Im Rahmen des Projektes "Triangel" werden die Radwegeverbindungen innerhalb der Ortslagen beleuchtet und außerhalb an möglichen Gefahrenpunkten wie Kreuzungen mit dem Kfz-Verkehr bzw. dort, wo die Wege auch als Schulwege genutzt werden. Dabei ist u.a. die Errichtung einer kabelgebundenen, adaptiven Beleuchtung beabsichtigt. Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Lieferung und den Einbau der Beleuchtung, sowie in Teilbereichen die nötige Kabelverlegearbeiten. Dabei unterscheidet sich der Leistungsumfang und die Art der Beleuchtung innerhalb der Kommunen. In der Gemeinde Neuenkirchen sind lediglich die vorh. Masten mit neuen Mastleuchten zu versehen, die an die vorh. Anschlusssicherungskästen angeschlossen werden müssen. In der Gemeinde Wettringen, der Gemeinde Metelen und der Stadt Steinfurt müssen zu den Mastleuchten auch die dazugehörigen Masten geliefert und aufgestellt werden. In der Stadt Ochtrup müssen zu den Masten und Mastleuchten auch noch die nötigen Kabelverlegearbeiten durchgeführt werden
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Straßenbeleuchtungsanlagen
Referenznummer: 30-01.59.05-66-184-EU
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Projektes "Triangel" werden die Radwegeverbindungen innerhalb der Ortslagen beleuchtet und außerhalb an möglichen Gefahrenpunkten wie Kreuzungen mit dem Kfz-Verkehr bzw. dort, wo die Wege auch als Schulwege genutzt werden. Dabei ist u.a. die Errichtung einer kabelgebundenen, adaptiven Beleuchtung beabsichtigt.
Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Lieferung und den Einbau der Beleuchtung, sowie in Teilbereichen die nötige Kabelverlegearbeiten. Dabei unterscheidet sich der Leistungsumfang und die Art der Beleuchtung innerhalb der Kommunen.
In der Gemeinde Neuenkirchen sind lediglich die vorh. Masten mit neuen Mastleuchten zu versehen, die an die vorh. Anschlusssicherungskästen angeschlossen werden müssen. In der Gemeinde Wettringen, der Gemeinde Metelen und der Stadt Steinfurt müssen zu den Mastleuchten auch die dazugehörigen Masten geliefert und aufgestellt werden. In der Stadt Ochtrup müssen zu den Masten und Mastleuchten auch noch die nötigen Kabelverlegearbeiten durchgeführt werden
Im Rahmen des Projektes "Triangel" werden die Radwegeverbindungen innerhalb der Ortslagen beleuchtet und außerhalb an möglichen Gefahrenpunkten wie Kreuzungen mit dem Kfz-Verkehr bzw. dort, wo die Wege auch als Schulwege genutzt werden. Dabei ist u.a. die Errichtung einer kabelgebundenen, adaptiven Beleuchtung beabsichtigt.
Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Lieferung und den Einbau der Beleuchtung, sowie in Teilbereichen die nötige Kabelverlegearbeiten. Dabei unterscheidet sich der Leistungsumfang und die Art der Beleuchtung innerhalb der Kommunen.
In der Gemeinde Neuenkirchen sind lediglich die vorh. Masten mit neuen Mastleuchten zu versehen, die an die vorh. Anschlusssicherungskästen angeschlossen werden müssen. In der Gemeinde Wettringen, der Gemeinde Metelen und der Stadt Steinfurt müssen zu den Mastleuchten auch die dazugehörigen Masten geliefert und aufgestellt werden. In der Stadt Ochtrup müssen zu den Masten und Mastleuchten auch noch die nötigen Kabelverlegearbeiten durchgeführt werden
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Straßenbeleuchtungsanlagen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wegeleuchten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Steinfurt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-11-02 📅
Einreichungsfrist: 2021-12-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-05 📅
Datum des Endes: 2022-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 215-563774
ABl. S-Ausgabe: 215
Zusätzliche Informationen
Ausführungsbeginn: innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Projektes "Triangel" werden die Radwegeverbindungen innerhalb der Ortslagen beleuchtet und außerhalb an möglichen Gefahrenpunkten wie Kreuzungen mit dem Kfz-Verkehr bzw. dort, wo die Wege auch als Schulwege genutzt werden. Dabei ist u.a. die Errichtung einer kabelgebundenen, adaptiven Beleuchtung beabsichtigt.
Im Rahmen des Projektes "Triangel" werden die Radwegeverbindungen innerhalb der Ortslagen beleuchtet und außerhalb an möglichen Gefahrenpunkten wie Kreuzungen mit dem Kfz-Verkehr bzw. dort, wo die Wege auch als Schulwege genutzt werden. Dabei ist u.a. die Errichtung einer kabelgebundenen, adaptiven Beleuchtung beabsichtigt.
Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Lieferung und den Einbau der Beleuchtung, sowie in Teilbereichen die nötige Kabelverlegearbeiten. Dabei unterscheidet sich der Leistungsumfang und die Art der Beleuchtung innerhalb der Kommunen.
In der Gemeinde Neuenkirchen sind lediglich die vorh. Masten mit neuen Mastleuchten zu versehen, die an die vorh. Anschlusssicherungskästen angeschlossen werden müssen. In der Gemeinde Wettringen, der Gemeinde Metelen und der Stadt Steinfurt müssen zu den Mastleuchten auch die dazugehörigen Masten geliefert und aufgestellt werden. In der Stadt Ochtrup müssen zu den Masten und Mastleuchten auch noch die nötigen Kabelverlegearbeiten durchgeführt werden
In der Gemeinde Neuenkirchen sind lediglich die vorh. Masten mit neuen Mastleuchten zu versehen, die an die vorh. Anschlusssicherungskästen angeschlossen werden müssen. In der Gemeinde Wettringen, der Gemeinde Metelen und der Stadt Steinfurt müssen zu den Mastleuchten auch die dazugehörigen Masten geliefert und aufgestellt werden. In der Stadt Ochtrup müssen zu den Masten und Mastleuchten auch noch die nötigen Kabelverlegearbeiten durchgeführt werden
Der Kreis Steinfurt sowie die Städte und Gemeinden Metelen, Neuenkirchen, Ochtrup, Rheine, Steinfurt und Wettringen haben das Projekt "Triangel - Das schnelle klimafreundliche Radwege-3-Eck im Kreis Steinfurt" entwickelt.
Mit der "Triangel" wird auf einer Gesamtlänge von rd. 60 km eine schnelle und sichere Radwegeverbindung zwischen den Stadt- und Ortszentren geschaffen. Ziele des Projektes sind die Förderung des Alltagsradverkehrs durch Ertüchtigung des bisher eher touristisch genutzten Radverkehrsnetzes als wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz, zur Entwicklung einer neuen Mobilitätskultur, zur Erhöhung der Lebensqualität durch Reduktion von Schadstoffemissionen sowie die Förderung der Gesundheitsvorsorge durch vermehrtes Radfahren u.a.
Mit der "Triangel" wird auf einer Gesamtlänge von rd. 60 km eine schnelle und sichere Radwegeverbindung zwischen den Stadt- und Ortszentren geschaffen. Ziele des Projektes sind die Förderung des Alltagsradverkehrs durch Ertüchtigung des bisher eher touristisch genutzten Radverkehrsnetzes als wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz, zur Entwicklung einer neuen Mobilitätskultur, zur Erhöhung der Lebensqualität durch Reduktion von Schadstoffemissionen sowie die Förderung der Gesundheitsvorsorge durch vermehrtes Radfahren u.a.
Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt dabei auf einer Vernetzung einzelner vorhandener Wege (die überwiegend auf ehemaligen Schienenstrecken verlaufen), in der Beschleunigung des Radverkehrs, insbesondere an Knotenpunkten, sowie in der Erhöhung der Qualitätsstandards im Verlauf der Strecken.
Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt dabei auf einer Vernetzung einzelner vorhandener Wege (die überwiegend auf ehemaligen Schienenstrecken verlaufen), in der Beschleunigung des Radverkehrs, insbesondere an Knotenpunkten, sowie in der Erhöhung der Qualitätsstandards im Verlauf der Strecken.
Die Triangel wird zu einer schnellen Radwegeverbindung, einer sogenannten Radvorrangroute (Veloroute) aufgewertet.
Im Rahmen des Projektes "Triangel" werden die Radwegeverbindungen innerhalb der Ortslagen beleuchtet und außerhalb an möglichen Gefahrenpunkten wie Kreuzungen mit dem Kfz-Verkehr bzw. dort, wo die Wege auch als Schulwege genutzt werden.
Im Rahmen dieses Projektes "Triangel" ist die Errichtung einer Solar-Beleuchtung im Bereich von eigenständigen Radwegen beabsichtigt. Die Radwege befinden sich auf Gebieten von mehreren Kommunen im Kreis Steinfurt. Dabei ist u.a. die Errichtung einer kabelgebundenen, adaptiven Beleuchtung beabsichtigt.
Im Rahmen dieses Projektes "Triangel" ist die Errichtung einer Solar-Beleuchtung im Bereich von eigenständigen Radwegen beabsichtigt. Die Radwege befinden sich auf Gebieten von mehreren Kommunen im Kreis Steinfurt. Dabei ist u.a. die Errichtung einer kabelgebundenen, adaptiven Beleuchtung beabsichtigt.
