Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Rahmen der Auswertung des Teilnahmewettbewerbs werden die Angaben der Bewerber zu I. in TW Anlage 2 mit 15 Punkten und zu III. mit 15 Punkten bewertet. Die Höchstpunktzahl beträgt insgesamt 30 Punkte. Ein Bewerber ist umso besser geeignet, je mehr Punkte er insgesamt erreicht hat.
Voraussetzung für die Punktevergabe ist die Erfüllung sämtlicher Mindestanforderungen. Eine Nichterfüllung bereits eines dieser Musskriterien/dieser Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. Die Musskriterien finden Sie unter Punkt III.1.3 dieser Veröffentlichung.
Die Punkte können wie folgt erzielt werden:
I. Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Die Höchstpunktzahl für die Leistungsfähigkeit des Unternehmens beträgt 15 Punkte.
I.1 Durchschnittliche Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Berater*innen im Beratungsbereich „Compliance oder Risikoanalyse“ in den letzten drei Jahren
Anzugeben ist die durchschnittliche Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Berater*innen im Beratungsbereich “Compliance oder Risikoanalyse“ in den letzten drei Jahren. Maßgebend für die Bewertung ist nur die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl aus dem Jahre 2020. Die Angaben für die anderen Jahre dienen lediglich der Information.
Die durchschnittliche jährliche Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Berater*innen im Beratungsbereich “Compliance oder Risikoanalyse“ im Jahr 2020 wird mit maximal 5 Punkten bewertet:
Über 8 Berater*innen = 5 Punkte
7 Berater*innen = 4 Punkte
6 Berater*innen = 3 Punkte
5 Berater*innen = 2 Punkte
4 Berater*innen = 1 Punkt
I.2 Qualitätsmanagement
Die Beschreibung des Bewerbers wird mit maximal 5 Punkten bewertet. Die Punktevergabe richtet sich nach dem folgenden Bewertungsschema:
Das Qualitätsmanagement des Bewerbers wird detailliert und inhaltlich überzeugend geschildert = 5 Punkte
Das Qualitätsmanagement des Bewerbers wird detailliert und inhaltlich teilweise überzeugend geschildert = 3 Punkte
Die Angaben zum Qualitätsmanagement sind - unabhängig von ihrer Detailgenauigkeit - inhaltlich in Ansätzen überzeugend = 1 Punkt
Trifft keiner der obigen Punkte zu, werden für das Kriterium 0 Punkte vergeben.
I.3 Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Form von Schulungen und Weiterbildungen der Mitarbeiter*innen (Personalentwicklung innerhalb der letzten drei Jahre)
Die Beschreibung des Bewerbers wird mit maximal 5 Punkten bewertet. Die Punktevergabe richtet sich nach dem folgenden Bewertungsschema:
Das Unternehmen zeigt ein umfangreiches und strukturiertes Weiterbildungskonzept auf und gibt Beispiele dazu = 5 Punkte
Das Unternehmen macht detaillierte Ausführungen zu einem Weiterbildungskonzept seiner Mitarbeiter*innen = 3 Punkte
Das Unternehmen zeigt auf, dass es die Weiterbildung der Mitarbeiter*innen fördert = 1 Punkt
III. Referenzprojekte
Der Bewerber muss mindestens 1 Referenzprojekt einreichen. Drei weitere Referenzprojekte unterliegen der Bewertung:
Bewertungskriterium:
Der Bewerber sollte drei weitere Referenzen über vergleichbare Aufträge (das heißt Beratung/ Unterstützung/
Projektbegleitung oder Konzeptionierung eines CMS) in den letzten drei Jahren (ab 2018) bei einem vergleichbaren Auftraggeber benennen.
Für das 2., 3. und 4. nachgewiesene Referenzprojekt werden jeweils maximal 5 Punkte vergeben (Bewertungskriterium). Es können für diese drei Referenzprojekte also insgesamt maximal 15 Punkte erreicht werden.
Die Punktevergabe richtet sich nach dem folgenden Bewertungsschema:
Auftragsinhalt zum Thema detaillierte Analyse bestehender Compliance-Risiken bei einem Sozialversicherungsträger, einer Bundes- oder Landesverwaltung oder einer sonstigen öffentlichen Verwaltung = 1 Punkt
Auftragsinhalt zum Thema Erstellung eines Compliance-Programms bei einem Sozialversicherungsträger, einer Bundes- oder Landesverwaltung oder einer sonstigen öffentlichen Verwaltung = 1 Punkt
Auftragsinhalt zum Thema Einführung von Compliance-Überwachungs- und Verbesserungsmaßnahmen bei einem Sozialversicherungsträger, einer Bundes- oder Landesverwaltung oder einer sonstigen öffentlichen Verwaltung = 1 Punkt
Auftragsinhalt zum Thema detaillierte Analyse bestehender Compliance-Risiken bei einem Unternehmen in der freien Wirtschaft = 0,5 Punkte
Auftragsinhalt zum Thema Erstellung eines Compliance-Programms bei einem Unternehmen in der freien Wirtschaft = 0,5 Punkte
Auftragsinhalt zum Thema Einführung von Compliance-Überwachungs- und Verbesserungsmaßnahmen bei einem Unternehmen in der freien Wirtschaft = 0,5 Punkte
vergleichbarer Auftragsinhalt bei einem/ in der:
- Sozialversicherungsträger oder Bundes- beziehungsweise Landesverwaltung = 2 Punkte
- sonstigen öffentlichen Verwaltung= 1,5 Punkte
- freien Wirtschaft (Unternehmensgröße > 1000 Mitarbeiter*innen) = 1 Punkt
- freien Wirtschaft (Unternehmensgröße < 1000 Mitarbeiter*innen) = 0,5 Punkte