Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Die detaillierten Anforderungen zu den Eignungskriterien und deren Bewertung findet sich unter 5.4.2 der Teilnahmeunterlage.
1. Mindestkriterien:
a)Referenzen:
Der Bewerber muss mindestens drei im Wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte benennen, die er nach dem 01.03.2019 erfolgreich abgeschlossen hat oder die jetzt noch erfolgreich erbracht werden. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können. Abgeschlossene Referenzen werden nur berücksichtigt, wenn sie sich mindestens über eine Projektlaufzeit von sechs Monaten erstreckt haben. Außerdem müssen die unten aufgelisteten Anforderungen (Beratungsleistung und Technologien) über die Gesamtheit der bewerteten Referenzen abgedeckt werden, d.h. nicht jede Referenz muss alle aufgelisteten Anforderungen erfüllen.
Es muss eine detaillierte Projektbeschreibung (ca. 2 Seiten) beigefügt werden, aus der insbesondere der Bezug zu den in den Punkten Beratungsleistungen und Technologien angegebenen Aspekten ersichtlich wird.
Beratungsleistungen:
Erstellung von Studien aus dem ITK-Umfeld, Begleitung von Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber, Beratungsleistungen im Bereich von ITK- Infrastrukturen, Realisierungs- und Migrationsbegleitung von ITK- Projekten, Projektmanagement in Zusammenhang mit o.a. Tätigkeiten, Technische und strategische Fragestellungen, Rechtliche und wirtschaftliche Fragestellungen, Sicherheitsrelevante Fragenstellungen
Technologien:
Netz-Architekturen, Telekommunikation (TK/UC), Mobile Kommunikation, Professionelle Funklösungen (PMR), BOS-Digitalfunk, IT-Infrastrukturen, IT-Sicherheit, BSI-Grundschutz:
Erfolgreich abgeschlossen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwies und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Überprüfung/Referenzansprechpartner“ beschrieben. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Aufträge/Projekte.
Im Wesentlichen vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand ist eine Referenz, wenn sie den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes und aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, vergleichbarer Auftraggeber, technisches Umfeld) im Wesentlichen entspricht.
b)Beschäftigtenzahl im Bereich ITK:
Die Beschäftigtenzahl im Bereich ITK zum 31.12.2019 müssen mindestens 10 Vollzeitkräfte beträgt, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden.
c) Qualifiziertes Personal:
Mit Abgabe des signierten Teilnahmeantrags bestätigt der Bewerber, dass die nachfolgend genannten Mindestkriterien bezüglich der beschrieben Beratungsleistung und Technologien durch MitarbeiterInnen (FTE) des Bewerbers in den genannten Beraterkategorien und Qualifikation erfüllt werden und diese nach der Zuschlagserteilung mindestens in der jeweils geforderten Anzahl und mit der entsprechenden geforderten Qualifikation bereitgestellt werden. Die Erklärung bezieht sich auf den aktuellen Stand bei Einreichung des Teilnahmeantrages.
Basisanforderungen:
Erfahrung in unterschiedlichen Projekten aus dem ITK-Bereich und der öffentlichen Verwaltung, Gute Kenntnisse und Erfahrungen zu Projektmanagementstandards, Umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit Office-Anwendungen, Kenntnisse in der Anwendung von Projektmanagement-Werkzeugen, z.B. MS Project
Außerdem müssen die unten aufgelisteten Beratungsleistung und Technologien über die Gesamtheit der bewerteten Personalprofile abgedeckt werden, d.h. nicht jedes Personalprofil muss alle aufgelisteten Anforderungen erfüllen.
Beratungsleistungen:
Erstellung von Studien aus dem ITK-Umfeld, Begleitung von Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber, Beratungsleistungen im Bereich von ITK- Infrastrukturen, Realisierungs- und Migrationsbegleitung von ITK- Projekten, Projektmanagement in Zusammenhang mit o.a. Tätigkeiten, Technische und strategische Fragestellungen, Rechtliche und wirtschaftliche Fragestellungen, Sicherheitsrelevante Fragenstellungen
Technologien:
Netz-Architekturen, Telekommunikation (TK/UC), Mobile Kommunikation, Professionelle Funklösungen (PMR), BOS-Digitalfunk, IT-Infrastrukturen, IT-Sicherheit, BSI-Grundschutz
Beraterkategorien:
Mindestens 1 FTE:
Der Gesamtkoordinator soll dem Auftraggeber als zentraler Ansprechpartner für die Laufzeit des Rahmenvertrages zur Verfügung stehen. Zu seinem Aufgabenbereich gehört die Koordination und Abstimmung der Einzelverträge und die Organisation und Moderation von Strategie-Meetings, sowohl intern als auch mit dem Auftraggeber. Er steuert und überwacht das Personal des Auftragnehmers und stellt den Informationsfluss auch zu dem Auftraggeber sicher. Der Gesamtkoordinator muss jeweils über ein abgeschlossenes Studium der Informatik, Elektro-/Nachrichtentechnik oder gleichwertig verfügen. Gleichwertig bedeutet in diesem Fall, dass der Gesamtkoordinator mindestens 5 Jahre nachweislich auch als Gesamtkoordinator eingesetzt wurde.
Mindestens 1 FTE:
Für strategische Entscheidungen muss ein Strategieberater auf dem Management-Level „GF/Partner“ mit umfangreicher Beratungs- und Projekterfahrung auf leitender Management-Ebene und technischer Beurteilungskompetenz zur Verfügung stehen. Der Strategieberater muss jeweils über ein abgeschlossenes Studium der Informatik, Elektro-/Nachrichtentechnik oder gleichwertig verfügen. Gleichwertig bedeutet in diesem Fall, dass der Strategieberater mindestens 5 Jahre nachweislich auch als Strategieberater eingesetzt wurde.
Mindestens 2 FTE:
Die Bearbeitung der Themen und Projekte ist komplex und erfordert einen interdisziplinären Ansatz aus den Bereichen ITK-Technologie, Betriebswirtschaft und der Bearbeitung rechtlicher Themen. Der Projektexperte muss jeweils über ein abgeschlossenes Studium der Informatik, Elektro-/Nachrichtentechnik; Rechtswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre oder gleichwertig verfügen. Gleichwertig bedeutet in diesem Fall, dass der Projektexperte mindestens 5 Jahre nachweislich auch als Projektexperte eingesetzt wurde.
Mindestens 3 FTE:
Der Planer/Berater ist der Ansprechpartner des Kunden in Fragen der „täglichen“ Umsetzung der vereinbarten Ziele und kann bei der Bearbeitung spezieller Themen intern auf die Expertise der Projektexperten zurückgreifen. Der Planer/Berater muss jeweils über ein abgeschlossenes Studium der Informatik oder Elektro-/Nachrichtentechnik; Rechtswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre oder abgeschlossene technische Berufsausbildung verfügen.
d) Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob im Unternehmen des Bewerbers allgemeine, aus-reichende Qualitätsmanagement-Maßnahmen für alle Geschäftsabläufe nachweislich implementiert wurden; eine Darstellung bzw. Beschreibung der allgemeinen Qualitätsmanagement-Maßnahmen zum Nachweis ist mit dem Antrag einzureichen.
Sollten die Angaben die geforderten Mindestwerte nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden.
2. Bewertungskriterien:
a) Referenzen:
Jede der drei zu bewertenden Referenzen wird einzeln gemäß untenstehender Bewertungsregel bewertet. Die Punkte aus den drei zu bewertenden Referenzen werden zu einer Gesamtpunktzahl addiert.
— 3 Punkte: Erfüllung von 5 Beratungsleistungen und 5 Technologien,
— 6 Punkte: Erfüllung von 9 Beratungsleistungen und 8 Technologien,
— 10 Punkte: Erfüllung von 12 Beratungsleistungen und 11 Technologien,
— 15 Punkte: Erfüllung von 15 Beratungsleistungen und 13 Technologien,
— 20 Punkte: Erfüllung von 20 Beratungsleistungen und 16 Technologien.
b) Durchschnittliche Beschäftigtenzahl im Bereich ITK:
— 10 Punkte: Mehr als 50 Beschäftigte, auf Vollzeit umgerechnet,
— 7 Punkte: 36 bis 50 Beschäftigte, auf Vollzeit umgerechnet,
— 6 Punkte: 26 bis 35 Beschäftigte, auf Vollzeit umgerechnet,
— 3 Punkte: 16 bis 25 Beschäftigte, auf Vollzeit umgerechnet,
— 1 Punkt: 11 bis 15 Beschäftigte, auf Vollzeit umgerechnet.
c) Beschäftigtenzahlen, die zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen:
— 10 Punkte: Mehr als 10 Beschäftigte, auf Vollzeit umgerechnet,
— 6 Punkte: 9 bis 10 Beschäftigte, auf Vollzeit umgerechnet,
— 3 Punkte: 7 bis 8 Beschäftigte, auf Vollzeit umgerechnet.
d) Entwicklung der Beschäftigtenzahlen im Bereich ITK:
— 10 Punkte: Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Bereich ITK ist bezogen auf den abgefragten Zeitraum um mehr als 5 % ansteigend,
— 5 Punkte: Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Bereich ITK steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt bezogen auf den abgefragten Zeitraum innerhalb eines Schwankungsbereiches von +/- 5 % insgesamt stabil,
— 0 Punkte: Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Bereich ITK ist bezogen auf den abgefragten Zeitraum rückläufig um mehr als 5 %.
e) Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
— 5 Punkte: für eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2015 (Nachweis durch Zertifikat),
— 2 Punkte: für ein dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes System, das den Inhalten einer Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001:2015 gleichwertig ist und nicht vor 2016 ausgestellt wurde (Nachweis durch Zertifikat bzw. sofern nicht verfügbar = Beschreibung des QM-Systems).