Beflaggung

Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-

Beflaggung von 63 Liegenschaften in Mittelhessen aufgeteilt in 2 Lose

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-12-13 Auftragsbekanntmachung
2022-02-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-12-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verwaltung von Unterkünften
Referenznummer: VG-0437-2021-0419
Kurze Beschreibung: Beflaggung von 63 Liegenschaften in Mittelhessen aufgeteilt in 2 Lose
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verwaltung von Unterkünften 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verwaltung von Unterkünften 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-
Postanschrift: Rheingaustraße 186
Postleitzahl: 65203
Postort: Wiesbaden
Kontakt
Internetadresse: https://vergabe.hessen.de 🌏
E-Mail: beschaffung@hcc.hessen.de 📧
Telefon: +49 611/6939-0 📞
Fax: +49 611/6939-400 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17d37a80551-2403987afaed5790 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.hessen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-13 📅
Einreichungsfrist: 2022-01-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-17 📅
Datum des Beginns: 2022-05-01 📅
Datum des Endes: 2025-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 245-646019
ABl. S-Ausgabe: 245
Zusätzliche Informationen
entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: Beflaggung von 35 Liegenschaften in Mittelhessen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Beflaggung bei insgesamt 35 Liegenschaften: in Gießen, Landkreis Gießen, Lahn Dill Kreis, Marburg, Landkreis Marburg Biedenkopf.
Die Beflaggung erfolgt gemäß dem aktuellsten Flaggenerlass des Staatsanzeigers (Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 39/2017 vom 25. September 2017, Seite 926-927) an 11 festen Tagen, an Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl des Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags-, und Kommunalwahlen) sowie aus sonstigen besonderen Anlässen, die gesondert mitgeteilt werden.
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Die Beflaggungsleistung ist in folgendem Umfang vorzunehmen:
- Diebstahlsichere Einlagerung der Flaggen
- Sicherer Transport der Flaggen
- Hissen und Einholen der Flaggen gemäß Flaggenerlass
- Durchführung von Sonderbeflaggungen im Rahmen einer 24/7 Erreichbarkeit (z. B. Tod einer bekannten Persönlichkeit oder bei Naturkatastrophen, o. Ä.) - die Reaktionszeit beträgt 2 h nach Erhalt der Anordnung. Die Sondereinsätze werden dem AN per Telefax- und/oder E-Mail mitgeteilt.
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- Sicherstellung der Trocknung von nassen Flaggen
- Im Zuge einer Trauerbeflaggung ist der Trauerflor (sofern vorhanden) an die Fahne bzw. Flagge anzubringen
- Einmal jährliche Reinigung aller Flaggen (Anzahl Flaggen/Banner siehe Anlage 2)
- Aufnähen etwaig loser oder noch nicht angebrachter Liegenschaftsetiketten (stellt der AG)
Für die Beflaggung aller Liegenschaften steht ein Zeitfenster von 3 Stunden zur Verfügung. Der letzte zu beflaggende Standort muss um 7:00 Uhr beflaggt sein. Dies bedeutet, dass am ersten Standort frühestens um 4:00 Uhr mit der Beflaggung begonnen werden kann. Für das Abflaggen gilt dieses Zeitfenster ebenso. Das Abflaggen beginnt bei Einbruch der Dunkelheit. Spätestens 3 Stunden später muss der letzte Standort abgeflaggt sein.
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Optional ist für den außerordentlichen Fall des Ausfalls des Dienstleisters für Los 2 (durch Insolvenz o.ä.) der Dienstleister für Los 1 zur Übernahme der Beflaggunsleistung des ausgefallenen Dienstleisters verpflichtet.
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die Option der Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr auf maximal 5 Jahre. Bei den Datumsangaben handelt es sich um vorbehaltliche Temine.
Bezeichnung des Loses: Beflaggung von 28 Liegenschaften in Mittelhessen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Beflaggung bei insgesamt 28 Liegenschaften: im Hochtaunuskreis, Wetteraukreis, Landkreis Limburg/Weilburg.
Optional ist für den außerordentlichen Fall des Ausfalls des Dienstleisters für Los 1 (durch Insolvenz o.ä.) der Dienstleister für Los 2 zur Übernahme der Beflaggunsleistung des ausgefallenen Dienstleisters verpflichtet.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
35 Liegenschaften in Gießen, Landkreis Gießen, Lahn Dill Kreis, Marburg, Landkreis Marburg Biedenkopf
28 Liegenschaften im Hochtaunuskreis, Wetteraukreis, Landkreis Limburg/Weilburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen, Nachweis der Sozialversicherung und Arbeitnehmerschutzvorschriften (insbesondere Jugendarbeitsschutzgesetz)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung bezüglich Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung
-Eigenerklärung Eignung
Technische und berufliche Fähigkeiten:
eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
- Art der Leistung (hier: Beflaggung)
- Umfang (Angabe der Objektanzahl)
- Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger)
- Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
- Erbringungszeitraum
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 06:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-04-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-01-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 06:00
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17d37a80551-2403987afaed5790 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen
(www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach §126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Die Angebote sind mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln.
Das elektronische Angebot muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Dem Angebot sind folgende Erklärungen beizufügen:
- Erklärung Unternehmensdaten
Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftragnehmer (AN) mit Abschluss eines Gebäudemanagement-Vertrages bzw. mit der Beauftragung der Leistung dazu verpflichtet, dem Auftraggeber (AG) zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer Personenüberprüfung
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unterziehen zu können. Der AN darf daher nur solche Personen einsetzen, die in eine Personenüberprüfung durch das Hessische Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen aus der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.
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Hinweise zur Zuschlagslimitierung:
Durch die Zuschlagslimitierung ist es dem Bieter möglich, auf beide Lose ein Angebot einzureichen, jedoch kann er nur für max. 1 Los den Zuschlag erhalten. Der Auftraggeber wird im Rahmen der Prüfung und Wertung der Angebote die wirtschaftlich günstigste Verteilung der Lose auf die Bieter feststellen. Die Ermittlung, die das wirtschaftlichste Ergebnis erzielt, erfolgt nach dem preislichen Abstand zwischen dem Erst- und Zweitplatzierten. Dasjenige Los wird zuerst vergeben, in dem der Abstand am größten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass die aufgrund der Limitierung erforderliche Entscheidung zu Gunsten eines Zweitplatzierten nur in dem Los ergeht, in denen der preisliche Abstand zum Erstplatzierten vergleichsweise gering ist.
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Hat ein Bieter bereits als Bietergemeinschaftsmitglied den Zuschlag für ein Los erlangt, kann er als Einzelbieter kein weiteres Los mehr erhalten (und umgekehrt). Gleiches gilt auch für Nachunternehmer.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151/126603 📞
E-Mail: vergabestelle@rpda.hessen.de 📧
Fax: +49 6151/125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung, Zentrale Beschaffung
Postanschrift: Rheingaustraße 186
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Telefon: +49 61169103 📞
E-Mail: beschaffung@hcc.hessen.de 📧
Fax: +49 611/6939-400 📠
Quelle: OJS 2021/S 245-646019 (2021-12-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 045-116743
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 245-646019
ABl. S-Ausgabe: 45

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Beflaggung bei insgesamt 35 Liegenschaften: in Gießen, Landkreis Gießen, Lahn Dill Kreis, Marburg, Landkreis Marburg Biedenkopf. Die Beflaggung erfolgt gemäß dem aktuellsten Flaggenerlass des Staatsanzeigers (Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 39/2017 vom 25. September 2017, Seite 926-927) an 11 festen Tagen, an Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl des Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags-, und Kommunalwahlen) sowie aus sonstigen besonderen Anlässen, die gesondert mitgeteilt werden. Die Beflaggungsleistung ist in folgendem Umfang vorzunehmen: - Diebstahlsichere Einlagerung der Flaggen - Sicherer Transport der Flaggen - Hissen und Einholen der Flaggen gemäß Flaggenerlass - Durchführung von Sonderbeflaggungen im Rahmen einer 24/7 Erreichbarkeit (z. B. Tod einer bekannten Persönlichkeit oder bei Naturkatastrophen, o. Ä.) - die Reaktionszeit beträgt 2 h nach Erhalt der Anordnung. Die Sondereinsätze werden dem AN per Telefax- und/oder E-Mail mitgeteilt. - Sicherstellung der Trocknung von nassen Flaggen - Im Zuge einer Trauerbeflaggung ist der Trauerflor (sofern vorhanden) an die Fahne bzw. Flagge anzubringen - Einmal jährliche Reinigung aller Flaggen (Anzahl Flaggen/Banner siehe Anlage 2) - Aufnähen etwaig loser oder noch nicht angebrachter Liegenschaftsetiketten (stellt der AG) Für die Beflaggung aller Liegenschaften steht ein Zeitfenster von 3 Stunden zur Verfügung. Der letzte zu beflaggende Standort muss um 7:00 Uhr beflaggt sein. Dies bedeutet, dass am ersten Standort frühestens um 4:00 Uhr mit der Beflaggung begonnen werden kann. Für das Abflaggen gilt dieses Zeitfenster ebenso. Das Abflaggen beginnt bei Einbruch der Dunkelheit. Spätestens 3 Stunden später muss der letzte Standort abgeflaggt sein. Optional ist für den außerordentlichen Fall des Ausfalls des Dienstleisters für Los 2 (durch Insolvenz o.ä.) der Dienstleister für Los 1 zur Übernahme der Beflaggunsleistung des ausgefallenen Dienstleisters verpflichtet.
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Durchführung der Beflaggung bei insgesamt 28 Liegenschaften: im Hochtaunuskreis, Wetteraukreis, Landkreis Limburg/Weilburg. Die Beflaggung erfolgt gemäß dem aktuellsten Flaggenerlass des Staatsanzeigers (Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 39/2017 vom 25. September 2017, Seite 926-927) an 11 festen Tagen, an Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl des Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags-, und Kommunalwahlen) sowie aus sonstigen besonderen Anlässen, die gesondert mitgeteilt werden. Die Beflaggungsleistung ist in folgendem Umfang vorzunehmen: - Diebstahlsichere Einlagerung der Flaggen - Sicherer Transport der Flaggen - Hissen und Einholen der Flaggen gemäß Flaggenerlass - Durchführung von Sonderbeflaggungen im Rahmen einer 24/7 Erreichbarkeit (z. B. Tod einer bekannten Persönlichkeit oder bei Naturkatastrophen, o. Ä.) - die Reaktionszeit beträgt 2 h nach Erhalt der Anordnung. Die Sondereinsätze werden dem AN per Telefax- und/oder E-Mail mitgeteilt. - Sicherstellung der Trocknung von nassen Flaggen - Im Zuge einer Trauerbeflaggung ist der Trauerflor (sofern vorhanden) an die Fahne bzw. Flagge anzubringen - Einmal jährliche Reinigung aller Flaggen (Anzahl Flaggen/Banner siehe Anlage 2) - Aufnähen etwaig loser oder noch nicht angebrachter Liegenschaftsetiketten (stellt der AG) Für die Beflaggung aller Liegenschaften steht ein Zeitfenster von 3 Stunden zur Verfügung. Der letzte zu beflaggende Standort muss um 7:00 Uhr beflaggt sein. Dies bedeutet, dass am ersten Standort frühestens um 4:00 Uhr mit der Beflaggung begonnen werden kann. Für das Abflaggen gilt dieses Zeitfenster ebenso. Das Abflaggen beginnt bei Einbruch der Dunkelheit. Spätestens 3 Stunden später muss der letzte Standort abgeflaggt sein. Optional ist für den außerordentlichen Fall des Ausfalls des Dienstleisters für Los 1 (durch Insolvenz o.ä.) der Dienstleister für Los 2 zur Übernahme der Beflaggunsleistung des ausgefallenen Dienstleisters verpflichtet.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-18 📅
Name: Objekt-Betreuung Kurz
Postanschrift: Kasseler Str. 85
Postort: Cölbe
Postleitzahl: 35091
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: buero@o-b-k.de 📧
Land: Hessen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: All Service Sicherheitsdienste GmbH
Postanschrift: Karl-von-Drais-Str. 16-18
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60435
E-Mail: vanessa.giuga@all-service.de 📧
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1
Quelle: OJS 2022/S 045-116743 (2022-02-28)