Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 10 nach DIN 14530 Teil 26

Stadtverwaltung St. Blasien

Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 10 nach DIN 14530 Teil 26 gemäß beiliegendem Leistungsverzeichnis.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-10.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-02-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-02-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerlöschfahrzeuge
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 10 nach DIN 14530 Teil 26 gemäß beiliegendem Leistungsverzeichnis.”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerlöschfahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Feuerlöschfahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Brandbekämpfungsausrüstung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Waldshut 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Gemischt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung St. Blasien
Postanschrift: Am Kurgarten
Postleitzahl: 79837
Postort: St. Blasien
Kontakt
Internetadresse: https://www.stblasien.de/ 🌏
E-Mail: stadtverwaltung@stblasien.de 📧
Telefon: +49 767241457 📞
Fax: +49 76724616 📠
URL der Dokumente: https://plattform.vergabe-im-suedwesten.de/Veroeffentlichung/av139489-eu 🌏
URL der Teilnahme: https://plattform.vergabe-im-suedwesten.de/Veroeffentlichung/av139489-eu 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-10 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 031-076608
ABl. S-Ausgabe: 31
Zusätzliche Informationen

“Das Fahrgestell ist fristgerecht in Abstimmung mit dem Aufbauhersteller im Aufbauwerk anzuliefern.”
Quelle: OJS 2021/S 031-076608 (2021-02-10)