Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass eine Auftragsvergabe nur auf der
Grundlage der beigefügten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen
und Leistungen“ erfolgen wird. Hiervon abweichende Bedingungen können
leider nicht anerkannt werden. Darüber hinaus können Anzahlungen vor
vollständiger Auftragserfüllung (ggf. Abnahme durch den Anwender nach
erfolgter Installation bzw. Einweisung) ausschließlich gegen Bankbürgschaft
gemäß beigefügtem Vordruck geleistet werden. Wir weisen darauf hin, dass
geänderte Bürgschaftstexte von uns nicht anerkannt werden können.