Das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) hat für die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) einen Auftrag für die Beschaffung von 20 Erklärvideos zur Bereitstellung auf der Internetpräsenz „Digitalakademie“ der Bundesverwaltung für den Aufbau der Digitalakademie als Bestandteil der BAköV zu vergeben. Da aus technischen gründen eine Aufteilung in 20 Lose in einem Vergabeverfahren nicht umgesetzt werden kann, erfolgt die Vergabe der einzelnen Themenspezifischen Erklärvideos zur Berücksichtigung der Mittelständischen Interessen im Rahmen eines jeweils Eigenständigen Vergabeverfahrens. Eine Übersicht zu den jeweiligen themenspezifischen Einzelvergabeverfahren bietet die nachfolgende Tabelle:
Verfahrensnummer: Titel des Videos
— B 13.13 – 0779/20/VV: 1 Künstliche Intelligenz,
— B 13.13 – 0779/20/VV: 2 Big Data,
— B 13.13 – 0779/20/VV: 3 Open Data,
— B 13.13 – 0779/20/VV: 4 Cloud,
— B 13.13 – 0779/20/VV: 5 Blockchain,
— B 13.13 – 0779/20/VV: 6 Quantencomputer,
— B 13.13 – 0779/20/VV: 7 Open Source,
— B 13.13 – 0779/20/VV: 8 Internet of Things, inkl. 5G-Technologie,
— B 13.13 – 0779/20/VV: 9 Software-Entwicklung, inkl. UX/UIDesign,
— B 13.13 – 0779/20/VV: 10 Barrierefreiheit BITV 2.0,
— B 13.13 – 0779/20/VV: 11 Mobiles Arbeiten,
— B 13.13 – 0779/20/VV: 12 Interdisziplinäres Arbeiten,
— B 13.13 – 0779/20/VV: 13 Change-Management,
— B 13.13 – 0779/20/VV: 14 Data Literacy,
— B 13.13 – 0779/20/VV: 15 Fehlerkultur,
— B 13.13 – 0779/20/VV: 16 Open Innovation,
— B 13.13 – 0779/20/VV: 17 Selbstlernkompetenz,
— B 13.13 – 0779/20/VV: 18 Standardisierung von IT (Soft- und Hardware),
— B 13.13 – 0779/20/VV: 19 Nachhaltigkeit von IT (Soft- und Hardware),
— B 13.13 – 0779/20/VV: 20 Digitale Ethik.
Die Auftragsbekanntmachungen der jeweiligen Themenspezifischen Einzelvergabeverfahren werden durch das amt für Veröffentlichungen der europäischen Union Veröffentlicht und werden unter Maßgabe des § 40 Abs. 3 VgV ebenfalls unter den vorstehenden Verfahrensnummern auf der e-Vergabe-Plattform (
www.evergabe-online.de) veröffentlicht und können dort aufgerufen werden.
Pro Vergabeverfahren darf je Bieter mit dem Angebot jeweils nur ein Erklärvideo (als Angebotsmuster) eingereicht werden.
Die Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung müssen Dementsprechend durch das eingereichte Erklärvideo erfüllt werden. Die Einreichung mehrerer Erklärvideos zur Erfüllung der Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung ist nicht zulässig. Sofern von einem Bieter mehrere Erklärvideos in einem Vergabeverfahren eingereicht werden, ist das Angebot aus dem Verfahren auszuschließen. (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine Auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Unternehmensdaten:
Das Formular „Unternehmensdaten“ ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister insbesondere gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Zu beachten ist ferner, dass das mit dem jeweiligen Angebot einzureichende themenspezifische Erklärvideo auch im Richtigen Einzelvergabeverfahren unter der dazugehörigen Verfahrensnummer eingereicht werden muss. Es handelt sich insoweit um eigenständige Vergabeverfahren. Sofern ein Angebot nebst einzureichendem Erklärvideo nicht im richtigen Einzelvergabeverfahren eingereicht wird, ist das Angebot auszuschließen.
Das Angebot für das Erklärvideo zum Thema „Barrierefreiheit BITV 2.0“ zur Bereitstellung und Nutzung (streamen) muss im Einzelvergabeverfahren B 13.13 – 0779/20/VV: 10 – Barrierefreiheit BITV 2.0 eingereicht werden.
Die Einhaltung der geforderten Leistungsmerkmale aus der Leistungsbeschreibung an das Erklärvideo wird schon vor Zuschlagserteilung an einem Angebotsmuster überprüft. Neben dieser Verifizierung der geforderten Leistungsmerkmale dient das Angebotsmuster darüber hinaus auch dazu, die Qualität der Leistung zu bewerten. Das Verfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform durchgeführt. Aufgrund des erheblichen Datenvolumens ist es jedoch aus technischen gründen nicht möglich, das zu bewertende Angebotsmuster gemeinsam mit den übrigen Angebotsunterlagen elektronisch über die e-Vergabe-Plattform zu übermitteln. Daher ist das Angebotsmuster (also nur das Erklärvideo) vom Bieter auf einem Datenträger (z. B. USB-Stick, DVD, CD-ROM) im MP4-Dateiformat auf eigene Kosten spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 25.3.2021 um 11.30 Uhr an das Beschaffungsamt des BMI Angebotssammelstelle Brühler Str. 3, 53119 Bonn zu senden.
Die weiteren Anforderungen zum Angebotsmuster sind den Hinweisen und besonderen Bewerbungsbedingungen unter Ziffer 3.7 zu entnehmen.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen.
Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Ausschlussgründe“.
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen, z.B. eines behördlichen Führungszeugnisses verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen.