Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
A) Allgemeine Hinweise zum Auswahlprozess nach § 51 VgV
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Unter denjenigen Bewerbern, die alle geforderten Mindestanforderungen an die Eignung ("Ausschlusskriterien") erfüllen, wählt der Auftraggeber anhand der unten genannten "Bewertungskriterien" mindestens drei (3) geeignete Bewerber aus, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden:
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Sofern mehr als drei geeignete Bewerber vorhanden sind, werden mindestens die drei Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die bei den unten genannten Bewertungskriterien insgesamt mit der höchsten Punktzahl bewertet wurden. Hierzu wird anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen eine Rangfolge der Bewerber gebildet. Ausgewählt werden grundsätzlich die drei Bewerber mit den höchsten erreichten Punktzahlen. Erreichen jedoch mehrere Bewerber dieselbe Punktanzahl wie der drittbeste Bewerber, so werden diese mit dem Drittbesten gleichauf liegenden Bewerber ebenfalls (d.h. neben den besten drei Bewerbern) zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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Sofern weniger als drei geeignete Bewerber vorhanden sind, ist grundsätzlich beabsichtigt, das Vergabeverfahren fortzuführen und die Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, die über die geforderte Eignung verfügen (vgl. § 51 Abs. 3 VgV).
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B) Bewertungskriterien zur Auswahl der geeigneten Bewerber
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1) Auswahlkriterium Nr. 1. "Spezifischer Umsatz pro Jahr" (Gewichtung 10%)
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Bewertet wird der durchschnittliche spezifische Jahresumsatz im Bereich der Beratung und Implementierung der Digitalisierung von Daten und Prozessen, Anforderungs- und Informationsmanagement, Schnittstellenkonzeption für die Nutzung von Planungsdaten im Bauprozess und darauf aufbauend für Betrieb von Bauwerken).
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Der Bewertung des spezifischen Jahresumsatzes liegt folgender Bewertungsmaßstab (jeweils netto) zugrunde:
4 Punkte: 900.000,00 EUR und mehr;
3 Punkte: 700.000,00 EUR bis 899.999,99 EUR;
2 Punkte: 500.000,00 EUR bis 699.999,99 EUR;
1 Punkt: 300.000,00 EUR bis 499.999,99 EUR.
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2) Auswahlkriterium Nr. 2. "Technische Fachkräfte" (Gewichtung 50%)
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Bewertet wird die Anzahl der technischen Fachkräfte (Summe der Mitarbeiter/freien Mit-arbeiter, die für Bereiche Bauinformatik, Wirtschaftsinformatik und Informatik qualifiziert sind), die dem Bewerber zur Verfügung stehen.
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Der Bewertung der Anzahl der Technischen Fachkräfte liegt folgender Bewertungsmaßstab zugrunde:
4 Punkte: 14 und mehr Technische Fachkräfte;
3 Punkte: 11 bis 13 Technische Fachkräfte;
2 Punkte: 8 bis 10 Technische Fachkräfte;
1 Punkte: 5 bis 7 Technische Fachkräfte.
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3) Auswahlkriterium Nr. 3. "Unternehmensreferenzen" (Gewichtung 40%)
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Die geforderten Unternehmensreferenzen werden bei Erfüllung der Mindestanforderungen in Hinblick auf die unten stehenden Kriterien bewertet. Es erfolgt eine vergleichende Bewertung der von den Bewerbern dargestellten Referenzen in ihrer Gesamtheit mit 1 bis 4 Punkten. Gleichwertige Darstellungen erhalten jeweils gleichviele Punkte.
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Folgende Kriterien dienen als Grundlage der Bewertung einer Referenz (Referenzaspekte):
Vergleichbarkeit der vom Bewerber im Rahmen des Referenzprojekts erbrachten mit den hier ausgeschriebenen Leistungen (bspw. Beratung bei der Vorbereitung von Vergabeverfahren für BIM Software für öffentliche Auftraggeber); Vergleichbarkeit des Auftragsvolumens (Auftragswert und zeitlicher Umfang) zu dem hier ausgeschriebenen Auftrag; Vollständigkeit, Aussagekraft und Stimmigkeit (Widerspruchsfreiheit) der Darstellung.