Zusätzliche Informationen: Ausführungsbeginn: innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kreis Steinfurt Tecklenburger Str. 10 48565 Steinfurt Beleuchtung der Radwegeverbindungen auf der TRIANGEL in den Kommunen Neuenkirchen, Wettringen, Ochtrup, Metelen und Steinfurt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: keine
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung zur Eignung oder Präqualifikation
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vertragsstrafen
Vertragsstrafen werden vereinbart: für jeden Werktag Verzug 0,2 % der Auftragssumme, max. 5 % der Auftragssumme
Geforderte Sicherheiten
Sicherheit für Vertragserfüllung ist bei einem Auftrag mehr als 250.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) in Höhe von 5 % der Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten. Diese wird nach Abnahme zurückgegeben. Sind bei der Abnahme festgestellte Mängel noch zu beseitigen, ist hierfür als Sicherheit ein Druckzuschlag (brutto) gem. § 641 (3) BGB als Einbehalt in Höhe des zweifachen Betrags der voraussichtlichen Aufwendungen für die Mängelbeseitigung zu leisten. Die Sicherheit wird nach Abnahme der Mängelbeseitigung, auf die sich der Druckzuschlag bezieht, zurückgezahlt. Wenn ein Einbehalt nicht möglich ist, kann zur Absicherung des Druckzuschlags separat eine gesonderte Mängelansprüchebürgschaft gestellt werden.
Sicherheit für Vertragserfüllung ist bei einem Auftrag mehr als 250.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) in Höhe von 5 % der Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten. Diese wird nach Abnahme zurückgegeben. Sind bei der Abnahme festgestellte Mängel noch zu beseitigen, ist hierfür als Sicherheit ein Druckzuschlag (brutto) gem. § 641 (3) BGB als Einbehalt in Höhe des zweifachen Betrags der voraussichtlichen Aufwendungen für die Mängelbeseitigung zu leisten. Die Sicherheit wird nach Abnahme der Mängelbeseitigung, auf die sich der Druckzuschlag bezieht, zurückgezahlt. Wenn ein Einbehalt nicht möglich ist, kann zur Absicherung des Druckzuschlags separat eine gesonderte Mängelansprüchebürgschaft gestellt werden.
Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Brutto-Abrechnungssumme zum Zeitpunkt der Abnahme. Eine nicht verwertete Sicherheit wird, ggf. anteilig, nach Ablauf der jeweiligen Frist für Mängelansprüche, zurückgegeben.
Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Brutto-Abrechnungssumme zum Zeitpunkt der Abnahme. Eine nicht verwertete Sicherheit wird, ggf. anteilig, nach Ablauf der jeweiligen Frist für Mängelansprüche, zurückgegeben.
Die Schlusszahlungsfrist wird auf 60 Tage verlängert.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-01-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-12-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: 48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B692
Zusätzliche Informationen: Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Garantie- und Ersatzteilgarantie-Erklärung
- Lichttechnische Berechnungen und Eulumdat-Dateien
- Datenblätter der Leuchten
- Montage- und Einbauanleitungen einschließlich Angaben zum standsicheren Einbau, Einbindetiefe des Mastes und Fundament
- CE-Kennzeichnung
- EG-Konformitätserklärung
- für den Bieter: DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagement
- für den Bieter: DIN ISO 14001 Umweltschutz
- für den Bieter: Arbeitssicherheitsmanagement (AMS n. OHSAS, 18001)
Auf gesonderte Aufforderung ist eine Musterleuchte zu liefern. Der Bieter erklärt sich mit der Abgabe seines Angebotes mit einer Bemusterung einverstanden. Die Kosten der Bemusterung trägt der Bieter.
Vergabevorbehalt:
Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung der beantragten Zuwendung.
Der Auftraggeber behält sich daher nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bei der Nichtfinanzierbarkeit des Projektes (insbesondere aufgrund einer Nichtgewährung von Fördermitteln) vor, die das Ausschreibungsverfahren aufzuheben. Den Bietern stehen für den Fall der Aufhebung des Verfahrens wegen Nichtgewährung von Fördermitteln keine Ansprüche auf Erstattung von Aufwendungen, Schadensersatz o.ä. zu.
Der Auftraggeber behält sich daher nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bei der Nichtfinanzierbarkeit des Projektes (insbesondere aufgrund einer Nichtgewährung von Fördermitteln) vor, die das Ausschreibungsverfahren aufzuheben. Den Bietern stehen für den Fall der Aufhebung des Verfahrens wegen Nichtgewährung von Fördermitteln keine Ansprüche auf Erstattung von Aufwendungen, Schadensersatz o.ä. zu.
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Quelle: OJS 2021/S 215-563774 (2021-11-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 213 796 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge