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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1.) Anzahl Beschäftigte
Der Eignungsnachweis ist per Eigenerklärung zu führen. Hierzu sind die auf der Vergabeplattform der KfW im Bieterassistenten im Reiter „Eignungskriterien“ geforderten Angaben einzugeben.
2.) Referenzen aus den letzten 3 Jahren (seit 2018)
Der Eignungsnachweis ist per Eigenerklärung zu führen. Hierzu ist das Formblatt „Referenzen“ ausgefüllt einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1.) Der Bieter muss in jedem der letzten 2 Jahre (2019-2020) und zum aktuellen Zeitpunkt der Vergabe durchschnittlich mindestens die folgende Anzahl an Mitarbeitern in den jeweiligen Rollenprofilen beschäftigt haben und zur Bereitstellung der für die Leistungserbringung erforderlichen Fachkräfte imstande sein.
Mindestens 22 Mitarbeiter insgesamt, davon
a) Für die Rolle „Partner“: Mindestens 1 Mitarbeiter, die das Skilllevel für die Beraterkategorie „Partner“ gemäß der Ziffer 5. der Leistungsbeschreibung erfüllen.
b) Für die Rolle „Senior Manager“: Mindestens 1 Mitarbeiter, die das Skilllevel für die Beraterkategorie „Senior Manager“ gemäß der Ziffer 5. der Leistungsbeschreibung erfüllen.
c) Für die Rolle „Manager“: Mindestens 4 Mitarbeiter, die das Skilllevel für die Beraterkategorie „Manager“ gemäß der Ziffer 5. der Leistungsbeschreibung erfüllen.
d) Für die Rolle „Senior Consultant“: Mindestens 6 Mitarbeiter, die das Skilllevel für die Beraterkategorie „Senior Consultant“ gemäß der Ziffer 5. der Leistungsbeschreibung erfüllen.
e) Für die Rolle „Consultant“: Mindestens 8 Mitarbeiter, die das Skilllevel für die Beraterkategorie „Consultant“ gemäß der Ziffer 5. der Leistungsbeschreibung erfüllen.
f) Für die Rolle „Junior Consultant“: Mindestens 2 Mitarbeiter, die das Skilllevel für die Beraterkategorie „Junior Consultant“ gemäß der Ziffer 5. der Leistungsbeschreibung erfüllen.
(Nähere Informationen zu den Rollen entnehmen Sie bitte Ziffer 5. der Leistungsbeschreibung)
Zu 2.) Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss mindestens über die geforderten Referenzen verfügen.
Die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit von Referenzen muss zwingend von jeder angegebenen Referenz erfüllt werden. Andernfalls bleibt die Referenz mangels Vergleichbarkeit unberücksichtigt:
a) Die Referenzleistungen wurden nicht vor dem Kalenderjahr 2018 erbracht.
b) Die erbrachten Referenzleistungen betreffen nicht das Einlagen-/Girokontengeschäft.
c) Die Referenzleistungen wurden in deutscher Sprache erbracht.
Die nachfolgenden Mindestanforderungen müssen kumulativ d. h. in Gänze erfüllt sein. D. h. es reicht nicht aus, wenn nur eine der Mindestanforderungen erfüllt wird. Eine einzelne Referenz kann zur Erfüllung mehrerer Mindestanforderungen herangezogen werden. Es ist lediglich darauf zu achten, dass im Ergebnis sämtliche Mindestanforderungen erfüllt werden:
1. Es sind mindestens 3 Referenzen über erbrachte Leistungen einzureichen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind,
2. Der Umfang der erbrachten Leistungen muss bei mindestens 2 Referenzen mindestens 500 Beratertage umfassen,
3. Mindestens 2 Referenzen müssen von unterschiedlichen Referenzgebern stammen,
4. Mindestens eine Referenz betrifft das Treasurygeschäft oder die Governance von ZV-Prozessen oder -Risiken.