Die Stadt Gunzenhausen wird in naher Zukunft einen Verbesserungsbeitrag für Entwässerungseinrichtungen erheben. Es wird erwartet, dass der Bieter mit vielseitigem verwaltungsrechtlichem und ingenieurtechnischem Fachwissen den gesamten Projektverbesserungsbeitrag fachlich fundierend übernimmt. Die Aufgaben erstrecken sich von der Informations- und Aufklärungsarbeit der Bürger, der kompletten und umfassenden Erfassung der Grundstücks- und Geschossflächen (Erstellung von Aufmaßblättern) nach der aktuell gültigen Rechtsprechung, der Erstellung der notwendigen Beitrags- und Gebührenkalkulation bis hin zur Satzungsberatung sowie Erstellung der Beitragssatzung und ggf. Anpassung der Benutzungssatzung. Die Erfüllung der Leistung wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens zeitnah bis aller spätestens Ende 2023 erwartet. Wunschtermin ist der 30.6.2023.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Gunzenhausen wird in naher Zukunft einen Verbesserungsbeitrag für Entwässerungseinrichtungen erheben. Es wird erwartet, dass der Bieter mit vielseitigem verwaltungsrechtlichem und ingenieurtechnischem Fachwissen den gesamten Projektverbesserungsbeitrag fachlich fundierend übernimmt. Die Aufgaben erstrecken sich von der Informations- und Aufklärungsarbeit der Bürger, der kompletten und umfassenden Erfassung der Grundstücks- und Geschossflächen (Erstellung von Aufmaßblättern) nach der aktuell gültigen Rechtsprechung, der Erstellung der notwendigen Beitrags- und Gebührenkalkulation bis hin zur Satzungsberatung sowie Erstellung der Beitragssatzung und ggf. Anpassung der Benutzungssatzung. Die Erfüllung der Leistung wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens zeitnah bis aller spätestens Ende 2023 erwartet. Wunschtermin ist der 30.6.2023.
Die Stadt Gunzenhausen wird in naher Zukunft einen Verbesserungsbeitrag für Entwässerungseinrichtungen erheben. Es wird erwartet, dass der Bieter mit vielseitigem verwaltungsrechtlichem und ingenieurtechnischem Fachwissen den gesamten Projektverbesserungsbeitrag fachlich fundierend übernimmt. Die Aufgaben erstrecken sich von der Informations- und Aufklärungsarbeit der Bürger, der kompletten und umfassenden Erfassung der Grundstücks- und Geschossflächen (Erstellung von Aufmaßblättern) nach der aktuell gültigen Rechtsprechung, der Erstellung der notwendigen Beitrags- und Gebührenkalkulation bis hin zur Satzungsberatung sowie Erstellung der Beitragssatzung und ggf. Anpassung der Benutzungssatzung. Die Erfüllung der Leistung wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens zeitnah bis aller spätestens Ende 2023 erwartet. Wunschtermin ist der 30.6.2023.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-26 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-30 📅
Datum des Beginns: 2021-09-30 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 146-387618
ABl. S-Ausgabe: 146
Zusätzliche Informationen
Elektronisch – keine Bieter zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 500 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Gunzenhausen wird in naher Zukunft einen Verbesserungsbeitrag für Entwässerungseinrichtungen erheben. Es wird erwartet, dass der Bieter mit vielseitigem verwaltungsrechtlichem und ingenieurtechnischem Fachwissen den gesamten Projektverbesserungsbeitrag fachlich fundierend übernimmt. Die Aufgaben erstrecken sich von der Informations- und Aufklärungsarbeit der Bürger, der kompletten und umfassenden Erfassung der Grundstücks- und Geschossflächen (Erstellung von Aufmaßblättern) nach der aktuell gültigen Rechtsprechung, der Erstellung der notwendigen Beitrags- und Gebührenkalkulation bis hin zur Satzungsberatung sowie Erstellung der Beitragssatzung und ggf. Anpassung der Benutzungssatzung. Die Erfüllung der Leistung wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens zeitnah bis aller spätestens Ende 2023 erwartet. Wunschtermin ist der 30.6.2023. Der AN hat zu erbringen:
Die Stadt Gunzenhausen wird in naher Zukunft einen Verbesserungsbeitrag für Entwässerungseinrichtungen erheben. Es wird erwartet, dass der Bieter mit vielseitigem verwaltungsrechtlichem und ingenieurtechnischem Fachwissen den gesamten Projektverbesserungsbeitrag fachlich fundierend übernimmt. Die Aufgaben erstrecken sich von der Informations- und Aufklärungsarbeit der Bürger, der kompletten und umfassenden Erfassung der Grundstücks- und Geschossflächen (Erstellung von Aufmaßblättern) nach der aktuell gültigen Rechtsprechung, der Erstellung der notwendigen Beitrags- und Gebührenkalkulation bis hin zur Satzungsberatung sowie Erstellung der Beitragssatzung und ggf. Anpassung der Benutzungssatzung. Die Erfüllung der Leistung wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens zeitnah bis aller spätestens Ende 2023 erwartet. Wunschtermin ist der 30.6.2023. Der AN hat zu erbringen:
1) Erfassen von Grundstücks- und Geschossflächen zur Beitragsberechnung inkl. Bestandsübernahme und Übernahme und Erfassung der ALKIS-Daten,
2) Aufmaßarbeiten aller beitragspflichtigen Grundstücke, Aufmessen von Geschoßflächen, Bewertung der Innen- bzw. Außenbereichsflächen nach §§ 34 und 35 BauGB, Erstellen von Aufmaßblättern für alle relevanten Grundstücke, fiktive Geschossflächenermittlung bei unbebauten bebaubaren Grundstücken,
2) Aufmaßarbeiten aller beitragspflichtigen Grundstücke, Aufmessen von Geschoßflächen, Bewertung der Innen- bzw. Außenbereichsflächen nach §§ 34 und 35 BauGB, Erstellen von Aufmaßblättern für alle relevanten Grundstücke, fiktive Geschossflächenermittlung bei unbebauten bebaubaren Grundstücken,
3) Durchführung von und Teilnahme an Informationsveranstaltungen für Bürger sowie Teilnahme an Gremiensitzungen,
4) Bearbeitung von Einwendungen,
5) Auflistung der Gesamtflächen nach beitragspflichtigen Grundstücksflächen, Geschossflächen, Gesamtsummen, Anzahl der bewerteten Grundstücke und Bereitstellen der Daten in einer Excel-Liste,
6) Erstellen der Globalkalkulation und Kalkulation der neuen Gebühren- und Beitragssätze,
7) Rechtliche Beratung inkl. beschlussfähige Erstellung einer Verbesserungsbeitragssatzung und ggf. Änderung der BGS-EWS inkl. Unterstützung bis zur Verkündung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 500 000 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eintragung im Handelsregister bei eintragungspflichtigen Gesellschaften,
— Eintragung ins Partnerschaftsregister bei eintragungspflichtigen Partnerschaftsgesellschaften,
— Nachweis mind. ein Volljurist verfügbar.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Haftpflichtversicherung über 1 500 000,00 EUR für Personenschäden und 1 000 000,00 EUR für sonstiges Schäden,
— Mindestumsatz 500 000,00 EUR im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindeststandards:
— Haftpflichtversicherung über 1 500 000,00 EUR für Personenschäden und 1 000 000,00 EUR für sonstiges Schäden,
— Mindestumsatz 500 000,00 EUR im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorliegen mindestens 2 Referenzprojekte für die…
… Aufmaßerstellung beitragspflichtiger Geschoßflächen mit einem Mindestumfang von je 6 000 Einheiten in den vergangenen 5 Jahren,
… Erstellung der Globalkalkulation Entwässerungsbeiträge nach deutschem Kommunalabgabenrecht in den vergangenen 5 Jahren,
— Erfahrungen des Projektleiters mit Kommunalabgaben mind. 5 Jahre,
— Erfahrungen mit kommunalen Gremien.
Mindeststandards:
— Vorliegen mindestens 2 Referenzprojekte für die…
… Aufmaßerstellung beitragspflichtiger Geschoßflächen mit einem Mindestumfang von je 6 000 Einheiten in den vergangenen 5 Jahren,
… Erstellung der Globalkalkulation Entwässerungsbeiträge nach deutschem Kommunalabgabenrecht in den vergangenen 5 Jahren,
— Erfahrungen des Projektleiters mit Kommunalabgaben mind. 5 Jahre,
— Erfahrungen mit kommunalen Gremien.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Mind. ein Volljurist notwendig.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gem. in den Vergabeunterlagen beigefügtem Vertragsmuster.Abschlagszahlungen nach erbrachten Leistungen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:10
Ort des Eröffnungstermins: Elektronisch
Zusätzliche Informationen: Elektronisch – keine Bieter zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reaktionsfrist
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fertigstellungszeitpunkt
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 80
Die Angebote und Teilnahmeunterlagen sind innerhalb der Frist IV.2.2) ausschließlich über die eVergabe-Plattform aumass hochzuladen UND freizugeben. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieter Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) genannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten frühzeitig ihre Fragen über die eVergabe-Plattform aumass zu übermitteln. Die Fragen werden ausschließlich über die eVergabe-Plattform aumass beantwortet. Es obliegt alleine dem Bieter, sich über den aktuellen Stand an gestellten Fragen und erteilten Antworten zu informieren. Der Auftraggeber behält sich in diesem Zusammenhang vor, Konkretisierungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen und auf der genannten Plattform einzustellen. Fragen und Antworten sowie eventuelle Konkretisierungen, die auf dem Portal eingestellt sind, sind für das Vergabeverfahren und die zu erbringende Leistung verbindlich. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen, siehe Abschnitt VI.4).
Die Angebote und Teilnahmeunterlagen sind innerhalb der Frist IV.2.2) ausschließlich über die eVergabe-Plattform aumass hochzuladen UND freizugeben. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieter Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) genannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten frühzeitig ihre Fragen über die eVergabe-Plattform aumass zu übermitteln. Die Fragen werden ausschließlich über die eVergabe-Plattform aumass beantwortet. Es obliegt alleine dem Bieter, sich über den aktuellen Stand an gestellten Fragen und erteilten Antworten zu informieren. Der Auftraggeber behält sich in diesem Zusammenhang vor, Konkretisierungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen und auf der genannten Plattform einzustellen. Fragen und Antworten sowie eventuelle Konkretisierungen, die auf dem Portal eingestellt sind, sind für das Vergabeverfahren und die zu erbringende Leistung verbindlich. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen, siehe Abschnitt VI.4).
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angeboten genommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angeboten genommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Nordbayern
Quelle: OJS 2021/S 146-387618 (2021-07-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Gunzenhausen wird in naher Zukunft einen Verbesserungsbeitrag für Entwässerungseinrichtungen erheben. Es wird erwartet, dass der Bieter mit vielseitigem verwaltungsrechtlichem und ingenieurtechnischem Fachwissen den gesamten Projektverbesserungsbeitrag fachlich fundierend übernimmt. Die Aufgaben erstrecken sich von der Informations- und Aufklärungsarbeit der Bürger, der kompletten und umfassenden Erfassung der Grundstücks- und Geschossflächen (Erstellung von Aufmaßblättern) nach der aktuell gültigen Rechtsprechung, der Erstellung der notwendigen Beitrags- und Gebührenkalkulation bis hin zur Satzungsberatung sowie Erstellung der Beitragssatzung und ggf. Anpassung der Benutzungssatzung. Die Erfüllung der Leistung wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens zeitnah bis aller spätestens Ende 2023 erwartet. Wunschtermin ist der 30.06.2023.
