Die Stadt Gunzenhausen wird in naher Zukunft einen Verbesserungsbeitrag für Entwässerungseinrichtungen erheben. Es wird erwartet, dass der Bieter mit vielseitigem verwaltungsrechtlichem und ingenieurtechnischem Fachwissen den gesamten Projektverbesserungsbeitrag fachlich fundierend übernimmt. Die Aufgaben erstrecken sich von der Informations- und Aufklärungsarbeit der Bürger, der kompletten und umfassenden Erfassung der Grundstücks- und Geschossflächen (Erstellung von Aufmaßblättern) nach der aktuell gültigen Rechtsprechung, der Erstellung der notwendigen Beitrags- und Gebührenkalkulation bis hin zur Satzungsberatung sowie Erstellung der Beitragssatzung und ggf. Anpassung der Benutzungssatzung. Die Erfüllung der Leistung wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens zeitnah bis aller spätestens Ende 2023 erwartet. Wunschtermin ist der 30.6.2023.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beitragskalkulation, Globalkalkulation und Verbesserungsbeitrag nach KAG und Anpassung der Beitragssatzung”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Gunzenhausen wird in naher Zukunft einen Verbesserungsbeitrag für Entwässerungseinrichtungen erheben. Es wird erwartet, dass der Bieter mit...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Gunzenhausen wird in naher Zukunft einen Verbesserungsbeitrag für Entwässerungseinrichtungen erheben. Es wird erwartet, dass der Bieter mit vielseitigem verwaltungsrechtlichem und ingenieurtechnischem Fachwissen den gesamten Projektverbesserungsbeitrag fachlich fundierend übernimmt. Die Aufgaben erstrecken sich von der Informations- und Aufklärungsarbeit der Bürger, der kompletten und umfassenden Erfassung der Grundstücks- und Geschossflächen (Erstellung von Aufmaßblättern) nach der aktuell gültigen Rechtsprechung, der Erstellung der notwendigen Beitrags- und Gebührenkalkulation bis hin zur Satzungsberatung sowie Erstellung der Beitragssatzung und ggf. Anpassung der Benutzungssatzung. Die Erfüllung der Leistung wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens zeitnah bis aller spätestens Ende 2023 erwartet. Wunschtermin ist der 30.6.2023.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 500 000 💰
Die Stadt Gunzenhausen wird in naher Zukunft einen Verbesserungsbeitrag für Entwässerungseinrichtungen erheben. Es wird erwartet, dass der Bieter mit vielseitigem verwaltungsrechtlichem und ingenieurtechnischem Fachwissen den gesamten Projektverbesserungsbeitrag fachlich fundierend übernimmt. Die Aufgaben erstrecken sich von der Informations- und Aufklärungsarbeit der Bürger, der kompletten und umfassenden Erfassung der Grundstücks- und Geschossflächen (Erstellung von Aufmaßblättern) nach der aktuell gültigen Rechtsprechung, der Erstellung der notwendigen Beitrags- und Gebührenkalkulation bis hin zur Satzungsberatung sowie Erstellung der Beitragssatzung und ggf. Anpassung der Benutzungssatzung. Die Erfüllung der Leistung wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens zeitnah bis aller spätestens Ende 2023 erwartet. Wunschtermin ist der 30.6.2023. Der AN hat zu erbringen:
1) Erfassen von Grundstücks- und Geschossflächen zur Beitragsberechnung inkl. Bestandsübernahme und Übernahme und Erfassung der ALKIS-Daten,
2) Aufmaßarbeiten aller beitragspflichtigen Grundstücke, Aufmessen von Geschoßflächen, Bewertung der Innen- bzw. Außenbereichsflächen nach §§ 34 und 35 BauGB, Erstellen von Aufmaßblättern für alle relevanten Grundstücke, fiktive Geschossflächenermittlung bei unbebauten bebaubaren Grundstücken,
3) Durchführung von und Teilnahme an Informationsveranstaltungen für Bürger sowie Teilnahme an Gremiensitzungen,
4) Bearbeitung von Einwendungen,
5) Auflistung der Gesamtflächen nach beitragspflichtigen Grundstücksflächen, Geschossflächen, Gesamtsummen, Anzahl der bewerteten Grundstücke und Bereitstellen der Daten in einer Excel-Liste,
6) Erstellen der Globalkalkulation und Kalkulation der neuen Gebühren- und Beitragssätze,
7) Rechtliche Beratung inkl. beschlussfähige Erstellung einer Verbesserungsbeitragssatzung und ggf. Änderung der BGS-EWS inkl. Unterstützung bis zur Verkündung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reaktionsfrist
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fertigstellungszeitpunkt
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 80
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 500 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-09-30 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eintragung im Handelsregister bei eintragungspflichtigen Gesellschaften,
— Eintragung ins Partnerschaftsregister bei eintragungspflichtigen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eintragung im Handelsregister bei eintragungspflichtigen Gesellschaften,
— Eintragung ins Partnerschaftsregister bei eintragungspflichtigen Partnerschaftsgesellschaften,
— Nachweis mind. ein Volljurist verfügbar.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Haftpflichtversicherung über 1 500 000,00 EUR für Personenschäden und 1 000 000,00 EUR für sonstiges Schäden,
— Mindestumsatz 500 000,00 EUR im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Haftpflichtversicherung über 1 500 000,00 EUR für Personenschäden und 1 000 000,00 EUR für sonstiges Schäden,
— Mindestumsatz 500 000,00 EUR im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
“— Haftpflichtversicherung über 1 500 000,00 EUR für Personenschäden und 1 000 000,00 EUR für sonstiges Schäden,
— Mindestumsatz 500 000,00 EUR im...”
— Haftpflichtversicherung über 1 500 000,00 EUR für Personenschäden und 1 000 000,00 EUR für sonstiges Schäden,
— Mindestumsatz 500 000,00 EUR im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Vorliegen mindestens 2 Referenzprojekte für die Aufmaßerstellung beitragspflichtiger Geschoßflächen mit einem Mindestumfang von je 6 000 Einheiten in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Vorliegen mindestens 2 Referenzprojekte für die Aufmaßerstellung beitragspflichtiger Geschoßflächen mit einem Mindestumfang von je 6 000 Einheiten in den vergangenen 5 Jahren,
— Vorliegen mindestens 2 Referenzprojekte für die Erstellung der Globalkalkulation Entwässerungsbeiträge nach deutschem Kommunalabgabenrecht in den vergangenen 5 Jahren,
— Erfahrungen des Projektleiters mit Kommunalabgaben mind. 5 Jahre,
— Erfahrungen mit kommunalen Gremien.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Vorliegen mindestens 2 Referenzprojekte für die Aufmaßerstellung beitragspflichtiger Geschoßflächen mit einem Mindestumfang von je 6 000 Einheiten in den...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Vorliegen mindestens 2 Referenzprojekte für die Aufmaßerstellung beitragspflichtiger Geschoßflächen mit einem Mindestumfang von je 6 000 Einheiten in den vergangenen 5 Jahren,
— Vorliegen mindestens 2 Referenzprojekte für die Erstellung der Globalkalkulation Entwässerungsbeiträge nach deutschem Kommunalabgabenrecht in den vergangenen 5 Jahren,
— Erfahrungen des Projektleiters mit Kommunalabgaben mind. 5 Jahre,
— Erfahrungen mit kommunalen Gremien.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Mind. ein Volljurist notwendig.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gem. in den Vergabeunterlagen beigefügtem Vertragsmuster.Abschlagszahlungen nach erbrachten Leistungen.” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-26
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-08-26
12:10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Elektronisch
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Elektronisch – keine Bieter zugelassen.
“Die Angebote und Teilnahmeunterlagen sind innerhalb der Frist IV.2.2) ausschließlich über die eVergabe-Plattform aumass hochzuladen UND freizugeben....”
