Die Angebote und Teilnahmeunterlagen sind innerhalb der Frist IV.2.2 ausschließlich über die eVergabe-Plattform aumass hochzuladen UND freizugeben. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieter Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) genannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten frühzeitig ihre Fragen über die eVergabe-Plattform aumass zu übermitteln. Die Fragen werden AUSSCHLIESSLICH über die eVergabe-Plattform aumass beantwortet. Es obliegt alleine dem Bieter, sich über den aktuellen Stand an gestellten Fragen und erteilten Antworten zu informieren. Der Auftraggeber behält sich in diesem Zusammenhang vor, Konkretisierungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen und auf der genannten Plattform einzustellen. Fragen und Antworten sowie eventuelle Konkretisierungen, die auf dem Portal eingestellt sind, sind für das Vergabeverfahren und die zu erbringende Leistung verbindlich. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen, siehe Abschnitt VI.4).