Die Stadt Gunzenhausen wird in naher Zukunft einen Verbesserungsbeitrag für Entwässerungseinrichtungen erheben. Es wird erwartet, dass der Bieter mit vielseitigem verwaltungsrechtlichem und ingenieurtechnischem Fachwissen den gesamten Projektverbesserungsbeitrag fachlich fundierend übernimmt. Die Aufgaben erstrecken sich von der Informations- und Aufklärungsarbeit der Bürger, der kompletten und umfassenden Erfassung der Grundstücks- und Geschossflächen (Erstellung von Aufmaßblättern) nach der aktuell gültigen Rechtsprechung, der Erstellung der notwendigen Beitrags- und Gebührenkalkulation bis hin zur Satzungsberatung sowie Erstellung der Beitragssatzung und ggf. Anpassung der Benutzungssatzung. Die Erfüllung der Leistung wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens zeitnah bis aller spätestens Ende 2023 erwartet. Wunschtermin ist der 30.06.2023.
Gesamtwert des Auftrags: 500 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Angebote und Teilnahmeunterlagen sind innerhalb der Frist IV.2.2 ausschließlich über die eVergabe-Plattform aumass hochzuladen UND freizugeben. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieter Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) genannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten frühzeitig ihre Fragen über die eVergabe-Plattform aumass zu übermitteln. Die Fragen werden AUSSCHLIESSLICH über die eVergabe-Plattform aumass beantwortet. Es obliegt alleine dem Bieter, sich über den aktuellen Stand an gestellten Fragen und erteilten Antworten zu informieren. Der Auftraggeber behält sich in diesem Zusammenhang vor, Konkretisierungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen und auf der genannten Plattform einzustellen. Fragen und Antworten sowie eventuelle Konkretisierungen, die auf dem Portal eingestellt sind, sind für das Vergabeverfahren und die zu erbringende Leistung verbindlich. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen, siehe Abschnitt VI.4).
Die Angebote und Teilnahmeunterlagen sind innerhalb der Frist IV.2.2 ausschließlich über die eVergabe-Plattform aumass hochzuladen UND freizugeben. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieter Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) genannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten frühzeitig ihre Fragen über die eVergabe-Plattform aumass zu übermitteln. Die Fragen werden AUSSCHLIESSLICH über die eVergabe-Plattform aumass beantwortet. Es obliegt alleine dem Bieter, sich über den aktuellen Stand an gestellten Fragen und erteilten Antworten zu informieren. Der Auftraggeber behält sich in diesem Zusammenhang vor, Konkretisierungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen und auf der genannten Plattform einzustellen. Fragen und Antworten sowie eventuelle Konkretisierungen, die auf dem Portal eingestellt sind, sind für das Vergabeverfahren und die zu erbringende Leistung verbindlich. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen, siehe Abschnitt VI.4).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Gunzenhausen wird in naher Zukunft einen Verbesserungsbeitrag für Entwässerungseinrichtungen erheben. Es wird erwartet, dass der Bieter mit vielseitigem verwaltungsrechtlichem und ingenieurtechnischem Fachwissen den gesamten Projektverbesserungsbeitrag fachlich fundierend übernimmt. Die Aufgaben erstrecken sich von der Informations- und Aufklärungsarbeit der Bürger, der kompletten und umfassenden Erfassung der Grundstücks- und Geschossflächen (Erstellung von Aufmaßblättern) nach der aktuell gültigen Rechtsprechung, der Erstellung der notwendigen Beitrags- und Gebührenkalkulation bis hin zur Satzungsberatung sowie Erstellung der Beitragssatzung und ggf. Anpassung