Die Angebote und Teilnahmeunterlagen sind innerhalb der Frist IV.2.2) ausschließlich über die eVergabe-Plattform aumass hochzuladen UND freizugeben. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieter Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) genannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten frühzeitig ihre Fragen über die eVergabe-Plattform aumass zu übermitteln. Die Fragen werden ausschließlich über die eVergabe-Plattform aumass beantwortet. Es obliegt alleine dem Bieter, sich über den aktuellen Stand an gestellten Fragen und erteilten Antworten zu informieren. Der Auftraggeber behält sich in diesem Zusammenhang vor, Konkretisierungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen und auf der genannten Plattform einzustellen. Fragen und Antworten sowie eventuelle Konkretisierungen, die auf dem Portal eingestellt sind, sind für das Vergabeverfahren und die zu erbringende Leistung verbindlich. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen, siehe Abschnitt VI.4).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angeboten genommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Gunzenhausen wird in naher Zukunft einen Verbesserungsbeitrag für Entwässerungseinrichtungen erheben. Es wird erwartet, dass der Bieter mit...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Gunzenhausen wird in naher Zukunft einen Verbesserungsbeitrag für Entwässerungseinrichtungen erheben. Es wird erwartet, dass der Bieter mit vielseitigem verwaltungsrechtlichem und ingenieurtechnischem Fachwissen den gesamten Projektverbesserungsbeitrag fachlich fundierend übernimmt. Die Aufgaben erstrecken sich von der Informations- und Aufklärungsarbeit der Bürger, der kompletten und umfassenden Erfassung der Grundstücks- und Geschossflächen (Erstellung von Aufmaßblättern) nach der aktuell gültigen Rechtsprechung, der Erstellung der notwendigen Beitrags- und Gebührenkalkulation bis hin zur Satzungsberatung sowie Erstellung der Beitragssatzung und ggf. Anpassung der Benutzungssatzung. Die Erfüllung der Leistung wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens zeitnah bis aller spätestens Ende 2023 erwartet. Wunschtermin ist der 30.06.2023.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 500 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Gunzenhausen wird in naher Zukunft einen Verbesserungsbeitrag für Entwässerungseinrichtungen erheben. Es wird erwartet, dass der Bieter mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Gunzenhausen wird in naher Zukunft einen Verbesserungsbeitrag für Entwässerungseinrichtungen erheben. Es wird erwartet, dass der Bieter mit vielseitigem verwaltungsrechtlichem und ingenieurtechnischem Fachwissen den gesamten Projektverbesserungsbeitrag fachlich fundierend übernimmt. Die Aufgaben erstrecken sich von der Informations- und Aufklärungsarbeit der Bürger, der kompletten und umfassenden Erfassung der Grundstücks- und Geschossflächen (Erstellung von Aufmaßblättern) nach der aktuell gültigen Rechtsprechung, der Erstellung der notwendigen Beitrags- und Gebührenkalkulation bis hin zur Satzungsberatung sowie Erstellung der Beitragssatzung und ggf. Anpassung der Benutzungssatzung. Die Erfüllung der Leistung wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens zeitnah bis aller spätestens Ende 2023 erwartet. Wunschtermin ist der 30.06.2023. Der AN hat zu erbringen: 1.) Erfassen von Grundstücks- und Geschossflächen zur Beitragsberechnung inkl. Bestandsübernahme und Übernahme und Erfassung der ALKIS-Daten 2.) Aufmaßarbeiten aller beitragspflichtigen Grundstücke, Aufmessen von Geschoßflächen, Bewertung der Innen- bzw. Außenbereichsflächen nach §§ 34und 35 BauGB, Erstellen von Aufmaßblättern für alle relevanten Grundstücke, fiktive Geschossflächenermittlung bei unbebauten bebaubaren Grundstücken 3.) Durchführung von und Teilnahme an Informationsveranstaltungen für Bürger sowie Teilnahme an Gremiensitzungen
4.) Bearbeitung von Einwendungen 5.) Auflistung der Gesamtflächen nach beitragspflichtigen Grundstücksflächen, Geschossflächen, Gesamtsummen, Anzahl der bewerteten Grundstücke und Bereitstellen der Daten in einer Excel-Liste 6.) Erstellen der Globalkalkulation und Kalkulation der neuen Gebühren- und Beitragssätze 7.) Rechtliche Beratung inkl. beschlussfähige Erstellung einer Verbesserungsbeitragssatzung und ggf. Änderung der BGS-EWS inkl. Unterstützung bis zur Verkündung
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 146-387618
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Beitragskalkulation, Globalkalkulation und Verbesserungsbeitrag nach KAG und Anpassung der Beitragssatzung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kommunalberatung Bitterwolf GmbH
Postanschrift: An der Gredl 3
Postort: Greding
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Roth🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 500 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 438 000 💰
“Die Angebote und Teilnahmeunterlagen sind innerhalb der Frist IV.2.2 ausschließlich über die eVergabe-Plattform aumass hochzuladen UND freizugeben....”
Die Angebote und Teilnahmeunterlagen sind innerhalb der Frist IV.2.2 ausschließlich über die eVergabe-Plattform aumass hochzuladen UND freizugeben. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieter Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) genannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten frühzeitig ihre Fragen über die eVergabe-Plattform aumass zu übermitteln. Die Fragen werden AUSSCHLIESSLICH über die eVergabe-Plattform aumass beantwortet. Es obliegt alleine dem Bieter, sich über den aktuellen Stand an gestellten Fragen und erteilten Antworten zu informieren. Der Auftraggeber behält sich in diesem Zusammenhang vor, Konkretisierungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen und auf der genannten Plattform einzustellen. Fragen und Antworten sowie eventuelle Konkretisierungen, die auf dem Portal eingestellt sind, sind für das Vergabeverfahren und die zu erbringende Leistung verbindlich. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen, siehe Abschnitt VI.4).
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angeboten genommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechtennach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 184-521200 (2022-09-20)