeiten der Vorgänge sind nur unvollständig mit entsprechenden Verknüpfungen dargestellt.
- eine über die Grundanforderungen hinaus gehende aber noch nicht befriedigende Erfüllung (2,5 Punkte) bewertet, wenn ein Bauablaufplan mit nachfolgenden Eigenschaften abgegeben wird:
Darstellung des Bauablaufs anhand eines Plans, der die wesentlichen Bearbeitungsschritte weitgehend enthält. Beschreibung des Bauablaufs mit wenigen Bauphasen.
Die Anforderungen an den Bauablauf sind nur unvollständig erkannt und dargestellt.
Die Abhängigkeiten der Vorgänge sind nur unvollständig mit entsprechenden Verknüpfungen dargestellt.
- Im Unterkriterium Bauablauf werden lediglich die Grundanforderungen (0 Punkte) erfüllt, wenn kein Bauablaufplan oder einer mit nachfolgenden Eigenschaften abgegeben wird:
Darstellung des Bauablaufs anhand eines Plans, der wesentliche Bearbeitungsschritte nicht enthält.
Die Anforderungen an den Bauablauf sind nicht oder unvollständig dargestellt, die Vorgänge sind nicht verknüpft, Abhängigkeiten sind nicht zu erkennen.
weitere Angaben: siehe Anlage zum Formblatt 211 EU_Gewichtung Zuschlagskriterien_Erläuterung Bewertung Unterkriterien