der Benutzungssatzung. Die Erfüllung der Leistung wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens zeitnah bis aller spätestens Ende 2023 erwartet. Wunschtermin ist der 30.06.2023. Der AN hat zu erbringen: 1.) Erfassen von Grundstücks- und Geschossflächen zur Beitragsberechnung inkl. Bestandsübernahme und Übernahme und Erfassung der ALKIS-Daten 2.) Aufmaßarbeiten aller beitragspflichtigen Grundstücke, Aufmessen von Geschoßflächen, Bewertung der Innen- bzw. Außenbereichsflächen nach §§ 34und 35 BauGB, Erstellen von Aufmaßblättern für alle relevanten Grundstücke, fiktive Geschossflächenermittlung bei unbebauten bebaubaren Grundstücken 3.) Durchführung von und Teilnahme an Informationsveranstaltungen für Bürger sowie Teilnahme an Gremiensitzungen
Die Stadt Gunzenhausen wird in naher Zukunft einen Verbesserungsbeitrag für Entwässerungseinrichtungen erheben. Es wird erwartet, dass der Bieter mit vielseitigem verwaltungsrechtlichem und ingenieurtechnischem Fachwissen den gesamten Projektverbesserungsbeitrag fachlich fundierend übernimmt. Die Aufgaben erstrecken sich von der Informations- und Aufklärungsarbeit der Bürger, der kompletten und umfassenden Erfassung der Grundstücks- und Geschossflächen (Erstellung von Aufmaßblättern) nach der aktuell gültigen Rechtsprechung, der Erstellung der notwendigen Beitrags- und Gebührenkalkulation bis hin zur Satzungsberatung sowie Erstellung der Beitragssatzung und ggf. Anpassung der Benutzungssatzung. Die Erfüllung der Leistung wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens zeitnah bis aller spätestens Ende 2023 erwartet. Wunschtermin ist der 30.06.2023. Der AN hat zu erbringen: 1.) Erfassen von Grundstücks- und Geschossflächen zur Beitragsberechnung inkl. Bestandsübernahme und Übernahme und Erfassung der ALKIS-Daten 2.) Aufmaßarbeiten aller beitragspflichtigen Grundstücke, Aufmessen von Geschoßflächen, Bewertung der Innen- bzw. Außenbereichsflächen nach §§ 34und 35 BauGB, Erstellen von Aufmaßblättern für alle relevanten Grundstücke, fiktive Geschossflächenermittlung bei unbebauten bebaubaren Grundstücken 3.) Durchführung von und Teilnahme an Informationsveranstaltungen für Bürger sowie Teilnahme an Gremiensitzungen
4.) Bearbeitung von Einwendungen 5.) Auflistung der Gesamtflächen nach beitragspflichtigen Grundstücksflächen, Geschossflächen, Gesamtsummen, Anzahl der bewerteten Grundstücke und Bereitstellen der Daten in einer Excel-Liste 6.) Erstellen der Globalkalkulation und Kalkulation der neuen Gebühren- und Beitragssätze 7.) Rechtliche Beratung inkl. beschlussfähige Erstellung einer Verbesserungsbeitragssatzung und ggf. Änderung der BGS-EWS inkl. Unterstützung bis zur Verkündung
4.) Bearbeitung von Einwendungen 5.) Auflistung der Gesamtflächen nach beitragspflichtigen Grundstücksflächen, Geschossflächen, Gesamtsummen, Anzahl der bewerteten Grundstücke und Bereitstellen der Daten in einer Excel-Liste 6.) Erstellen der Globalkalkulation und Kalkulation der neuen Gebühren- und Beitragssätze 7.) Rechtliche Beratung inkl. beschlussfähige Erstellung einer Verbesserungsbeitragssatzung und ggf. Änderung der BGS-EWS inkl. Unterstützung bis zur Verkündung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-28 📅
Name: Kommunalberatung Bitterwolf GmbH
Postanschrift: An der Gredl 3
Postort: Greding
Land: Deutschland 🇩🇪 Roth
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 438 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angeboten genommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechtennach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angeboten genommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechtennach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.